Die neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II)
Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für mittelständische Unternehmungen und die beratenden Berufe
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Reichling
- Abgabedatum: Oktober 2002
- Umfang: 121 Seiten
- Dateigröße: 1,0 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6470-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6470-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6470-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Reichling, Christian Oktober 2002: Die neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II), Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: rating, Mittelstand, DATEV Rating-BWA, Steuerberater, Kreditvergabe
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Diplomarbeit von Christian Reichling
Einleitung:
Seit dem 16. Januar 2001 beherrscht ein Begriff die Finanzseiten der Tagespresse, von dem behauptet wird, dass er die Zukunft der Kreditvergabe prägen wird, wie kein anderer vor ihm. Es ist von „Basel II“ die Rede. So werden die neuen Eigenkapitalrichtlinien kurz genannt. Sie sollen, wenn es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt, ab Ende 2006 in Kraft treten.
Die Diskussion über eine evtl. Verschärfung der Kreditvergabe in Deutschland wird in Anbetracht der momentanen wirtschaftlichen Lage zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt geführt. Besonders wichtig für Unternehmen ist die Finanzierung ihrer Aktivitäten. Sollte diese nicht sichergestellt sein, kann das fatale Folgen für die Unternehmen haben. Fehlen Kredite um bereits angefangene Investitionen weiterzuführen, oder entziehen Banken plötzlich dem Kreditnehmer das Vertrauen, bleibt als letzter Ausweg oftmals nur der Gang zum Insolvenzverwalter.
Doch nicht nur die kreditnehmenden Unternehmen sind die Leidtragenden. Wie jüngst die „Gontard & Metallbank“ zeigte, können auch angestammte Kreditinstitute in eine Schieflage geraten2. Das beachtliche Engagement der Bank in den „Neuen Markt“ wurde ihr nun zum Verhängnis, da eine Großzahl ihrer Kunden nicht mehr in der Lage war die Kredite zu bedienen.
Genau an dieser Stelle setzt „Basel II“ an. Grundsätzlich soll verhindert werden, dass Banken so viele Kredite vergeben, dass ausbleibende Tilgungen die Bank selbst in eine Notsituation und evtl. Insolvenz bringt. Das eigentliche Gefahrenpotential liegt jedoch nicht in einem einzelnen Kreditinstitut. Im Zeitalter der Globalisierung sind die Banken sowohl untereinander, als auch mit der restlichen Wirtschaft so stark verzahnt, dass bei Erreichung einer kritischen Masse von Insolvenzen das komplette Finanzsystem ganzer Staaten einzustürzen droht. Deshalb ist der Ansatz der Baseler Eigenkapitalrichtlinien auch ein internationaler.
„Basel II“ bezeichnet dabei eine Richtlinie, die sich an kreditvergebende Institute wen- det. Die vorliegende Diplomarbeit möchte den Stand der gegenwärtigen Diskussion zusammenfassen. Denn Basel II ist momentan kein starrer Regelkomplex, sondern entwickelt sich dynamisch. Sie richtet sich sowohl an Unternehmen, die einen Einblick in die zukünftigen Änderungen gewinnen möchten, als auch an die beratenden Berufe, für die sich neue Beratungsfelder auftun.
Gang der Untersuchung:
Der Vorgänger „Basel I“ ist von der Unternehmenswelt weitestgehend nicht wahrgenommen worden. Aus diesem Grund werden in einem ersten Abschnitt die Beschlussgremien vorgestellt. Daneben wird ein kurzer Überblick über die deutsche Bankenaufsicht gegeben. Den Abschluss des ersten Teils bildet ein Überblick über die derzeit gültigen Eigenkapitalrichtlinien. An ihnen werden kritische Schwachstellen aufgezeigt, die nun mit Basel II ausgeräumt werden sollen.
