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Der Einfluss von Private Equity-Gesellschaften auf die Unternehmensführung

Der Einfluss von Private Equity-Gesellschaften auf die Unternehmensführung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Manuel Heckmair
  • Abgabedatum: Januar 2009
  • Umfang: 79 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule Landshut Deutschland
  • Bibliografie: ca. 44
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2603-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Heckmair, Manuel Januar 2009: Der Einfluss von Private Equity-Gesellschaften auf die Unternehmensführung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Private Equity, Unternehmensführung, Finanzinvestor, Woolworth, Grohe

Diplomarbeit von Manuel Heckmair

Einleitung:

Es war im Jahr 1988, als die Private Equity-Branche ihren ersten großen öffentlichen Auftritt hatte, und zwar in Gestalt eines Urgesteins des Beteiligungsgeschäfts, der Private Equity-Gesellschaft Kohlberg, Kravis, Roberts & Co. kurz KKR. Sie stand vor der Übernahme des Mischkonzerns RJR Nabisco, ein Deal, der viele Milliarden Dollar wert war.

KKR spielte dabei alle Regeln der Branche aus, benutzte beispielsweise sogenannte Junk Bonds, Ramschanleihen, um seine Mitbewerber auszustechen und gewann schließlich mit dem höchsten Gebot, rund 25 Milliarden Dollar, den Zuschlag für RJR Nabisco. Damit hatten die Barbaren der Private Equity-Branche einen der wichtigsten Konzerne Amerikas übernommen. Das gab nicht nur Stoff für einen erfolgreichen Roman, „Die Barbaren vor den Toren“, die Übernahme galt lange als größter Private Equity-Deal aller Zeiten. Und sie dient Kritikern seitdem als Zeichen für die grenzenlose Gier der Private Equity-Gesellschaften.

Spätestens seit sie vom damaligen SPD-Parteivorsitzenden Franz Müntefering als Heuschrecken gebrandmarkt wurden, haben Private Equity Gesellschaften auch in Deutschland einen schweren Stand. Müntefering brachte damals eine Liste in Umlauf, um die rücksichtslosesten Private Equity-Gesellschaften bloßzustellen.

Inhaltsverzeichnis:

I. INHALTSVERZEICHNIS 2
II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 4
III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 5
IV. EINLEITUNG 7
V. HAUPTTEIL 11
1. WAS BEDEUTET PRIVATE EQUITY? 11
1.1 EINFÜHRUNG 11
1.2 DEFINITION PRIVATE EQUITY 11
1.3 DER UNTERSCHIED ZWISCHEN PRIVATE EQUITY UND VENTURE CAPITAL 13
1.4 DER UNTERSCHIED ZWISCHEN PRIVATE EQUITY UND HEDGE FONDS 14
1.5 BUY-OUTS 15
1.6 MINDERHEITSBETEILIGUNGEN 16
2. FINANZPOLITISCHE INSTRUMENTE 18
2.1 DER LEVERAGED BUY-OUT 18
2.2 DER LEVERAGE-EFFEKT 19
2.3 INTEREST TAX SHIELD 20
2.4 ZIELE DER FINANZPOLITISCHEN INSTRUMENTE 20
3. WIE PRIVATE EQUITY-GESELLSCHAFTEN BEI DER INVESTITION IN EIN UNTERNEHMEN VORGEHEN 21
3.1 EINTEILUNG DER PRIVATE EQUITY-FINANZIERUNGEN 21
3.2 FUNDRAISING 22
3.3 DEAL FLOW 26
3.3.1 AKTIVE DEAL FLOW-GENERIERUNG 26
3.3.2 PASSIVE DEAL FLOW-GENERIERUNG 28
3.4 BETEILIGUNGSPRÜFUNG 29
3.5 STRUKTURIERUNG DES BUY-OUTS 31
3.5.1 FINANZIELLE STRUKTURIERUNG 32
3.5.1.1 DAS MAGISCHE DREIECK 32
3.5.1.2 ARTEN DER FINANZIERUNG 33
3.5.2 RECHTLICHE STRUKTURIERUNG 34
3.5.3 VERTRAGSABSCHLUSS 35
3.6 POSTINVESTMENTPHASE 35
3.6.1 MONITORING 36
3.6.2 MENTORING 39
3.6.3 INTERVENING 39
3.7 EXIT 41
3.8 ZUSAMMENFASSUNG 44
4. FALLBEISPIEL: WOOLWORTH 46
4.1 EINFÜHRUNG 46
4.2 DIE GESCHICHTE VON WOOLWORTH 46
4.3 WOOLWORTH UNTER ELECTRA FLEMING 47
4.4 WOOLWORTH UNTER CERBERUS UND ARGYLL PARTNERS 53
4.5 FAZIT WOOLWORTH 55
5. FALLBEISPIEL: GROHE 57
5.1 EINFÜHRUNG 57
5.2 GROHE UNTER BC PARTNERS 58
5.3 GROHE UNTER TPG UND CSFB 61
5.4 FAZIT GROHE 65
6. GENERELLES FAZIT 66
VI. ANHANG 68
VII. Literaturverzeichnis 72

