Der Einfluß von Ertragssteuern auf die Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung
Dargestellt am Beispiel der Pensionsrückstellung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jarno Schäfermann
- Abgabedatum: September 2000
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 439,0 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Freie Universität Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4131-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4131-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4131-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schäfermann, Jarno September 2000: Der Einfluß von Ertragssteuern auf die Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Finanzierung, Steuern, Kapitalkosten, Rückstellungen, Pensionsrückstellungen
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Diplomarbeit von Jarno Schäfermann
Einleitung:
Rückstellungen sind ein wichtiges Instrument der Unternehmensfinanzierung in Deutschland. Im Jahr 1998 wiesen die Bilanzen westdeutscher Unternehmen Rückstellungen in Höhe von rund 733 Mrd. DM aus. Das entspricht im Durchschnitt etwa 21,6 Prozent der Bilanzsumme. Über 40 Prozent dieser Rückstellungen waren Pensionsrückstellungen für betriebliche Altersversorgungszusagen. Mit 310 Mrd. DM machten sie allein rund 9,1 Prozent des gesamten Kapitalbestandes der westdeutschen Unternehmen aus. Bei den ostdeutschen Unternehmen hatten alle Rückstellungen im Jahr 1997 einen durchschnittlichen Anteil von rund 9,5 Prozent an der Bilanzsumme. Wegen der bis dato geringen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung erreichen die Pensionsrückstellungen dort noch nicht die Bedeutung, die sie in den alten Bundesländern haben.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung abzuleiten und den Einfluss der Ertragsteuern auf diese Kosten zu analysieren. Detailliert wird dabei die Finanzierung aus Pensionsrückstellungen untersucht, die einige Besonderheiten gegenüber der Finanzierung aus anderen Rückstellungen aufweist. Die Diskussion über die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung deutet darauf hin, dass die Bedeutung der Pensionsrückstellungen im Zuge einer stärkeren Betonung der betrieblichen Altersversorgung zukünftig noch größer werden wird.
Weshalb sind Kenntnisse über die Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung und die Wirkung von Ertragsteuern auf diese Kapitalkosten wichtig? Zum einen muss die Unternehmensleitung vor einer Finanzierungsentscheidung in der Lage sein, verschiedene Finanzierungsformen miteinander zu vergleichen. Auch wenn viele andere Kriterien, wie etwa die Haftung oder die Erfolgsbeteiligung der Financiers, dabei eine wichtige Rolle spielen, sind doch insbesondere Informationen über die jeweiligen Kosten der Finanzierung für eine systematische Entscheidungsfindung von großer Bedeutung. Zum anderen ist der Einfluss der Kapitalkosten auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen und privaten Investoren bedeutsam. Nur wenn bekannt ist, wie teuer die Finanzierung ist, kann mit Hilfe der Methoden der Investitionsrechnung eine Aussage über die Vorteilhaftigkeit der Investition getroffen werden. Insbesondere bei der Bewertung ganzer Unternehmen mit Hilfe der angloamerikanischen Discounted Cash-flow-Verfahren und bei den Konzepten der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value-Konzepte) spielen die Kapitalkosten als Opportunitätskosten eine überaus wichtige Rolle.
Diese Arbeit konzentriert sich ausschließlich auf die finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte von Rückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen, aus der Perspektive des Unternehmens und seiner Eigentümer. Personalwirtschaftlich orientierte Fragestellungen, wie etwa der Einfluss von Altersversorgungszusagen auf die Motivation und die Arbeitsleistung der berechtigten Arbeitnehmer, werden nicht untersucht. Ebenso wenig werden Probleme der gesamtwirtschaftlichen Auswirkung von Altersversorgungszusagen oder normative Aspekte, wie die Frage nach der Schaffung geeigneter Anreize für Unternehmen zur Erteilung von Pensionszusagen, diskutiert.
Gang der Untersuchung:
Um den Einfluss der Ertragsteuern auf die Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung und die Finanzierung aus Pensionsrückstellungen im besonderen zu untersuchen, werden zuerst die Voraussetzungen der Bildung und die bilanzielle Behandlung von Pensionsrückstellungen beschrieben. Danach werden in gebotener Kürze die Ertragsteuern dargestellt, deren Bemessungsgrundlagen durch die Bildung einer Pensionsrückstellung berührt werden.
