Die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in die deutsche Bilanzierung und deren Auswirkungen für RAND Worldwide
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Alexander Raab
- Abgabedatum: Januar 2003
- Umfang: 119 Seiten
- Dateigröße: 6,7 MB
- Note: 1,8
- Institution / Hochschule: Hochschule Aalen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6622-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6622-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6622-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Raab, Alexander Januar 2003: Die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in die deutsche Bilanzierung und deren Auswirkungen für RAND Worldwide, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IAS, internationale Rechnungslegung, Umstellung, Jahresabschluss, Bilanz
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Diplomarbeit von Alexander Raab
Einleitung:
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Umstellung des Rechnungswesens von RAND WorldwideTM auf die IFRS. Der Kernpunkt des Papiers liegt dabei in der genaueren Betrachtung einiger auserwählter Bilanzpositionen der IFRS und den zusätzlichen Ausführungen eines Jahresabschlusses gemäß IFRS. Außerdem soll eine kritische Betrachtung die negativen und positiven Aspekte der IFRS näher beleuchten.
Ein weiterer Punkt der Arbeit ist die Hinführung des Rechnungswesens von RAND Worldwide TM zu den IFRS. Dabei soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten das Unternehmen hinsichtlich einer Abschlusserstellung nach IFRS hat und was bei einer Einführungsplanung hinsichtlich Ablauf und möglicher Probleme zu beachten ist.
Gemäß der vereinbarten Zielsetzung soll RAND Worldwide TM durch die Diplomarbeit eine genauere Einsicht in die Welt der IFRS bekommen. Hierfür werden umfassende Erläuterungen zu den Pflichtbestandteilen eines Jahresabschlusses gegeben. Zudem sollen auch in kurzen Abschnitten die Unterschiede zum HGB (Handelsgesetzbuch) dargestellt werden. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie ein Ablauf einer Umstellung auf die IFRS und mögliche Probleme vervollständigen die Diplomarbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Internationalisierung der Rechnungslegung | 1 |
| 1.2 | Aufgabenstellung | 2 |
| 1.3 | Zielsetzung | 3 |
| 1.4 | Struktur der Arbeit | 3 |
| 1.5 | RAND WorldwideTM | 4 |
| 1.6 | Vorbemerkungen | 4 |
| 2. | Grundlagen der IFRS | 6 |
| 2.1 | Entstehung und Entwicklung | 6 |
| 2.1.1 | Die wichtigsten Organe | 6 |
| 2.1.2 | Die Entwicklung von Standards | 7 |
| 2.1.3 | Historische Entwicklung | 8 |
| 2.1.4 | Kampf um internationale Anerkennung | 9 |
| 2.2 | Ziel und Aufbau der Rechnungslegung | 10 |
| 2.2.1 | Framework | 10 |
| 2.2.2 | Ziel der Rechnungslegung | 10 |
| 2.2.3 | Adressaten des Jahresabschlusses | 11 |
| 2.2.4 | Interpretationen | 11 |
| 2.2.5 | Aufbau | 12 |
| 2.2.6 | Ergebnis | 12 |
| 2.3 | Grundsätze der Rechnungslegung | 12 |
| 2.3.1 | Grundlagen | 12 |
| 2.3.2 | Qualitative Anforderungen | 13 |
| 2.3.2.1 | Verständlichkeit | 13 |
| 2.3.2.2 | Relevanz | 13 |
| 2.3.2.3 | Verlässlichkeit | 14 |
| 2.3.2.4 | Vergleichbarkeit | 15 |
| 2.3.3 | Einschränkungen | 16 |
| 2.3.4 | Ziel der Grundsätze | 17 |
| 3. | Bestandteile eines befreienden Jahresabschlusses | 19 |
| 3.1 | Bilanz | 20 |
| 3.1.1 | Ansatzvorschriften allgemeiner Posten | 20 |
| 3.1.2 | Ausweisvorschriften allgemeiner Posten | 21 |
| 3.1.3 | Bewertungsvorschriften allgemeiner Posten | 23 |
| 3.1.4 | Bewertungsvorschriften spezieller Posten | 26 |
| 3.1.4.1 | Sachanlagen | 26 |
| 3.1.4.2 | Immaterielle Vermögenswerte | 28 |
| 3.1.4.3 | Firmenwert | 33 |
| 3.1.4.4 | Vorräte | 36 |
| 3.1.4.5 | Langfristige Aufträge | 39 |
| 3.1.4.6 | Rückstellungen | 42 |
| 3.1.4.7 | Leasing | 47 |
| 3.1.5 | Konzernbilanz | 51 |
| 3.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | 52 |
| 3.3 | Eigenkapitalveränderungsrechnung | 54 |
| 3.4 | Kapitalflussrechnung | 55 |
| 3.5 | Kritische Betrachtung eines IFRS-Abschlusses | 56 |
| 4. | Erstmalige Anwendung der IFRS | 60 |
| 4.1 | Verschiedene Aufstellungsmöglichkeiten | 60 |
| 4.2 | Aktuelle Rechtslage | 61 |
| 4.2.1 | IFRS-Einführung für Konzernabschlüsse | 61 |
| 4.2.2 | IFRS-Einführung für Einzelabschlüsse | 63 |
| 4.2.3 | EU-Bilanzrichtlinien | 64 |
| 4.3 | Einführungsplanung bei RAND WorldwideTM | 66 |
| 4.3.1 | Regelungen für den erstmaligen IFRS-Abschluss | 67 |
| 4.3.1.1 | Zeitrahmen der Umstellung | 68 |
| 4.3.1.2 | Umstellung ohne Befreiungsvorschriften | 69 |
| 4.3.1.3 | Umstellung mit Befreiungsvorschriften | 70 |
| 4.3.1.4 | Wertaufhellungen und Angaben | 73 |
| 4.3.2 | Organisatorischer Ablauf | 74 |
| 4.3.3 | Probleme bei der Umstellung | 77 |
| 5. | Fazit | 79 |
| Anhang | 80 | |
| Literaturverzeichnis | 107 | |
