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Europäischer Ausbildungsmarkt

Vergleichende Analyse der Ausbildungsmärkte in Deutschland und Finnland, Dänemark sowie Polen am Beispiel der Ausbildungsberufe Friseur und Kfz-Mechatroniker

Europäischer Ausbildungsmarkt
Über dieses Buch
  • Art: Dissertation / Doktorarbeit
  • Autor: Kathrin Urban
  • Abgabedatum: Januar 2010
  • Umfang: 225 Seiten
  • Dateigröße: 1,7 MB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Chemnitz Deutschland
  • Bibliografie: ca. 192
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-4229-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Urban, Kathrin Januar 2010: Europäischer Ausbildungsmarkt, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: EQR, Arbeitnehmerentsendung, Dienstleistungsrichtlinie, Bildung, Europass

Dissertation / Doktorarbeit von Kathrin Urban

Einleitung:

Durch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel kommt der beruflichen Bildung in der Europäischen Union eine nach wie vor wachsende Bedeutung zu. Die stetig zunehmenden Anforderungen an den Einzelnen und die sich ändernden Rahmenbedingungen, wie die Globalisierung der Wirtschaft, die vollständige Realisierung des Binnenmarktes und die technische Weiterentwicklung und Veränderung in der Arbeitswelt, sind die Ursache für die wachsende Bedeutung der beruflichen Bildung in der Europäischen Union.

Seit Anfang der 90er Jahre erfuhr die politische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich, speziell im Bereich der beruflichen Bildung, zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eine kontinuierliche Ausweitung. Zielsetzung der Europäischen Kommission war und ist es, die Mobilität und den Erwerb interkultureller Kompetenzen im europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraum zu ermöglichen. Durch verstärkte Kooperationen in grenzübergreifenden Bildungsprojekten sollen zunehmend auch Maßnahmen zur Förderung von Anerkennung, Anrechnung und Transparenz von Qualifikationen und Bildungsabschlüssen gefördert werden. Aspekte wie lebenslanges Lernen, ECVET, NQR und EQR und Mobilitätsförderung prägen die Diskussionen in den Politikbereichen der beruflichen Bildung. Die zuvor aufgezählten Aspekte führten dazu, dass sich der Europäische Rat auf seinem Treffen in Lissabon im Mai 2000 erstmals mit Fragen der beruflichen Bildung beschäftigte, als er es sich zur Aufgabe und Zielsetzung machte, ‘die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen’. Die berufliche Bildung spielt zur Realisierung dieses Ziels eine wichtige, wenn nicht sogar die Hauptrolle wegen des engen Zusammenhangs zur Wirtschaft sowie zum Arbeitsmarkt.

Der Rat der Europäischen Union hat für die Umsetzung der Ziele für die berufliche Bildung 2002 ein detailliertes Arbeitsprogramm aufgestellt. Die drei Grundprinzipien dieses Programms sind die Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, die Erleichterung des Zugangs zur Bildung und die Öffnung der Bildung gegenüber der restlichen Welt, um den Austausch von Informationen durch bessere Koordination zu fördern. Bei seiner Tagung im März 2002 in Barcelona legte der Europäische Rat fest, dass die berufliche Bildung durch Weiterentwicklung und Zusammenarbeit bis zum Jahr 2010 zu einer ‘weltweiten Qualitätsreferenz’ gestaltet und ausgebaut werden solle.

Daher haben sich die Mitgliedsstaaten im Dezember 2002 mit der Kopenhagener Erklärung darauf geeinigt, einen ‘Berufsbildungsraum in Europa’ durch die gegenseitige Öffnung der Berufsbildungssysteme und eine verstärkte Zusammenarbeit zu schaffen.

Der hierdurch entstandene ‘Kopenhagen-Prozess’ hat zum Ziel, die Mobilität der Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu fördern und praxisgerechte Lösungen für die Transparenz, Anerkennung und Qualität der Bildungssysteme in der Europäischen Union zu finden.

