E-Government und Behördenportale
www.bund.de im internationalen Vergleich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Kristina Wahl
- Abgabedatum: Juni 2002
- Umfang: 105 Seiten
- Dateigröße: 1,0 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5982-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5982-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5982-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Wahl, Kristina Juni 2002: E-Government und Behördenportale, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: virtuelle Verwaltung, Internet, elektronische Formulare
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Diplomarbeit von Kristina Wahl
Einleitung:
Ausgehend von den USA hat sich seit Anfang der 90er Jahre ein gänzlich neues Forschungsfeld der Politikwissenschaft entwickelt. Das Internet und sein Verhältnis zur Politik erleben derzeit Hochkonjunktur in der politikwissenschaftlichen Diskussion. Die Attraktivität dieses neuen Themengebietes ist auf seine Anwendungsmöglichkeiten in allen Teildisziplinen der Politikwissenschaft zurückzuführen: Das Internet wird für alle drei Bereiche der Politik - Policy, Politics und Polity – relevant. „Policy verstanden als konkrete staatliche Intervetion (top-down), dem politischen Gebrauch des Netzes, Politics verstanden als Artikulations- und Aggregationsprozess von Interessen (bottom-up), netzbezogene Politiken und Polity als politische Verfassung von Wissensgesellschaften und elektronische Demokratie selbst, als Politik(en) im Netz“. „Das Internet verändert aber auch das Handeln all derer, die mit Politik betraut sind: Politiker und Staatsbürger, Verwaltungsbeamte und Lobbyisten“.
Grundlage für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Online-Kommunikation ist zunächst die Annahme, dass sich „der Computer in einem tiefgreifenden Wandel vom „Rechenwerkzeug“ zum „Kommunikationsmedium“ befindet“.
In den letzten Jahren wurde eine Fülle von Literatur über „Internet und Politik“, „elektronische“, „digitale“ und „virtuelle“ Politik publiziert. In diesem Zusammenhang wurden häufig die „revolutionären“ Möglichkeiten des Internets für die Politik angepriesen. Schon ist von einer „Internetisierung von Öffentlichkeit und Demokratie“ die Rede. „Direkte Demokratie, Dezentralisierung, Erweiterung des Einflusses von Individuen und kleinen Gruppen, Abbau von Hierarchien und Massenorganisationen, leichter Zugang zu und Veröffentlichung von Informationen, kurz: „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sollen mit den Netzen einhergehen“. Für die gezielte politische Information scheint sich das Internet sogar zum favorisierten Medium zu entwickeln. „In dieser Phase der etablierten Form von Internet zeigen sich auch die Konsequenzen auf den übrigen Mediengebrauch. Namentlich beim Fernsehen bekunden die starken Internet-NutzerInnen einen Rückgang des Konsums. Internet ist damit nicht mehr nur ein komplementäres Informationsmedium, sondern tendiert dazu, schon nach wenigen Jahren der Einführung bisherige Angebote zu ersetzen“.
Vor allzu viel Technikeuphorie sei jedoch gewarnt. „Wer die aktuelle Diskussion über das Internet verstehen will, muss andere, frühere Debatten im Zusammenhang mit technischen Neuerungen betrachten. Sie machen deutlich: Derartige Diskussionen sind keineswegs neu, finden gleichsam immer mit dem Aufkommen von neuen Technologien statt, haben ihre eigenen Propheten, wenngleich sich die Gruppe der Beteiligten ändert“. Dass Internet und Politik dennoch in einem unmittelbaren Zusammenhang zueinander stehen, ist nicht anzuzweifeln. Ob das Medium nun aber die Politik, oder die Politik das Medium beeinflussen werden, ist strittig. „The Internet is not going to change politics radically. Rather, we see cause and effect in a different way. As more and more people log on and participate in the net’s political forums, politics and society will change the Internet”.
Weitgehend unbeeindruckt von der wissenschaftlichen Diskussion jedenfalls macht sich die Politik auf, das Internet zu erobern – oder eben das Internet die Politik.
Kaum eine bedeutende politische Institution verfügt nicht über einen eigenen Internet- Auftritt. Parteien, Ministerien, Parlamente, alle üben sich im Informationszeitalter.
