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Eignung der Draft Interpretation D1 zur bilanziellen Darstellung von Emissionsrechten

Eignung der Draft Interpretation D1 zur bilanziellen Darstellung von Emissionsrechten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Florian Weiss
  • Abgabedatum: Februar 2004
  • Umfang: 70 Seiten
  • Dateigröße: 584,0 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7860-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7860-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7860-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Weiss, Florian Februar 2004: Eignung der Draft Interpretation D1 zur bilanziellen Darstellung von Emissionsrechten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Emissionshandel, IFRIC-D1, IFRS, Bilanzierungsalternativen, Umweltberichterstattung

Diplomarbeit von Florian Weiss

Problemstellung:

Das International Financial Reporting Interpretation Committee hat im Mai 2003 die Draft Interpretation D1 „Emission Rights“ herausgegeben. Der Interpretationsentwurf D1 stellt die beabsichtigte Bilanzierung von Emissionsrechten dar. Mit diesem Schritt soll eine einheitliche Bilanzierung der Emissionsrechte nach den International Financial Reporting Standards gewährleistet werden. Hintergrund der Draft Interpretation D1 ist nicht zuletzt die Einführung des Emission Allowance Trading Scheme in der Europäischen Union. Ziel des Emissionshandels ist die Verringerung des Gesamtausstoßes an Kohlenstoffdioxid. Deshalb werden die Emittenten von Kohlenstoffdioxid in Europa verpflichtet, für jede ausgestoßene Tonne des Treibhausgases ein Emissionsrecht abzuführen. Damit wird das Recht Kohlenstoffdioxid zu emittieren, zu einem Inputfaktor für die Unternehmen. Gleichzeitig werden die Emissionen auf die volkswirtschaftlich kostengünstigste Weise reduziert.

Im Zuge der Einführung des Emission Allowance Trading Scheme stellt sich neben vielen anderen Fragen, die der bilanziellen Darstellung der Emissionsrechte im Jahresabschluss der Unternehmen. Durch den Interpretationsentwurf D1 werden Emissionsrechte als immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Eine mögliche Differenz zum Fair Value bei kostenloser Zuteilung durch die öffentliche Hand, wird als staatliche Beihilfe passiviert. Durch die Verpflichtung zur Abgabe der Rechte muss eine Rückstellung gebildet werden.

Diese Vorgehensweise bei der Bilanzierung der Emissionsrechte kann, je nach Entwicklung der Preise für Kohlenstoffdioxidzertifikate, zu Verzerrungen des Erfolgsausweises führen. An dieser Stelle muss deshalb geprüft werden, ob der Interpretationsentwurf des International Financial Reporting Interpretation Committee geeignet ist, den ökonomischen Gehalt des Emissionsrechtehandels bilanziell angemessen zu erfassen. Zur Klärung dieses Sachverhalts wird der Interpretationsentwurf D1 mit weiteren möglichen Alternativen zur Bilanzierung von Emissionszertifikaten verglichen und bewertet.

Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Gebiet des Emissionshandels. Vor allem werden die Bestandteile des Emission Allowance Trading Scheme skizziert. Auf dieses Programm wird der Interpretationsentwurf D1 hauptsächlich zur Anwendung kommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den betriebswirtschaftlich relevanten Aspekten, weil ökologische und volkswirtschaftliche Gesichtspunkte für die Themenstellung dieser Arbeit von untergeordneter Bedeutung sind.

Im nächsten Schritt wird die Draft Interpretation D1 „Emission Rights“ selbst dargestellt. Erläutert werden vor allem der Anwendungsbereich des Entwurfs, der Ansatz und die Bewertung von Emissionsrechten. Zusammenfassend werden am Ende dieses Kapitels die Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der bilanzierenden Unternehmen aufgeführt.

Der dritte Teil der Arbeit befasst sich mit der Frage einer geeigneten bilanziellen Darstellung von Emissionsrechten. Hierfür werden erst die Bilanzierungskriterien der International Financial Reporting Standards herausgearbeitet. Anschließend werden die relevanten Alternativen zum Interpretationsentwurf D1 vorgestellt und bewertet. Abschließend erfolgt die Beurteilung der Draft Interpretation D1 „Emission Rights“ mit einer Begründung für eine alternative Vorgehensweise bei der Bilanzierung von Emissionsrechten.

