Direktinvestitionen einer deutschen Kapitalgesellschaft in Tschechien
Steuerliche Rahmenbedingungen, Organisationsalternativen und Handlungsempfehlungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Petra Sedlácková
- Abgabedatum: März 2003
- Umfang: 107 Seiten
- Dateigröße: 837,5 KB
- Note: 2,7
- Institution / Hochschule: Friedrich-Schiller-Universität Jena Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6830-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6830-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6830-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Sedlácková, Petra März 2003: Direktinvestitionen einer deutschen Kapitalgesellschaft in Tschechien, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rechtsformwahl, Besteuerung, Optimale Rechtsform, Investition, EU-Beitritt
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Diplomarbeit von Petra Sedlácková
Einleitung:
Durch den Wegfall von Ländergrenzen, Deregulierung der Finanzmärkte, Verringerung von Transaktionskosten und Verkürzung von Informationslaufzeiten verstärkt sich der Druck auf Sedlackova, Petra Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sehen Unternehmen in einer Investition im Ausland. Motive für diese Entscheidung sind unter anderem das Erschließen vielversprechender Absatzmärkte zur langfristigen Erfolgssteigerung, das Verlagern personalkostenintensiver Prozesse in „Niedriglohnländer“ und der Anreiz der Investitionsförderung. Wie zahlreiche Umfragen belegen, gewinnen die mittel- und osteuropäischen Länder als Investitionsstandort in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Durch die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern wachsen zunehmend neue und sehr kaufkräftige Märkte vor Ort heran, die eine echte Alternative zum heimischen Markt darstellen. In den vergangenen zehn Jahren haben ausländische Investoren die mittel- und osteuropäischen Länder nicht einzeln, sondern als eine einheitliche Region betrachtet und so ihre Investitionsentscheidungen getroffen. Inzwischen hat sich jedoch die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Erfolg aus dem Verständnis für die Besonderheiten der einzelnen Volkswirtschaften resultiert.
Von den ersten EU-Beitrittskandidaten der Mittel- und osteuropäischen Länder bietet die Tschechische Republik das größte Potential. Nicht nur die Tatsache, dass Tschechien von den EUBeitrittskandidaten wohl am weitesten vorangekommen ist, bietet auch die zentrale Lage einen besonders guten Zugang, ein sog. Sprungbrett zu anderen osteuropäischen Märkten. Vor allem wegen der wirtschaftlichen Aufgeschlossenheit und politischen Stabilität, des großes Angebots an gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitskräften, günstigem Lohnniveau, niedrigen Produktionskosten sowie Investitionsförderungen durch den Staat und die Gemeinden wird Tschechien als Standort nicht nur von deutschen Investoren gewählt. Viele Unternehmen wollen außerdem die Zusammenarbeit mit wichtigen nationalen Kunden, die bereits ihre Produktionsstätten in den mittelosteuropäischen Raum verlagert haben, sichern und vertiefen.
So wurden allein durch deutsche Unternehmen in den Jahren 1999 bis 2001 1.816 Mio. in Tschechien investiert. Sie sind mit ca. 25% (7.809 Mio.) die größten ausländischen Investoren und wichtigsten Handelspartner Tschechiens.
Als Direktinvestition, in Abgrenzung zum Direktgeschäft, sei im folgenden eine Investition bezeichnet, die zu einer festen, dauerhaften Verknüpfung mit dem Gastland führt. Dies können eine ausländische Tochterkapitalgesellschaft (TKapG), eine ausländische Personengesellschaft (PersG) oder eine ausländische Betriebsstätte (BS) sein.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Tabellen- / Abbildungsverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Rechtliche Ausgestaltung des Auslandsengagements | 1 |
| 1.2 | Steuerlich optimale Rechtsform | 2 |
| 1.3 | Generelle Prämissen und Vorgehensweise | 4 |
| 2. | Steuerlich relevante Rechtsvorschriften des Engagements in Tschechien | 6 |
| 2.1 | Doppelbesteuerungsabkommen | 6 |
| 2.2 | Betriebsstätte | 6 |
| 2.2.1 | Begriffsbestimmung | 7 |
| 2.2.2 | Betriebsstättensondertatbestände | 11 |
| 2.2.3 | Kapitalausstattung der tschechischen Betriebsstätte | 12 |
| 2.3 | Tochterkapitalgesellschaft | 12 |
| 2.3.1 | Begriffsbestimmung | 12 |
| 2.3.2 | Mögliche Formen der Tochtergesellschaften in Tschechien | 14 |
| 2.3.3 | Gesellschafterfremdfinanzierung | 19 |
| 2.4 | Devisenrechtliche Bestimmungen und Kapitaltransfer | 22 |
