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Ehegattensplitting vs. Familiensplitting

Eine Reformanalyse möglicher Alternativen zum derzeitigen Ehegattensplitting - Analyse der Verteilungs-, fiskalischen und Arbeitsangebotseffekte

Ehegattensplitting vs. Familiensplitting
Über dieses Buch
  • Art: Studienarbeit
  • Autor: Christian Kahlenberg, Felix Wildung
  • Abgabedatum: Januar 2011
  • Umfang: 52 Seiten
  • Dateigröße: 482,0 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Deutschland
  • Bibliografie: ca. 25
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1986-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Christian Kahlenberg, Felix Wildung Januar 2011: Ehegattensplitting vs. Familiensplitting, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Ehegattensplitting, Familiensplitting, Realsplitting, §32a Abs. 5 EStG, Günstigerprüfung

Studienarbeit von Christian Kahlenberg, Felix Wildung

Einleitung:

Die Motivation unserer Arbeit leitet sich zum einen aus der Wahl unseres Studienschwerpunktes im Bereich Steuerwissenschaften ab und wurde durch die anhaltende politische Diskussion über die Zielgenauigkeit von familienpolitischen Instrumenten unterstützt und ob eine effektive Förderung von Familien überhaupt durch das Steuerrecht herbeigeführt werden kann. Allerdings wollen wir diesen Punkt, also inwiefern das deutsche Steuerrecht geeignet ist Familienpolitik zu betreiben, außen vor lassen, da es den Rahmen unserer Arbeit sprengen würde. Stattdessen widmen wir uns der Frage, inwiefern sich Reformalternativen auf die bestehenden Schwächen der derzeitigen Ausgestaltung des Ehegattensplittings auswirken. Im Fokus steht dabei vor allem, ob man Kinder in die Überlegungen mit einbeziehen sollte, um so einen weiteren Lastenausgleich zu schaffen und darüber hinaus, wie die negativen Arbeitsanreize, die für den Zweitverdiener, also häufig für die Frauen in Deutschland, aus dem Splittingverfahren resultieren, eingeschränkt werden können. Gerade in diesem Punkt besteht großer Handlungsbedarf von Seiten der deutschen Politik, da auch die EU schon mehrfach darauf hingewiesen hatte das deutsche Steuersystem, im Sinne des Gender-Mainstreamings, also der Gleichstellungsorientierung von Mann und Frau, zu überprüfen.

Ziel dieser Arbeit ist mögliche Reformalternativen zur derzeitigen Ehegattenbesteuerungen zu diskutieren. Dabei werden die Autoren wie folgt vorgehen.

In Abschnitt 2 wird das Ehegattensplitting vorgestellt. Zunächst werden die Grundzüge des Ehegattensplittings anhand von Rechenbeispielen erläutert. Im Anschluss werden die Autoren die wesentlichen Kritikpunkte des derzeitigen Besteuerungsverfahrens herausarbeiten. Vor allem die negativen Arbeitsanreize für den Zweitverdiener als auch die fehlende Berücksichtigung von Kindern als Teil der Familie werden hier genannt. Auf Basis dieser Kritikpunkte haben die Autoren die Leitfrage dieser Arbeit formuliert.

Kann eine Reform des Ehegattensplittings eine ausreichende Berücksichtigung von Kindern in der Veranlagung gewährleisten und gleichzeitig positive Arbeitsanreizen für den Zweitverdiener schaffen?

In Abschnitt 3 wird ein Katalog möglicher Reformalternativen beschrieben. Dieser Reformkatalog soll dann schrittweise eingegrenzt werden. Mit Hilfe von Daten aus der Mikrosimulationsanalyse sollen die Reformoptionen zunächst einer vertikalen Umverteilungsanalyse unterworfen werden. Im Anschluss wird kurz auf die fiskalischen Auswirkungen möglicher Reformumsetzungen abgestellt um letztlich nur noch zwischen einer geringen Zahl von Reformalternativen zu wählen. Abschließend werden die Auswirkungen der übrigen Reformalternativen auf das Arbeitsangebot untersucht. Letztlich kommen die Autoren zum Schluss, dass nur das Familienrealsplitting eine ökonomisch sinnvolle Alternative zum derzeitigen Ehegattensplitting darstellt, da es positiven Einfluss sowohl auf die Einkommensverteilung als auch auf das Arbeitsangebot des Zweitverdieners wirkt. Außerdem erfordert diese Reformalternative keine zusätzlichen Staatsausgaben.

Inhaltsverzeichnis:

Tabellenverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 6
Symbolverzeichnis 7
1. Einleitung 8
1.1 Motivation und Zielsetzung 8
1.2 Gang der Untersuchung 8
2. Ehegattensplitting 9
2.1 Grundzüge des deutschen Einkommensteuertarifs 9
2.2 Historischer Hintergrund des Ehegattensplittings 11
2.3 Wirkungsweise des Splittingtarifs 11
2.4 Analyse der Höhe der Steuervorteile die aus der Anwendung des Splittingtarifs resultieren 15
2.5 Ökonomische Analyse des Ehegattensplittings 18
2.5.1 Verteilung auf die alten und neuen Bundesländer 18
2.7 Kritik am Ehegattensplitting 20
3. Reformoptionen zum Ehegattensplitting 22
3.1 Grundzüge der einzelnen Reformoptionen 22
3.1.1 Individualbesteuerung 22
3.1.2 Der doppelte Grundfreibetrag 23
3.1.3 Familientarifsplitting (nach französischem Vorbild) 24
3.1.4 Vollsplitting mit und ohne Deckelung 25
3.1.5 Ehegattenrealsplitting 26
3.1.6 Familienrealsplitting 27
3.2 Modelbeschreibung und Datenbasis des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells 27
3.3 Die vertikale Umverteilungsanalyse der Reformalternativen 28
3.3.1 Individualbesteuerung 29
3.3.2 Der doppelte Grundfreibetrag 30
3.3.3 Vollsplitting mit und ohne Deckelung 32
3.3.4 Familientarifsplitting (nach französischem Vorbild) 33
3.3.5 Ehegattenrealsplitting 34
3.3.6 Familienrealsplitting 35
3.4 Die fiskalischen Auswirkungen möglicher Reformumsetzungen 36
3.5 Arbeitsangebotseffekte bei Einführung eines Familientarifsplittings bzw. eines Familienrealsplittings 37
3.6 Ausblick und weitere Lösungsansätze 39
4. Fazit 40
Anhang 41
Quellenverzeichnis 44