Inhaltsverzeichnis:

I. Abkürzungsverzeichnis V
1. Zur Entstehung ökologischer Vermögenswerte 1
2. Grundzüge des Emissionshandels 3
2.1 Grundlagen und Modelle 3
2.1.1 Klimarahmenkonvention 3
2.1.1.1 Treibhausgase im Kyoto-Protokoll 3
2.1.1.2 Flexible Mechanismen 4
2.1.2 Modelle des Emissionshandels 5
2.2 Unternehmen im europäischen Emissionshandel 7
2.2.1 Emission Allowance Trading Scheme 7
2.2.1.1 Anlagen, Gase und Zeitrahmen 7
2.2.1.2 Allokationsverfahren 8
2.2.1.3 Handel und Verwaltung 10
2.2.1.4 Banking und Pooling 10
2.2.1.5 Monitoring und Sanktionen 11
2.2.2 Auswirkungen auf Unternehmen 12
2.2.2.1 Emissionsmanagement 12
2.2.2.2 Interne Organisationsabläufe 13
2.2.2.3 CO2-Zertifikatemarkt 14
3. Draft Interpretation D1 15
3.1 Aufgabe und Rolle des IFRIC 15
3.1.1 Einordnung in das IASB 15
3.1.2 Herausgabe von Interpretationen 16
3.2 Bilanzierung der Emissionsrechte 17
3.2.1 Ansatz der Emissionsrechte 17
3.2.1.1 Anwendungsbereich der Draft Interpretation D1 17
3.2.1.2 Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes 18
3.2.1.3 Ansatz einer Rückstellung 19
3.2.1.4 Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens 19
3.2.2 Bewertung der Emissionsrechte 20
3.2.2.1 Bewertung des immateriellen Vermögenswertes 20
3.2.2.2 Bewertung der Rückstellung 21
3.2.2.3 Bewertung des Rechnungsabgrenzungspostens 22
3.2.2.4 Gewinnauswirkungen der D1 23
4. Beurteilung der Draft Interpretation D1 25
4.1 Bilanzierungskriterien der IFRS 25
4.1.1 IFRS-Rechnungslegungsgrundsätze 25
4.1.1.1 Underlying Assumptions 25
4.1.1.2 Qualitative Characteristics 26
4.1.2 Größen des IFRS-Jahresabschlusses 27
4.1.2.1 Asset und Liability 27
4.1.2.2 Income und Expense 29
4.2 Bilanzielle Darstellungen von Emissionsrechten 30
4.2.1 Erfolgswirksame Neubewertung 30
4.2.2 Bewertung der Rückstellung zum Buchwert 32
4.2.3 Saldierung von Asset und Liability 33
4.2.4 Kein Ansatz von Emissionsrechten 34
4.2.5 Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch 34
4.2.6 Bilanzierung von Emissionsrechten nach FRS 36
4.2.6.1 UK Emission Trading Scheme 36
4.2.6.2 Bilanzierung der Emissionsrechte 37
4.2.6.2.1 Ansatz der Emissionsrechte 37
4.2.6.2.2 Bewertung der Emissionsrechte 37
4.2.6.2.3 Ansatz einer Liability 38
4.2.6.2.4 Bewertung der Liability 39
4.2.6.3 Financial Incentives 39
4.2.6.4 Erhaltungs- und Erweiterungsaufwand 40
4.2.6.5 Abgrenzung zur Draft Interpretation D1 41
4.3 Kritik an der Draft Interpretation D1 42
4.3.1 Financial Asset oder Intangible Asset 42
4.3.2 Bewertung der Emissionsrechte nach D1 43
4.3.3 Emissionsrechte und Unternehmensbewertung 46
4.3.4 IFRIC-D1 und EATS 47
4.4 Alternativvorschlag zur Draft Interpretation D1 48
4.4.1 Charakter der Emissionsrechte 48
4.4.2 Anwendung des Fair Value 50
4.4.3 Brutto- oder Nettoausweis 51
5. Zukünftige Berichterstattung von Umweltzertifikaten 53
Literaturverzeichnis 55
Quellenverzeichnis 60
Materialienverzeichnis 61