| Verzeichnis zitierter Internet-Quellen | 111 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 113 |
bewertet werden, umfassen neben dem vertraglich festgelegten Erlös, zusätzliche Preiserhöhungen oder -minderungen bei Vertragsstrafen, Vertragsabweichungen, Prämien oder Kompensationszahlungen, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind142. Wenn die Erträge nicht zuverlässig schätzbar sind, darf der Ertrag nur in Höhe der bereits angefallenen und auch einbringbaren Kosten realisiert werden, eine vorzeitige Gewinnrealisierung entfällt somit143. Sind zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine zuverlässige Schätzung doch gegeben, so muss auf die percentage of completion- Methode übergegangen werden, hierbei wird die Gewinnrealisierung nachgeholt. Drohverluste aus einem Auftrag sind sofort als Aufwand zu erfassen, unabhängig davon, ob mit der Auftragserfüllung schon begonnen wurde oder noch nicht144. Vergleich zum HGB: Im HGB finden sich keine besonderen Vorschriften für langfristige Aufträge. Jedoch ist die percentage of completion- Methode nach überwiegender Auffassung sehr umstritten, da sie dem Realisationsprinzip widerspricht145. Zudem sehen die IFRS wesentlich umfangreichere Angabepflichten vor. 3.1.4.6 Rückstellungen IFRS 37 regelt die Bilanzierung von Rückstellungen („provisions“), Eventualschulden und Eventualforderungen („contingent liabilities and assets“)146. Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert von den Verbindlichkeiten auszuweisen. Eventualschulden und Eventualforderungen dürfen hingegen nicht angesetzt werden, sie müssen im Anhang angegeben werden147. Zusätzlich finden sich in den IFRS ergänzende Regelungen für spezielle Rückstellungen wie z. B. in IFRS 19 für Leistungen an Arbeitnehmer oder in IFRS 12 für Steuerrückstellungen. [...]
Bei Kosten- plus- Verträgen zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle anrechenbaren Kosten plus einem vereinbarten prozentualen oder absoluten Gewinnaufschlag138. Für eine zuverlässige Schätzung müssen laut IFRS 18.24 folgende zwei Bedingungen erfüllt sein: • • Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag dem Unternehmen zufließen wird, und die zurechenbaren Auftragskosten können eindeutig bestimmt und zuverlässig ermittelt werden, unabhängig davon, ob sie gesondert anrechenbar sind. Der Fertigstellungsgrad wird meist anhand der bisher angefallenen Kosten im Verhältnis zu den am Stichtag geschätzten Gesamtkosten gemessen. Als Maßstab kann aber auch der physische Anteil der Fertigstellung oder der Anteil der bisherigen Arbeitszeiten an der geschätzten Gesamtleistung zur zuverlässigen Ermittlung verwendet werden139. Entsprechend des Fertigstellungsgrades werden die Erträge und [...]
gemäß IFRS 18.21 analog zu den Vorschriften des IFRS 11 vorgegangen. Enthält aber der Verkaufspreis eines Produktes einen identifizierbaren Betrag für nachfolgende Dienstleistungen, so wird diese Summe passivisch abgegrenzt und über die Periode, in der die Leistungen erbracht werden, als Ertrag erfasst133. Hiervon gibt es Ausnahmen, z. B.: • Entgelte für Schulungen werden auch dann passivisch abgegrenzt und zeitanteilig als Ertrag erfasst, wenn sie nicht in Verbindung mit anderen Produkten verkauft wurden134. • Entgelte für die Entwicklung von kundenspezifischer Software sowie Entgelte für nachfolgende Serviceleistungen für diese Software, werden nach den Regeln des IFRS 11 gehandhabt135. Nach den Regeln des IFRS 11 sind alle langfristigen Aufträge, deren Ergebnis zuverlässig schätzbar ist, zwingend nach der percentage of completion- Methode zu bewerten. Im Deutschen würde man von einer Gewinnrealisierung nach Fertigstellungsgrad sprechen. Zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades unterscheidet man zwischen Festpreisverträgen („fixed price contracts") und Kosten- plus- Verträgen („cost plus contracts")136. Bei Festpreisverträgen wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein fester Preis für die Erfüllung des Auftrages ausgehandelt. Um bei solchen Verträgen von einer zuverlässigen Schätzung ausgehen zu können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein137: • • • Sämtliche Auftragserlöse können zuverlässig ermittelt werden. Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag dem Unternehmen zufließen wird. Sowohl die noch anfallenden Kosten zur Fertigstellung des Auftrages als auch der Grad der erreichten Fertigstellung können am Bilanzstichtag zuverlässig ermittelt werden. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832466220
Arbeit zitieren:
Raab, Alexander Januar 2003: Die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in die deutsche Bilanzierung und deren Auswirkungen für RAND Worldwide, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IAS, internationale Rechnungslegung, Umstellung, Jahresabschluss, Bilanz



