Das EU-Emissionshandelssystem und kommunaler Klimaschutz
Handlungsansätze für Kommunen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Benjamin Bornefeld
- Abgabedatum: April 2005
- Umfang: 129 Seiten
- Dateigröße: 893,1 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Technische Universität Dortmund Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8881-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8881-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8881-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bornefeld, Benjamin April 2005: Das EU-Emissionshandelssystem und kommunaler Klimaschutz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Emmissionshandel, Raumplanung, Klimaschutz, Umweltschutz, Treibhausgas
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Diplomarbeit von Benjamin Bornefeld
Einleitung:
In der Diplomarbeit werden die Wechselbeziehungen zwischen dem EU-Emissionshandelssystem, dem kommunalen Klimaschutz und den Instrumenten der Raumplanung aufgezeigt. Konkret werden der Beitrag des EU-Emissionshandelssystems für den kommunalen Klimaschutz überprüft und Übertragungspotenziale für die kommunale Ebene identifiziert. Das gegenwärtig stark diskutierte Instrument des Emissionshandels wird hier aus einer neuen Perspektive betrachtet, in dem die aktuelle Bedeutung und die Chancen des Zertifikatehandels für die Kommunen herausgearbeitet werden. Die Arbeit richtet sich deshalb vor allem an kommunale Akteure und Personen aus Wissenschaft und Forschung. Durch die interdisziplinäre Herangehensweise ist den Themen Emissionshandel, kommunaler Klimaschutz und Raumplanung ein eigener Analyseteil gewidmet, welcher jeweils den aktuellen Wissenstand präzise zusammenfasst und bewertet. Somit ist die Arbeit auch für Interessenten empfehlenswert, die einen schnellen Überblick über eines der genannten Themen gewinnen möchten. Die an der Universität Dortmund an der Fakultät Raumplanung verfasste Arbeit weist darüber hinaus durch die Kooperation mit der B.A.U.M. Consult GmbH Hamm (Bundesdeutscher Arbeitskreis für umweltbewusstes Management) und zahlreichen Experteninterviews einen starken Praxisbezug auf.
Das EU-Emissionshandelssystem bietet den betroffenen Unternehmen verschiedene Instrumente an, um die eingegangenen Reduktionsziele im Zuge des Kyoto-Protokolls zu erreichen: Im Emissionshandel handeln die Betreiber von CO2-verursachende Anlagen untereinander mit CO2-Zertifikaten, um ihre Emissionsziele kostengünstig zu erreichen; die Instrumente des Projektbasierten Klimaschutzes (Clean Development Mechanism, Joint Implementation, Nationale Ausgleichsprojekte) stehen den Betreibern von CO2-verursachenden Anlagen ergänzend zur Verfügung, wobei sich die Nationalen Ausgleichsprojekte noch in der Diskussion befinden.
Der kommunale Klimaschutz kann durch eine räumliche und eine institutionelle Dimension charakterisiert werden. Kommunaler Klimaschutz bezieht sich auf die emissionsrelevanten Akteure in den einzelnen Energieverbrauchssektoren auf dem Gemeindegebiet. Die Kommune als Institution ist es hingegen, die sich zum einen selbst in der Rolle eines CO2-Verursachers befindet (zum Beispiel durch die kommunalen Einrichtungen), zum anderen weitere CO2-Verursacher durch entsprechende Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern beeinflussen kann. Die Emissionen einer Stadt oder einer Gemeinde werden durch CO2-Bilanzen erhoben, die alle Energieverbrauchssektoren der Kommune umfassen sollten. Es zeigt sich, dass der kommunale Einfluss auf die einzelnen Zielgruppen sehr unterschiedlich ausfällt und durch fehlende Kompetenzen bei der Anwendung von ordnungspolitischen Instrumenten beschränkt wird. Die tatsächlich eingesparten Emissionen können trotz zahlreicher Aktivitäten auf lokaler Ebene als bescheiden bezeichnet werden. Zu betonen sind aber in diesem Zusammenhang die zahlreichen kooperativen und kommunikativen Elemente im kommunalen Klimaschutz, deren Ergebnisse zwar nicht quantifiziert werden können, die aber für die dauerhafte Etablierung des Themas Klimaschutz im kommunalpolitischen Entscheidungsprozess von großer Bedeutung sind.
Vorsorgender kommunaler Klimaschutz kann durch raumplanerische Instrumente wesentlich gesteuert werden. Insbesondere das novellierte Baugesetzbuch erweitert die klimapolitischen Handlungsspielräume der Kommunen. Das Ziel des allgemeinen Klimaschutzes muss zukünftig in der Abwägung mit berücksichtigt und der Einsatz von erneuerbaren Energien kann verstärkt in Bebauungsplänen festgesetzt werden.
Bislang ist der Emissionshandel für die Kommunen insofern von Relevanz, als dass Sie als Besitzer von energieintensiven Anlagen von der EU-Emissionshandelsrichtlinie direkt betroffen sind. Prinzipiell kommen für eine Übertragung auf weitere Akteure nur die emissionsverursachenden Anlagen im Eigentum der Städte und Gemeinden in Betracht. Da hierzu bislang keine Verpflichtung besteht, kann eine Übertragung nur auf freiwilliger Basis erfolgen – mit dem Ziel, die anfallenden Emissionen möglichst kostengünstig zu vermeiden und somit einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz zu leisten. Auch für den projektbasierten Klimaschutz (CDM, JI und NP) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems besteht für die Kommunen bislang keine gesetzliche Verpflichtung, diese zu nutzen oder anzuwenden.
Der erste entwickelte Handlungsansatz verbindet das Instrument CDM mit dem Element Städtepartnerschaften. Der CDM kann im Rahmen des Emissionshandelssystems genutzt werden, um nationale Emissionsverpflichtungen durch CO2-Vermeidungsprojekte in Entwicklungsländern zu erreichen. Die Städte und Gemeinden haben aufgrund bestehender Städtepartnerschaften z. T. gute Ausgangsbedingungen, CDM-Projekte zu organisieren, da sie bestehende Kommunikations- und Kooperationsstrukturen für die Abwicklung nutzen können.
Der zweite Handlungsansatz untersucht das Potenzial von Ökosiedlungen als so genannte Nationale Ausgleichsprojekte (NP). Das bedeutet, dass ein Projektentwickler für eine emissionsarme Siedlung Zertifikate erhält, die im EU-Emissionshandelssystem eingesetzt werden dürfen. Da NP vom Gesetzgeber noch nicht offiziell anerkannt werden, wird der Zusammenhang hypothetisch hergestellt und die grundsätzliche Eignung von Ökosiedlungen überprüft. Anhand des Beispiels des nachhaltigen Stadtteils Hannover-Kronsberg zeigt sich, dass der kommunale Klimaschutz wie beim CDM nur profitiert, wenn die Städte und Gemeinden in das EU-Emissionshandelssystem integriert werden und eigene Reduktionsziele eingehen. Dieses hängt davon ab, ob zukünftig das Emissionshandelssystem auf weitere Sektoren bzw. Akteure ausgeweitet wird.
Im dritten Handlungsansatz wird das Prinzip des Emissionshandels auf die kommunalen Einrichtungen übertragen, da diese am besten die notwendigen Vorraussetzungen erfüllen. Dieser Ansatz findet außerhalb des EU-Systems statt, da das gegenwärtige Recht keine Einbindung ermöglicht. Das Modell funktioniert so: Für ausgewählte Einrichtungen von mindestens zwanzig Kommunen wird eine Emissionsobergrenze festgelegt, die schrittweise um insgesamt 25% gesenkt wird. Verbrauchen die städtischen Einrichtungen mehr Energie und verursachen damit mehr Emissionen als erlaubt, müssen sie Emissionszertifikate von anderen Kommunen dazu kaufen. Durch den Handel werden analog zum EU-Emissionshandel Klimaschutz-Investitionen dort ausgelöst, wo sie am kostengünstigsten durchzuführen sind. Das Klimaschutzziel wird durch die definierte Obergrenze immer erreicht. Langfristig werden durch die ausgelösten Maßnahmen die Betriebskosten der Liegenschaften sinken und dadurch der kommunale Haushalt entlastet. Allerdings bedeutet die Durchführung eines solchen Projektes konkrete Verpflichtungen und bei Nichteinhaltung der Regeln auch Sanktionen für die Kommunen.
