Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ron Warncke
- Abgabedatum: April 2007
- Umfang: 58 Seiten
- Dateigröße: 548,9 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Deutschland
- Bibliografie: ca. 75
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4222-4
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Warncke, Ron April 2007: Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Emissionshandel, Wettbewerb, Strommarkt, CO2, Energie
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Diplomarbeit von Ron Warncke
Problemstellung:
In Folge der Verpflichtungen europäischer Staaten, den CO2 -Ausstoß nachhaltig zu reduzieren, trat zum Jahr 2005 die Emissionhandelsrichtlinie 2003/87/EG in Kraft [Kommission der europäischen Gemeinschaft 2003]. Dieses multilaterale Abkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Internalisierung ihrer CO2 -Emissionen durch die Einführung eines Emissionshandelssystems. Mit der Implementierung des ‘European Union emission trading system’ (EU ETS) wurde der größte bestehende Markt für Verschmutzungsrechte geschaffen. Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW betrifft das neue Handelssystem. Die EU entschied sich zu diesem Schritt im Zuge der Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch das internationale Kyoto- Protokoll, das die flexible Maßnahme eines Zertifikatesystems im Portfolio der Klimaschutzinstrumente empfiehlt. Zu diesem Zeitpunkt gab es kaum Erfahrungen mit dem von Ökonomen präferierten Instrument eines Zertifikatehandels im europäischen Raum. Aus diesem Grund entschied sich die europäische Union für die Einführung einer dreijährigen Testphase, von 2005 bis 2007, in der einzig Luftverschmutzungsrechte für das Treibhausgas Kohlendioxid gehandelt werden. Wichtige Erkenntnisse und Schwächen der ersten Phase sollen in den folgenden, dann fünfjährigen Perioden, beachtet werden. Für die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene ließ die EU den Mitgliedsstaaten ein hohes Maß an Autonomie, im Rahmen einiger verbindlicher Vorschriften, an die sich die Mitgliedstaaten orientieren müssen. Die Ratifizierung auf nationaler Ebene erfolgte in Deutschland am 11.Juni 2004 durch den Bundestag nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG). Die Ausgestaltung erfolgte mit dem Zuteilungsgesetztes 2007 (ZuG 2007 vom 26.06.2004) anhand des nationalen Allokationsplans [NAP 2004]. Um die Kosten des Emissionshandels insbesondere für die Konsumenten zu begrenzen, verpflichtete die europäische Union seine Mitgliedsstaaten die Austeilung der Zertifikate hauptsächlich kostenlos zu gestalten, ein Anteil von 5 % durfte von den Staaten auktioniert werden, Deutschland machte von dieser Wahlmöglichkeit jedoch keinen Gebrauch und verteilte das nationale Kontingent, bis auf eine Reserve von 0,6 % für Neuanlagen, kostenlos an die emissionshandelspflichtigen Unternehmen. Kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit der CO2 erzeugenden Unternehmen die Zertifikatepreise an die Konsumenten weiterzugeben. Gerade dieser Effekt sollte seitens der EU mit der hauptsächlich kostenlosen Vergabe des Zertifikatekontingents verhindert werden. Dass die europäische Union mit dieser Annahme die ökonomischen Grundlagen der Preisbildung außer Acht ließ, soll unter anderem in dieser Arbeit analysiert werden. Im Fokus der Diskussion über die in der breiten Öffentlichkeit als unrechtmässig wahrgenommenen Preisweitergabe steht besonders die Energiewirtschaft, die mit 1,17 Mrd. Emissionsberechtigungen innerhalb der deutschen Industrien den größten Teil (78 %) des nationalen Kontingents erhielt. 2006 ging bei dem Bundeskartellamt eine Sammelbeschwerde von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, über die Einpreisung der Zertifikatekosten in den Strompreis, gegen die beiden Marktführer E.ON und RWE ein. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von § 19 GWB und Artikel 82 EG ein. Nach einer mündlichen Verhandlung unter Anwesenheit der involvierten Parteien am 30. März 2006 veröffentlichte die 8. Beschlusskammer am 21.12.2006 eine Abmahnung gegen die beiden Unternehmen und verfügte eine Begrenzung der Einpreisung um höchstens 25 % der produktionsgebundenen Zertifikatepreise [Bundeskartellamt 2006b]. Begründet wurde diese Erlaubnis der Einpreisung mit dem Prinzip der Opportunitätskosten. Durch die Möglichkeit des Handels mit den zugeteilten Zertifikaten erlangen die kostenlos ausgeteilten Verschmutzungsrechte einen monetären Wert. Werden sie nicht in der Produktion eingesetzt, so können sie gewinnbringend veräußert werden. Durch die Stromproduktion entsteht den Stromversorgern ein Gewinnentgang in Folge der betriebsinternen Bindung der Zertifikate. Dieser Gewinnentgang muss aus betriebswirtschaftlicher Sicht in die Preisgestaltung als Kosten einfließen. Der Pass Through ist unter Ökonomen unbestritten.
