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E-Commerce mittelständischer Unternehmen unter steuerlichen Aspekten

E-Commerce mittelständischer Unternehmen unter steuerlichen Aspekten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Tolga Aras
  • Abgabedatum: Juli 2002
  • Umfang: 104 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Ingolstadt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5918-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5918-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5918-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Aras, Tolga Juli 2002: E-Commerce mittelständischer Unternehmen unter steuerlichen Aspekten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Internet, Zivilrecht, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Online-Geschäft

Diplomarbeit von Tolga Aras

Einleitung:

Vom E-Commerce Boom vergangener Jahre ist nicht mehr viel übrig geblieben. Als Folge der übertriebenen Erwartungen der Unternehmen, begleitet von der weltweiten Wirtschaftsflaute, wurden die Aktivitäten im E-Commerce Bereich drastisch reduziert bzw. die Investitionen wurden zeitlich nach hinten verschoben. Nicht desto trotz zeigen viele Studien, dass der elektronische Handel ein ausgezeichnetes Entwicklungspotenzial in den nächsten Jahren besitzt.

In diesem Zusammenhang, stellt das Internet eine bedeutende Herausforderung an das Zivil- und Steuerrecht dar. Die rasante technische Entwicklung dieses Mediums und der länderübergreifende Einsatz, d.h. die neue Qualität der Kommunikation, sind die Hauptgründe, warum die gesetzlichen Anpassungen zeitlich hinterherhinken. Auch rechtliche Unsicherheiten können Unternehmen von E-Commerce abschrecken. Immerhin geben 13 % der mittel-ständischen Unternehmen dies als Grund an, kein E-Commerce zu betreiben. Die Anbieter können Ihre Geschäfte ohne physische und geographische Anbindung in einem Land nahezu anonym abwickeln. Auch die fehlenden physischen Spuren bei digitalisierten Waren werfen große Fragen auf. Denn dies führt nicht nur aus Sicht von Unternehmen zu Problemen bei der Ermittlung von umsatz- und ertragsteuerlichen Belastungen. Zivilrechtlich stellt sich insbesondere die Frage, welche Rechtsordnung bei grenzüber-schreitenden Geschäften angewendet wird.

Im Zuge der Globalisierung bietet das Internet den Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit kostengünstig ihre Produkte und Dienstleistungen welt-weit anzubieten.

Im Rahmen dieser Diplomarbeit sollen ausschließlich mittelständische Unternehmen überwiegend als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen untersucht werden. Gerade der Mittelstand kann aufgrund seiner begrenzten Mittel gegenüber den großen Konzernen von diesem Medium profitieren. Der Mittelstand tätigt 44,8 % aller steuerpflichtigen Umsätze und stellt 99,3 % der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland dar.

Gang der Untersuchung:

Einführend sollen wirtschaftliche Aspekte des E-Commerce näher ausgeführt werden. Dabei werden neben den Grundlagen, Chancen und Risiken des E-Commerce für mittelständische Unternehmen behandelt.

Im Kapitel 2 werden auf die technischen und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere auf die neuen Regelungen im BGB eingegangen.

Die Kapitel 3 und 4 bilden im Rahmen dieser Arbeit den Schwerpunkt in Bezug auf den E-Commerce mittelständischer Unternehmen unter steuerlichen Aspekten. Hier soll dem Leser zunächst vor Augen geführt werden, welche ertrags- und umsatzsteuerliche Rechtslage in der Bundesrepublik sowie EU herrscht. Den Schwerpunkt der ertragsteuerlichen Ausführung bildet die beschränkte Steuerpflicht von Unternehmen. Dagegen ist die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen im umsatzsteuerlichen Bereich entscheidend.