Textprobe:

Kapitel 2.7, Kritik am Ehegattensplitting:

Als Begründung zur Einführung des Ehegattensplittings wurde angeführt, das laut Art. 6 Abs. 1 des GG die Ehe unter dem ‘besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehe’ und eine Benachteiligung ggü. anderen Lebensgemeinschaften gem. des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 des GG verfassungswidrig sei. Jedoch ergibt sich durch die Anwendung des Splittingtarifs eine Bevorzugung ggü. anderen Lebensgemeinschaften. Diese Besserstellung und die Förderung von Ehen lässt sich nicht plausibel begründen. Die Argumentation das die Ehe als ‘stabiles zwischenmenschliches Verhältnis’ die idealen Voraussetzungen für die Kindererziehung schafft, ist sehr fragwürdig, da auch andere Lebensgemeinschaften durchaus die notwendigen Verhältnisse zur Erziehung von Kindern aufweisen können. Außerdem ist die Identität von Familie und Ehe längst nicht mehr gegeben.

Das Ehegattensplitting begünstigt nur verheiratete Lebensgemeinschaften. Zwar ist die Ehe immer noch die dominierende Art des Zusammenlebens, jedoch nehmen nicht eheliche sowie gleichgeschlechtliche Partnerschaften immer mehr zu. Gerade für die eingetragene Lebenspartnerschaft, für die die Voraussetzungen einer Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft sowie die Prinzipen der Besteuerung nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit im gleichen Maße gegeben sind wie für die Ehe, müssten die gleichen gesetzlichen Regelungen, sowie Vergünstigungen gelten.

Darüber hinaus soll der Art. 6 Abs.1 GG neben der Ehe auch Familien unter den besonderen Schutz des Staates stellen und dafür Sorge tragen, dass diese nicht benachteiligt werden. Bei der Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 waren die Ehe und Familien meist gleichzusetzen. Heutzutage sind jedoch rund 30% aller Ehen kinderlos. Da überdies die Anzahl an nichtverheirateten Partnerschaften mit Kindern zunimmt, die nicht von den Splittingvorteilen profitieren ist die Förderung von Familien durch das Ehegattensplitting nicht zielgerichtet. Auch die Bedarfsorientierung ist nicht gegeben, da mit zunehmender Anzahl an Kindern, die keine Berücksichtigung in der derzeitigen Ausgestaltung des Ehegattensplittings finden, der verhältnismäßige Splittingvorteil, durch die zusätzliche finanzielle Belastung, ab nimmt. Des Weiteren werden Haushalte mit höheren Erwerbseinkommen stärker begünstigt. Gerade Ehepaare in den neuen Bundesländern profitieren aufgrund der niedrigeren Löhne sowie der vermehrten Erwerbskonstellation, dass beide Partner arbeiten gehen, weniger von den Splittingeffekten, als Ehepaare in den alten Bundesländern.

Da der Splittingvorteil bei Erwerbskonstellationen, in denen nur ein Partner arbeitet am größten ist und mit zunehmender Berufstätigkeit des Zweitverdieners, durch die sinkende Differenz der Individualeinkommen und somit der Grenzsteuersätze, rapide abnimmt, ergibt sich ein negativer Arbeitsanreiz für den Zweitverdiener. Aufgrund der Tatsache, dass wenn der eine Partner ein hohes Einkommen hat, sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners im geringen Maße, durch die hohe Steuerbelastung für jeden hinzuverdienten Euro, kaum lohnt, verzichten viele ganz darauf einer Beschäftigung nachzugehen. Bei längerer Abstinenz vom Arbeitsmarkt kommt es auf Dauer zu einem Qualifikationsverlust, was sich negativ auf die Lohnhöhe einer eventuellen späteren Anstellung auswirken kann. Auch die Sicherung der eigenen Existenz ist nicht ausreichend gewährleistet, da die gesetzliche Rente sowie das Arbeitslosengeld nur Berufstätigen zusteht.

In unserer Gesellschaft sind meistens die Frauen in der Rolle des Zweitverdiener und häufig gar nicht oder nur geringfügig berufstätig. Dies liegt zum einen an den meist geringeren Einkommen in vergleichbaren Positionen und zum anderen daran, dass die Frauen immer noch den größten Teil der nicht bezahlten Arbeit im Haushalt leisten. Somit kommt es durch das Ehegattensplitting oftmals zu negativen Anreizen für verheiratete Frauen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Daher widerspricht das Ehegattensplitting der Gleichstellungspolitik der EU, nach der Frauen und Männer in allen Lebensbereichen die gleichen Chancen haben sollen.

Arbeit zitieren:
Christian Kahlenberg, Felix Wildung Januar 2011: Ehegattensplitting vs. Familiensplitting, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Ehegattensplitting, Familiensplitting, Realsplitting, §32a Abs. 5 EStG, Günstigerprüfung

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