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Der Einfluss des Shareholder Value Konzeptes in der Unternehmensführung auf die Risikoberichterstattung

Der Einfluss des Shareholder Value Konzeptes in der Unternehmensführung auf die Risikoberichterstattung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christina Monika Waltner
  • Abgabedatum: März 2000
  • Umfang: 101 Seiten
  • Dateigröße: 701,8 KB
  • Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5154-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5154-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5154-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Waltner, Christina Monika März 2000: Der Einfluss des Shareholder Value Konzeptes in der Unternehmensführung auf die Risikoberichterstattung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Unternehmenssteuerung /-wert, Kommunikation, Internationale Rechnungslegung, Risikoanalyse

Diplomarbeit von Christina Monika Waltner

Gang der Untersuchung:

Die wesentlichste Informationsquelle der Investoren ist der Jahresabschluss, dessen Erstellung gesetzlich geregelt ist, und die Ordnungsmäßigkeit von einem Abschlussprüfer testiert wird. Für Investoren ist es jedoch unmöglich aus dem Jahresabschluss der nur die Mindestangaben des HGB enthält, den Shareholder Value abzuleiten, da er auf zukünftigen Erträgen basiert. Der erste Teil dieser Arbeit beschäftigt daher mit dem Konzept des Shareholder Value und seien Vorteil gegenüber herkömmlicher Bilanzanalysemethoden aufgrund seiner strategischen Ausrichtung. Hingegen basiert seine wertmäßige Bestimmung auf vielen Annahmen, Unsicherheiten und Wahrscheinlichkeiten. Der SV kann daher nur unternehmensintern berechnet bzw. aufgrund interner Daten verfolgt werden.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, wie die Wertsteigerung kommuniziert werden kann. Unternehmen können Renditen nicht garantieren, daher muss durch Kommunikation versucht werden, das Vertrauen in die Erfüllung der Renditenerwartungen der Anleger zu gewinnen.

Am Beispiel der RL-Systeme von US-GAAP und IAS wird das Ziel der Informationsvermittlung dargestellt. Diesem Anspruch versucht auch das Gesetz für Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das in Deutschland 1998 beschlossen wurde, entgegen zu kommen. Von diesen Systemen werden verschiedene Instrumente und ihre Eignung für den Einsatz in einem Abschluss nach österreichischem HGB diskutiert.

Sowohl das SV-Konzept als auch die Gestaltungsvorschläge, die in dieser Arbeit diskutiert werden, können nicht nur von börsennotierten Unternehmen umgesetzt werden. Wesentlich an diesem Konzept ist die langfristige Orientierung, Planung und Unternehmensgestaltung, und eine Verbindung der Rechnungslegung mit den internen Steuerungsinstrumenten. Die Funktion der Selbstinformation der EigenkapitalgeberInnen kann damit besser unterstützt werden.