In einem zweiten Teil werden wichtige Begriffe, die bei „Basel I“ noch nicht wesentlich waren, definiert und in den Kontext der momentanen Diskussion gestellt. Denn in der jüngeren Vergangenheit, in der Berichte über Insolvenzen fast täglich durch die Presse gegangen sind, stellen sich die neuen Eigenkapitalregeln auf den ersten Blick als eine Gefahr für den Mittelstand dar. Um die teils heftigen Reaktionen der deutschen Politik nachvoll- ziehen zu können, ist es wichtig, die Eigenarten des deutschen Mittelstandes besonders hervorzuheben. Ferner wird das in Deutschland noch recht junge Gebiet des „Ratings“ mit seinen Ausprägungen vorgestellt. Dieser Teil schließt mit einem Überblick über die verschiedenen Beratungsgruppen ab, die beim Thema „Basel II“ zukünftig involviert sein werden.
Im Anschluss daran werden die bedeutenden Änderungen im Regelwerk aufgezeigt. Die Auswirkungen auf die Unternehmen werden dabei als besonderer Schwerpunkt gesetzt. Da es sich bei „Basel II“ um eine sehr komplexe Materie handelt, wird sich jedoch nur auf die für mittelständische Unternehmen relevanten Beschlüsse konzentriert. Die Berechnung des Kreditrisikos wird zukünftig die zentrale Problemstellung nach „Basel II“ darstellen. Ihr wird daher auch in dieser Arbeit ein besonderer Stellenwert beigemessen, wenn auch der fortgeschrittene interne Rating-Ansatz aufgrund seiner Komplexität nicht besprochen wird. Dort wo sich vor dem Hintergrund einer breit angelegten Konsultationsphase mit den Banken bereits Änderungen zum Stand vom 16. Januar 2001 ergeben haben, wurden diese so weit wie möglich berücksichtigt.
Das letzte Kapitel dieser Arbeit zeigt Handlungsalternativen für Unternehmen und ihre Berater auf. Die Eigenkapitalquote als wichtigste Bilanzkennzahl wird vorgestellt. Daneben wird skizziert, welche Änderungen die Datev in Hinblick auf „Basel II“ an ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung vornehmen wird. Ein wesentlicher Punkt ist jedoch die Möglichkeit Alternativen zum herkömmlichen Kredit in Anspruch zu nehmen. Dazu werden am Ende des letzten Kapitels Vorschläge unterbreitet.
Abschließend wird ein Resümee der neuen Eigenkapitalrichtlinien gezogen. Bringen sie wirklich die Veränderungen in den Kreditalltag und gibt es aktive Handlungsmöglichkeiten?
Um die verschiedenen Änderungen verständlich und ihre Auswirkungen quantifizierbar zu machen, wurde ein Beispiel mit verschiedenen Fällen konzipiert, dass sich durch die gesamte Diplomarbeit zieht. So wird es möglich, Änderungen in den verschiedenen Parametern direkt nachvollziehen zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| 0.1 | Inhaltsverzeichnis | III |
| 0.2 | Abkürzungsverzeichnis | VII |
| 1. | Einführung | 1 |
| 2. | Entscheidungsträger und Entwicklung von Basel I | 3 |
| 2.1 | Institutionen | 3 |
| 2.1.1 | Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) | 3 |
| 2.1.1.1 | Forum der internationalen Zusammenarbeit im Währungs- und Finanzbereich | 4 |
| 2.1.1.2 | Zentrum für Währungs- und Wirtschaftsforschung | 6 |
| 2.1.1.3 | Bank für Zentralbanken | 6 |
| 2.1.1.4 | Agent und Treuhänder | 6 |