Das vierte Kapitel beschreibt dann detailliert die Finanzierungswirkung von Rückstellungen und geht dabei explizit auf die Besonderheiten ein, die nur die Finanzierung aus Pensionsrückstellungen betreffen. Dazu werden anfangs die einzelnen Bestandteile des Finanzierungsvolumens und dann die verschiedenen zu berücksichtigenden Kosten dargestellt, bevor am Ende des Kapitels die verwendete Methodik zur Ableitung der Kapitalkosten vorgestellt wird.
Im fünften Kapitel werden schließlich die Kapitalkosten der Pensionsrückstellung abgeleitet und der Einfluss der Ertragsteuern auf diese Kosten untersucht. Dazu wird zunächst ein Modell mit vereinfachenden Prämissen konstruiert, die später teilweise fallengelassen werden, um das Modell der Realität anzunähern.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Die Bildung und bilanzielle Behandlung von Pensionsrückstellungen | 4 |
| 2.1 | Die betriebliche Altersversorgung | 4 |
| 2.2 | Die bilanzielle Behandlung der Verpflichtung | 6 |
| 2.2.1 | Der Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz | 6 |
| 2.2.2 | Die Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz | 9 |
| 3. | Die zu berücksichtigenden Ertragsteuern | 16 |
| 3.1 | Einzelunternehmer und Personengesellschaften | 17 |
| 3.2 | Kapitalgesellschaften | 2 |
| 4. | Die Finanzierungswirkung von Rückstellungen | 23 |
| 4.1 | Das Finanzierungsvolumen der Rückstellungsfinanzierung | 23 |
| 4.1.1 | Der Steuerkredit | 23 |
| 4.1.2 | Der Ausschüttungsverzicht der Anteilseigner | 26 |
| 4.1.3 | Die Fremdfinanzierung durch die Arbeitnehmer | 28 |
| 4.1.4 | Die Verwendung der zusätzlichen Mittel | 30 |
| 4.2 | Die einzubeziehenden Kosten | 32 |
| 4.2.1 | Die Kosten des Steuerkredits | 33 |
| 4.2.2 | Die Kosten des auslösenden Ereignisses | 35 |
| 4.2.3 | Die Kosten des Ausschüttungsverzichts | 37 |
| 4.2.4 | Sonstige Kosten | 38 |
| 4.3 | Ableitung der Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung | 40 |
| 4.3.1 | Die Kapitalkosten der kurzfristigen Rückstellung | 40 |
| 4.3.2 | Die Kapitalkosten der langfristigen Rückstellung | 44 |
| 5. | Die Kapitalkosten der Pensionsrückstellung | 49 |
| 5.1 | Prämissenkatalog und Methodik der Untersuchung | 49 |
| 5.2 | Einstellung des Nominalbetrags und einmalige Zahlung | 51 |
| 5.2.1 | Eine Welt ohne Steuern | 51 |
| 5.2.2 | Einführung einer Einkommensteuer | 55 |
| 5.3 | Annuitätische Zuführung und verrentete Pensionsleistung | 58 |
| 5.3.1 | Die Einkommensteuer | 59 |
| 5.3.2 | Einführung einer Gewerbesteuer | 63 |
| 5.3.3 | Das Halbeinkünfteverfahren | 68 |
| 6. | Zusammenfassung | 75 |
| Abbildungsverzeichnis | 78 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 79 | |
| Symbolverzeichnis (Auswahl) | 81 | |
| Literaturverzeichnis | 83 | |
| Erklärung | 89 |
An diesem Beispiel ist deutlich zu erkennen, daß die Steuerzahlung durch die Aufwandsvorwegnahme zinslos gestundet wird. Der Fiskus überläßt dem Unternehmen ein Innenfinanzierungsvolumen von DM 1500,-; dieser 'Steuerkredit' wird eine Periode später getilgt. Dabei ist die 'Rückzahlung' genauso hoch wie die ursprüngliche 'Auszahlung'. Was ändert sich, wenn – wie es bei Pensionsrückstellungen der Fall ist – die Aufwandsvorwegnahme diskontiert bzw. annuitätisch erfolgen muß1 1 2 ? Der durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 in das EStG eingefügte § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e schreibt eine Diskontierung von Rückstellungen, deren Laufzeit über ein Jahr beträgt, vor1 1 3 . Schneider argumentiert, daß in diesem Fall der Steuerkredit nicht mehr zinslos zur Verfügung stünde, sondern Kapitalkosten vor Steuern in Höhe des Rechnungszinsfußes verursachen würde1 1 4 . Dies begründet er damit, daß dem jährlichen Aufwand in Höhe der Rechnungszinsen ein ebenso hoher Ertrag gegenüberstehen müsse, damit das Ergebnis wieder ausgeglichen sei. Diesen Ertrag müßten die zusätzlichen Innenfinanzierungsmittel erwirtschaften, damit durch die Bildung der Rückstellung kein Verlust entstünde. Diese Ansicht wird jedoch von den meisten Autoren abgelehnt 1 1 5 . Sie argumentieren, daß die Diskontierung bzw. die annuitätische Zuführung nichts daran ändere, daß nach wie vor der gesamte Rückstellungsbetrag als Aufwand verrechnet werde1 1 6 . Der Steuerkredit werde zwar in mehreren Teilbeträgen und nicht mehr als Einmalbetrag g ewährt, was jedoch keinen Einfluß auf seine Kapitalkosten hätte. Schwetzler argumentiert: „Der durch die gebotene Aufzinsung des [...]