Diese Arbeit versucht den Zusammenhang zwischen dem Shareholder Value-Konzept, der langfristigen Unternehmensplanung und –gestaltung und ihre Vermittlung an die Anteilseigner darzustellen. Ebenso werden die positiven Auswirkungen auf den Kapitalmarkt, und volkswirtschaftliche Impulse diskutiert.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINFÜHRUNG 1
2. GRUNDLAGEN DES SHAREHOLDER VALUE-KONZEPTES 3
2.1 KAPITAL 4
2.2 PROZESS DER STRATEGIEENTWICKLUNG 6
2.2.1 ABGRENZUNG VON GESCHÄFTSEINHEITEN 7
2.2.2 NUTZEN-PLANUNG 8
2.2.3 PLANUNGSPROZESS 9
2.3 PRODUKTLEBENSZYKLUS 10
2.4 WERTMESSUNG 12
2.4.1 MARKTWERT 12
2.4.1.1 MEHRJÄHRIGE BERECHNUNG 13
2.4.1.2 EINJÄHRIGE BERECHNUNG 15
2.4.2 KAPITALKOSTEN 16
2.4.3 BRUTTOMETHODE 16
2.4.4 NETTOMETHODE 17
3. RISIKO 18
3.1 RISIKO-MANAGEMENT 19
3.2 KAPITALMARKT 22
3.2.1 EFFIZIENTE KAPITALMÄRKTE 24
3.2.2 HAUPTANFORDERUNG „INFORMATION” 25
3.3 KOMMUNIKATION 26
3.3.1 INVESTORS RELATION 26
3.3.1.1 EIGENKAPITALGEBERINNEN 30
3.3.1.2 FINANZANALYSTINNEN 32
3.3.1.3 MEINUNGSBILDNERINNEN 32
3.3.1.4 INSTRUMENTE DER INVESTORS RELATION 33
1.1.1 INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG 34
3.3.1.5 US-GAAP 34
3.3.1.5.1 GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG 35
3.3.1.5.2 FINANCIAL STATEMENTS 36
3.3.1.6 IAS 37
3.3.1.7 KONTRAG IN DEUTSCHLAND 37
3.3.1.8 JENKINS REPORT 41
4. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IM GESETZLICHEN RAHMEN 43
4.1 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 43
4.1.1 VERMÖGENS-, ERTRAGS- UND FINANZLAGE 45
4.1.2 MAßGEBLICHKEITSPRINZIP 45
4.2 SHAREHOLDER VALUE VS. GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER BILANZIERUNG 46
4.2.1 TESTAT DES ABSCHLUSSPRÜFERS 49
4.2.2 RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK 50
4.2.2.1 MATERIELLE BILANZPOLITIK 52
4.2.2.2 FORMELLE RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK 52
4.2.2.3 SEMIOTISCHE RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK 53
4.2.2.4 BILANZANALYSE 53
4.3 BILANZ 55
4.3.1 AUSWEIS DES EIGENKAPITALS 57
4.3.2 FREMDKAPITAL 58
4.3.3 ANLAGEVERMÖGEN 59
4.4 ANHANG 60
4.4.1 BEGRÜNDUNG UND INTERPRETATION 60
4.4.2 KORREKTUR 61
4.4.3 ENTLASTUNG 61
4.4.4 ERGÄNZUNG 61
4.4.4.1 EIGENKAPITAL 62
4.4.4.2 KAPITALFLUSSRECHNUNG 62
4.4.4.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 64
4.4.4.3.1 ABGRENZUNG DER SEGMENTE 65
4.4.4.3.2 RECHNUNGSLEGUNG-GRUNDSÄTZE 66
4.4.4.4 ERFOLGSPOTENTIALE 68
4.4.4.4.1 STRATEGISCHE RESSOURCEN 68
4.4.4.4.2 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 68
4.4.4.4.3 MITARBEITER 69
4.4.4.4.4 DARSTELLUNG IM ANHANG 70
4.5 LAGEBERICHT 71
4.5.1 WIRTSCHAFTSBERICHT 73
4.5.2 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 76
4.5.3 PROGNOSEBERICHT 77
4.6 RISIKOBERICHT 77
4.6.1 GRUNDLAGEN 78
4.6.2 GESTALTUNG IM LAGEBERICHT 79
5 INTERESSENTEN AM SHAREHOLDER VALUE-KONZEPT 81
5.1 UNTERNEHMEN 81
5.1.1 MANAGEMENT 83
5.1.2 STAKEHOLDER 84
5.1.3 HAUSHALTE 86
5.1.4 STAAT 86
6 LITERATUR 88

Automatisiert erstellter Textauszug:

setzt wird. Damit wird jedoch nur die formelle Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens geprüft.140 Bilanzlesern, die keine Ahnung von den Steuergesetze bzw. dem HGB haben, ziehen aus den Angaben sowohl des Jahresabschlusses als auch aus dem Testat des Prüfers häufig den falschen Schluss, dass es sich dabei um ein Qualitätsurteil handelt141.Diese Divergenz kann auch als Erwartungslücke bezeichnet werden, und führt immer wieder zu Missstimmung gegenüber Abschlussprüfern. Dem Management gegenüber hat der Wirtschaftsprüfer dennoch die Verpflichtung unverzüglich zu berichten wenn er „Tatsachen feststellt die den Bestand eines geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können...“142. Auch hat er zu berichten wenn „Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes festgestellt werden“143. „Gibt es nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen, so hat dies der Abschlussprüfer zu bestätigen“144 mit einer vorgeschriebenen Formel. Der Prüfer kann den Bestätigungsvermerk zwar „in geeigneter Weise ergänzen“145, einschränken oder gar versagen146, doch geschieht dies sehr selten. Somit werden eventuelle Probleme des Unternehmens mit der Führung besprochen, und finden im Testat keinen entsprechenden Niederschlag. Werden wirtschaftliche Probleme eines Unternehmens offen in der Bilanz behandelt, so hat der Prüfer ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen, aufgrund der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Bilanzleser, die mit dem HGB nicht vertraut sind, stoßen damit auf das Problem der Erwartungslücke. [...]