Zum Schluss soll eine Checkliste dem mittelständischen Unternehmer beim Einstieg ins E-Commerce helfen.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort I
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Einführung 1
1. Wirtschaftliche Aspekte des E-Commerce 3
1.1 Chancen im E-Commerce 6
1.2 Risiken im E-Commerce 7
2. Rahmenbedingungen des E-Commerce 9
2.1 Technische Rahmenbedingungen 9
2.1.1 Technische Struktur des Internets 9
2.1.1.1 Internetdienste 10
2.1.1.2 Domain-Namen 10
2.1.2 Zugangsmöglichkeiten ins Internet für mittelständische Unternehmen 12
2.1.3 Sicherheit im E-Commerce 13
2.1.3.1 Verschlüsselung 15
2.1.2.1.1 Symmetrische Verschlüsselung 16
2.1.2.1.2 Asymmetrische Verschlüsselung 17
2.1.2.1.3 Hybride Verschlüsselung 17
2.1.3.2 Kryptographische Hashfunktion 18
2.1.3.3 Technischer Hintergrund der digitalen Signatur 18
2.1.3.4 Verbreitete Sicherheitstandards 20
2.2 Zivilrechtliche Rahmerbedingungen des E-Commerce 20
2.2.1 Schutz von Urheberrechten 21
2.2.2 Rechtliche Bedingungen zur Domainnutzung 22
2.2.3 Recht des digitalen Vertrags 23
2.2.3.1 Digitalisierte Willenserklärung 24
2.2.3.1.1 Abgabe von elektronischen Willenserklärungen 24
2.2.3.1.2 Zugang von elektronischen Willenserklärungen 25
2.2.3.2 Vertragabschluss im Internet 26
2.2.3.2.1 Angebot 27
2.2.3.2.2 Annahme 27
2.2.3.4 Die Anfechtbarkeit von Erklärungen im Internet 28
2.2.3.5 Die Schriftform und die digitale Signatur 29
2.2.4 Verbraucherschutz im Internet 32
2.2.4.1 Wirksame Einbeziehung von AGB 32
2.2.4.2 Fernabsatzverträge 33
2.2.4.3 Verbraucherkreditrecht 34
2.2.4.4 Haustürwiderrufsrecht 35
2.2.4.5 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr 35
2.2.5 Internationale Aspekte des Vertragsrechts im Internet 36
2.2.5.1 UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) 36
2.2.5.2 Grundsatz der freien Rechtswahl 37
3. Ertragsteuerliche Behandlung von Geschäften im Internet 38
3.1 Die persönliche Steuerpflicht im Einkommensteuergesetz 38
3.2 Die persönliche Steuerpflicht im Körperschaftsteuergesetz 39
3.3 Einkunftsarten nach nationalem Steuerrecht 41
3.3.1 Gewerbliche Einkünfte gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 a EstG 42
3.3.1.1 Betriebsstättenbegründung im Internet nach nationalem Recht 43
3.3.1.1.1 Internet-Server als Betriebsstätte 44
3.3.1.1.2 Homepage als virtuelle Betriebsstätte 46
3.3.1.1.3 Personalcomputer des Users als Betriebsstätte 46
3.3.1.1.4 Telekommunikationsleitung als Betriebsstätte 47
3.3.1.2 Betriebsstättendefinition i.S.d. Art. 5 OECD-MA 47
3.3.1.3 Ständiger Vertreter aus deutscher Sicht 51
3.3.1.3.1 Telekommunikationsunternehmen als ständiger Vertreter 52
3.3.1.3.2 ISP als ständiger Vertreter 52
3.3.1.3.3 Homepage als ständiger Vertreter 53
3.3.1.4 Ständiger Vertreter nach Abkommensrecht 53
3.3.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 55
3.4 Einkunftsarten nach Abkommensrecht 56
3.5 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten 58
3.5.1 Ausländische Unternehmen (Inbound-Geschäfte) 58
3.5.2 Inländische Unternehmen (Outbound-Geschäfte) 60
4. Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäften im Internet 62
4.1 Allgemeines 62
4.2 Begriffsabgrenzung Offline- und Online-Umsätze 63
4.3 Software – Begriffsbestimmung und -abgrenzung 65
4.4 Bestimmung der Leistungsart 65
4.5 Bestimmung des Leistungsortes 69
4.5.1 Offline-Umsätze 69
4.5.1.1 Inbound-Geschäfte 70
4.5.1.2 Outbound-Geschäfte 72
4.5.2 Online-Umsätze 72
4.5.2.1 Inbound-Geschäfte 73
4.5.2.2 Outbound-Geschäfte 78
4.5.3 Neuregelung bei Online-Umsätzen 79
4.6 Bestimmung des Steuersatzes 80
4.7 Vorsteuerabzug 82
4.8 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten 84
5. Checkliste für E-Commerce Anbieter 85
5.1 Technische Rahmenbedingungen 85
5.2 Gesetzliche Vorschriften 85
5.3 Steuerliche Aspekte 88
6. Resümee und Fazit 90
Literaturverzeichnis XI

