Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die Einbeziehung 'gesellschaftlichen Sachverstandes' in den politisch-administrativen Entscheidungsprozess

Die Einbeziehung 'gesellschaftlichen Sachverstandes' in den politisch-administrativen Entscheidungsprozess
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: René Merten
  • Abgabedatum: November 2004
  • Umfang: 60 Seiten
  • Dateigröße: 390,7 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8768-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8768-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8768-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Merten, René November 2004: Die Einbeziehung 'gesellschaftlichen Sachverstandes' in den politisch-administrativen Entscheidungsprozess, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Verwaltungswissenschaft, Minderheitenintegration, Ostmitteleuropa, Partizipation, Wertewandel

Magisterarbeit von René Merten

Zusammenfassung:

Nach Ersetzung des normativ-analytischen Entscheidungsmodells durch das politisch-administrative findet sich der hohe Grad an Ausdifferenzierung der Gesellschaft nun auch innerhalb der Verwaltung auf: durch vertikale Dialoge zwischen den Leitungs- wie horizontalen Querverbindungen zwischen den Fachebenen trachtet das politisch-administrative Teilsystem danach, spezifisch soziale Steuerungsleistungen zu erbringen. Das funktionale Ineinandergreifen von Politik und Verwaltung verschafft einem politikwissenschaftlichen Rationalitätsterminus Raum, welcher statt der gesetzestreuen Befolgung normativer Inputs die Legitimationsgehalte von Normen anzweifelt und zu Ressourcen effizienter Outputs degradiert. Anders als die Beschränkung auf Gesetzessubsumtionen wird die Opferung des hoheitlichen Geltungsanspruchs nunmehr zugunsten der Kooperation mit dem Bürger bei der (Mit-) Produktion von Verwaltungsdienstleistungen abverlangt.

Auf Grund dieser zweckorientierten Rationalität gerät die Legitimität über die Qualität der politischen Herrschaftsstruktur hinausgehend in Abhängigkeit von aktuellen Einstellungen der Bevölkerung. Die fortlaufenden Verständigungsbeziehungen zwischen dieser und dem Staat in der Policy-dimension münden in einen Legitimationsprozess des ständigen Sich-Behauptens. Obwohl dies weg vom traditionell-symbolischen Ort der Volksvertretung hinunter zur politisch-administrativen Entscheidungsebene wandert, ist damit demokratietheoretisch keine Beschneidung der Repräsentation verbunden, weil der Gestaltungsspielraum des Volksvertreters als Politico über die Regierungsgewalt konkretisiert wird und damit ein Kommunikationsnetz zwischen den Gewalten entsteht. Jenes ermöglicht die Herstellung von Responsivität durch Bewältigung aufkommenden Konfliktpotentials auf Verwaltungs- sowie der Rückkopplung flexibler Entscheidungsproduktion zur Parlamentsebene.

Die verstärkt kommunikative Miteinbeziehung des Bürgers in Verwaltungsentscheidungen weist insofern Ähnlichkeiten mit der unkonventionellen Beteiligungsformen auf, als letztere tendenziell auch eher zur situationsbezogenen Artikulation von Minderheiteninteressen dienen und damit ein Issue-Publikum ansprechen. Der Zuwachs solcher Partizipationsformen trägt der Wertsynthesetheorie Rechnung, welche einen Wertewandel in der Bevölkerung weg von Pflicht- und Akzeptanz- und hin zu Selbstentfaltungswerten aufzeigt. Damit bietet sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei Verwaltungsentscheidungen nicht nur die Gelegenheit der Nutzung eines steigenden Bedürfnisses nach individueller Partizipation sondern auch die Möglichkeit der ausdifferenzierten Steuerung gegen destruktive Fehlentwicklungen auf Grund des gesellschaftlichen Wertewandels. Als Unterfall des lenkenden Verwaltungshandelns eignet sich der Planungsbereich mit seiner methodisch zukunftsgestaltend-zweckprogrammierten Abwägung betreffend die regional-lokale Ebene. Hierbei kann der sich beteiligende Bürger sich mittels Planungskreativität selbst verwirklichen und die planungsimmanente, prognostisch-langfristige Offenheit stufenweise ausfüllen.