Für die kommunalen Entscheidungsträger können sich durch die Nutzung des EU-Emissionshandelssystems neue Perspektiven ergeben. Emissionsminderungen durch marktwirtschaftliche Instrumente können den kommunalen Klimaschutz nicht revolutionieren, aber im Rahmen einer kommunalen Klimaschutzstrategie zukünftig wichtige Beiträge leisten. Die wichtigste Vorraussetzung für eine Übertragung des Emissionshandels sind fundierte CO2-Bilanzen, vor allem im Bereich der kommunalen Einrichtungen. Es ist außerdem denkbar, dass staatliche Zuweisungen an das Vorhandensein von kommunalen Emissionsinventaren geknüpft werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | iii | |
| Tabellenverzeichnis | iii | |
| Abkürzungsverzeichnis | iv | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Ausgangssituation und Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit | 3 |
| 1.3 | Aufbau | 4 |
| 1.4 | Methodik | 8 |
| 2. | Grundlagen | 11 |
| 2.1 | Das Kyoto-Protokoll und das EU-Emissionshandelssystem | 11 |
| 2.1.1 | Funktionsweise des Emissionshandels | 13 |
| 2.1.2 | Projektbasierter Klimaschutz beim Emissionshandel | 17 |
| 2.1.3 | Relevanz für die kommunale Ebene | 23 |
| 2.2 | Kommunaler Klimaschutz: Ausgangssituation | 24 |
| 2.2.1 | Einführung | 24 |
| 2.2.2 | Kommunale CO2-Bilanzierung | 27 |
| 2.2.3 | Exkurs: Energie- und Klimaschutzmanagement in Kommunen | 30 |
| 2.2.4 | Fazit | 34 |
| 2.3 | Raumplanung und kommunaler Klimaschutz | 36 |
| 2.3.1 | Einführung | 36 |
| 2.3.2 | Bauleitplanung und kommunaler Klimaschutz | 38 |
| 2.3.3 | Planungsrechtliche Steuerung von Emissionsquellen gemäß der Emissionshandelsrichtlinie | 44 |
| 2.4 | Zusammenführung: Begründung und Ableitung der Handlungsansätze | 45 |
| 2.4.1 | Kommunaler Klimaschutz und projektbasierter Klimaschutz: Städtepartnerschaften und der Clean Development Mechanism | 46 |
| 2.4.2 | Kommunaler Klimaschutz und projektbasierter Klimaschutz: Ökosiedlungen als Nationale Ausgleichsprojekte | 47 |
| 2.4.3 | Kommunaler Klimaschutz und Emissionshandel: Übertragung auf kommunale Einrichtungen | 47 |
| 3. | Handlungsansätze für Kommunen | 51 |
| 3.1 | Handlungsansatz I: Städtepartnerschaften und projektbasierter Klimaschutz | 51 |
| 3.1.1 | Städtepartnerschaften in Deutschland | 51 |
| 3.1.2 | Fallbeispiel Hamburg | 52 |
| 3.1.3 | Hamburgs Städtepartnerschaften und projektbasierter Klimaschutz | 55 |
| 3.2 | Handlungsansatz II: Ökosiedlungen als Nationale Ausgleichsprojekte | 60 |
| 3.2.1 | Einführung | 60 |
| 3.2.2 | Fallbeispiel Hannover-Kronsberg | 62 |
| 3.3 | Handlungsansatz III: Emissionshandel für kommunale Einrichtungen | 70 |
| 3.3.1 | Einführung | 70 |
| 3.3.2 | Handelsmodell für die kommunalen Einrichtungen | 71 |
| 3.3.3 | Fallbeispiel: Mögliche Auswirkungen des Modells auf die Stadt Augsburg | 82 |
| 4. | Bewertung der Handlungsansätze | 85 |
| 4.1 | Bewertungskriterium 1: CO2-Reduktionspotenzial | 85 |
| 4.2 | Bewertungskriterium 2: Umsetzungspotenzial und Hemmnisse | 87 |