| 2.1.2 | Die deutsche Bankenaufsicht | 6 |
| 2.1.2.1 | Historische Entwicklung | 6 |
| 2.1.2.2 | Die Bankenaufsicht in der Nachkriegszeit | 7 |
| 2.1.2.3 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BA-Fin) | 8 |
| 2.1.2.4 | Rolle der Deutschen Bankenaufsicht in den Baseler Verhandlungen | 10 |
| 2.2 | Überblick und kritische Würdigung der ersten Eigenkapitalrichtlinien | 11 |
| 2.2.1 | Basel I im Überblick | 11 |
| 2.2.2 | Kritische Würdigung | 14 |
| 3. | Begriffsbestimmungen | 18 |
| 3.1 | Der deutsche Mittelstand | 18 |
| 3.1.1 | Begriff „Mittelstand“ | 18 |
| 3.1.2 | Begriff der „kleinen und mittleren Unternehmen“ (KMU) | 19 |
| 3.1.3 | Lage des Mittelstandes | 20 |
| 3.1.3.1 | Rechtsformwahl im Mittelstand | 20 |
| 3.1.3.2 | Risiken in Familienunternehmen | 21 |
| 3.1.3.3 | Eigenkapitaldecke | 21 |
| 3.1.3.4 | Insolvenzen | 22 |
| 3.2 | Begriff „Rating“ | 23 |
| 3.2.1 | Ratingvarianten der externen Agenturen | 24 |
| 3.2.1.1 | Solicited/Unsolicited Ratings | 26 |
| 3.2.1.2 | Emissions-/Emittentenrating | 26 |
| 3.2.1.3 | Mittelstandsrating | 27 |
| 3.2.1.4 | Auskunftsrating | 27 |
| 3.2.2 | Adressaten eines Ratings | 28 |
| 3.2.3 | Interne Ratings der Banken | 31 |
| 3.2.4 | Nutzen eines Ratings | 31 |
| 3.2.5 | Kritische Würdigung des Ratings | 34 |
| 3.3 | Der beratende Beruf | 36 |
| 3.3.1 | Banken als Berater | 36 |
| 3.3.2 | Unternehmensberatungen | 36 |
| 3.3.3 | Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | 37 |
| 3.3.4 | Rating-Advisor | 38 |
| 4. | Die neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) | 39 |
| 4.1 | Aufbau der Eigenkapitalrichtlinien | 40 |
| 4.1.1 | 1. Säule Mindestkapitalanforderungen | 41 |
| 4.1.1.1 | Kreditrisiko | 42 |
| 4.1.1.1.1 | Standardansatz | 42 |
| 4.1.1.1.2 | IRB-Ansatz | 45 |
| 4.1.1.1.3 | Basisansatz | 47 |
| 4.1.1.1.4 | Änderungen im Zuge der Konsultationen | 49 |
| 4.1.1.1.5 | IRB-Fortgeschrittener Ansatz | 50 |
| 4.1.1.1.6 | Zusammenfassung der drei Ansätze | 50 |
| 4.1.1.2 | Marktrisiko | 52 |
| 4.1.1.3 | Operationelle Risiken | 53 |
| 4.1.2 | 2. Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren | 55 |
| 4.1.3 | 3. Säule: Marktdisziplin | 57 |
| 4.2 | Weitere wesentliche Punkte für den Mittelstand | 59 |
| 4.2.1 | Sicherheiten im KreditgeschÄft | 59 |
| 4.2.1.1 | Einfacher Ansatz | 61 |
| 4.2.1.2 | Umfassender Ansatz | 61 |
| 4.2.2 | LaufzeitzuschlÄge | 63 |
| 4.2.3 | Definition des Retail-Portfolios | 65 |
| 4.2.4 | Mindestanforderungen an die Risikoeinschätzungen eines Kreditnehmers | 66 |
| 4.3 | Kritische Würdigung von Basel II | 68 |
| 5. | Neue Aufgaben für die beratenden Berufe | 71 |
| 5.1 | Rechnungswesen | 72 |
| 5.1.1 | Eigenkapitalquote | 72 |
| 5.1.2 | Unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertungen | 74 |
| 5.1.2.1 | Buchhalterische Mängel | 75 |
| 5.1.2.2 | Strukturelle Mängel | 76 |
| 5.2 | Alternative Finanzierungsformen | 77 |
| 5.2.1 | Mezzanine-Finanzierung | 78 |
| 5.2.1.1 | Nachrangige Darlehen/Partiarische Darlehen | 79 |
| 5.2.1.2 | Stille Gesellschaft | 80 |
| 5.2.1.3 | Wandelschuldverschreibungen | 82 |