| 2.5 | Investitionsförderung und Investitionsschutz in Tschechien | 22 |
| 2.6 | Zwischenergebnis | 27 |
| 3. | Betriebsstätte in Tschechien | 29 |
| 3.1 | Gründungsphase | 29 |
| 3.1.1 | Allgemeines | 29 |
| 3.1.2 | Steuerliche Besonderheiten bei der Errichtung einer Betriebsstätte in Tschechien | 30 |
| 3.1.2.1 | Ertragsteuern | 30 |
| 3.1.2.2 | Verkehrsteuern | 31 |
| 3.1.3 | Steuerbelastung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in die tschechische Betriebstätte | 33 |
| 3.1.4 | Möglichkeiten der Verlustverrechnung | 35 |
| 3.2 | Laufende Besteuerung | 38 |
| 3.2.1 | Im Gewinnfall | 38 |
| 3.2.1.1 | Besteuerung in Tschechien | 38 |
| 3.2.1.2 | Besteuerung in Deutschland | 39 |
| 3.2.2 | Im Verlustfall | 41 |
| 3.2.2.1 | Besteuerung in Tschechien | 41 |
| 3.2.2.2 | Besteuerung in Deutschland | 42 |
| 3.2.3 | Steuerbelastungsrechnung | 43 |
| 3.3 | Finanzierung der tschechischen Betriebsstätte | 45 |
| 3.3.1 | Allgemeines | 45 |
| 3.3.2 | Eigenkapital der Betriebsstätte | 46 |
| 3.3.3 | Fremdkapital der Betriebsstätte | 48 |
| 3.3.4 | Steuerbelastungsrechnung | 50 |
| 3.4 | Belastungsvergleich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung | 51 |
| 3.5 | Zwischenergebnis | 52 |
| 4. | Tochterkapitalgesellschaft in Tschechien | 53 |
| 4.1 | Gründungsphase | 53 |
| 4.1.1 | Allgemeines | 54 |
| 4.1.2 | Steuerliche Besonderheiten bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Tschechien | 55 |
| 4.1.2.1 | Ertragsteuern | 55 |
| 4.1.2.2 | Verkehrsteuern | 56 |
| 4.1.3 | Steuerbelastung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in die tschechische Tochterkapitalgesellschaft | 56 |
| 4.1.4 | Möglichkeiten der Verlustverrechnung | 57 |
| 4.2 | Laufende Besteuerung | 58 |
| 4.2.1 | Im Gewinnfall | 58 |
| 4.2.1.1 | Besteuerung in Tschechien | 58 |
| 4.2.1.2 | Besteuerung in Deutschland | 60 |
| 4.2.2 | Im Verlustfall | 63 |
| 4.2.2.1 | Besteuerung in Tschechien | 63 |
| 4.2.2.2 | Besteuerung im Deutschland | 64 |
| 4.2.3 | Steuerbelastungsrechnung | 65 |
| 4.3 | Fremdfinanzierung der tschechischen Tochterkapitalgesellschaft | 66 |
| 4.3.1 | Allgemeines | 66 |
| 4.3.2 | Im Gewinnfall | 67 |
| 4.3.2.1 | Besteuerung in Tschechien | 67 |
| 4.3.2.2 | Besteuerung in Deutschland | 68 |
| 4.3.3 | Im Verlustfall | 69 |
| 4.3.3.1 | Tschechische Grundeinheit erwirtschaftet Verluste | 69 |
| 4.3.3.2 | Inländisches Stammhaus erwirtschaftet Verluste | 69 |
| 4.3.4 | Steuerbelastungsrechnung | 69 |
| 4.4 | Belastungsvergleich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung | 70 |
| 4.5 | Zwischenergebnis | 74 |
| 5. | Fazit | 76 |
| Anhang | 79 | |
| Literaturverzeichnis | 87 | |
| Entscheidungen des Bundesfinanzhofes | 96 | |
| Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen | 97 | |
| Verzeichnis der Rechtsquellen |
40 zip230).231 Die Besteuerung in der BRD erfolgt unabhängig davon, ob die Betriebsstättengewinne auf der Ebene der tBS verbleiben oder an das Stammhaus weitergeleitet werden.232 Die durch die Kollision des Universalitätsprinzips in der BRD und des Territorialitätsprinzips in Tschechien entstandene Doppelbesteuerung im Inland wird durch die Freistellung der Betriebsstätteeinkünfte unter Progressionsvorbehalt233 vermieden (Betriebsstättenprinzip234).235 Im gegebenen Fall bleibt aufgrund des linearen KSt-Satzes die Wirkung des Progressionsvorbehaltes allerdings aus.236 Da jedoch im DBA-Tschechien eine Aktivitätsklausel237 (Art. 23 Abs. 1 Buchst. c DBATschechien) verankert wurde, ist das Betriebsstättenprinzip nur auf aktiv tätige Unternehmen begrenzt. Werden die Voraussetzungen des Art. 23 Abs. 1 Buchst. c DBA-Tschechien nicht erfüllt, wird auf die Anrechnungsmethode i.S.d. Art. 23 b OECD-MA zurückgegriffen und die passiven Betriebsstätteneinkünfte wie inländische besteuert (Kapitalexportneutralität238).239 Insgesamt betrachtet, kommt es zu einer kapitalimportneutralen Besteuerung240. Die Steuerbelastung wird durch die geltenden Vorschriften in Tschechien bestimmt. b) Transfer der Gewinne an die deutsche Mutterkapitalgesellschaft Hier besteht kein Unterschied zum Verbleib der Gewinne in der tBS. c) Weiterausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter Bei der Weiterauschüttung der tschechischen Betriebsstättengewinne an einen „Naturalgesellschafter“ kommt es zu einer Nachbesteuerung der steuerfreien ausländischen Einkünfte. Es greift das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 dEStG. Hiernach wird die Hälfte der Dividende von der [...]