Auch die lang als schwerfällig geltenden Verwaltungsapparate haben nun das Internet für sich entdeckt. Nach dem E-Commerce-Boom heißt das große neue Schlagwort dieser Entwicklung nun Electronic Government (E-Government). „Noch nie hat sich eine neue Technologie so schnell zu einem Massenmedium und zu einer zentralen Achse des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens entwickelt. Diese Entwicklung hat den Übergang zur Informationsgesellschaft beschleunigt und gewaltige neue Chancen und Perspektiven für Wirtschaft und Gesellschaft eröffnet“. Denn „Vater Staat“ leidet oftmals an den selben Symptomen wie viele Unternehmen: Die „Kosten sind zu hoch, die Verwaltungsabläufe nicht immer effizient, die staatlichen Aktivitäten teilweise unzureichend koordiniert und im Fokus des Verwaltungshandelns stehen nicht immer die Bürgerinnen und Bürger, sondern die Verwaltungen selbst. Und dort, wo im öffentlichen Sektor bereits Informations- und Kommunikationstechniken implementiert sind, zeigt sich: Sie machen den Staat flott und transparent“.
In Deutschland wurden die ersten E-Government-Projekte zunächst auf kommunaler Ebene gestartet, seit März 2001 wurden diese Anstrengungen nun auf Bundesebene kanalisiert. Mit großem Stolz wurde wwwbundde - das „Dienstleistungsportal des Bundes“ auf der CeBIT 2001 präsentiert. Im internationalen Vergleich ist Deutschland damit allerdings ganz und gar nicht als „Spitzenreiter“ zu bezeichnen. Die Deutschen sind erst verhältnismäßig spät auf den E-Government-Zug aufgesprungen. Verglichen mit anderen Industrienationen liegt Deutschland einer Studie der Unternehmensberatung Accenture Consulting zufolge mit seinen gesamten E-Government- Aktivitäten im Mittelfeld. Es wird den „Steady Achievers“ zugeordnet, die „generally show a large breadth of services, but have siginificant opportunity to grow through maximising the potential of online services”. www.bund.de befindet sich derzeit im zweiten Stadium seiner dreischrittigen Entwicklungsphase – welche Angebote auf dem fertigen Portal zu finden sein werden, ist also noch offen.
Da scheint ein Blick über die nationalen Grenzen lohnenswert. Wie haben andere Staaten versucht, dem Anspruch eines umfassenden Behördenportals gerecht zu werden? Welche Stärken und Schwächen gibt es zu verzeichnen? Welche Elemente könnte www.bund.de von ihnen übernehmen? Und welche Staaten sind für einen Vergleich geeignet?
Die vorliegende Arbeit vergleicht den deutschen Auftritt mit den E-Government-Portalen der USA und Großbritanniens. Die Auswahl dieser Länder findet aus folgenden Gründen statt: Das amerikanische Portal stellt die erste Realisierung eines staatlichen E-Government-Portals weltweit dar, kaum anders zu erwarten im Geburtsland des Internet. Außerdem verspricht die föderalistisch ausgeprägte Staatenstruktur gute Erkenntnisse über ein Zusammenspiel der einzelnen staatlichen Ebenen, die auch für das deutsche [...] Projekt von Vorteil sein können“. Das Portal des Vereinten Königreiches ist zwar jünger, wird aber in vielen Studien als die bislang gelungenste Verwirklichung von E-Government angesehen.
Welche Informationen bieten diese Portale und welche Vorgänge sind dabei durch das Internet möglich?
Während in den Vereinigten Staaten insbesondere die Bereitstellung virtueller Dienstleistungen im Vordergrund stehen, ermöglicht sein britisches Pendant besonders vielfältige Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung durch das Netz. Genau auf diesem Aspekt liegt das Hauptaugenmerk der vorliegenden Arbeit. Verglichen werden sollen insbesondere die Partizipationsmöglichkeiten, die die einzelnen Portale bieten. Die von den Verwaltungen erbrachten virtuellen Dienstleistungen, die in den letzten Jahren in vielfältigen Studien Beachtung gefunden haben sind als Untersuchungsgegenstand ohnehin eher der verwaltungswissenschaftlichen Disziplin zuzuordnen. Die vollständige Überprüfung aller möglichen virtuellen Dienstleistungen ist im Rahmen einer Diplomarbeit auch gar nicht möglich.
Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist die Auseinandersetzung mit den Portalen lohnenswert, wenn „die Frage, ob und wieweit die Konstituierung eines transparenten Diskussionszusammenhangs durch die integrierten Informations- und Kommunikationstechnologien berührt wird“.
Diese Analyse betrachtet die Portale durch die politikwissenschaftliche Brille. Der Blick geht über den rein administrativen Tellerrand hinaus. Die Aussichten der Bürger, sich am Dialog mit der Exekutive zu beteiligen, werden untersucht. Hier geht es um die Möglichkeiten, der Staatsbürokratie nicht als „Untertan“, sondern als „Aktivbürger“ entgegenzutreten, sie effektiv kritisieren und dadurch gestalten zu können. Prämisse der vorliegenden Untersuchung ist, dass die Bürger über das Internet nicht nur die Verwaltung sondern auch direkt die Politik beeinflussen können. Sie können ihre Meinung im Netz verbreiten, sich in Diskussionsforen mit anderen über politische Fragen austauschen und ihrer Stimme sogar durch Online-Befragungen oder Wahlen Ausdruck verleihen. In diesem Zusammenhang fällt of der Begriff der elektronischen Demokratie oder E-Democracy.
Die Idee zur vorliegenden Arbeit entstand bereits im März 2001, als das Portal www.bund.de auf der CeBIT in Hannover zum ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Für einen internationalen Vergleich des deutschen Portals im Rahmen einer Recherche für www.politik-digital.de klickte sich die Verfasserin zum ersten Mal durch die E-Government Portale der USA und Großbritannien.
Gang der Untersuchung:
Im folgenden Kapitel wird der Versuch unternommen, die theoretischen Grundlagen des E-Government zu vermitteln. Zunächst werden kurz die grundlegenden Eigenschaften des Internet und ihre speziellen Funktionen im Hinblick auf den Einsatz im politischen und administrativen Bereich beschrieben. Dabei werden die für diese Arbeit zentralen Begriffe Information und Interaktion in ihren grundlegenden Bedeutungen erläutert.
Anschließend wird der Begriff E-Government in seinen unterschiedlichen Ausprägungen erklärt und die aktuelle wissenschaftliche Diskussion rund um diesen Terminus dargestellt.
In diesem Zusammenhang findet auch eine Definition des Begriffs Behördenportal statt. Schließlich wird ein theoretischer Anforderungskatalog an staatliche E-Government-Initiativen abgeleitet. Was gehört zum idealen Behördenportal?
In Kapitel drei werden diese theoretischen Bedingungen auf die Praxis übertragen und als Grundlage für die Entwicklung der Untersuchungsmaßstäbe der eigenen Analyse verwandt. Hier werden systematische Leitfragen formuliert, anhand derer die Portale beschrieben werden sollen.
Kapitel vier beginnt den eigentlichen Vergleich dieser Arbeit. Nach einer kurzen Darstellung der Rahmenbedingungen für E-Government in den drei Staaten folgt in Kapitel fünf die konkrete Analyse der Internet-Auftritte. Der zuvor herausgearbeitete Soll- oder Kann-Zustand wird mit dem derzeitigen Ist-Zustand verglichen: Wie erfüllen die drei Portale die Anforderungen, die zuvor festgelegt wurden? Dabei wird zwischen der Bereitstellung von Informationen, virtuellen Dienstleistungen und schließlich den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung unterschieden.
Kapitel sechs resümiert die Stärken und Schwächen der einzelnen Angebote hinsichtlich dieser drei Aspekte. Abschließend soll versucht werden, einige Empfehlungen für bund.de aus politikwissenschaftlicher Sicht auszusprechen. Welche Spezifika der anderen Portale könnte der deutsche Auftritt übernehmen, um bei den nächsten E-Government-Untersuchungen künftig besser abzuschneiden?