gewinn. Die Abzinsung der CFs (im Rahmen der Berechnung des SV) drückt jedoch aus, dass frühere Zahlungen höher bewertet werden als spätere. Somit steht das Abgrenzungsprinzip dem Konzept des SV entgegen, da Gewinne erst später ausgewiesen werden dürfen. Dieses Prinzip ist durch keinerlei bilanzpolitsche Maßnahmen zu umgehen, kann aber durch entsprechende Angaben im Anhang besser dargestellt werden. Realisations- und Imparitätsprinzip sind Ausprägungen des Vorsichtsprinzips, dessen Aufgabe es ist „keinen zu optimistische Eindruck von der Lage des Unternehmens zu vermitteln“137.Gerade bei der Bilanzierung von Rückstellungen oder der Legung stiller Reserven wird das Vorsichtsprinzip als bilanzpolitisches Mittel eingesetzt. Der Zweck des Vorsichtsprinzips ist die Schutz der Interessen der Gläubiger, und steht daher absolut diametral zum SV, der die Interessen der EKGeber in den Vordergrund rückt. Ein Ausgleich zwischen diesen teilweise unterschiedlichen Zielsetzungen ist jedoch möglich. Der JA stellt die Veränderung von Vermögen und Kapital nur einer Periode dar, der SV ist ein Konzept das auch die Zukunft einbezieht. Unterschiede in Bewertung und Abschreibung gleichen sich über die Jahre aus, daher ist die einzelnen Periode nicht absolut entscheidend, sondern die Performance über einen langen Zeitraum und Begründungen für die Veränderungen im Ergebnis. [...]

Aus diesen oberen Grundsätzen werden die unteren abgeleitet und finden so ihren Niederschlag in Bilanz und G&V.135 Einem Unternehmen das dem Konzept des SV folgt, ergeben sich durch diese GoB Einschränkungen bei der Darstellung der Bilanz. So entsprechen die Rahmengrundsätze dem SV noch zur Gänze ebenso wie das Prinzip der Stetigkeit, schwieriger wird es bei der Abgrenzung. Um zu einer Lösung der Darstellung zu gelangen müssen die Ziele des SV mit denen des HGB verglichen werden. Das Realisationsprizip ist eines der wesentlichsten Grundsätze des HGB, denn es dürfen zum einen nur dann Erlöse (und somit Gewinne) ausgewiesen werden, wenn die Lieferung vollzogen oder die Dienstleistung beendet ist. Zum anderen gelten aufgrund dieses Prinzips die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze. Noch nicht realisierte Gewinne dürfen in der Bilanz nicht gezeigt werden, Verluste müssen jedoch ausgewiesen werden, aufgrund des Imparitätsprinzips. Der SV fordert grundsätzlich eine Wertsteigerung durch „Maximierung der Eigentümerrendite über Dividenden und Kurswertsteigerung der Aktien“.136 Als Dividende kann nach HGB nur der Bilanzgewinn ausgeschüttet werden. Aufgrund der Abgrenzungsgrundsätze finden Erlöse nur verzögert ihren Niederschlag im Bilanz134 135 136 [...]

Arbeit zitieren:
Waltner, Christina Monika März 2000: Der Einfluss des Shareholder Value Konzeptes in der Unternehmensführung auf die Risikoberichterstattung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Unternehmenssteuerung /-wert, Kommunikation, Internationale Rechnungslegung, Risikoanalyse

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