| 5.2.1.4 | Kritische Würdigung | 83 |
| 5.2.2 | Factoring | 83 |
| 5.2.2.1 | Voraussetzungen | 84 |
| 5.2.2.2 | Funktionen | 85 |
| 5.2.2.3 | Formen | 86 |
| 5.2.2.4 | Kosten | 87 |
| 5.2.2.5 | Kritische Würdigung | 89 |
| 5.2.3 | Leasing | 89 |
| 5.2.3.1 | Voraussetzungen | 90 |
| 5.2.3.2 | Funktionen | 90 |
| 5.2.3.3 | Formen | 90 |
| 5.2.3.4 | Kritische Würdigung | 97 |
| 5.2.4 | Neue Formen der Finanzierung | 98 |
| 6. | Resümee | 99 |
Zu weiteren Berechnungsbeispielen sei auf den Monatsbericht April 2001 der Deutschen ¨ Bundesbank verwiesen, auch wenn diese keinen Uberblick uber den momentanen Stand ¨ der Diskussion gibt.193 Die verschiedenen Ergebnisse der Beispiele werden in der folgenden Tabelle noch einmal zusammengefasst. Weiter wurden die Daten dahingehend erg¨nzt, dass die Berecha nung eines Kreditzinses m¨glich ist. Dazu wurden folgende Annahmen gemacht: Die kreo ditvergebende Bank m¨chte eine Rendite von 15 % erreichen. Sie zahlt selbst einen Refio nanzierungszins an die Bundesbank in H¨he von 4,75 %. Die Verwaltungskosten werden o mit 0,04 % angesetzt, das Standardrisiko fließt mit einem Satz von 0,5 % in die Berechnung mit ein. Aus diesen Daten ergibt sich die Tabelle auf Seite 51. 4.1.1.1.5 IRB-Fortgeschrittener Ansatz194 Im fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach) entfallen die meisten Vorgaben vom Baseler Ausschuss.195 Die Banken haben die M¨glichkeit, s¨mtliche Parameter auf ihre Bedingungen anzupassen. Das beo a trifft vor allem die Ermittlung der Verlustquote im Insolvenzfall (LGD). 196 Wird diese nicht mehr mit 50,00 % pauschal angesetzt, besteht die Chance, einen geringeren Satz f¨r u die Berechnung zu w¨hlen. Allerdings darf dieser Wert nicht willk¨rlich festgesetzt wera u den. Er muss Ausfluss eines, von den Aufsichtsbeh¨rden genehmigten, Risikomanagemento Systems sein. Neben diesen komplexen Systemen wird verlangt, dass eine geeignete Datenbasis vorhanden sein muss. Nach Meinung des Baseler Ausschusses sollte diese idealerweise einen kompletten Konjunkturzyklus abdecken, mindestens jedoch sieben Jahre.197 Hinzu kommt, wie beim Basisansatz, dass bei Einf¨hrung des fortgeschrittenen Ansatzes kein u Cherry Picking“ statt finden darf. Eine Bank, die diesen Ansatz anwendet, muss ihn f¨r u ” alle Kreditengagements anwenden. Aufgrund der Komplexit¨t dieses Ansatzes wird der a hier nicht weiter vorgestellt. 4.1.1.1.6 Zusammenfassung der drei Ans¨tze Basel II wird es den Kreditina stituten in Zukunft erlauben, zwischen den vorgenannten drei Ans¨tzen zur Kreditrisikoa messung zu w¨hlen. Dabei sollen, so der Anspruch von Basel II, die Banken durch die a Verwendung von besonders ausgefeilten Risikoberechnugen belohnt“ werden. Bei Anwen” dung des komplexen, fortgeschrittenen IRB-Ansatz wird daher prinzipiell eine geringere Eigenkapitalunterlgung gefordert. Dass dies laut Berechnungen im Moment noch nicht der Fall ist, liegt an der ungen¨genden Kalibrierung des IRB-Ansatzes. Doch die QIS2 zeigt u bereits mit ihrem abgeflachten Verlauf, dass sich auf diesem Gebiet in der n¨chsten Zeit a noch einiges bewegen wird. [...]