| 4.3 | Bewertungskriterium 3: Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung | 89 |
| 4.4 | Bewertungskriterium 4: Sekundäre Effekte | 91 |
| 5. | Ergebnisse und Empfehlungen | 95 |
| 5.1 | Handlungsansatz I: Städtepartnerschaften und projektbasierter Klimaschutz | 95 |
| 5.2 | Handlungsansatz II: Ökosiedlungen als Nationale Ausgleichsprojekte | 96 |
| 5.3 | Handlungsansatz III: Emissionshandel für kommunale Einrichtungen | 97 |
| 5.4 | Fazit | 97 |
| 6. | Zusammenfassung | 101 |
| Quellenverzeichnis | 105 | |
| Anhangverzeichnis | 114 |
Kommunen, die bis zum vorgegebenen Zeitpunkt ihr Konto für die Vorperiode nicht ausgleichen können, zahlen für die Fehlmenge einen festgelegten Maximalpreis (siehe unten) an die Projektleitung. Die Projektleitung kann mit diesen Einnahmen in den späteren Projektphasen Zertifikate aufkaufen und aus dem Verkehr ziehen. Damit ist das Erreichen der angestrebten Gesamtreduktionsmenge über den gesamten Projektzeitraum wieder gewährleistet. Sämtliche Aktivitäten (Käufe, Verkäufe, Kommunikation mit den Kommunen und den Arbeitsgruppen) erfolgen über das Internet. Dazu muss ein adäquates Softwaretool entwickelt werden, welches aber aufgrund der Erfahrungen im EU-Emissionshandel kein Problem darstellen dürfte. Obergrenze für den Zertifikatspreis Um die Belastung des betroffenen öffentlichen Haushalts bei Nichteinhaltung der Emissionsverpflichtung in Grenzen zu halten, sollte für die Zertifikate ein Maximalpreis angesetzt werden. Bei einem Maximalpreis von z.B. 50 €/Tonne CO2 könnten bei einer großen Kommune mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch, an der keinerlei Maßnahmen zur CO2-Minderung umgesetzt wurden, hohe Kosten für den Kauf von Zertifikaten auftreten. Ein Maximalpreis pro Zertifikat bedeutet andererseits, dass die gewünschte lenkende Wirkung des Zertifikatspreises teilweise verloren geht und damit der Anreiz geschwächt wird, weitergehende Emissionseinsparungen über Investitionen in Effizienztechnik oder ein sparsames Verhalten zu erzielen. Der eigentliche Vorteil der Zertifikatslösung, dass das Reduktionsziel punktgenau erreicht wird, geht dabei verloren. Was für die eine Kommune eine Belastung darstellt (Kauf von Zertifikaten) ist für andere Kommunen, die über Emissionszertifikate verfügen, eine zusätzliche Einnahmequelle (neben den eingesparten Energiekosten), die durch ein Maximalpreissystem beschränkt würde. Einen Beitrag zur Entschärfung des Problems soll dadurch geleistet werden, dass die Beratungsangebote zur Umsetzung sinnvoller Effizienzmaßnahmen an den Kommunen bei einer Annäherung oder Erreichen des Maximalpreises intensiviert werden. Leistungen der AG Emissionshandel Für die AG fallen folgende Arbeitsschritte an: Einarbeitung in den CO2-Zertifikatshandel, Diskussion der verschiedenen Handlungsstrategien, Entscheidungsfindung über Investitionen in Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung, Kommunikation der Projekterfahrungen nach innen und nach außen. [...]