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | II | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Theoretische Überlegungen | 7 |
| 2.1 | Potentiale des Internet für Politik und Verwaltung: Information und Interaktion | 7 |
| 2.2 | E-Government: Definition und Bedeutung | 12 |
| 2.2.1 | Versuch einer Definition | 12 |
| 2.2.1.1 | E-Government als virtuelle Administration | 14 |
| 2.2.1.2 | Erweitertes Verständnis von E-Government | 15 |
| 2.2.1.3 | E-Democracy | 17 |
| 2.2.1.4 | E-Governance | 19 |
| 2.2.1.5 | Behördenportale | 19 |
| 2.2.1.6 | Festlegung der Begrifflichkeiten: | 20 |
| 2.2.2 | Vorläufer von E-Government | 20 |
| 2.2.2.1 | E-Government als Verwaltungsreform im Netz | 21 |
| 2.2.2.2 | E-Government als Bürgervernetzung | 21 |
| 2.2.3 | Die Rolle des Bürgers | 23 |
| 2.2.3.1 | Der Bürger als Kunde | 23 |
| 2.2.3.2 | Der Bürger als Aktivbürger | 24 |
| 2.2.4 | Zur Realisation vonE-Government | 26 |
| 2.2.4.1 | Konzeptionen einer virtuellen Verwaltung | 26 |
| 2.2.4.2 | Konzeptionen von Bürgerbeteiligung durch das Netz | 29 |
| 2.2.4.2.1 | verbesserte Beteiligungschancen durch mehr Information | 32 |
| 2.2.4.2.2 | Beteiligung durch Diskussion und Meinungsäußerung | 32 |
| 2.2.4.2.3 | Beteiligung durch Wahlen im Netz | 34 |
| 2.2.5 | Chancen und Risiken von E-Government | 37 |
| 2.2.5.1 | Chancen | 38 |
| 2.2.5.2 | Risiken | 40 |
| 2.3 | Anforderungen an staatliche Behördenportale | 45 |
| 2.3.1 | Anforderungen aus der E-Governance-Perspektive | 45 |
| 2.3.2 | Anforderungen an eine E-Administration | 46 |
| 2.3.3 | Anforderungen auf der Perspektive der E-Participation | 47 |
| 3. | Methodik | 50 |
| 3.1 | Spezifika der Analyse von Internet-Seiten | 50 |
| 3.2 | Entwicklung der eigenen Analysekriterien | 52 |
| 4. | Rahmenbedingungen | 54 |
| 4.1 | USA | 54 |
| 4.2 | Großbritannien | 57 |
| 4.3 | Deutschland | 59 |
| 5. | Empirische Analyse | 62 |
| 5.1 | USA | 62 |
| 5.2 | Großbritannien | 67 |
| 5.3 | Deutschland | 70 |
| 6. | Schlussbemerkungen | 74 |
| Untersuchte Links | III | |
| Literaturverzeichnis | VI |
Ein im Zusammenhang mit E-Government-Konzepten häufig genanntes Schlagwort ist OneStop-Government: Da die wenigsten Bürger überhaupt über weitreichende Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen verfügen (Weiß 2000: 173), soll sich das Angebot der Verwaltung in Netz nicht nach den gewachsenen Behördenstrukturen, sondern nach der Bürgerperspektive richten. „What is needed is a new organizational model to deliver services from the point of view of the „customer“ as citizens and business can be called in their particular role in the process of service delivery“ (Kubicek/Hagen 2000: 1). Die Einteilung nach Lebenslagen wird hier als wesentlich erachtet. Lebenslagen sind Ereignisse, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit im Leben der Bürger auftreten, so z.B. Geburt, Heirat, Umzug, Kraftfahrzeuganmeldung. Befindet sich der Bürger in einer bestimmten Lebenslage, so sucht er nach allgemeinen Informationen, Zuständigkeiten und Kontaktadressen für seine jeweilige Situation. „Lebenslagenmanagement im Rahmen einer EGovernment-Lösung vereint Angebote [...], welche auf die Belange einer bestimmten Lebenslage angestimmt sind und bei Bedarf gebündelt abgerufen werden können“ (Michligk 2001: 17). Der Zugang zur Verwaltung soll gerade nicht den bürokratischen Strukturen entsprechend entwickelt werden, sondern sich nach der Art der benötigten Auskunft richten. „Offering servcies to citizens before they are requested and taking advantage of new business 28 [...]
