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Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union an der Deutschen Sporthochschule Köln

Zielsetzungen, Maßnahmen und Auswertung

Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union an der Deutschen Sporthochschule Köln
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sebastian Steffens
  • Abgabedatum: Mai 2007
  • Umfang: 101 Seiten
  • Dateigröße: 1,1 MB
  • Note: 1,8
  • Institution / Hochschule: Deutsche Sporthochschule Köln Deutschland
  • Bibliografie: ca. 58
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3302-4
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Steffens, Sebastian Mai 2007: Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union an der Deutschen Sporthochschule Köln, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: ERASMUS, EU, Deutsche Sporthochschule, ECTS, Auslandsaufenthalt

Diplomarbeit von Sebastian Steffens

Einleitung:

Jedes Jahr wird eine Vielzahl europäischer Studierender innerhalb des ERASMUS Programms unter Europas Hochschulen ausgetauscht. Ziele dieses, durch Mittel der europäischen Union geförderten, Austauschs sind die Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung, die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Mobilität zwischen Hochschulen sowie die Schaffung von Transparenz und die Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen. Weiterhin sollen durch den Austausch von Studierenden ein Abbau von Vorurteilen sowie die Erziehung zu weltoffenen Bürgern erfolgen.

Als das ERASMUS-Programm im Jahr 1987 ins Leben gerufen wurde absolvierten 3200 Studierende ein Auslandssemester an einer Europäischen Hochschule und erhielten dafür Mobilitätszuschüsse in Höhe von 3,3 Mio. Euro. Achtzehn Jahre später, im Hochschuljahr 2004/2005, gingen 144.000 Studierende ins Ausland und die Fördersumme betrug 124 Mio. Euro. Dieser rasante Anstieg an Studierenden, die den Schritt wagen und ein Semester in einem europäischen Nachbarland absolvieren, ist den Befürwortern des Programms noch lange nicht genug. Auf der Bologna-Konferenz setzte man sich das Ziel, bis 2013 die 3 Millionenmarke (Akkumulierte Anzahl an ERASMUS-Studierenden) zu erreichen. Natürlich erhofft man sich durch die Förderung von Mobilität auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Wirtschaftsräumen. Somit geht der Bologna-Prozess Hand in Hand mit den Zielen der Lissabon-Erklärung, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Die Frage, ob die eingangs genannten Ziele tatsächlich erreicht werden oder ob für die Mehrzahl der Studierenden der Auslandsaufenthalt bloß eine interessante Erfahrung darstellt bzw. lediglich dem Erwerb sprachlicher Kompetenz in der Landessprache dient, ist berechtigt. Bei der Beantwortung dieser Fragestellung ergeben sich weitere Fragen:

Wie bewerten Studierende ihre Zeit im Ausland?

Welche Erfahrungen haben sie gemacht und welche Qualifikationen erlangt?

Mit welchen Vorurteilen waren sie konfrontiert?

Haben sie den größten Teil ihrer Zeit mit anderen ERASMUS-Studierenden verbracht oder sind sie tatsächlich in die Kultur des Gastlandes eingetaucht?

Wurden ihre Scheine an der Heimatuniversität anerkannt?

Haben sie ihre persönlichen Ziele erreicht?

Gang der Untersuchung:

Um all diesen Fragen gerecht zu werden, ist eine genaue analytische Auswertung der Aktivitäten der letzten Jahre im Hinblick auf die Zielsetzungen des Programms nötig. Es soll überprüft werden, was für Austausche stattgefunden haben und welches die Motivation der, von der DSHS entsendeten, Studierenden war. Bisher sind nur wenige wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema ERASMUS bekannt. Über Bildungsprogramme der EU existieren einige wenige Arbeiten. Eine davon ist die Diplomarbeit von Donata von Heyden aus dem Jahr 2006 über die LEONARDO DA VINCI-Projekte an der Deutschen Sporthochschule Köln. Die Autorin analysiert und evaluiert darin das europäische Programm für die berufliche Bildung. Wichtige Monographien zum Thema ERASMUS existieren jedoch kaum. Der Großteil der Informationen liegt in Form von Broschüren oder Informationsheften des DAAD, der nationalen SOKRATES/ERASMUS Agentur, oder der EU vor. Das Internet bietet eine wichtige Quelle für die Recherche, da sich hier die Europäische Union und der DAAD sowie ihre Programme selbst darstellen. Die Diplomarbeit mit spezifischem Fokus auf die ERASMUS-Aktivitäten der DSHS ist somit neuartig und soll weiteren Untersuchungen als Ansatzpunkt dienen.