Die Funktionen exekutivischer Partizipation des Bürgers reichen über die Rationalisierung und letztlich Effektivierung der Verwaltungsentscheidung selbst bis hin zur persönlichen Integration mittels individueller Teilhabe. Letztere bewirkt nicht nur eine Emanzipation des Einzelnen gegenüber der Verwaltung innerhalb einer anwachsend fremdbestimmten, komplizierter anmutenden Umwelt, sondern besitzt nicht zuletzt durch seine dialogische Legitimationswirkung gleichsam eine Rechtsschutz- wie auch Kontrollfunktion.

Unter den kategorial eher planungsbezogenen und damit direkter auf den politisch-administrativen Entscheidungsprozess abzielenden Partizipationsformen rückt als derzeit prominentester Unterfall der Bürgerforen die Planungszelle in den Vordergrund, welche der förmlichen Verbandsanhörung als wohl etabliertester Paradefall der mehr informationsbezogenen Beteiligungsformen gegenüberzustellen ist. Letztere erfüllt neben dem vordergründigen Zweck gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Staat und gesellschaftlichen Interessenvertretern auch die eines formellen Rückkopplungsschauplatzes mit Beobachtungsfunktion hinsichtlich neokorporatistischer bzw. nur selektiv-verbandspluralistischer Interessenkanalisation. Damit rangiert die Formalität des Verfahrens der Idee nach trotz Bureaukratie-Vorbehalten innerhalb weiter Bevölkerungsteile nicht per se als Hindernis einer konstruktiven Informationseinbindung, sondern sichert gerade eine effektive und egalitäre Interessenwahrnehmung. Die Störanfälligkeiten der förmlichen Verbandsanhörung in Form von etwa Blockademissbräuchen auf Verbands- und formalistischer Abhandlung auf Verwaltungsseite verleiten zwar zum Ausserachtlassen ihrer personalen Qualität, welche in dem in ihr angelegten, sozialen Kommunikationsprozess wurzelt; jedoch bildet sie partiell durch Emanation unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung inne wohnenden Verbandseinflusses ein Strukturprinzip der heutigen, pluralistischen Gesellschaft ab.

Die Planungszelle trachtet in der Gegenüberstellung dazu gerade die vordringliche Vermittlerbeherrschung bei der Interessenartikulation durch Verbände auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite dergestalt aufzulösen, dass mittels Zufallsentscheid die Zusammensetzung nicht nur projektabhängig temporär begrenzt sondern auch noch repräsentativ anmutet. Unter Vermeidung der oftmals schädlichen Eigendynamik des Verbandswesens wird damit jedoch nicht nur die Rechtsstaatsfunktion hinsichtlich der Betroffenenpartizipation nivelliert sondern gleichfalls demokratietheoretisch die politische Gleichheit bei der Mitentscheidung durch (Nicht-) Auswahl den anstehenden, konkreten Planungsgegenstand betreffend, dies auch abgeschwächt selbst bei rein beratender Funktion der Planungszelle. Auch qualitativ schleichen sich trotz vorgeschalteter, möglichst objektiv allen durch Auswahl priviligierten Teilnehmern gleichermaßen zu vermittelnder, Sachinformation Unzulänglichkeiten und Determinanten ein, welche von der Steuerungsmacht der begleitenden Fachexperten und Moderatoren über die exekutivische Vorabfestlegung des zu beratenden Planungsgegenstandes bis allgemein hin zur Durchsetzung des individuellen und nicht zwingend rationaleren Interesses innerhalb der Planungsgruppe reicht. Aller fehlenden Möglichkeit der flächendeckenden Etablierung dieses Bürgerforums oder gar Ersetzbarkeit gegenüber Instrumenten wie der förmlichen Verbandsanhörung zum Trotze, kann sich die Planungszelle einer weithin systemfreundlicheren Anreicherung rühmen als etwa sonstige, weit gepriesene, direktdemokratische Elemente dieser Zeit: das aus dem Wertewandel folgende Partizipationsinteresse zum Einstieg genommen bedingt die Integration des Bürgers über die Lösung des konkreten Planungsfalles hinausgehend so einen gesamtgesellschaftlichen Motivationsschub bei der politisch-administrativen Entscheidungsfindung und führt neben der Sensibilisierung der Bevölkerung in diesem Bereich auch zur Weiterentwicklung der politischen Partizipationskultur weg von der allenthalben propagandierten Politikverdrossenheit wegen mangelnder Einsicht und Problemlösungsferne.