Unlängst, am 23. April 2008, haben das Europäische Parlament und der Ministerrat den EQR verabschiedet. Die Planung und Umsetzung der NQR der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden sich in stetiger Weiterentwicklung, wobei einige Mitgliedsstaaten ihren NQR schon in Kraft gesetzt haben. Die abschließenden Entwicklungen für ein europäisches Leistungspunktesystem in der beruflichen Bildung (ECVET) werden noch debattiert; die Diskussionen sollen im Frühjahr 2009 abgeschlossen werden. Generell sollen die beiden Elemente EQR und ECVET für die Berufsbildung in Europa miteinander verbunden werden.

Angesichts dieser großen Herausforderung stehen die Berufsbildungssysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten unter erheblichen Reform- und Modernisierungsdruck.

Die vorliegende Arbeit möchte aus diesem Anlass, mit Blick auf den europäischen Ausbildungsmarkt, eine vergleichende Analyse zwischen den Ausbildungssystemen in Finnland, Polen, Dänemark und Deutschland an Hand der Ausbildungsberufe des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs vornehmen und an diesem Beispiel Fragen nach dem Einfluss der Europäischen Berufsbildungspolitik auf die einzelnen Berufsbildungssysteme der EU-Mitgliedstaaten klären. Lösungswege, wie die Transparenz der Systeme im Verhältnis untereinander erfolgen sollte, werden an Hand von zwei klassischen Ausbildungsberufen, des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs darzustellen versucht. Zu diesem Zweck sollen zunächst in den ersten Kapiteln der Arbeit Begriffe erklärt und Grundlagen geschaffen werden, um darauf aufbauend die einzelnen Systeme der zu vergleichenden Länder zu analysieren und die nationalen Qualifikationsrahmen sowie den europäischen Qualifikationsrahmen darzustellen und zu erläutern. Im Anschluss daran werden geeignete Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der Ausbildungssysteme erörtert und bewertet. Die Arbeit mündet in bereits entwickelte Instrumente, wie den Europass, Austauschprogramme wie ‘Leonardo da Vinci’, die Entwicklung von einem Europäischen Qualifikationsrahmen und das Vorantreiben der Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die die Mobilität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Ausbildungsberufe des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs aufzeigen, und regt zu Diskussionen für Verbesserungen in der beruflichen Bildung an. Dabei werden Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der beiden Ausbildungsberufe an die sich fortschreitende Globalisierung aufgezeigt und es wird ein Ausblick auf die nähere Zukunft gegeben.