Textprobe:

Kapitel 3.6.1, Monitoring: Im Beteiligungsvertrag mit dem Unternehmen hat sich das Private Equity-Unternehmen umfangreiche Informations- und Kontrollrechte einräumen lassen. Sie hat so sichergestellt, dass sie jederzeit darüber im Bild ist, wie gut oder schlecht es im Unternehmen läuft. Außerdem will die Private Equity-Gesellschaft bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitreden können. Deshalb wird häufig ein Maßnahmenkatalog verabschiedet, in dem genau festgelegt wird, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind.

Grundsätzlich unterscheidet man beim Monitoring zwischen passiven, semi-aktiven und aktiven Investitionen. Sie unterscheiden sich im Einfluss, den die Private Equity-Gesellschaft auf das Unternehmen nimmt.

Bei passiven Investitionen erhält der Investor periodisch Informationen über die Leistung des Unternehmens. Er ist nicht im Kontrollorgan des Unternehmens vertreten. Bei semi-aktiven Investitionen ist die Private Equity-Gesellschaft im Kontrollorgan des Unternehmens vertreten und verfolgt die Entwicklung des Unternehmens intensiv. Bei der aktiven Investition schaltet sich die Private Equity-Gesellschaft aktiv in die operativen und strategischen Geschäfte des Unternehmens ein.

Üblicherweise entsendet die Private Equity-Gesellschaft aber einen Vertreter in den Aufsichtsrat oder Beirat des Unternehmens, falls das Unternehmen über ein solches Kontrollorgan verfügt. Es ist auch üblich, dass das Unternehmen während der Postinvestment-Phase laufend überwacht wird, um die Risiken der Investition in das Unternehmen zu minimieren. Weil die Private Equity-Gesellschaft das Monitoring alleine betreibt und dafür viel Geld aufbringt, wälzt es einen Teil der Kosten auf das Zielunternehmen ab. Üblicherweise ist das eine transaktionsabhängige Gebühr in Höhe von rund 5 Prozent des EBITDA (Gewinn vor Steuern und Abschreibungen).

Um das Unternehmen zu überwachen und zu kontrollieren, bedient sich die Private Equity-Gesellschaft spezieller Instrumente:

Organisation des Kontrollsystems: Die Monitoring-Aktivitäten der Private Equity-Gesellschaft müssen frühzeitig geplant werden: Schon in der Investmentphase werden im Beteiligungsvertrag umfangreiche Informations- und Kontrollrechte für die Private Equity-Gesellschaft vereinbart. Bereits in der Phase der Due Diligence überprüft die Private Equity-Gesellschaft die internen Managementinformations- und Reporting-Systeme und verbessert sie unter Umständen.

Die Private Equity-Gesellschaft verpflichtet das Unternehmen, ein regelmäßiges Informationssystem in einem einheitlichen Format zu installieren. Ziel der Vereinheitlichung ist es, die eigenen Ressourcen zu entlasten und damit die Überwachung zu vereinfachen. Außerdem erleichtert sie das Erstellen von Reporten für die anderen Investoren.

Laufendes Beteiligungscontrolling: Das Unternehmen hat sich im Beteiligungsvertrag auch zu einem regelmäßigen, meist monatlichen Reporting gegenüber der Private Equity-Gesellschaft verpflichtet. Sie muss regelmäßig aktualisierte Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Cash Flow-Rechnungen übermitteln. Darüber hinaus muss sie detaillierte Businesspläne vorlegen.

Auch Berichte über den Stand der technischen Produktentwicklung, Vertriebszahlen, Vermarktungserfolge, Auftragsbestände und Vertragsabschlüsse fordert die Private Equity-Gesellschaft an. Um deren Richtigkeit zu überprüfen, gleicht die Private Equity-Gesellschaft die Informationen häufig mit externen Quellen ab. Die Private Equity-Gesellschaft führt regelmäßig einen Soll-Ist-Vergleich durch, um den Erfolg des Unternehmens zu gewährleisten. Abweichungen vom Businessplan sollen rechtzeitig erkannt werden, die Private Equity-Gesellschaft will frühzeitig reagieren können.

Mitwirkung in Aufsichtsgremien: Gerade im deutschsprachigen Raum ist es üblich, einen oder mehrere Vertreter der Private Equity-Gesellschaft in das Aufsichts- oder Beratungsgremium zu entsenden. Damit hat die Private Equity-Gesellschaft automatisch Einfluss auf die Entscheidungen und Beschlüsse des Unternehmens.

Außerdem bekommt die Private Equity-Gesellschaft so mehr wichtige Informationen über das Unternehmen und fördert eine einheitliche Position der Eigenkapitalgeber.

Zustimmungspflichtige Geschäfte: Über den Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, den die Private Equity-Gesellschaft erstellt, bekommt sie Einfluss auf alle wichtigen strategischen Geschäfte des Unternehmens und auf Investitionen, die die finanzielle Situation des Unternehmens nachhaltig beeinflussen könnten. Bei solchen Geschäften müssen Vorstand und Aufsichtsrat zustimmen.

Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte ist ein sehr flexibles Instrument, weil er für jedes Unternehmen maßgeschneidert werden kann: Je nach Größe, Branche, Phase im Lebenszyklus, etc. Das Inkrafttreten einer Zustimmungspflicht kann außerdem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie zum Beispiel das Verfehlen von Meilensteinen.

Auch durch die Kontrolle kann die Private Equity-Gesellschaft Einfluss auf die Strategie des Unternehmens nehmen. Sie übernehmen damit eine wichtige Funktion, die Banken mit Sitz im Aufsichtsrat nach Meinung von Investment-Bankern nicht ausreichend ausgefüllt haben.

Kapitel 3.6.2, Mentoring: Mentoring bedeutet, dass die Private Equity-Gesellschaft das Management berät und betreut. Sie stellt ihm außerdem das eigene Netzwerk an Kontakten zur Verfügung. Die Unterstützung bezieht sich auf alle Bereiche des Unternehmens. Die Private Equity-Gesellschaft bringt ihr Know-How in Managementfragen ein und steht als Ansprechpartner für sämtliche betriebswirtschaftliche Fragen zur Verfügung, sowohl strategischer als auch operativer Art. Aus Sicht des Unternehmens stellt die Private Equity-Gesellschaft mit dem Mentoring die wichtigste Komponente der Private Equity-Finanzierung zur Verfügung.

Am besten funktioniert die Verbindung zwischen Private Equity-Gesellschaft und Zielunternehmen, wenn beide Seiten die Zusammenarbeit als wertvoll und gewinnbringend sehen. Deshalb versucht die Private Equity-Gesellschaft im Idealfall, sich von Anfang an hochprofessionell und leistungsorientiert zu zeigen und dem Management die Zusammenarbeit zu signalisieren.

Über die gesamte Dauer des Investments hat die Private Equity-Gesellschaft die Möglichkeit, das Zielunternehmen aktiv zu beeinflussen. Inwieweit sie sich tatsächlich einmischt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel die (subjektive!) Qualifizierung des Managements und die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens. Von Seiten der Private Equity-Gesellschaft ist es besonders wichtig, das Zielunternehmen ernst zu nehmen und sich über die Branche und ihre Eigenheiten zu informieren. Sie müssen dem Zielunternehmen gegenüber als Fachmänner auftreten.

Einschaltung externer Ressourcen: Wenn es dem Unternehmen in einem Bereich an Fachwissen oder Personal mangelt, schaltet die Private Equity-Gesellschaft externe Unterstützung ein. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Unternehmensberatung handeln oder bei Rechtsfragen um eine Anwaltskanzlei.

Arbeit zitieren:
Heckmair, Manuel Januar 2009: Der Einfluss von Private Equity-Gesellschaften auf die Unternehmensführung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Private Equity, Unternehmensführung, Finanzinvestor, Woolworth, Grohe

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