Ausgehend davon erscheint die Planungszelle im Hinblick auf die postkommunistische (Zivil-) Gesellschaft Ostmitteleuropas zur Heranbildung einer gelebten Demokratie auf ein punktgenau passendes Einsatzfeld zu treffen: trotz gesellschaftspolitischen Vorsprungs gegenüber dem restlichen Osteuropa fehlt es hier nicht an rechtsstaatlich-demokratischen Grundstrukturen sondern vielmehr dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat als Organisation, um selbstbewusst Teilhabe am politisch-administrativen Entscheidungsprozess geltend zu machen, wozu die Motivations- und Kultivierungsfunktion der Planungszelle gezielt als Instrument der Überwindung einsetzbar ist. Dies gilt im besonderen bezüglich einer noch konzeptionell meist ausstehenden Lösung im Teilbereich der Minderheitenproblematik der ostmitteleuropäischen Staaten, welche nach Jahren der autokratischen Diktatur immer stärker in den Vordergrund drängt. Insbesondere bei der Bewältigung von praktisch-konkreten Fragen des engeren Lebenskreises könnte die Planungszelle die bei der Interessenartikulation oftmals vonstatten gehende Reduzierung von Minderheitenangehörigen lediglich auf Momentaufnahmen einer kulturell-ethnischen Identität vermeiden helfen und gleichzeitig zu einer Interessenartikulation selbst der teilweise wegen kultureller Eigenarten nur schwer integrierbaren Gruppierungen gelangen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis ii
Literaturverzeichnis iii
O. Vorwort 01
I. Exekutivischer Entscheidungsprozess und politisch-administrativer Teilbereich 01
1) Politik und Verwaltung 01
2) Rationales Verwaltungshandeln 03
3) Verwaltung im demokratietheoretischen Gefüge 04
II. Partizipation und Einbeziehung „gesellschaftlichen Sachverstandes'„ 07
1) Politische Beteiligung und Wertewandel 07
2) Planung als spezifischer Beteiligungsbereich 08
3) Funktionen exekutivischer Partizipation 10
III. Partizipationsformen und -modelle 14
1) Bestehende Partizipationsformen im Überblick 14
a) Informationsbezogenere Beteiligungsformen 14
b) Planungsbezogenere Beteiligungsformen 15
2) Insbesondere: förmliche Verbandsanhörung und Planungszelle 18
a) Besonderheiten der förmlichen Verbandsanhörung 18
b) Besonderheiten der Planungszelle 23
IV. Exkurs: Besonderheiten im Hinblick auf ostmitteleuropäische EU-Beitrittsstaaten 34
1) Ostmitteleuropäische (Zivil-) Gesellschaft und Partizipation 34
2) Ostmitteleuropäische Minderheitenintegration und Planungszelle 36
V. Schlusswort 39

Automatisiert erstellter Textauszug:

Eröffnung von tatsächlicher Einflussnahme auf das Entscheidungsergebnis104. Eine Reduzierung der Anhörung auf die bloße Gelegenheit zur Stellungnahme im Sinne eines Informationentransfers in Abgrenzung zur Erörterung als diskursiver Verarbeitung im Gesprächswege105 würde ihrer eigentlichen Bedeutung nicht gerecht werden. Als Unterfall der Mitwirkung nach Art einer aktiven Beteiligungsart106 muss die anhörende Exekutive für eine Vorabinformation in Form einer hinreichend klaren Thematisierung des Anhörungsgegenstandes gegenüber den Interessenverbänden sorgen, ebenso wie sie dann das letztlich Vorgetragene zumindest in Erwägung zu ziehen hat, was als Vorstufe davon den intellektuellen Nachvollzug des bereitwillig Aufgenommenen kommunikationslogisch impliziert107. Die Grenzen zur Erörterung verschwimmen unter praktischer Überwindung der nur künstlichen Separation zwischen Entscheidungsvorbereitung und Entscheidung selbst als juristischem Hilfskonstrukt108, sintemal etwaige Rück- und Verständnisfragen betreffend die Einbeziehung und Würdigung der Äußerung bei der Anhörung allzu leicht Gesprächsqualität zu entwickeln vermögen. Aktive Partizipation durch über eine reine Sachaufklärung hinausgehende Anhörung begründet somit eine (Mit-) Zuständigkeit des bzw. der Anzuhörenden dergestalt, dass jedenfalls gedanklich ein Kompromisspotential institutionalisiert wird zwischen den einzeln vorgetragenen Interessen und einer möglicherweise noch zusätzlich abweichenden Meinung der Verwaltung in Ausrichtung auf eine argumentative Zusammenführung109. Gerade im Bereich der Verbandsanhörungen sieht die oben idealisierte Realität jedoch fast regelmäßig anders, wenn nicht diametral dazu aus: stehen sich auf beiden Seiten Sprecher meist juristischer Personen gegenüber, so vertreten diese nicht ihre eigenen sondern die (oftmals verbandsintern heterogenen) Interessen und stellen diese auftragsgemäß gebündelt referierend dar. Ein "kommunikatives Klima" kommt daher schon deshalb nur sehr schwer auf, weil gerade bei bekannten und vom Verbandsduktus her zu erwartenden Grund- und Gegenpositionen die Verbands- und Behördenvertreter innerhalb ihrer verfestigten Rollen agieren. Als Folge davon pendelt sich ein Akteursschema ein, was zur Kommunikationsunfähigkeit abstumpfend selten die geforderte, innovative Offenheit auf beiden Seiten widerspiegelt110. Statt dessen gehen die Stellungnahmen [...]

Nachprüfbarkeit wie ferner der subjektiv-individuellen Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns um so mehr bei ungewissen und vielfach erdenklichen Entscheidungen gleichermaßen deren Legitimierungswirkung betreffend Unterstützung leisten (sog. "Zweifache Kompensationsfunktion")99, so scheint dennoch unter der Bevölkerung eine generelle Skepsis gegenüber Förmlichkeit schlechthin vorzuherrschen: klassisch bureaukratisches Verwaltungshandeln mit seiner schriftlichen Fixierung (sog. "Prinzip der Aktenmäßigkeit") sowie der strikten Einhaltung formaler (insbesondere Verfahrens-) Regeln100 wird allzu oft pauschal mit einer starren und seelenlosen Exekutive, personell bestückt mit trägen Beamten als paragraphentreuen Buchstabenreitern, gleichgesetzt. So birgt denn auch die förmliche Anhörung, zumal bei mancherorten verbindlich vordefinierter Durchführungspflicht "komme, was da wolle" (deren gesetzgeberische Konsequenz sich im Vergleich mit artverwandten Fällen zudem vielleicht nicht immer erschließt) die Gefahr in sich, von der Verwaltung als unangemessene Last empfunden sodann in der Tat nur noch rein formalistisch abgehandelt zu werden; aus Angst vor etwaig relevanten Rechtsfehlern bei der (nur oberflächlichen oder ungenauen) Abwicklung kann darin gipfeln, die Anhörung als unnötig entstellt gänzlich wegzulassen, sofern dies (asunahme-) rechtlich gerichtsfest begründbar ist. Wo der Anhörungsgegenstand sich nicht einzig in der Sachaufklärung erschöpft wie beispielsweise bei der Sachverständigenanhörung in puncto einer technischen Fragestellung, erwächst die Anhörungsbetreibung durch Betroffenheit des Anzuhörenden in personale Qualität101: auch der Sprecher bei der förmlichen Verbandsanhörung gibt durch Wiedergabe der Verbandsinteressen das Anbetreffen seiner Vereinigung kund, sei dies als Vertreter der von einer staatlichen Maßnahme tangierten kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft oder eines anerkannten Naturschutzverbandes bei der Umweltplanung. Die Personalität der Anhörung demonstriert sich nun darin sichtbar, dass im Sinne eines Zuhörens die Meinung des Anzuhörenden aufgenommen und unabhängig von der späteren, argumentativen Gewichtung jedenfalls als Akt menschlichen Willens gewürdigt wird, mag die Verbandsanhörung auch grundrechtsdogmatisch nicht vom damit wesensverwandten Schutz der Menschenwürde gem. Art. 1 I 1 GG umfasst sein102. Als sozialer Kommunikationsprozess der (politischen) Öffentlichkeit gem. Art. 5 I GG unterfallend103 bietet sich speziell im Falle der mündlichen Äußerung ein korrektes Verständnis der Anhörungsidee in zweierlei Ausprägungen dar: erstens in der dargelegten Humanisierung des Entscheidungsverfahrens und zweitens in der [...]