Automatisiert erstellter Textauszug:

nomische Ressource auf Grund früherer Begebenheiten künftige wirtschaftliche Nutzenzuflüsse erwarten lässt.114 Für Liabilities115 ist die Definition erfüllt, wenn eine (gegenwärtig) vorliegende Verpflichtung des Unternehmens, beruhend auf Vergangenheitsereignissen, zu einem mutmaßlichen Ressourcenabfluss führt und damit wirtschaftliche Vorteile verbunden sind.116 Da die Definitionen für Vermögensgegenstände und Schulden in dem IAS Framework noch sehr weit gefasst sind, bedarf es im zweiten Schritt einer Konkretisierung, bevor ein Posten in die Bilanz aufgenommen werden kann. Diese erfolgt durch die Ansatzkriterien.117 Erst wenn Definition und Recognition Criteria erfüllt sind, ist der Ansatz eines Assets bzw. einer Liability in der Bilanz nach IAS-Rechnungslegung erlaubt. Konkret bedeutet dies für Assets und Liabilities, dass sie die beiden Kriterien der Probability and der Reliability erfüllen müssen. Ein Asset ist also nur anzusetzen, wenn mit mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit ein ökonomischer Nutzenzufluss besteht und der Vermögensgegenstand verlässlich bewertet werden kann.118 Eine Liability ist anzusetzen, wenn sie mit mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit zu einem Zahlungsmittelabfluss führt und ihr Wert verlässlich bestimmt werden kann. Erfüllt ein Posten die Definition und die Ansatzkriterien ist er in der Bilanz anzusetzen. Es besteht also eine Aktivierungspflicht. Andernfalls, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, erfolgt keine Bilanzierung.119 Vermögensgegenstände können nach dem Zweck und der Verweildauer dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Das Anlagevermögen dient zur Herstellung von Erzeugnissen oder Dienstleistungen, der Vermietung oder der Nutzung in der eigenen Verwaltung.120 Umlaufvermögen beinhaltet dagegen Vermögensgegenstände welche zum Verkauf innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bestimmt [...]

sich die Anlageentscheidung der Investoren ändert, ist das Merkmal der Relevance erfüllt.108 Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist primär quantitativ auszulegen. Die Wesentlichkeit der Informationen aus den Jahresabschlüssen hängt von der absoluten oder relativen Größe eines bilanziellen Sachverhalts ab.109 Unter Reliability wird die Verlässlichkeit der veröffentlichten Informationen verstanden.110 Der Grundsatz der Reliability lässt sich weiter in fünf untergeordnete Prinzipien aufgliedern. Er beinhaltet die Faithful Representation, also eine glaubwürdige Abbildung der tatsächlichen Vorgänge. Die Substance over Form verlangt, dass nicht die formellen sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse für die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen entscheidend sind. Neutrality fordert die Objektivität der Informationen. Eine vorsichtige Bilanzierungsweise ergibt sich aus dem Prudence Principle. Letztlich fordert die Completeness, dass die dargestellten Informationen vollständig sind.111 Durch die Comparability soll sichergestellt werden, dass Jahresabschlüsse zeitlich und zwischenbetrieblich miteinander verglichen werden können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungs-Grundsätze.112 Der Grundsatz der Understandability verlangt, dass die Informationen so dargestellt werden, dass ein sachkundiger Leser des Jahresabschlusses keine wesentlichen Verständnisprobleme hat.113 [...]

folgswirksam zu erfassen, sondern werden den Perioden zugeordnet zu denen sie wirtschaftlich gehören.103 Seinen Ursprung hat der Grundsatz der Periodenabgrenzung in der dynamischen Bilanzauffassung. Demnach soll der Jahresabschluss nicht das „richtige“ Vermögen, sondern den „richtigen“ Gewinn ausweisen. Die Bilanz wird damit zu einem Hilfsmittel bei der Gewinnermittlung. Dieser Ansatz dient vor allem den Interessen der Investoren. Im Gegensatz dazu steht bei der statischen Bilanzauffassung das Schuldendeckungspotential im Vordergrund. Sie orientiert sich folglich an dem Interesse der Gläubiger, Informationen über das Haftungspotential des Unternehmens zu erhalten.104 Beide Grundannahmen, Accrual Basis und Going Concern, sind laut IASB am besten geeignet den Investoren nützliche Informationen105 für ökonomische Entscheidungen zu liefern.106 Die Informationsfunktion des IFRS-Abschlusses hat letztendlich auch Vorrang vor der Zahlungsbemessungsfunktion. Zumindest in Europa wird der IFRSKonzernabschluss ausschließlich für Informationszwecke erstellt, während in den Vereinigten Staaten auch die Zahlungsbemessungsfunktion aus dem Konzernabschluss abgeleitet wird.107 [...]

Arbeit zitieren:
Weiss, Florian Februar 2004: Eignung der Draft Interpretation D1 zur bilanziellen Darstellung von Emissionsrechten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Emissionshandel, IFRIC-D1, IFRS, Bilanzierungsalternativen, Umweltberichterstattung

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