für Gewährleistungsverpflichtungen nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB, kann das auslösende Ereignis plötzlich eintreten; es ist für das Management weder beeinflußbar noch hinreichend genau vorhersagbar. Um zu gewährleisten, daß das Unternehmen seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen kann, wird angenommen, daß es die zusätzlichen Mittel dazu verwendet, festverzinsliche und hochfungible risikolose Wertpapiere zu erwerben. Diese haben zwei Vorteile: Zum einen ist diese Investition auf Unternehmensebene vermögensneutral1 0 7 , zum anderen ist das Unternehmen beim plötzlichen Eintritt der Zahlungsverpflichtung aus dem rückstellungsbedingenden Ereignis liquide, da es die Wertpapiere sofort verkaufen kann (Fristenkongruenz). Eine neue Kreditaufnahme würde unter Umständen zu lange dauern und zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens führen. Mit dieser Annahme ist zwar nicht die Konstanz der Kapitalstruktur hergestellt, sie ist aber plausibler als die für langfristige Rückstellungen angenommene Verwendung der Mittel zur Tilgung anderweitiger Verbin dlichkeiten. [...]
wird ein Vergleich zwischen zwei identischen Unternehmen sein, von denen eines eine Pensionszusage erteilt, während d andere darauf as verzichtet. Durch die Annahme, die zusätzlichen Mittel würden zur Durchführung weiterer Realinvestitionen verwendet, würde die Vergleichbarkeit wegen der zusätzlichen Investitionsrenditen erschwert werden, da nicht mehr ohne weiteres festz ustellen wäre, ob eine Veränderung des Entnahmeniveaus auf die Rückstellungsbildung oder die Rückflüsse der zusätzlichen Investitionsprojekte zurückzuführen ist. Außerdem würden sich durch die veränderte Kapitalstruktur auch die Finanzierungsrisiken der beiden Unternehmen unterscheiden, weil die gewichteten Kapitalkosten nicht mehr identisch wären und verschiedene Investitionsprogramme realisiert werden würden1 0 3 . Deshalb soll davon ausgegangen werden, daß das Unternehmen sein Realinvestitionsprogramm durch die Rückstellungsbildung nicht verändert. Um diese Anforderungen, die Beibehaltung des Investitionsprogramms und die Konstanz der Kapitalstruktur, zu gewährle isten, wird angenommen, daß das Unternehmen die zusätzlichen Mittel dazu verwendet, in der Gesellschaft vorhandene, von Gläubigern b ereitgestellte Altkredite zu tilgen1 0 4 . Wenn die Rückstellung in einem späteren Zeitpunkt aufgelöst wird, kehren die Gläubiger wieder in das Unternehmen zurück und decken den entstehenden Kapitalbedarf mit neuen Krediten. Diese Annahme ist jedoch nur für langfristige Rückstellungen1 0 5 und solche Rückstellungen, bei denen der Zeitpunkt des möglichen Eintritts des rückstellungsbedingenden Ereignisses hinreichend genau zu ermitteln ist, plausibel1 0 6 . Bei bestimmten Rückstellungen, wie z.B. solchen [...]
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Schäfermann, Jarno September 2000: Der Einfluß von Ertragssteuern auf die Kapitalkosten der Rückstellungsfinanzierung, Hamburg: Diplomica Verlag
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Finanzierung, Steuern, Kapitalkosten, Rückstellungen, Pensionsrückstellungen