Kommunikationstechnologien in Politik und Verwaltung einer neuen Beliebtheit erfreut“ (Bundesregierung 2002a: 12). Durch den verstärkten Einsatz des Internet hat die Abkehr von einer staatlich organisierten Öffentlichkeit hin zur gesellschaftlichen Selbstorganisation einen enormen Aufschwung erfahren. Dies wiederum fügt sich mit der von der Verwaltung präferierten Vorstellung vom schlanken Staat zusammen. Die Entstehung einer Bürgergesellschaft ist zwar nicht „von oben“ plan- oder steuerbar, staatliche Stellen können ihre Entwicklung jedoch durch den Einsatz von neuen Technologien, z. B. thematischen Foren im Rahmen ihrer Internet-Auftritte, fördern. Die Chance des Internet für die Bürgerbeteiligung liegt auch darin, dass politische Themen attraktiver gemacht werden können. Folgende Abbildung verdeutlicht den hier zugrunde liegenden Bürgerbegriff. [...]
Auch die partizipatorischen Hoffnungen, die an die Einführung von E-Government geknüpft sind, erfordern eine Spezifizierung des Bürgerbegriffs. Während im Zusammenhang mit der virtuellen Verwaltung meistens die g2c- (government-to-citizen)-Kommunikation im Vordergrund steht, also die Vermittlung von Informationen und die Ausführung von Dienstleistungen durch den Staat, für die Bürger, wobei dem Bürger als Empfänger eher eine passive Rolle zuteil wird, liegt das Augenmerk der E-Participation im Wesentlichen auf einer Umkehrung dieses Verhältnisses. Hier sind nun vor allen Dingen (vergl Bimber 1998: 19, Balocco 2000: 6). Bis in die 70er Jahre wurden Bürger und Unternehmen lediglich als Objekte der Politik gesehen. Mit dem Aufkommen der ersten Bürgerinitiativen entwickelte sich der sogenannte „selbstbewusste Bürger“ (Habbel 2001: 49), der sich für mehr Kommunikation mit dem Staat einsetzte. Ein durchaus nachzuvollziehender Schritt in demokratischen Systemen, in denen „der Bürger einerseits als Souverän, andererseits als Objekt seiner Souveränität im politischen Prozess auf und unter“ taucht (Jansen/Priddat 2001: 30). Der Begriff des Staatsbürgers kann nicht ohne weiteres durch Begrifflichkeiten aus dem E-Commerce ersetzt werden, da „der Bürger nicht nur Konsument ist, sondern auch Rechte besitzt (Obrecht 2001: 17). Partizipatorische Vorstellungen von E-Government haben stets den „aktiven politischer Bürger im Gegensatz zum passiven, der seiner Staatsbürgerpflicht „nur“ dadurch nachkommt, dass er Steuern zahlt“ vor Augen (Stradtmann 1998: 16). Der Begriff des Bürgers beinhaltet laut Müncker zwei zentrale Qualitäten bzw. Qualifikationen: Partizipationsfähigkeit und Partizipationsbereitschaft (Münckler 1997: 155, Hervorhebung durch den Autor) Diese werden durch den Consumer-Begriff aus dem EBusiness außer acht gelassen. Dahingestellt sei allerdings, ob die Bürger heutzutage überhaupt noch „eine ausreichende Motivation und ein konkretes Bedürfnis nach einer politischen Existenz besitzen“ (Greven 1997: 237). Denn „mit einem Mal scheint es ein Problembewusstsein dafür zu geben, dass auch Bürger zu einer knappen Ressource der politischen Ordnung werden können (Münckler 1997: 153). Die Vorstellung vom Aktivbürger im Internet weitet den Begriff der Bürgergesellschaft auf das Netz aus. „Die „civil society“ hat sich in den letzten Jahren gerade im Zusammenhang mit 24 die citizen-togovernment – Kommunikation (c2g) und der citizen-to-citizen- Kontakt (c2g) von Interesse [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832459826
Arbeit zitieren:
Wahl, Kristina Juni 2002: E-Government und Behördenportale, Hamburg: Diplomica Verlag
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virtuelle Verwaltung, Internet, elektronische Formulare