Nach einem Einblick in die Bildungspolitik der EU und einer allgemeinen Beschreibung des ERASMUS-Programms, wird ein Blick auf die Aktivitäten an der DSHS Köln zwischen 2000 und 2006 (SOKRATES - Phase II) geworfen. Die Darstellung bezieht sich auf Anzahl, Geschlecht und Alter der Studierenden der DSHS, die im ausgewählten Zeitraum an dem Programm teilgenommen haben sowie deren Zielländer bzw. Partneruniversitäten und weitere relevante Faktoren.

Mittels Leitfadengestützter Interviews, die mit ehemaligen ERASMUS Studierenden geführt wurden, soll herausgefunden werden, was die eigentliche Motivation für den Auslandsaufenthalt war und ob die persönlichen sowie die Ziele des ERASMUS-Programms erreicht wurden.

Die Ergebnisse der Befragung werden dargestellt und anschließend ausgewertet. Schließlich wird das Programm bewertet. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Darstellung von Verbesserungsmöglichkeiten aus der Sicht der Studierenden.

Im Schlussteil der Arbeit werden die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst und ein Fazit gezogen.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis VI
Anhangsverzeichnis VIII
Abbildungsverzeichnis IX
1. Einleitung 1
2. Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union 4
2.1 Der Bildungsbegriff der Europäischen Union 4
2.2 Die Institutionalisierung der Bildungspolitik in der EU 8
2.3 Bildungsprogramme der EU 13
2.4 Die Dezentralisierung des Bildungswesens in der EU 16
2.5 Das ERASMUS-Programm 16
2.5.1 Zielsetzungen und Durchführung von ERASMUS 18
2.5.2 Die Rolle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) 20
2.5.3 European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) 22
2.5.4 Der EUROPASS 25
2.5.5 Die Zukunft von ERASMUS 26
3. ERASMUS an der Deutschen Sporthochschule Köln 28
3.1 Bewerbung 29
3.2 Anforderungen 29
3.3 Zusatzqualifikation Europäische Sportstudien 30
3.4 Partnerhochschulen in Europa 30
3.5 Austauschaktivitäten während der SOKRATES II Phase 33
3.5.1 Studierenden - und Dozierendenmobiliät 33
3.5.2 Stipendien 35
3.5.3 Zielländer 36
3.5.4 Zusammensetzung der Studierenden 38
3.6 ERASMUS im Vergleich - Deutschlandweit und an der DSHS 39
4. Interviewmethodik 45
4.1 Zielsetzungen 45
4.2 Auswahl der Interviewpartner 46
4.3 Erläuterung und Begründung des Untersuchungsdesigns 48
4.4 Methodik der Datenerhebung und –erfassung 49
4.5 Auswertungsverfahren 50
5. Darstellung der Untersuchungsergebnisse 54
5.1 Gründe für das Auslandssemester 54
5.2 Zufriedenheit mit der angebotenen Hilfe 57
5.3 Ängste und Vorurteile 59
5.4 Verlauf des Studiums 60
5.5 Beschreibung des Gastlandes 62
5.6 Integration 63
5.7 Erwartungen 66
5.8 Anerkennung der Studienleistungen 67
5.9 Bewertung des ECTS 68
5.10 Sonstige Qualifikationen 71
5.11 Verbesserungsvorschläge 73
6. Zusammenfassung und Interpretation 77
6.1 Die Europäische Union und ihr Bildungsverständnis 77
6.2 Die Zielsetzung des ERASMUS-Programms 78
6.3 Methodik der Interviews mit ERASMUS-Studierenden 79
6.4 Motivationen der Studierenden zu ihrem Auslandssemester 80
6.5 Qualifikationserwerb durch das ERASMUS-Semester 81
6.6 Verbesserungsvorschläge für die Organisation des Austauschprogramms an der DSHS Köln 82
7. Fazit 84
Literaturverzeichnis 86
Anhang 92