Die vorliegende Arbeit soll demnach nicht die Rechtmäßigkeit eines Einpreisens thematisieren, vielmehr ist es Ziel dieser Arbeit, die Höhe dieser Einpreisung theoretisch sowie empirisch zu quantifizieren und im Spannungsfeld der Marktstruktur zu analysieren. Aus diesem Grund werden im zweiten Kapitel der deutsche Strommarkt und dessen Akteure beschrieben und die Institutionen des Stromhandels und des Zertifikatehandels erläutert. Mit den in diesem Kapitel erlangten Charakteristiken werden im dritten Kapitel auf theoretischer Basis die Pass -Through -Raten anhand spezifischer Kosten und Nachfragefunktionen sowie unter unvollkommenen Marktstrukturen, Monopol und Oligopol, im Vergleich zur vollkommenen Konkurrenz abgeleitet. Bevor im vierten Kapitel die Preisweitergabe anhand eines ökonometrischen Modells empirisch für die Jahre 2005 und 2006 berechnet wird, soll im Sinne eines ‘State of the Art’ ein Literaturüberblick über die bisherigen Berechnungen des Pass Through gegeben werden. Kapitel 4 schließt mit Ansätzen zur Quantifizierung der Gewinne für die Stromkonzerne aus der kostenlosen Zuteilung der Zertifikate, sogenannte Windfall Profits. Im 5. Kapitel soll anhand des Modells aus Kapitel 4 die Hypothese einer stärkeren Weitergabe des Zertifikatepreises bei Preisanstiegen als bei Preisrückgängen untersucht werden. Mögliche Maßnahmen der Wettbewerbspolitik werden für die aus den Analysen in den vorigen Abschnitten gewonnen Ergebnisse und Probleme auf ihre Wirksamkeit im Kapitel 6 überprüft. Das letzte Kapitel fasst die wichtigsten Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zusammen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Tabellenverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Symbolverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Charakteristiken des deutschen Strommarktes | 3 |
| 2.1 | Die Akteure auf dem Strommarkt | 4 |
| 2.1.1 | Die Angebotsseite | 4 |
| 2.1.2 | Die Nachfrageseite | 11 |
| 2.1.3 | Handelsplattformen des deutschen Strommarktes | 14 |
| 2.2 | Grundlagen des Zertifikatehandels | 16 |
| 3. | Industrieökonomische Ansätze zur Preisbildung auf dem Elektrizitätsmarkt | 19 |
| 3.1 | Annahmen | 20 |
| 3.1.1 | Eine lineare Nachfragefunktion | 20 |
| 3.1.2 | Zwei Kostenfunktionen mit konstanten Grenzkosten | 14 |
| 3.1.3 | Das Gesamtmodell | 22 |
| 3.2 | Analyse des Pass Through unter Berücksichtigung unvollkommenerMarktstrukturen | 22 |
| 3.2.1 | Monopolistisches Verhalten der Stromanbieter | 23 |
| 3.2.2 | Duopolistische Strukturen auf dem Strommarkt | 24 |
| 3.2.3 | Zusammenfassung | 26 |
| 4. | Empirische Prüfung der Preisüberwälzung | 27 |
| 4.1 | Literaturüberblick | 27 |
| 4.2 | Empirischer Test | 31 |
| 4.3 | Ansätze zur Quantifizierung der Windfall Profits | 34 |
| 5. | Test auf asymmetrische Preisweitergabe | 36 |
| 6. | Implikationen für die Wettbewerbspolitik | 37 |
| 7. | Zusammenfassung | 39 |
| Anhang | 40 | |
| Literaturverzeichnis | 46 |
Textprobe:
Kapitel 2.2, Grundlagen des Zertifikatehandels:
Wie in der Einleitung erwähnt, wurde ab Anfang 2005 der Emissionszertifikatehandel zur Reduktion der schädlichen CO2-Emissionen in Deutschland eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Industrien mit einer Feuerwärmeleistung von mehr als 20 MW für die von ihnen entstehenden Emissionen während des Produktionsprozesses Zertifikate besitzen. Auf nationaler Ebene konnten einige von dieser Regelung betroffene Sektoren ausgenommen werden. Zu diesen Ausnahmen ist auf die nationalen Allokationspläne zu verweisen. Die involvierten Sektoren haben im Jahr 2006 477,3 Mt an Kohlendioxid produziert, dies entspricht 54 % des gesamten deutschen C02-Ausstoßes [UBA 2007]. Eine zum größten Teil kostenlose Zuteilung der Zertifikate für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2008 erfolgte auf Anordnung der EU-Kommission kostenlos anhand der Grandfathering-Methode (68 %). Die restlichen Zertifikate wurden unter Verwendung von Ausnahmeregelungen verteilt. Hierzu gehörten unter Anderem mit 15,1 % die Optionsregel hauptsächlich für effiziente KWK-Anlagen, die nach einer Berechnung der Emissionen pro produzierten Stromeinheiten, ohne Berücksichtigung der Wärmekopplung, höhere Emissionen emittieren. 7,5 % des Kontingents unterlagen der Zuteilung nach Methode der early action. Diese Ausnahme erfolgte für Unternehmen, die schon vor Einführung des Emissionshandels umweltschonende Technologien einsetzten und dies anhand einer spezifischen Emissionsminderung seit der Inbetriebnahme nachweisen können. Die Bundesregierung behielt außerdem ein Kontingent von 4,3 % für Neuanlagen. Insgesamt wurden Zertifikate an 1849 Anlagen ausgegeben, hierauf entfielen knapp 67 % auf Anlagen der Energiewirtschaft. Ziel des Zertifikatehandels ist es, eine Internalisierung der schädlichen externen Effekte von CO2-Emissionen zu erreichen. Im Gegensatz zu anderen umweltpolitischen Maßnahmen hat man sich bewusst für den von Ökonomen präferierten Schritt der Ausgabe von Zertifikaten entschieden. Entgegen der Empfehlung von Ökonomen erfolgte die Zuteilung der Verschmutzungsrechte jedoch kostenlos. Durch die Möglichkeit des Handels mit diesen Berechtigungen ist es zwingend erforderlich für die Unternehmen, bei denen die emittierten Emissionen die vorhandenen Erlaubnisse übersteigen, neue Emissionszertifikate hinzuzukaufen. Erfolgt dies nicht, und ein Unternehmen kann nicht genügend Zertifikate vorweisen, so werden Strafgebühren in Höhe von 40 Euro/EUA fällig, für die zweite Handelsperiode ist ein Betrag von 100 Euro/EUA vorgesehen. Unternehmen die in neue Technologien investieren und die Emissionswerte ihrer Produktionsanlagen senken, können ihre nicht benötigten Zertifikate verkaufen. Da die mengenmäßige Ausgabe der Zertifikate fix ist, müssen die genannten Akteure einen Handelsplatz finden. Diese Aufgabe übernahm die EEX zusätzlich zu dem im vorigen Abschnitt behandelten Stromhandel. An der EEX werden Zertifikate angeboten und nachgefragt und somit ein Gleichgewichtspreis ermittelt, zu dem die Zertifikate gehandelt werden. Übersteigen die Börsenpreise für Zertifikate die technisch bedingten Grenzvermeidungskosten für Emissionen, so ist es für die Unternehmen rentabel, in diese Technologien zu investieren und die damit freigewordenen Berechtigungen gewinnbringend zu veräußern. Dieser Marktmechanismus führt zu einem Ausgleich von Grenzvermeidungskosten und Lizenzkosten. Nach eigenen Angaben entwickelt sich das Handelsvolumen von Zertifikaten trotz eines leichten Anstiegs 2006 noch nicht zufriedenstellend.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836642224
Arbeit zitieren:
Warncke, Ron April 2007: Einfluss des Emissionshandels auf die Strompreise, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Emissionshandel, Wettbewerb, Strommarkt, CO2, Energie



