Die Einführung der Diagnosis-Related Groups (DRGs) in den USA und Deutschland am Beispiel zweier Kliniken
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Dirk Knüppel
- Abgabedatum: September 2001
- Umfang: 170 Seiten
- Dateigröße: 6,4 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Duale Hochschule Baden-Württemberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4901-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4901-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4901-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Knüppel, Dirk September 2001: Die Einführung der Diagnosis-Related Groups (DRGs) in den USA und Deutschland am Beispiel zweier Kliniken, Hamburg: Diplomica Verlag
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Diplomarbeit von Dirk Knüppel
Einleitung:
In Deutschland werden seit 1996 rund 20-25% der stationären Leistungen in Form von Fallpauschalen und Sonderentgelten vergütet. Die Vergütung der übrigen Leistungen erfolgt auf der Basis von Tagessätzen, wobei sowohl Fallpauschalen und Sonderentgelte als auch Tagessätze krankenhausindividuell budgetiert sind. Durch die Einführung des § 17 b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) soll ab dem 01.01.2003 ein pauschalierendes Vergütungssystem für allgemeine voll- und teilstationäre Leistungen auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRGs) das bisherige System ablösen. Dies stellt eine der gravierendsten Änderungen im deutschen Gesundheitssystem in den letzten Jahrzehnten dar und wirft eine Vielzahl von Fragen auf.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Diplomarbeit versucht eine Reihe dieser Fragen zu beantworten, indem ein vergleichender Blick auf die USA geworfen wird. Dort werden seit rund 20 Jahren DRGs in bestimmten Bereichen als Basis eines Vergütungssystems zur Abrechnung stationärer Behandlungen verwendet. Sie werden dabei im Sinne eines Preissystems, wie dies auch in Deutschland vorgesehen ist, eingesetzt.
Zunächst wird die Entwicklung der DRGs aufgezeigt, gefolgt von einer Beschreibung des Gesundheitssystems der USA. Nach der Beschreibung der Einführung dieses Vergütungssystems in den USA im Allgemeinen geht die Arbeit auf die Probleme und Auswirkungen der DRGs im Thomas Jefferson University Hospital, Philadelphia, USA, ein. Dort hat der Autor im Februar und März 2001 ein zweimonatiges Praktikum absolviert und sich durch zahlreiche Gespräche mit führenden Mitarbeitern sowie Literaturstudien einen Einblick in die Problematik verschafft.
Auch wenn Deutschland DRGs erst ab 2003 einsetzt, so ist das System nicht neu in Europa und anderen Teilen der Welt. Daher werden die Erfahrungen in verschiedenen europäischen Ländern vergleichend und zusammenfassend beschrieben. Die Anwendung der DRGs in Australien macht detaillierte Ausführungen notwendig, da die Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens in Deutschland am 27.06.2000 für die Australian-Refined DRGs (AR-DRGs) votierten.
Nach einer Übersicht über das deutsche Gesundheitssystem beschreibt die Arbeit den Prozess und wichtige Entscheidungen zur Einführung der DRGs in Deutschland sowie die zu erwartenden Auswirkungen dieser Systemveränderung im Allgemeinen. Am Beispiel des Diakoniekrankenhauses Mannheim, wo der Autor ein dreimonatiges Praktikum absolvierte, wird sodann die spezielle Problematik der Einführung erläutert.
Ein eigenständiges Kapitel verschafft eine vergleichende Übersicht über Unterschiede und Übereinstimmungen bzgl. der Voraussetzungen, der Erwartungen, der Probleme und der weiteren Entwicklung in Zusammenhang mit der Einführung der DRGs in den USA und Deutschland. Hieraus werden vermeidbare Fehler und Fehlentwicklungen abgeleitet und dargestellt, die sich auch im abschließenden Ausblick widerspiegeln.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 3 | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | 5 | |
| 1. | EINLEITUNG | 6 |
| 2. | GRUNDZÜGE UND ENTWICKLUNG DES DRG SYSTEMS | 8 |
| 2.1 | THEORETISCHE ENTWICKLUNGSPHASE | 8 |
| 2.2 | GRUNDZÜGE UND AUFBAU | 13 |
| 2.3 | ENTWICKLUNG VERSCHIEDENER DRG-SYSTEME | 19 |
| 2.4 | KRITIK AM DRG-SYSTEM | 30 |
| 3. | DIE EINFÜHRUNG DER DRGS IN DEN USA | 37 |
| 3.1 | GRUNDZÜGE DES GESUNDHEITSSYSTEMS IN DEN USA | 37 |
| 3.2 | EINFÜHRUNG DES DRG-SYSTEMS IM BEREICH DER STAATLICHEN VERSICHERUNG | 50 |
| 3.3 | AUSWIRKUNGEN UND PROBLEME DER EINFÜHRUNG | 54 |
| 3.4 | EINFÜHRUNG DER DRGS AM BEISPIEL DES THOMAS JEFFERSON UNIVERSITY HOSPITAL PHILADELPHIA | 63 |
| 4. | DIE EINFÜHRUNG DER DRGS IN EUROPA UND AUSTRALIEN. | 78 |
| 4.1 | SCHWEIZ | 78 |
| 4.2 | ITALIEN | 79 |
| 4.3 | PORTUGAL UND SPANIEN | 80 |
| 4.4 | SKANDINAVIEN | 81 |
| 4.5 | GROßBRITANNIEN UND IRLAND | 82 |
| 4.6 | ÖSTERREICH | 83 |