Textprobe:

Auszug aus Kapitel 2.1, Der Bildungsbegriff in der Europäischen Union:

Lebenslanges Lernen schließt zum einen formales Lernen, wie bspw. ein Universitätsstudiengang mit Abschluss, zum anderen aber auch nicht-formales Lernen, wie bspw. der Erwerb von Schlüsselqualifikationen am Arbeitsplatz, und informelles Lernen, wie bspw. das Erlernen eines Musikinstrumentes, ein. Ein gleichberechtigter und ungehinderter Zugang zu hochwertigen Lernangeboten und einer Vielzahl von Lernerfahrungen soll allen Bürgern in ganz Europa ermöglicht werden.

Allerdings sind aufgrund des Subsidiaritätsprinzips in der Europäischen Union die Mitgliedstaaten selbst für die Gestaltung ihrer Bildungssysteme verantwortlich. Subsidiarität ist eine politische oder gesellschaftliche Maxime und bedeutet, dass individuelle Verantwortung staatlichem Handeln voranging zu stellen ist. Für die EU und ihre Mitgliedstaaten bedeutet dies, dass die Umsetzung von Gesetzen, die auf EU-Ebene beschlossen wurden eigenverantwortlich auf Staatenebene passiert. Der EU bleibt lediglich die Möglichkeit, die Zusammenarbeit untereinander zu fördern, vor allem mit dem Ziel, ‘die europäische Dimension im Bildungswesen zu entwickeln sowie die Mobilität von Lernenden und Lehrenden wie auch die europäische Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen zu fördern’.

Eine gemeinsame Bildungspolitik wird also nicht angestrebt, es gibt jedoch Mittel und Wege die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu fördern.

‘Um dies zu erreichen, muss die allgemeine und berufliche Bildung in Europa grundsätzlich umgestaltet werden. Diese Umgestaltung wird in jedem Land entsprechend der nationalen Rahmenbedingungen und Traditionen stattfinden müssen und sie wird durch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene vorangetrieben- vor allem dadurch, dass Erfahrungen ausgetauscht werden, dass an gemeinsamen Zielen gearbeitet wird und dass man von dem, was woanders gut funktioniert, lernt’.

Laut Jahrbuch der Europäischen Integration gibt es jedoch trotz des Subsidiaritätsprinzips starke Tendenzen der Europäisierung. Obwohl die bildungspolitische Koordinierung keine vertraglich verpflichtenden Harmonisierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene nach sich zieht, entstand durch den Bologna-Prozess vor allem im Hochschulbereich eine Dynamik, derer sich die Mitgliedstaaten kaum entziehen können. Vor allem der Europäische Binnenmarkt bietet Chancen und Möglichkeiten für junge Menschen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in einem nie da gewesenen Rahmen zu erweitern. Bereits 1993 wurde betont, dass das Bildungswesen auch die Aufgabe hat, Jugendliche auf die Übernahme von Verantwortung in einem erweiterten wirtschaftlichen Raum vorzubereiten. Damit wird es wichtig, dem Bildungswesen eine europäische Komponente zu geben, da sie zur Anpassung des Bildungsprozesses an die neuen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten beitragen kann.