von Basel II auf das Jahr 2007. Andere Studien, wie die der Universit¨t Mannheim191 a sind zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Beibehaltung der jetzigen Regeln der deutsche Mittelstand uberproportional stark belastet w¨rde. Die Universit¨t Mannheim u a ¨ hat Modellrechnungen nach dem IRB-Basisansatz erstellt und diese mit realen Kreditdaten von Banken durchgerechnet. Mittelst¨ndische Unternehmen h¨tten demnach mit a a einer Kreditzinserh¨hung von 245 bzw. 108 Basispunkten zu rechnen.192 o ¨ 4.1.1.1.4 Anderungen im Zuge der Konsultationen Nach Ver¨ffentlichung o des zweiten Konsultationspapiers wurden Modellrechnungen mit Hilfe der neuen Werte durchgef¨hrt. Dabei wurde sehr schnell deutlich, dass die festgelegten Ans¨tze zu einer u a deutlichen Verteuerung von Krediten f¨hren w¨rde. Das folgende Beispiel in Anlehnung u u an Seite 44 soll die Unterschiede verdeutlichen, die beim Einsatz des IRB-Basisansatzes auftreten. Fall: Das Unternehmen aus Fall 3 (S. 44) m¨chte bei einer Bank, die den IRBo Basisansatz einsetzt, einen Betrag in H¨he von 1.000.000 ¤ als Kredit aufnehmen. o Es besteht eine 10 %ige Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit nicht zur¨ckgezahlt u werden kann (PD = 10 %). Die weiteren Determinanten werden im Basisansatz vom Baseler Ausschuss vorgegeben. Das bedeutet: LGD = 50 %; EAD = 100 %; Restlaufzeit = 3 Jahre. Nach Wilkens / Entrop / Scholz w¨rde sich ein Risiu a kogewicht von 262,00 % ergeben. In Zahlen bedeutet das, dass die Bank mit diesem Kredit 209.600 ¤ an Eigenkapital binden w¨rde. Dieser Betrag w¨rde sich noch um u u die Operationellen Risiken“, die nun auch bei der Unterlegung additiv ber¨cksichigt u ” ¨ werden m¨ssen, erh¨hen. Dem Berechnungsprogramm liegen bereits die Anderungen u o durch das Papier Potential Modifications to the Committee’s Proposals“ (PMCP) ” ¨ vom November 2001 zugrunde.b In dem Papier sind die Anderungen zum Zweiten Konsultationspapier verarbeitet. Diese wurden n¨tig, weil die QIS2“ gezeigt hat, o ” dass sich der Eigenkapitalbedarf bei den G10-Banken im Schnitt um 6 % bzw. 14 % erh¨ht h¨tte. Ceteris paribus w¨re nach dem Zweiten Konsultationspapier ein Rio a a sikogewicht von 482,38 % errechnet worden, was einer Eigenkapitalunterlegung von 385.904,00 ¤ entsprechen w¨rde .c u [...]
Abbildung 3: Risikogewichte im Standard-, IRB-Ansatz und Retail-Kredite externen Rating angewendet werden. Das m¨ssten sich die Bankkunden selbst beschaffen, u was f¨r sie eine hohe Belastung mit Ratingkosten bedeuten w¨rde. Die Banken w¨rden u u u dagegen sehr viel weniger Eigenkapital f¨r die Unterlegung von Krediten binden. Der u Baseler Ausschuss hat dies vorausgesehen und beschlossen, dass Kreditinstitute, die den ¨ IRB-Ansatz anwenden d¨rfen, diesen mit einer Ubergangsphase auf alle Kredite anwenden u m¨ssen.189 u ¨ Der Ausschuss hat bereits fr¨h das Ziel proklamiert, die Anderungen eigenkapitalneuu tral durchzusetzen. Es kann also weder in seinem, noch im Interesse der Kreditwirtschaft sein, wenn es zu großen Spreizungen zwischen Standard- und IRB-Ansatz kommt. Das wurde zum Anlass genommen, um eine dritte Machbarkeitsstudie190 in Auftrag zu geben. Sie soll die Belastung der Banken und der Kunden mit Hilfe von ver¨nderten Werten a uberpr¨fen. Die Durchf¨hrung dieser Studie war bei Ver¨ffentlichung des zweiten Konsulu u o ¨ tationspapiers nicht geplant. Sie ist deshalb ein wesentlicher Grund f¨r die Verschiebung u [...]
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Arbeit zitieren:
Reichling, Christian Oktober 2002: Die neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II), Hamburg: Diplomica Verlag
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rating, Mittelstand, DATEV Rating-BWA, Steuerberater, Kreditvergabe