Es ist faszinierend, wie Europa immer mehr zusammenwächst. Doch ein gemeinsames Europa kann nur funktionieren, wenn die noch zu existierenden Barrieren beseitigt werden.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis 2
Abkürzungsverzeichnis 9
1. Gegenstand, Aufbau und Problemstellung der Arbeit 12
2. Grundlagen 15
2.1 Ausbildung, Ausbildungssystem, Ausbildungsmarkt 15
2.1.1 Definitionen 15
2.1.2 Historie und Entwicklung der Ausbildung 17
2.1.3 Ziele der Ausbildung 22
2.2 ’Europäischer’ Ausbildungsmarkt? 23
2.2.1 Historie und Entwicklung 23
2.2.2 Ziele eines europäischen Ausbildungsmarktes 26
2.3 Zur Wahl der Vergleichsländer 27
3. Gestaltung der nationalen Ausbildungssysteme in vier europäischen Staaten 29
3.1 Das Ausbildungssystem in Deutschland 29
3.1.1 Gesetzliche Grundlagen 29
3.1.2 Lernorte im dualen Berufsausbildungssystem 34
3.1.3 Transparenz der dualen Berufsausbildung 38
3.1.4 Finanzierung der dualen Berufsausbildung in Deutschland 39
3.2 Das Ausbildungssystem in Finnland 40
3.2.1 Entwicklung 40
3.2.2 Das finnische Bildungssystem im Überblick 42
3.2.3 Gesetzliche Grundlagen des Ausbildungssystems 43
3.2.4 Lernorte im Ausbildungssystem Finnland 44
3.2.5 Finanzierung des Ausbildungssystems Finnlands 49
3.2.6 Leitlinien des Ausbildungssystems Finnlands 50
3.3 Das Ausbildungssystem in Polen 51
3.3.1 Entwicklung und gesetzliche Grundlagen 51
3.3.2 Lernorte im Ausbildungssystem Polen 55
3.3.3 Finanzierung des Ausbildungssystems Polens 57
3.4 Das Ausbildungssystem in Dänemark 58
3.4.1 Entwicklung des Ausbildungssystems in Dänemark 58
3.4.2 Gesetzliche Grundlagen des Ausbildungssystems Dänemark 59
3.4.3 Lernorte im Ausbildungssystem Dänemark 59
3.5 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ausbildungssysteme 61
3.5.1 Berufsbildungspolitische Zielsetzung 61
3.5.2 Unterschiede in rechtlichen Grundlagen 62
3.5.3 Entwicklung der Persönlichkeit in den einzelnen Systemen 64
3.6 Zwischenergebnis 66
4. Nationale Qualifikationsrahmen der Ausbildungssysteme 67
4.1 Definition eines Nationalen Qualifikationsrahmens 67
4.1.1 Einführung 67
4.1.2 Aufbau und Struktur eines Nationalen Qualifikationsrahmens 68
4.1.3 Neuordnungsverfahren der Ausbildungsberufe im dualen System Deutschlands 69
4.1.4 Stand der Debatte um die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens 72
4.1.5 Formales und informelles Lernen als wichtiger und integrierter Aspekt für die Entwicklung von Nationalen Qualifikationsrahmen 75
4.2 Die Nationalen Qualifikationsrahmen der analysierten Länder im Vergleich 77
4.2.1 Stand der Entwicklung der Nationalen Qualifikationsrahmen 77
4.2.1.1 Finnland 77
4.2.1.2 Polen 78
4.2.1.3 Dänemark 79
4.2.2 Auswirkung der Nationalen Qualifikationsrahmen auf die Berufsausbildung 80
4.2.3 Förderung der internationalen Dimension der Berufsausbildung 82
4.3 Zwischenergebnis 84
5. Der Europäische Qualifikationsrahmen 86
5.1 Definition eines Europäischen Qualifikationsrahmens 86
5.1.1 Die europäische Berufsbildungspolitik und ihre gesetzlichen Grundlagen 86
5.1.2 Aufbau, Struktur und wesentliche Begriffe eines EQR 90
5.1.3 Bedeutung und Stellenwert des Europäischen Qualifikationsrahmens und der europäischen Berufsbildungspolitik für die Gesellschaft 93
5.1.4 Die berufliche Handlungsfähigkeit im Rahmen des EQR 98
5.2 Politische und gesellschaftliche Aspekte der Europäischen Berufsbildungspolitik 103
5.2.1 Die Berufswahlfreiheit aus europäischer Sicht 103
5.2.2 Die Europäische Dimension der Berufsausübung unter dem Aspekt der Europäischen Entsenderichtlinie 105
5.2.2.1 Überblick 105
5.2.2.2 Regelungen in den einzelnen Staaten 108
5.2.2.2.1 Deutschland 108
5.2.2.2.2 Finnland 111