Insbesondere die ‘Förderung der Mobilität von Schülern und Studenten, Lehrern sowie Ausbildungs- und Forschungspersonal sowohl durch eine optimale Nutzung der bestehenden Gemeinschaftsprogramme (Sokrates, Leonardo, Jugend) – durch die Beseitigung von Hindernissen – als auch durch mehr Transparenz bei der Anerkennung von Abschlüssen sowie Studien– und Ausbildungszeiten’ soll vorangetrieben werden.

Die Einsicht in die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens ist nicht auf die Europäische Union beschränkt. Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) beauftragte 1996 eine internationale Expertenkommission unter der Leitung von Jacques Delors, sich mit der Frage was Bildung ist zu beschäftigen. Das Ergebnis der Fachleute ist im sog. Delors-Bericht ‘Lernfähigkeit: Unser verborgener Reichtum’ nachzulesen. Darin wird die Bedeutung einer breit angelegten Grundbildung als Basis für lebensbegleitendes Lernen betont.

Auf der von der Europäischen Kommission und dem European Centre for Development (CEDEFOP) sowie in Zusammenarbeit mit führenden Firmen der IT-Branche organisierten sog. European E-Skills Conference im Jahr 2006 in Thessaloniki wurde die Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie für unsere Gesellschaft und nahezu sämtliche Bereiche der Wirtschaft betont. Die Realisierung der Ziele von Lissabon ist demnach abhängig vom effektiven Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Schulung mit deren Umgang.

Die Institutionalisierung der Bildungspolitik in der EU:

Als 1951 die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Luxemburg mit dem Vertrag von Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) gründeten, hatte man damit primär wirtschaftliche Ziele im Blick. Der unter anderem daraus resultierende wirtschaftliche Aufschwung im kriegszerstörten Europa hatte jedoch auch eine enorme friedensstabilisierende Wirkung.

Auch die Weiterentwicklung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik und die daraus resultierende Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später Europäische Gemeinschaft - EG) sowie Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, später EURATOM) im Jahr 1957 (Römische Verträge) hatte noch keine gemeinsame Bildungs- oder Kulturpolitik zum Ziel. Jedoch stellten die Bildungsminister der Mitgliedstaaten bereits 1962 allgemeine Grundsätze für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung zusammen.

Mit dem Fusionsvertrag (Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) schlossen sich 1965 die EGKS, die EAG und die EWG zu den Europäischen Gemeinschaften zusammen.

1968 wurden mit der Verordnung Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft bereits wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Integration, wie die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit gelegt.

Einem Treffen der Bildungsminister der Mitgliedsstaaten am 16. November 1971 in Brüssel war der Wunsch der Regierungschefs, Europa als eine außergewöhnliche Quelle der Entwicklung, des Fortschritts und der Kultur zu erhalten, voraus gegangen.

1973 wurde in der damaligen Generaldirektion XII für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung ein eigenes Bildungsressort unter der Leitung eines Kommissars, des Deutschen Ralf Dahrendorf, eingerichtet. Damit bekam das Bestreben eines gemeinsamen Bildungswesens in der Europäischen Gemeinschaft neue Impulse.

1976 entschloss man sich dann für eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit im Bildungsbereich, jedoch unter Berücksichtigung der Traditionen und der Vielfalt der Bildungssysteme jedes Landes. Der Ministerrat forderte im Aktionsprogramm des Bildungsbericht vom 9. Februar 1976, dass die Zusammenarbeit im Bildungswesen nicht nur als Bestandteil des Wirtschaftslebens gesehen werden könne, sondern sich vielmehr auf die Verbesserung der Korrespondenz der Bildungssysteme in Europa, auf die Verstärkung der Zusammenarbeit der Hochschulen, die Verbesserung der Möglichkeiten einer akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten, des Fremdsprachenunterrichts sowie der Freizügigkeit und Mobilität der Lehrkräfte konzentrieren sollte.

Arbeit zitieren:
Steffens, Sebastian Mai 2007: Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union an der Deutschen Sporthochschule Köln, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
ERASMUS, EU, Deutsche Sporthochschule, ECTS, Auslandsaufenthalt

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