39 ihren Einkünften aus tschechischer Quelle224 steuerpflichtig. Bei der Steuerpflicht wird auf die Rechtsform des deutschen Stammhauses abgestellt.225 In diesem Fall unterliegt also die tBS der tKSt i.H.v. 31%226. Wenn der Gesetzgeber oder ein DBA nichts anderes vorsieht, ist also die dMKapG grundsätzlich nach den für Ansässige geltenden Vorschriften steuerpflichtig.227 b) Transfer der Gewinne an die deutsche Mutterkapitalgesellschaft Hierbei entstehen keine Unterschiede zum vorherigen Abschnitt. Beim Transfer der Gewinne von der tBS an die dMKapG (sog. Repatriierung) werden Quellensteuern nur äußerst selten erhoben. Wenn diese Steuer erhoben wird, dann sofort im Entstehungsjahr, da bei der tBS der Gewinn als sofort zugeflossen fingiert wird. 228 c) Weiterausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter Bei der Weiterausschüttung der Betriebsstättengewinne von der dMKapG an ihre Anteilseigner ergeben sich in der Tschechischen Republik keine Steuerauswirkungen. d) Gewerbesteuer Das DBA bezieht grundsätzlich auch die GewSt ein, so dass Tschechien im Prinzip ein Besteuerungsrecht zustehen würde. Diese Steuer wird jedoch nicht erhoben, da das tschechische Steuersystem keine GewSt vorsieht.229 Die Steuerbelastung entspricht somit dem tschechischen Körperschaftssteuerniveau. 3.2.1.2 Besteuerung in Deutschland a) Verbleib der Gewinne in der tschechischen Betriebsstätte Gewinne der tBS unterliegen als ausländische Einkünfte generell (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. §§ 34d Nr. 2 Buchst. a, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 dEStG) der unbeschränkten Steuerpflicht (Universalitätsprin- [...]
3.2.1.1 Besteuerung in Tschechien a) Verbleib der Gewinne in der tschechischen Betriebsstätte Tschechische Betriebsstätte „Betriebsstättengewinne sind nach dem tschechischen Steuerrecht grundsätzlich nach der direkten Methode zu ermitteln. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann aber auch auf die indirekte Methode oder auf eine im konkreten Fall als sachgerecht erscheidende Mischung beider Methoden, zurückgegriffen werden.“219 Nach Art. 7 Abs. 6 DBA-Tschechien soll die einmal gewählte Methode der Betriebsstättengewinnermittlung beibehalten werden, es sei denn, es liegen ausreichende Gründe für den Wechsel vor.220 Die Ermittlung der steuerlichen BMG kann dabei auf zwei Arten erfolgen. Bei der Standardbesteuerung nimmt die tBS die Stellung einer juristischen Person an, die tschechischer Steuerresident ist.221 Die Ermittlung erfolgt nach den Regeln des tschechischen Einkommenssteuergesetzes, wobei das Betriebsergebnis, das in den Büchern der tBS ausgewiesen ist, die Basis bildet. Weicht die Arbeitweise der tBS von den üblichen Tätigkeiten ab, kann die Höhe der BMG bzw. die Besteuerung in einer persönlichen Besprechung mit dem zuständigen Finanzamt erhoben und durch Bescheid des Finanzamt festgestellt werden.222 Hierbei wird entweder eine Pauschale (meistens 1-4%) auf alle Erträge der BS oder eine „Kopf-Steuer“ (z.B. CZK 20 000 pro Monat und Mitarbeiter) erhoben. Beim Vergleich der beiden Besteuerungsverfahren ist ersichtlich, dass die Standardbesteuerung vor allem für Unternehmen in der Anfangsphase aufgrund der in der Regel zu erwartenden Verluste, günstig sein kann. Während sich bei dem zweiten Verfahren immer ein positives Ergebnis (also Steuerpflicht) ergibt, ist bei der Standardbesteuerung am Ende ein Steuerverlust zu erwarten.223 Deutsche Mutterkapitalgesellschaft Gesellschaften, die ihren Sitz oder die Geschäftsleitung außerhalb der Tschechischen Republik haben, werden nach § 17 Abs. 4 tEStG als beschränkt steuerpflichtig qualifiziert und sind lediglich mit [...]
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Sedlácková, Petra März 2003: Direktinvestitionen einer deutschen Kapitalgesellschaft in Tschechien, Hamburg: Diplomica Verlag
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Rechtsformwahl, Besteuerung, Optimale Rechtsform, Investition, EU-Beitritt