gerechnet werden dürfen, da sonst die Gefahr besteht, dass sich einzelne Kommunen von eigenen Bemühungen freikaufen. Organisation und Durchführung des Zertifikatesystems durch die Projektleitung Die Projektleitung organisiert den Zertifikatshandel über das Internet, da dieses aus organisatorischen Gründen die sinnvollste Option darstellt. Auch beim EU-Emissionshandel erfolgt die Organisation des Handels weitgehend elektronisch. Für jede teilnehmende Kommune wird ein CO2-Emissionszertifikatekonto eingerichtet. Auf diesem Konto werden die erlaubten Emissionsrechte sowie die tatsächlich genutzten Emissionszertifikate gebucht. Zum Ende eines jeden Jahres müssen die Konten für jede Kommune ausgeglichen werden, d. h. jede Kommune muss genau im Umfang ihrer jährlichen Emissionen Zertifikate nachweisen. Kommunen, die mehr Emissionen verursacht haben, als sie Emissionszertifikate besitzen, müssen die Emissionszertifikate erwerben. Gegenüber der Projektleitung geben sie an, welche Mengen sie erwerben wollen. Die Verkäufer von Zertifikaten geben ihrerseits an, welche Mengen sie zu welchen Preisen zum Verkauf anbieten. Über den Ausgleich von Angebot und Nachfrage bildet sich der Preis, der zu einer Räumung des Zertifikatemarktes führt (s. Abb. 11). Abb. 11: Funktionsweise des Emissionshandels am Beispiel der Kommunen [...]
Emissionszertifikate durch ihre Kreditvergabe nicht überschritten wird. Deshalb kauft die Projektleitung für die entsprechenden Perioden die fehlenden CO2-Zertifikate zum Marktpreis auf. In der Folgeperiode, wenn der Kredit zurückgezahlt wird, wird die Projektleitung dieselbe Menge an Zertifikaten wieder auf den Markt bringen. Korrektur der Emissionsrechte auf Basis von Gradtagzahlen Da die Energieverbräuche (und die dadurch verursachten CO2-Emissionen) auch von den klimatischen Verhältnissen abhängen und somit von einer Periode zur anderen sehr stark schwanken können, werden die Emissionszertifikate während der Projektlaufzeit über eine Gradtagzahlbereinigung korrigiert. Dadurch wird ausgeschlossen, dass die Projektteilnehmer in milden Wintern über einen Überschuss an Emissionszertifikaten verfügen und somit der Preis für die Zertifikate zusammenbricht. In außerordentlich kalten Wintern würde hingegen eine fehlende Korrektur der Emissionsrechte zu einer großen Nachfrage nach Emissionszertifikaten führen, welche kurzfristig nicht ausgeglichen werden könnte und hohe Ausschläge des Zertifikatspreises nach oben zur Folge haben würde. Der Stromverbrauch ist in der Regel nicht oder nur in einem kleinen Ausmaß von den Klimaschwankungen beeinflusst. Deshalb wird hier keine Korrekturrechnung vorgenommen. Die unterschiedliche geographische Lage der Städte und Gemeinden und die damit zusammenhängenden Verbrauchs- und Emissionsunterschiede gehen bereits mit dem Durchschnittsverbrauch der jeweiligen kommunalen Gebäude in die Grundausstattung mit Emissionszertifikaten (baseline) ein. Mögliche Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Emissionsrechte Den Akteuren im Zertifikatshandel bieten sich folgende Handlungsmöglichkeiten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen an: • Die Kommune kann gerade soviel Investitionen in Energiespartechnologien tätigen, dass die Emissionsrechte vollständig verbraucht werden, aber keine zusätzlichen Zertifikate gekauft werden müssen. (Minimierung der Investitionskosten im Hinblick auf die Zielerreichung der Emissionsminderung, keine zusätzlichen Kosten für Zertifikate.) • Die Kommune kann zu Beginn der Projektzeit alle wirtschaftlich erschließbaren Einsparpotentiale nutzen. Dadurch wird sie in der Regel eine höhere Emissionsminderung erzielen, als ihr über die im Zeitablauf erfolgende Entwertung der Emissionsrechte vorgegeben wird. Die nicht genutzten Emissionsrechte kann sie im Rahmen [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832488819
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Bornefeld, Benjamin April 2005: Das EU-Emissionshandelssystem und kommunaler Klimaschutz, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Emmissionshandel, Raumplanung, Klimaschutz, Umweltschutz, Treibhausgas