5.2.2.2.3 Polen 112
5.2.2.2.4 Dänemark 115
5.2.2.2.5 Ergebnis 116
5.2.3 Europäische Berufsbildungspolitik und transnationale Mobilität 118
5.2.4 Die europäische Förderung der dualen Berufsausbildung 120
5.2.5 Die Finanzierung der Berufsbildung in der Europäischen Union 122
5.3 Der Konnex zwischen dem dualen Ausbildungssystem in Deutschland und den Ausbildungssystemen Finnland und Polen sowie Dänemark am Beispiel der Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Friseur 124
5.3.1 Grundlagen und Verlauf des Ausbildungsberufs des Kfz-Mechatronikers im dualen System Deutschland zu den Vergleichsländern 124
5.3.1.1 Deutschland 124
5.3.1.2 Polen 126
5.3.1.3 Dänemark 128
5.3.1.4 Finnland 129
5.3.2 Grundlagen und Verlauf des Ausbildungsberufes des Friseurs im dualen System Deutschland zu den Vergleichsländern 130
5.3.2.1 Deutschland 130
5.3.2.2 Polen 133
5.3.2.3 Dänemark 134
5.3.2.4 Finnland 135
5.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Ausbildungsverlauf 136
5.3.3.1 Finnland 136
5.3.3.2 Polen 137
5.3.3.3 Dänemark 138
5.3.4 Auswirkungen der europäischen Orientierung an den verschiedenen Ausbildungssystemen unter dem Aspekt der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Konsequenzen auf das Entsprechungsverfahren auf die duale Ausbildung in Deutschland 138
5.4 Förderung der Mobilität und Transparenz der Berufsausbildung 140
5.4.1 Die berufliche Mobilität in der EU während der Ausbildung 140
5.4.2 Der Europass als Instrument der Transparenz 142
5.4.3 Anwendung der Lernergebnisse an Beispielen durchgeführter Projekte in der Berufsausbildung: das Leonardo da Vinci Projekt 147
5.4.3.1 Vorbemerkung 147
5.4.3.2 Projekt I – ‘EU Teamleader’ 149
5.4.3.3 Projekt II –’interkulturelle Handlungskompetenz in Norwegen’ 152
5.4.3.4 Projekt III – ‘Handwerkskammer Potsdam’ 154
5.4.3.5 Projekt IV - ‘Lehrlingsaustausch im Friseurhandwerk’ 156
5.4.4 Die Einbindung der Sozialpartner in die europäische Berufsbildungspolitik 157
5.4.5 Strategien der Modularisierung der Berufsbildung unter dem Aspekt des EQR und ECVET aus deutscher Sicht 159
5.4.6 Verbesserung der Transparenz zwischen den Bildungsebenen unter dem Aspekt von EQR und ECVET aus deutscher Sicht 163
6. Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der Ausbildungssysteme 165
6.1 Die Arbeit der Mitgliedstaaten in der europäischen Berufsbildungspolitik 165
6.1.1 Errichtung nationaler Referenzstellen für die Qualität der beruflichen Bildung 166
6.1.2 Stellungnahmen deutscher Akteure 167
6.2 Modernisierung der beruflichen Bildung – ein elementarer Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und Wohlstand in Europa 169
6.2.1 Überblick 169
6.2.2 Implementierung der Ausbildungsberufe des Kfz-Mechatronikers und des Friseurs in EQR und DQR 170
6.2.3 Umsetzung der Ziele der Systeme der beruflichen Bildung in Europa 171
7. Resümee 173
7.1 Zusammenfassung 173
7.2 Ausblick – konkrete zukünftige Ziele der beruflichen Bildung mit Blick auf die Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Friseur 175
7.3 Entwicklung eines eigenständigen Modells zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse 183
7.4 Fazit 185
Literatur- und Quellenverzeichnis 186
Anhang 200
Anhang 1 – DQR Matrix 201
Anhang 2 – EQR Niveaustufen 205
Anhang 3 – Auszug Schulgesetz Baden-Württemberg 207
Anhang 4 – Europäisches Qualitätssicherungsmodell 213
Anhang 5 – Auszug Rahmenlehrplan Kfz-Mechatroniker 214
Anhang 6 – Grafik Qualifikationsvergleichbarkeit 216
Anhang 7 – Europass Lebenslauf 217
Anhang 8 – Europass Sprachen 219
Anhang 9 – Europass Zeugniserläuterung 220
Anhang 10 – Europass Mobilität 222
Anhang 11 – Ausbildungskosten 2000 225