Förmliche Anhörungen sind wie alle Verfahrensbestandteile nicht Selbstzweck sondern dienen stets der Findung der rationalen Entscheidung, was gerade innerhalb des politisch-administrativen Entscheidungsprozesses zu gelten hat. Damit ist ihnen insofern ein ambivalenter Charakter zu eigen, als sie einerseits in eine Art Zweitrangigkeit gegenüber etwa materiellen Regeln und deren Entsprechung verwiesen werden, andererseits aber die Förmlichkeit ihrem Sinn nach deren strikte Einhaltung gebietet und insofern keinerlei Zurückstufung zugunsten sonstiger Zweckmäßigkeiten gestatten will95. Nimmt man sich letzteres zu Herzen und sieht Förmlichkeit nicht nur als im Einzelfall überwindbare Formalität an, dann muss als Preis die Gefahr der Störanfälligkeit etwa durch Missbrauch der Anhörung i.S.v. Verfahrensverzögerung und einseitiger -beeinflussung einkalkuliert sein, dies umso mehr dann, wenn zusätzlich ein rechtsstaats- und individualrechtsschutzsicherndes Anhörungsrecht in Rede steht. Jene Ausartung der förmlichen Anhörung dahingehend, statt der Begünstigung einer rationalen Entscheidungsfindung gerade diese zu blockieren oder gar zu negieren, findet allenthalben nicht einzig auf Seiten der anzuhörenden Verbandsvertreter eine Heimstätte sondern ebenso auf Seiten der anhörenden Verwaltung: wenn nämlich diese vor einer gegebenenfalls richtungsweisenden und/ oder risikoreichen Entscheidung inkremental zurückschreckt, kann mit dem Anhörungsverfahren nicht nur zur Kaschierung von gubernativisch-exekutivischer Führungsschwäche sondern darüber hinaus zur Verwischung der Verantwortungsübernahme manches Schindluder getrieben werden96. Dem zuvorkommend ist a priori am Maßstab der Ausgewogenheit ausgerichtet ein "Anhörungsübergewicht" im Entscheidungsprozess zu vermeiden, damit die konsequente Durchhaltung der Förmlichkeit auch im "worst case" nicht zur Lahmlegung führt sowie zur Wahrung der Ergänzungs- statt Konstituierung einer Umgehungsfunktion der bürgerschaftlichen Partizipation i.S.d. Repräsentationsprinzips97. An den letztgenannten Gedanken anknüpfend spiegelt sich darin auch das oftmals spannungsgeladene Verhältnis wieder zwischen output-orientierter, effizienter Ergebnisfindung und input-orientierter, regelhafter Befolgung förmlicher Prämissen98. Mögen letztere auch der objektiv-gerichtlichen [...]

Arbeit zitieren:
Merten, René November 2004: Die Einbeziehung 'gesellschaftlichen Sachverstandes' in den politisch-administrativen Entscheidungsprozess, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Verwaltungswissenschaft, Minderheitenintegration, Ostmitteleuropa, Partizipation, Wertewandel

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren