Einführung eines neuen Vergütungssystems im deutschen Gesundheitssystem
Auf dem Weg zur DRG-Vergütung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Dirk Schröder
- Abgabedatum: Mai 2002
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 715,8 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Göttingen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5976-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5976-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5976-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schröder, Dirk Mai 2002: Einführung eines neuen Vergütungssystems im deutschen Gesundheitssystem, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: DRG, Diagnosis Related Group, Dualistisches Finanzierungssystem, Krankenhausfinanzierung, Relativgewichte
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Diplomarbeit von Dirk Schröder
Einleitung:
Der 01.03.2002 dürfte wohl in die Geschichte der Krankenhauspolitik eingehen. Nachdem bereits am 28. Februar 2002 der Bundestag seine Absolution mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition erteilt hat, wurde an diesem Tag durch den Bundesrat das neue Fall-pauschalengesetzverabschiedet. Was wie ein Anfang eines langen Weges erscheint, war ein wichtiger Schritt, dem jedoch ein beschwerlicher und langer Prozess vorausging. Bereits im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 wurden für den Krankenhausbereich, eine gesetzliche Verpflichtung zur Entwicklung und Umsetzung eines „durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierten Vergütungssystems“ verabschiedet. Dieses sollte sich an ein bereits inter-national eingesetztes Vergütungssystem (den Diagnosis Related Groups) orientieren. Eine Rahmenbeschreibungen wurden im § 17b KHG festgeschrieben, und diente fortan als Eckpfeiler für eine detaillierte Ausgestaltung.
Zum 01. Januar 2003 wird nun das neue Vergütungssystem das derzeitige Mischsystem aus Fallpauschalen, Sonderentgelten und tagesgleichen Pflegesätzen der Bundespflegesatzverordnung von 1995 ablösen. Durch dieses neue Finanzierungssystem werden sich weit-reichendere Änderungen ergeben als bei allen bisherigen Reformen der Krankenhausvergütung zusammen. Hierbei wurde versucht, die hohen Erwartungen an das neue Vergütungssystem in die Praxis umzusetzen. Mit dem Wechsel der Vergütungssystematik erhofft sich der Gesetzgeber, eine bessere Grundlage für mehr Transparenz zu schaffen. Desweiteren einen effektiveren Einsatz von Finanzmitteln und eine leistungsgerechte Vergütung im Krankenhausbereich zu ermöglichen.
Die finanzielle Tragweite der Krankenhausversorgung wird deutlich, wenn man den Jahresumsatz der deutschen Krankenhäuser betrachtet. Im Jahre 1999 hatte der Bereich stationäre Leistungen einen Umsatz von 60,75 Milliarden Euro. Dies waren im Verhältnis zu den Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen ein Anteil von etwas mehr als 29%.
Dieses Entwicklung allein rechtfertigt jedoch nicht eine allzu intensive wirtschaftswissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema, schließlich gibt es in Deutschland andere Wirtschaftszweige, die einen deutlich höheren Anteil am Bruttoinlandsprodukt haben. Vielmehr werden diese Zahlen interessant, wenn man hierbei die strukturellen Eigenschaften des Marktes berücksichtigt. In der Mikroökonomie wird grundsätzlich der Markt eines Gutes (bei einem idealtypischen Markt mit vollkommener Konkurrenz) durch Angebot und Nachfrage definiert. Auf den Sektor Krankenhausfinanzierung im deutschen Gesundheitswesen bezogen, lässt sich diese Definition nicht vollkommen übernehmen. Aus verschiedenen Gründen besteht in Deutschland ein weitreichendes Netz der sozialen Sicherung für Jedermann. Hierdurch werden die einzelnen Wirtschaftssubjekte bei Inanspruchnahme stationärer Leistungen nicht mit den tatsächlichen Kosten dieser Leistung konfrontiert. Der vom einzelnen Wirtschaftssubjekt wahrgenommene Wert der Leistung ist somit de facto gleich null. Dieses Sachleistungsprinzip regt zur Maximierung der Nachfrage nach Gesundheitsdiensten aller Art an. Das Interesse der einzelnen Wirtschaftssubjekte an risikovermeidenden Verhaltensweisen sinkt, was ebenfalls ausgabenerhöhend wirkt. In diesem Fall steht das Interesse des einzelnen Versicherten im Gegensatz zum Interesse der Gesamtheit, ohne dass wirksame Vorkehrungsmaßnahmen gegen unsolidarisches Verhalten getroffen wird. Ebenso harmonieren die Interessen der Krankenhäuser und der einzelnen Wirtschaftssubjekte in den Krankenhäusern ebenfalls nicht mit dem Gesamtinteresse.
Somit wirken die Anreize auf der Angebot- als auch auf der Nachfrageseite in die falsche Richtung. Für marktregulierende Maßnahmen muss in diesen Fall der Gesetzgeber aktiv werden. Hierbei sind jedoch einige Störfaktoren im Gesundheitswesen, zum Beispiel bei der kollektiven Bedarfssteuerung der Politik, zu berücksichtigen. Desweiteren ist dasGesundheits-wesen von der Besonderheit geprägt, dass der Anbieter der Leistung (Krankenhausarzt) zum großen Teil die Nachfrage bestimmen kann. Da der Patient in der Regel nicht über das nötige Fachwissen verfügt, welche Behandlung er benötigt, äußert sich seine Präferenz für das Gut Gesundheit demzufolge nur selten in einer konkreten Nachfrage nach einer bestimmten Leistung. Dies hat zur Folge, dass der Arzt mehr oder wenig die Nachfrage selbst bestimmt. Da von der Vergütungsregelung starke Anreizwirkungen ausgehen, und sie damit ein wichtiges Steuerungselement im Gesundheitswesen darstellen, soll diese Diplomarbeit die aktuelle Entwicklung im Krankenhausfinanzierungssystem beleuchten. Im Vergleich zur bisherigen Systematik sollen die Unterschiede zum neuen Vergütungssystem erklärt werden, Hintergründe und Erfahrungen anderer Länder mit einer DRG-Ver-gütung aufgezeigt werden, sowie die Ermittlung der zukünftigen Vergütung im Krankenhaussektor beschrieben werden. Anhand dieser Darstellungen sollen Stärken, Schwächen sowie notwendiger Handlungsbedarf bei einer DRG orientierten Vergütungsumstellung erörtert werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | 2 | |
| Abbildungsverzeichnis | 4 | |
| Tabellenverzeichnis | 4 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 5 | |
| 1. | Einleitung | 6 |
| 2. | Ausgangslage des Krankenhausfinanzierungssystems | 9 |
| 2.1 | Zahlenmäßige Bestandsaufnahme des deutschen Gesundheitswesens | 12 |
| 2.2 | Zugelassene Krankenhäuser und ihre Träger | 12 |
| 2.2.1 | Zugelassene Krankenhäuser | 12 |
| 2.2.2 | Träger der Krankenhäuser | 12 |
| 2.3 | Das geltende System der dualistischen Krankenhausfinanzierung | 13 |
| 2.3.1 | Investitionskosten | 14 |
| 2.3.2 | Der Weg vom dualistischen Finanzierungssystem zum monistischen Finanzierungssystem | 15 |
| 2.3.3 | Laufende Kosten | 19 |
| 2.3.4 | Budgetverhandlungen/Krankenhausbudget | 20 |
| 2.3.5 | Tagesgleicher Pflegesatz | 22 |
| 2.3.6 | Sonderentgelte | 24 |
| 2.3.7 | Fallpauschalen | 25 |
| 3. | Begriff und Struktur der DRG | 27 |
| 3.1 | Begriffsdefinition | 28 |
| 3.2 | Geschichtliche Entwicklung der DRG-Systematik | 28 |
| 4. | Blick über den Tellerrand - DRGs in Australien | 32 |
| 4.1 | Das australische Gesundheitssystem | 32 |
| 4.2 | Ideelle Unterschiede bei der Einführung des AR-DRG zum deutschen DRG-System | 32 |
| 4.3 | Geschichtlicher Entstehungsprozess der AR-DRG | 33 |
| 4.4 | Ein gemeinsames AR-DRG-System bedeutet keine identische Umsetzung in den einzelnen Ländern | 34 |
| 5. | Das Fallpauschalensystem in Deutschland | 36 |
| 5.1 | Einführung in Deutschland | 36 |
| 5.2 | Ziele bei der Einführung des DRG-Vergütungssystems | 37 |
| 5.3 | Patientklassifikation nach DRG-Gesichtspunkten | 38 |
| 5.4 | Das anknüpfende Vergütungssystem | 41 |
| 5.5 | Die erste Runde der Ermittlung von Relativgewichten | 41 |
| 5.5.1 | Das Kalkulationsmodell | 44 |
| 5.5.2 | Vorrausetzung für dieses Kalkulationsmodell | 45 |
| 5.5.3 | Zentrale Elemente des Kalkulationsmodells | 47 |
| 5.6 | Krankenhausvergütung auf DRG-Basis | 51 |
| 5.6.1 | Ermittlung Budgets unter DRG-Gesichtspunkten | 53 |
| 5.6.2 | Beispiele | 54 |
| 6. | Auswirkung und Gefahren der DRG-Einführung | 56 |
| 6.1 | Verweildauer | 56 |
| 6.2 | Was sagen diese Zahlen in Bezug auf die Verweildauerentwicklung von stationären Fällen aus? | 57 |
| 6.3 | Abgrenzung Stationäre und tagesklinische Behandlung | 59 |
| 6.4 | Wie wird in Australien eine Abgrenzung definiert, nach welcher entschieden wird, ob ein Patient zur stationären Versorgung aufgenommen werden kann? | 60 |
| 6.5 | Fallzahl | 61 |
| 6.6 | Erhöhung des Krankenhausprofites durch KH-Fusionen/Übernahmen | 62 |
| 6.7 | Gefahr der Verlagerung von Kosten in den ambulanten Bereich | 64 |
| 6.8 | Anreize des dualistischen Finanzierungssystems zu ineffizienten Maßnahmen fallen weg! | 65 |
| 6.9 | Kodierverfahren gewinnt an Bedeutung | 66 |
| 6.10 | Ausgabeentwicklung | 67 |
| 7. | Fazit | 67 |
| Literaturverzeichnis | 70 | |
| Verzeichnis der Gesetze und Rechtsverordnungen | 76 |
eine hohe Bedeutung zugemessen wird und diese auch zielgerichtet Berücksichtigung finden. Das Problem der regionalen Unterschiede in Australien, kann am Beispiel der durchschnittlichen Fallkosten pro Krankenhausfall, runtergebrochen auf die einzelnen australischen Gegebenheiten, gut aufgezeigt werden. 1998/99 betrugen die Fallkosten (ohne Abschreibungen) im nationalen Durchschnitt 2200 Aus. $, in New South Wales 2452 Aus $, in Victoria 2135 Aus $, in Queensland 2284 Aus $. In städtischen Regionen betrugen die Fallkosten 2573 Aus. $. In nicht-städtischen Regionen hingegen nur 2073 Aus $.49 Dies sind bemerkenswerte Unterschiede, die sehr dafür sprechen, dass Entscheidungen über regionalisierte Fallgewichtungen und Bewertungsraten, wie sie beispielsweise in Deutschland eingeführt werden sollen, ein hohes Maß an Bedeutung gegenüber dem australischen System zugestanden werden muss. Ein weiterer Punkt, der aufzeigt, dass ein System wie das australische Vergütungsmodell nicht ohne Modifikationen in Deutschland eingesetzt werden kann, ist die unterschiedliche Falldefinition. Die australischen Staaten haben unterschiedlich geregelt, welche Krankenhausbehandlungen überhaupt in die DRGs einbezogen werden und damit der Budgetzumessung dienen. Ausnahmslos handelt es sich um Akutkrankenhäuser; teilweise werden Notfälle, Intensivbehandlungen und Transplantationen aus den Fallpauschalen ausgenommen. Diese Behandlungen stellen Leistungen dar, welche mit einem hohen Anteil an Fixkosten verbunden sind. Es gibt in den Staaten jeweils gesonderte Vergütungen für „Ausreißer“, also für Patienten mit besonders hohen Kosten und/oder hoher Verweildauer in der jeweiligen Fallgruppe. Die Ausbildungskosten werden außerhalb der DRGs bezahlt, sehr kleine Krankenhäuser mit durchschnittlich vielen schweren Fällen können eine Extravergütung erhalten, teilweise gibt es Zuschläge für kleine Krankenhäuser, um die Vorhaltekosten auf Grund einer isolierten Lage zu kompensieren. Dem besonderen Problem einer sehr geringen Bevölkerungsdichte wird in einzelnen Staaten dadurch Rechnung getragen, dass die Budgets sehr kleiner Krankenhäuser unabhängig von DRGs zugemessen werden. [...]