Textprobe:

Kapitel 5.2.2, Die Europäische Dimension der Berufsausübung unter dem Aspekt der Europäischen Entsenderichtlinie:

Überblick:

Mit Blick auf die Mobilitätsförderung während und nach der Berufsausbildung, bildet das Arbeitnehmerentsendegesetz, auch Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die Grundlage für die Festsetzung eines Branchenmindestlohns, der für alle inländischen und ausländischen Arbeitnehmer der Branche gilt. Da die Entwicklungen der Durchschnittslöhne in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich sind, kam es in den einzelnen Mitgliedsstaaten und auf europäischer Ebene zu verstärkten Diskussionen über einen europäischen Mindestlohn. Der europäische Wirtschaftsraum kann für die Beschäftigten der Mitgliedsstaaten nur attraktiv gestaltet werden, das Wachstum und die Mobilität fördern, wenn das Lohngefüge innerhalb der EU gerecht gestaltet ist. Es wird kaum eine Mobilitätsbewegung innerhalb der EU geben, wenn zum Beispiel ein Kfz-Mechatroniker in Deutschland 1.600 Euro netto Arbeitslohn verdienen wird und in Polen 1.200 Euro, auch wenn die Lebensbedingungen in beiden Ländern verschieden sind. Die Wissenschaftler des WSI haben 2008 eine Studie über europäische Mindestlöhne erarbeitet und plädieren für eine europaweit koordinierte Mindestlohnpolitik. Für die unteren Lohngruppen soll jedes Mitgliedsland eine konkrete Mindestnormen festlegen, die in einem bestimmten Verhältnis zum nationalen Lohngefüge stehen. In der EU-Sozialcharta würde damit der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 erhobene Forderung verwirklicht, wonach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ‘gerechtes Arbeitsentgelt’ garantiert werden soll.

Ursprünglich war das Ziel dieses Gesetzes die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Das AEntG war ein rein protektionistisches Gesetz, das deutsche Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz schützen sollte, indem zwingende Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen festgeschrieben wurden, die nach Deutschland entsandt worden sind. Ausländische Unternehmen mussten nach dem Gesetz ihren nach Deutschland entsandten Arbeitern ein Entgelt nach dem deutschen (Mindestlohn-) Tarifvertrag zahlen, wenn dieser Tarifvertrag in Deutschland allgemeinverbindlich erklärt wurde. Allein unter den Voraussetzungen des § 5 TVG konnte die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags im AEntG in der früheren Fassung vom 26.02.1996 herbeigeführt werden: danach müssen u.a. die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber der Allgemeinverbindlichkeit zustimmen. Nachdem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Mindestlohntarifvertrags, den die Tarifvertragsparteien im Hinblick auf das AEntG geschlossen hatten, am Widerstand der BDA gescheitert war, da einem solchen Vertrag auch nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen würden, wurde das AEntG um die Möglichkeit erweitert, die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags auf einem anderen Weg als nach dem TVG herbeizuführen. Seither kann aufgrund des 1998 in das Gesetz eingefügten § 1 Abs. 3a AEntG auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages herstellen. Die Neufassung lautet:

‘Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach (§ 1) Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 gestellt worden, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter den dort genannten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden und nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden. Vor Erlass der Rechtsverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Die Rechtsverordnung findet auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber, mit Sitz im Ausland und seinem im Geltungsbereich der Rechtsverordnung beschäftigten Arbeitnehmer zwingend Anwendung’.

Im Unterschied zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem TVG ist es nicht erforderlich, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der im Geltungsbereich des Tarifvertrages tätigen Arbeitnehmer beschäftigten. Schließlich muss auch der Bundesrat nicht der Rechtsverordnung und damit der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags zustimmen.

Seit dem 16.12.1996 existiert auf EG-Ebene die Entsenderichtlinie 96/71/EG, die bis zum 16.12.1999 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Entsenderichtlinie bindet die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU und verpflichtet diese, deren Regelungsgehalt in nationales Recht zu transferieren. Die Entsenderichtlinie soll der Herstellung des EU-Binnenmarktes dienen und fußt damit auf Artikeln 47 Abs. 2 und 55 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Die Richtlinie will gewährleisten, dass die Arbeitnehmer, die tatsächlich längere Zeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihre Arbeitgeber tätig werden, nicht zu schlechteren Konditionen arbeiten müssen als vergleichbare Arbeitnehmer des Ziellandes. Regelungsinhalt ist also die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU, da grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsrecht des Mitgliedstaates Anwendung findet, das auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Arbeit zitieren:
Urban, Kathrin Januar 2010: Europäischer Ausbildungsmarkt, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
EQR, Arbeitnehmerentsendung, Dienstleistungsrichtlinie, Bildung, Europass

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