| 4.7 | FRANKREICH | 84 |
| 4.8 | AUSTRALIEN | 84 |
| 5. | DIE EINFÜHRUNG DER DRGS IN DEUTSCHLAND | 89 |
| 5.1 | GRUNDZÜGE DES GESUNDHEITSSYSTEMS IN DEUTSCHLAND | 89 |
| 5.2 | GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND ENTSCHEIDUNGEN DER SELBSTVERWALTUNG | 105 |
| 5.3 | AUSWIRKUNGEN DER EINFÜHRUNG | 117 |
| 5.4 | EINFÜHRUNG DER DRGS AM BEISPIEL DES DIAKONIEKRANKENHAUSES MANNHEIM | 123 |
| 6. | VERGLEICH USA - DEUTSCHLAND | 131 |
| 6.1 | EINFÜHRUNGSVORAUSSETZUNGEN | 131 |
| 6.2 | GRÜNDE FÜR DIE EINFÜHRUNG | 136 |
| 6.3 | ENTWICKLUNG IN DEN USA UND ERWARTETE ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND | 138 |
| 6.4 | WEITERENTWICKLUNG DER DRGS | 142 |
| 7. | AUSBLICK | 144 |
| 8. | ZUSAMMENFASSUNG | 152 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 156 | |
| ANHANG | 164 |
Die 52 privaten Krankenversicherungen in Deutschland versicherten im April 1999 rund 8,9% der deutschen Bevölkerung im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung206 . Sie sind in privatrechtlicher Form organisiert und unterliegen der staatlichen Kontrolle durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen. Mitglieder können Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sowie Beamte und Selbständige sein. Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, Beamte zahlen die Prämie in voller Höhe, ebenso Selbständige. Die Beitragshöhe hängt von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Risikofaktoren und dem gewählten Leistungsumfang sowie der Eigenbeteiligung ab und wird versicherungsmathematisch berechnet. Im Gegensatz zur GKV sind nicht arbeitende Ehegatten und Kinder nicht beitragsfrei mitversichert; für sie muß eine eigene Versicherungspolice abgeschlossen werden. Im Unterschied zur GKV herrscht das Prinzip der Kostenerstattung vor: Patienten gehen mit den Leistungserbringern eine unmittelbare privatrechtliche Beziehung ein und erhalten Rechnungen von diesen. Die Versicherten müssen dabei finanziell in Vorleistung treten und die Rechnungen bezahlen. Die Versicherungsunternehmen erstatten diese Kosten dann in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag voll oder teilweise 207 . Dies gilt prinzipiell auch für stationäre Behandlungen. Allerdings sind einige Versicherer dazu übergegangen, die Kosten für stationäre Behandlungen direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen. Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung ist prinzipiell vom [...]
Bundesknappschaft, die landwirtschaftliche Krankenkasse und die See-Krankenkasse sind bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Diese seit 1997 fast vollständige Wahlfreiheit zwischen den Kassen der GKV soll eine höhere Effizienz der Verwaltung, eine stärkere Orientierung an den Versicherten und eine günstigere Versorgung sicherstellen198 . Damit der Wettbewerb zwischen den Kassen nicht zu Lasten der Kassen mit den ungünstigeren Risikostrukturen geht, wurde bereits 1994 der „Risikostrukturausgleich“ (RSA) zwischen den Kassen der GKV eingeführt. Seitdem entlastet der RSA die Krankenkassen mit vergleichsweise niedrigen Einnahmen bzw. hohen Ausgaben zu Lasten der Kassen mit vergleichsweise hohen Einnahmen bzw. niedrigen Ausgaben. Hierbei werden Alter, Geschlecht, Familien- und Einkommenssituation in den jeweiligen Kassen berücksichtigt. Zur Zeit wird an einer Restrukturierung des RSA gearbeitet, die auch die Gesundheitssituation der Mitglieder stärker berücksichtigen soll 199 . [...]
Mitglied in einer dieser Krankenversicherungen ist jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer, der weniger als die sog. „Versicherungspflichtgrenze“ (auch als „Beitragsbemessungsgrenze“ bezeichnet) verdient. Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Lohn- und Preissteigerungen neu festgelegt. In diesem Jahr beträgt sie 78.300 DM brutto pro Jahr 195 . Wessen B ruttojahresverdienst unterhalb dieser Grenze liegt, der ist automatisch in der GKV versichert; liegt das Einkommen oberhalb dieser Grenze, kann man freiwilliges Mitglied der GKV bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Eine Übersicht über die GKV-Versicherten gibt Abbildung 26. Status Pflichtversicherte (ohne Rentner) Freiwillig Versicherte Rentner Familienversicherte Gesamtzahl Anzahl (in Tsd.) 28.986 6.561 15.306 20.484 71337 % 40,6 9,2 21,5 28,7 100 Der Beitrag zur GKV wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte entrichtet; bei [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832449018
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Knüppel, Dirk September 2001: Die Einführung der Diagnosis-Related Groups (DRGs) in den USA und Deutschland am Beispiel zweier Kliniken, Hamburg: Diplomica Verlag
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