wurde z.B. eine in einer ambulanten Einrichtung durchgeführte ambulante Operation in Australien im Gegensatz zur USA als stationärer Fall angesehen. Eine Vielzahl solcher Problemstellungen machte eine direkte Übernahme des amerikanischen Systems unmöglich und erforderte somit eine intensive Weiterentwicklung dieses Vergütungssystems, um eine australische Übernahme zu realisieren. 1988 wurde aus dem amerikanischen DRGs das AN-DRG-System weiterentwickelt, ein Vergütungssystem, welches auf die Besonderheiten des australischen Gesundheitssystems zugeschnitten war und anpassungsflexibel reagieren konnte. Zunächst erfolgte die Weiterentwicklung durch ein privates Beratungsunternehmen, später wurde im Gesundheitsministerium des Commonwealth, begleitet durch viele Kommissionen mit externem Sachverstand, die gegenwärtige 4. Version vorliegende AR-DRG (das R steht für Refined, also verbessert) erarbeit. Das System verbindet in guter beispielhafter Weise die Anforderung des Staates nach ökonomisch homogenen Gruppen als Maßstab für die Budgetzuweisung mit den Anforderungen der Mediziner, die Differenziertheit der Diagnosen und Prozeduren abzubilden und das Dokumentationssystem der DRGs mit Qualitätsmanagement und Leistungsvergleichen zu verknüpfen. Last not least soll das System im klinischen Alltag praktikabel sein.48 Eine nächste Revision des bestehenden DRG-Systems wurde von Australien bereits für das Jahr 2003 angekündigt. [...]
Bereits Anfang der 80er Jahre entwickelte sich das Interesse in Australien für eine Einführung eines DRG-Systems. Hierbei wurden bereits relativ früh von staatlicher Seite finanzielle Ressourcen für die Entwicklung eines solchen Systems bereit gestellt. Fast zeitgleich rief die Regierung eine Konferenz über Diagnosis Related Groups (DRGs) ein, um eine erste Strukturbestandsaufnahme vorzunehmen. Als Grundlage für ein australisches DRG-System sollte zunächst das amerikanische DRG-System herangezogen werden. Es wurden jedoch von Anfang an Bedenken geäußert, da es in den beiden Gesundheitssystemen signifikante Unterschiede gab. Innerhalb eines durchgeführten Benchmark-Vergleiches wurde analysiert, dass in Teilbereichen der medizinischen Versorgung, signifikante Unterschiede in der Verweildauer der stationären Behandlung bestand. Begründung hierfür lag u.a. in den strukturellen Unterschieden der beiden Länder. Ein weiterer schwerwiegender Unterschied in den Systemen war die Beurteilung und die damit verbundene Vergütungsregelung einzelner Leistungen. Demnach [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832459765
Arbeit zitieren:
Schröder, Dirk Mai 2002: Einführung eines neuen Vergütungssystems im deutschen Gesundheitssystem, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
DRG, Diagnosis Related Group, Dualistisches Finanzierungssystem, Krankenhausfinanzierung, Relativgewichte



