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Der EU-Beitritt der Türkei - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?

Die Rolle eines EU-Beitritts am Beispiel des Politikfeldes Sicherheit

Der EU-Beitritt der Türkei - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jens Westmeier
  • Abgabedatum: August 2007
  • Umfang: 109 Seiten
  • Dateigröße: 806,1 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Duisburg-Essen, Standort Essen Deutschland
  • Bibliografie: ca. 124
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1060-5
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Westmeier, Jens August 2007: Der EU-Beitritt der Türkei - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Terrorismus, Islamismus, Energiesicherheit, Eu-Beitritt Türkei, Internationale Sicherheitspolitik

Diplomarbeit von Jens Westmeier

Gang der Untersuchung:

Untersucht wird in dieser Studie, inwieweit die Türkei einen Beitrag dazu leisten kann, den in der EU-Sicherheitsstrategie genannten Hauptbedrohungen (Energieabhängigkeit, Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten, organisierte Kriminalität) wirksamer entgegentreten zu können.

Besonderes Augenmerk bei der Untersuchung wird auf den Bereichen Energieabhängigkeit, Terrorismus und regionale Konflikte liegen. Die Bedrohung durch das Scheitern von Staaten wird unter dem Punkt regionale Konflikte behandelt, da es in der unmittelbaren Nachbarschaft der Türkei mit Georgien und dem Irak zwei Staaten gibt, die sich im fortgeschritten Stadium des Verfalls befinden. In engem Zusammenhang mit der Bedrohung durch regionale Konflikte steht auch das Problem der organisierten Kriminalität. Gebiete, die aufgrund von regionalen Konflikten und/oder Staatszerfall nicht mehr von der Zentralgewalt kontrolliert werden, bieten der organisierten Kriminalität Rückzugs- und Ruheräume sowie Operationsbasen und Umschlagsplätze für den Handel mit Drogen, Waffen und anderen illegalen Gütern. Des Weiteren ergibt sich für die organisierte Kriminalität durch die mit regionalen Konflikten und Staatszerfall einhergehende wirtschaftliche Notlage breiter Bevölkerungsschichten ein enormes Rekrutierungspotential. Bisweilen gibt es auch Verbindungen zum internationalen Terrorismus, der in ähnlicher Weise von „schwarzen Löchern der Ordnungslosigkeit“ profitiert und dem sich zudem auf diese Weise Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Deshalb wird das Problem der organisierten Kriminalität unter den Punkten Terrorismus und regionale Konflikte behandelt.

Die Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wird unter dem Punkt Terrorismus behandelt, da terroristische Gruppierungen, die über Massenvernichtungswaffen verfügten, in der Lage wären, einen Schaden anzurichten, den bisher nur Staaten und Armeen verursachen könnten. In der EU-Sicherheitsstrategie wird dieses Szenario als „der erschreckendste Gedanke“ bezeichnet.

Bei der Bedrohung durch Terrorismus beschränkt sich die Betrachtung in Bezug auf die europäische Sicherheit auf islamistischen Terrorismus, da die jüngste globale Terrorismuswelle eng mit gewalttätigem Islamismus verbunden ist. Ausgehend von dem Versuch einer Definition befasst sich das Kapitel mit dem historisch vorbelasteten Verhältnis zwischen islamischer und westlicher Welt. Anschließend folgt eine kurze Beschreibung der Entstehung der ersten „modernen“ islamistischen Gruppierungen, der beginnenden Internationalisierung des islamistischen Terrorismus mit der sowjetischen Invasion Afghanistans bis hin zu der Entstehung des weltumspannenden Terror-Netzwerkes der Al Qaida.

Nach einigen theoretischen Überlegungen zu dem Begriff der Sicherheit folgt eine Auseinandersetzung mit dem „klassischen“ und dem erweiterten Sicherheitsbegriff.

Das Kapitel „Gemeinsame Sicherheit in der EU“ setzt sich nach einem Überblick über GASP und ESVP mit der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und regionale Konflikte sowie mit der Energiesicherheit auseinander. Das Thema regionale Konflikte konzentriert sich auf die Konfliktregionen, die einen unmittelbaren Bezug sowohl zur EU als auch zur Türkei haben und eine hohe Brisanz aufweisen: Zypern/Griechenland, Kaukasus/Zentralasien sowie der Nahe und Mittlere Osten. Nach einer Beschreibung der Konfliktentstehung und der heutigen Konstellation folgt eine Beschreibung der jeweiligen Interessen der EU in diesen Konflikten/Regionen. Das Thema Energieabhängigkeit beginnt mit einer Betrachtung der globalen Versorgungssituation mit Energie und bisherigen Strategien der westlichen Welt, die Anhängigkeit von Energieträgerimporten zu minimieren. Eine nähere Bertachtung der Märkte für die drei wichtigsten Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas schließt sich an. Es folgen Identifizierung und Beschreibung der Faktoren, die in Zukunft eine sichere Energieversorgung der EU entscheidend mitbestimmen werden.

Im Kapitel „Sicherheit in der Türkei“ werden nach einer kurzen Einführung in das politische System der Türkei und den bisher erreichten Stand der Integration in die europäischen Strukturen Sicherheitsbedrohungen aus türkischer Sicht behandelt. Die Punkte regionale Stabilität, Terrorismus und Energiesicherheit sind auch hier zentral, wenn auch mit deutlich anderen Gewichtungen.

Im fünften Kapitel wird untersucht, inwieweit die jeweiligen Bedrohungswahrnehmungen miteinander vereinbar sind, wo Interessengegensätze bestehen und wie mögliche Lösungsansätze aussehen können. Zudem werden mögliche institutionelle Arrangements (nur NATO-Mitgliedschaft; Privilegierte Partnerschaft; Vollmitgliedschaft) untersucht, inwieweit sie zur Verbesserung der europäischen Sicherheit beitragen können.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 4
1.1 Fragestellung, Forschungsstand und Forschungsziel 6
1.2 Methodik und Aufbau der Studie 9
1.3 Hypothesen 12
1.3.1 Verbesserte Bekämpfung von islamistischem Fundamen-talismus und Terrorismus durch den EU-Beitritt der Türkei 12
1.3.2 Minderung der Energie-Abhängigkeit durch den EU-Beitritt der Türkei 12
1.3.3 Ausdehnung der Stabilität auf andere Regionen durch den EU-Beitritt der Türkei 13
1.3.4 Zentrale Hypothese: Der EU-Beitritt der Türkei verbessert die Sicherheit der EU 14
2. Sicherheit unter veränderten Rahmenbedingungen 14
2.1 “Klassischer“ Sicherheitsbegriff 15
2.2 Erweiterter Sicherheitsbegriff 15
3. Gemeinsame Sicherheit in der EU 18
3.1 ESVP/GASP 19
3.2 Hauptbedrohungen aus Sicht der EU 24
3.2.1 Islamistischer Fundamentalismus und Terrorismus 24
3.2.2 Regionale Konflikte 28
3.2.2.1 Zypern 31
3.2.2.2 Naher und Mittlerer Osten 32
3.2.2.3 Kaukasus 34
3.2.2.4 Zentralasien 40
3.2.3 Energie-Abhängigkeit 41
4. Sicherheit in der Türkei 53
4.1 Staat und Regierung in der Türkei 53
4.2 Der Weg der Türkei zur EU-Mitgliedschaft - Abkommen und Reformen 56
4.3 “Klassischer“ oder erweiterter Sicherheitsbegriff? 61
4.4 Hauptbedrohungen aus Sicht der Türkei 62
4.4.1 Terrorismus 62
4.4.1.1 Kurdischer Terrorismus 62
4.4.1.2 Islamistischer Terrorismus 67
4.4.2 Regionale Konflikte 69
4.4.2.1 Zypern 69
4.4.2.2 Ägäis 70
4.4.2.3 Kaukasus/Zentralasien 72
4.4.2.4 Naher und Mittlerer Osten 74
5. EU und Türkei: Vereinbarkeit der Bedrohungsanalysen und sicherheitspolitischen Konzeptionen 79
5.1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Bedrohungswahrnehmung 79
5.1.1 Terrorismus 79
5.1.2 Regionale Konflikte 80
5.1.3 Energiesicherheit 82
5.2 Interessenkonflikte 82
5.3 Ziviler und militärischer Beitrag der Türkei zu GASP und ESVP 87
5.4 Sicherheit allein durch die NATO-Mitgliedschaft der Türkei? 90
5.5 Verbesserungen der Sicherheit nur durch eine Vollmitgliedschaft? 91
5.6 Ist die Türkei willens und in der Lage, sich in einen Supra-nationalismus einzubringen und sich ihm unterzuordnen? 94
6. Fazit 96
7. Abkürzungen 101
8. Verzeichnis der Abbildungen 102
9. Bibliografie 103

Textprobe:

Kapitel 4.6, Der Weg der Türkei zur EU-Mitgliedschaft – Abkommen und Reformen:

Der erste Schritt der Türkei auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft war das 1964 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen („Abkommen von Ankara“) zwischen der Türkei und der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Bereits dieses Abkommen stellte eine Beitrittsperspektive der Türkei in Aussicht:

„Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.“ Die Türkei wollte damit ihre Integration in die westliche Staatengemeinschaft fortsetzen. Des Weiteren befürchtete sie Nachteile gegenüber Griechenland, das schon 1961 ein solches Abkommen geschlossen hatte. Mit dem Assoziationsabkommen sollte eine schrittweise gegenseitige Öffnung der Warenmärkte und schließlich eine Zollunion zwischen der EWG und der Türkei verwirklicht werden. Wegen der instabilen politischen Lage und den drei Militärputschen 1960, 1971 und 1980 kam es allerdings in den 1960er und 1970er nicht dazu. Anfang der 1980er Jahre bemühte sich die Türkei um eine Intensivierung der Beziehungen zur EG und brachte umfangreiche Wirtschaftsreformen auf den Weg. 1987 stellte sie einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft. In einer Stellungnahme vom Dezember 1989 zum Beitrittsantrag sprach sich die Kommission gegen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen aus, da die Türkei zurzeit sowohl wirtschaftlich als auch politisch nicht reif für eine Mitgliedschaft sei. Es wurde allerdings eine Intensivierung der Beziehungen auf Grundlage des Assoziationsabkommens in Aussicht gestellt. 1995 beschloss der Assoziationsrat EG-Türkei die Umsetzung der letzten Phase der Zollunion, die am 1.1.1996 in Kraft trat. Die Zölle auf Einfuhren aus der EG in die Türkei wurden abgeschafft und die türkischen Zölle auf Importe von Industriewaren aus Drittstaaten wurden den Sätzen der EG angepasst.

1997 bestätigte der Europäische Rat von Luxemburg, dass ein EU-Beitritt der Türkei grundsätzlich möglich sei. Zudem wurde bekräftigt, dass der türkische Beitrittsantrag auf der Grundlage derselben Kriterien (Kopenhagener Kriterien) beurteilt werden solle wie bei den anderen Kandidatenländern. Es wurde jedoch kein Datum für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen genannt, wie es bei den anderen Staaten geschehen war, die sich um eine EU-Mitgliedschaft bemühten. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen noch nicht gegeben seien. In der Türkei war man sehr enttäuscht über das Ergebnis und der Reformprozess geriet ins Stocken.

Der Europäische Rat beauftragte zudem die Kommission, eine Strategie zur Vorbereitung eines Türkei-Beitritts zu erarbeiten. Daraufhin legte die Kommission im März 1999 ihre „Mitteilung über eine Europäische Strategie für die Türkei“ vor, die als wichtigste Elemente die Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes der EU sowie die Rechtsangleichung enthielt. Im November desselben Jahres wurde von der Kommission zudem der erste der von nun an jährlich erscheinende „Regelmäßige Bericht der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vorgelegt. In diesen Berichten sollten die Fortschritte der Türkei in den einzelnen Bereichen überprüft werden.

1999 kam es zu einem entscheidenden Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Der Europäische Rat stellte auf dem EU-Gipfel von Helsinki zum ersten Mal fest, dass die Türkei ein Beitrittskandidat sei. Im März 2001 trat die zuvor vom Europäischen Rat beschlossene „Erste Beitrittspartnerschaft“ in Kraft. Zweck dieser Beitrittspartnerschaft war es, in einem einheitlichen Rahmen die prioritären Bereiche der künftigen Arbeit, wie sie zuvor im Fortschrittsbericht 2000 ausgewiesen wurden, festzulegen. Sie enthielt zudem einen Reformkatalog, den die Türkei auf dem Weg zur Mitgliedschaft zu erfüllen hätte. Im Mai 2003 wurde die „Zweite Beitrittspartnerschaft“ beschlossen. Am 17. Dezember 2004 entschied der Europäische Rat in Brüssel, dass zum 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden.

Mit der Zuerkennung des Status eines EU-Beitrittskandidaten 1999 stand die Türkei vor der Aufgabe, zunächst die politischen Kriterien (Kopenhagener Kriterien) für einen Beitritt zu erfüllen. Dazu waren umfassende Reformen im politischen und im Justizsystem notwendig, um die in den Kopenhagener Kriterien festgelegten Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz umzusetzen.

Im März 2001 verabschiedete die türkische Regierung ein „Nationales Programm“ mit einem Zeitplan, in dem sich die Türkei verpflichtete, die mit der Beitrittspartnerschaft festgelegten Verpflichtungen umzusetzen. In den folgenden Monaten kam es zu weitreichenden Gesetzesnovellen, von denen insbesondere die Verfassungsreform vom Oktober 2001 hervorzuheben ist. Im November 2001 wurde eine umfangreiche Zivilrechtsnovelle beschlossen, die unter anderem die Rechte der Frauen nachhaltig verbesserte. Im August 2002 kam es zur Verabschiedung eines Gesetzespaketes, das als Durchbruch zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien gewertet werden kann: Die Todesstrafe wurde abgeschafft; des Weiteren wurden Fernseh- und Radioprogramme in anderen Sprachen als Türkisch ebenso zugelassen wie muttersprachlicher Unterricht in Kurdisch oder anderen Sprachen.

Aus den vorgezogenen Parlamentswahlen im November 2002 ging die muslimisch-konservative Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (Adalet ve Kalkıńma Partisi, AKP) als Siegerin hervor. Aufgrund der 10-%-Hürde bei Parlamentswahlen konnte neben der AKP nur noch die sozialdemokratische Republikanische Volkspartei (Cumhuriyet Halk Partisi, CHP) ins Parlament einziehen. Die AKP erreichte somit mit nur 34,3 % der Stimmen fast zwei Drittel der Parlamentssitze. Auch unter der neuen Regierung wurde der Reformprozess unvermindert fortgesetzt. Unter anderem wurden die Kompetenzen des Nationalen Sicherheitsrats beschnitten. 2005 wurde einer weitreichende Strafrechtreform verabschiedet, die sich auch auf die Rechtspraxis ausgewirkt hat. So sind die Fälle von Folter und Misshandlung deutlich seltener geworden. Dennoch gibt es immer noch eine beträchtliche Anzahl dieser Fälle und die Strafverfolgung endet, wenn überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, nur in den wenigsten Fällen mit einer Verurteilung.

Weiterhin problematisch ist der Bereich der Anerkennung und Religionsausübung nicht-muslimisch-sunnitischer Glaubensgemeinschaften. Die große Minderheit der allevitischen Muslime ist nach wie vor nicht anerkannt. Christlichen Glaubensgemeinschaften wird mit Ausnahme der griechischen und der armenischen Kirche kein Rechtsstatus zuerkannt, so dass Grunderwerb und der Bau von Kirchen kaum möglich ist. Zwar gab es 2002 eine Reform des Stiftungsrechts, die es im Grundsatz ermöglicht hätte, dass christliche Glaubensgemeinschaften in Form von Stiftungen einen Rechtsstatus erlangen. In der Praxis hat es allerdings kaum Verbesserungen gegeben, da Anträge abgelehnt, verschleppt oder gar nicht erst bearbeitet werden. Ein weiteres Problem betrifft die Ausbildung des Klerus, die nach wie vor hohe Hürden gestellt wird.

Anlass zu Besorgnis bieten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Rechte von Frauen, Minderheiten sowie Gewerkschaftsrechte. Zwar hat die Türkei auch 2006 weitere Fortschritte erzielt, aber das allgemeine Reformtempo hat sich spürbar verlangsamt. Insbesondere müsse, so die Kommission, das Recht auf freie Meinungsäußerung unverzüglich gewährleistet werden, indem der Artikel 301 des Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“) geändert oder aufgehoben werde.

Die ungelöste Zypern-Frage ist die größte Belastung für die Beitrittsverhandelungen mit der Türkei. Ankara weigert sich nach wie vor, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsvertrag zu ratifizieren, mit dem die Zollunion zwischen der Türkei und der EU auf alle 2004 beigetretenen Staaten ausgedehnt wird. Dies hatte die EU im Zusammenhang mit dem Beginn der Beitrittsverhandlungen am 3.10.2005 verlangt. Vor allem geht es um die Öffnung türkischer Häfen und Flughäfen für griechisch-zypriotische Schiffe und Flugzeuge. Für die türkische Regierung ist jede Regelung unannehmbar, die auf eine indirekte Anerkennung der Republik Zypern und deren Alleinvertretungsanspruch für die ganze Insel hinausläuft. Auch eine indirekte Anerkennung ist nur denkbar, wenn als Gegenleistung der Grundsatz der politischen Gleichheit des türkischen Nordteils der Insel praktisch unterstrichen wird. Zusätzlich erschwert werden Zugeständnisse der türkischen Seite dadurch, dass 2007 Staatpräsident und Nationalversammlung neu gewählt werden und die türkische Regierung Rücksicht auf die deutlich gewachsene national-chauvinistische Stimmung in der Bevölkerung nehmen muss. Trotz erheblicher Vermittlungsbemühungen der finnischen Ratspräsidentschaft kam es in der Zypern-Frage zu keiner Lösung. Daraufhin einigten sich die EU-Außenminister an 11.12.2006, als Sanktion für die Nicht-Ratifizierung des Zusatzprotokolls die acht Verhandlungskapitel, die in direktem Zusammenhang mit der Zollunion und dem Transportbereich stehen, vorläufig auszusetzen. Des Weiteren werden alle möglicherweise in Zukunft geöffneten Verhandlungskapitel erst abgeschlossen, wenn die Türkei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Allerdings sind diese Sanktionen abgesehen von ihrer politischen Signalwirkung kaum von Bedeutung. In Anbetracht der von der EU veranschlagten Verhandlungsdauer von zehn Jahren stellen sie kein wesentliches Beitrittshindernis dar, wenn Ankara das Zusatzprotokoll doch noch ratifiziert. Des Weiteren kann die Türkei einseitige Schritte zur Angleichung an den Gemeinsamen Besitzstand unternehmen, was spätere Verhandlungen erheblich beschleunigen würde. Die grundsätzliche Blockadefunktion des Zypernproblems für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bleibt jedoch bestehen.

Arbeit zitieren:
Westmeier, Jens August 2007: Der EU-Beitritt der Türkei - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Terrorismus, Islamismus, Energiesicherheit, Eu-Beitritt Türkei, Internationale Sicherheitspolitik

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