Automatisiert erstellter Textauszug:

2.1.3.1.2 Asymmetrische Verschlüsselung Bei asymmetrischen Verfahren werden für Ver- und Entschlüsselung der Daten zwei unterschiedliche Schlüssel verwendet (privater und öffentlicher Schlüssel). Jeder Kommunikationspartner besitzt einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel. Die öffentlichen Schlüssel werden ähnlich wie eine Telefonnummer der Allgemeinheit bekannt gegeben. Der private Schlüssel muss von jedem Kommunikationsteilnehmer geheim gehalten werden. Um eine verschlüsselte Nachricht verschicken zu können, muss der Sender die Botschaft mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsseln, den er problemlos ermitteln kann. Der Text kann nur mit Hilfe des privaten Schlüssels von dem Inhaber des öffentlichen Schlüssels dechiffriert werden. Nach heutigem Stand ist es unmöglich aus dem öffentlichen Schlüssel Rückschlüsse auf den privaten Schlüssel zu ziehen42. Der große Vorteil dieser Verfahren ist, dass kein privater Schlüssel ausgetauscht werden muss und somit eine sichere Übertragung der Daten ermöglicht. Das bekannteste asymmetrische Verfahren ist das RSA Verfahren, das 1978 von Ron Rivest entwickelt worden ist. Eine sichere Implementierung von RSA nutzt heutzutage Schlüssellängen bis zu 2048 Bit43. [...]

2.1.3.1.1 Symmetrische Verschlüsselung Symmetrische Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass für die Verschlüsselung und für die Entschlüsselung der Daten die gleiche geheimen Schlüssel verwendet werden36. Daher muss beim Sender und beim Empfänger ein identischer Schlüssel vorhanden sein, wobei dieser Schlüssel getrennt von der verschlüsselten Nachricht transportiert werden muss. Außerdem ist ein sicheres Übertragungskanal eine Vorbedingung damit niemand die Nachricht und den Schlüssel abfangen kann37. Folglich ist dieses Verfahren umständlich ist aber 10 bis 100 Mal schneller als das asymmetrische Verfahren38. Die Anzahl der Verfahren, die symmetrische Algorithmen verwenden, ist groß (DES, IDEA, Blowfish, AES, SAFER, FEAL, RC5, Twofish). Im Folgenden wird auf die gängigsten Verfahren kurz eingegangen.39 DES ist im Jahre 1975 von IBM vorgestellt worden und hat eine maximale Schlüssellänge von 56 Bit. Da er heutzutage aufgrund der gesteigerten Rechnerleistung nicht mehr sicher genug ist, wird er heute dreifach angewandt (Triple-DES). Jedoch verringert sich die Geschwindigkeit sehr stark, so dass in der Praxis keine Anwendung findet. AES wird als Nachfolger von DES seit Ende 2000 als Standardverschlüsselung verwendet. Er hat eine Schlüssellänge von bis zu 256 Bit, weshalb er relativ sicher gilt40. Fachleute empfehlen in der kommerziellen Anwendung [...]

Manipulationssicherheit: Schutz der Daten und Programme, vor Veränderbarkeit unautorisierter Dritter. Abschirmung: Schutz lokaler Ressourcen durch Regulierung des Zugangs zum System. Verbindlichkeit: Zweifelsfreier Nachweis einer Transaktion. Anonymität: Diskretion von Transaktionen im Internet, z.B. bei Zahlungen. Logging: Dokumentation der Transaktionen, um feststellen zu können, worauf Sicherheits-Probleme zurückzuführen sind. Verlässlichkeit: Sicherstellung, dass sich das System und die Dienste so verhalten, wie der berechtigte Nutzer es erwarten kann. Im folgenden wird der Focus nur auf die Kommunikationssicherheit beschränkt, da der elektronische Handel in erster Linie auf Transaktionen mit Kunden und Lieferanten basiert. Damit die versendeten Informationen nicht einsehbar und damit manipulierbar sind, müssen diese verschlüsselt werden, sodass nur der Absender sowie der autorisierte Empfänger diese lesen können. [...]

Arbeit zitieren:
Aras, Tolga Juli 2002: E-Commerce mittelständischer Unternehmen unter steuerlichen Aspekten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Internet, Zivilrecht, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Online-Geschäft

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