Vertragsanpassung und Streitbeilegung bei internationalen Bauprojekten auf Basis der FIDIC-Standardvertragsmuster
Ein Vergleich mit den deutschen Regelungen der VOB/B
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Sebastian Bathe
- Abgabedatum: November 2005
- Umfang: 313 Seiten
- Dateigröße: 1,6 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Technische Universität Dortmund Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9223-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9223-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9223-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bathe, Sebastian November 2005: Vertragsanpassung und Streitbeilegung bei internationalen Bauprojekten auf Basis der FIDIC-Standardvertragsmuster, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Vertragsbedingungen, Vertragsmuster, Standardvertragsbedingungen, FIDIC, Red Book
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Diplomarbeit von Sebastian Bathe
Problemstellung:
Die Abwicklung von Bauverträgen erfolgt in den industrialisierten Ländern bzw. bei Großprojekten unabhängig von ihrer geografischen Orientierung stets unter dem Gesichtspunkt besonderer Rahmenbedingungen, die man als strukturelle Besonderheiten der Bauprojektentwicklung bezeichnen kann. Jedoch stehen diesen Rahmenbedingungen national unterschiedliche Branchen-, Organisations- und Vertragsstrukturen zur Projektabwicklung gegenüber. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Situation der Projektbeteiligten in Deutschland derzeit nicht allein aufgrund konjunktureller Einflussfaktoren problematisch. Gewandelte Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft zeigen zurzeit deutlich, dass hier die traditionellen Modelle der Vertragsabwicklung an zentralen Punkten ineffizient bzw. suboptimal geworden sind. Vor diesem Hintergrund gilt es, neue Konzepte zu formulieren, die den veränderten Anforderungen besser gerecht werden und den Weg für eine effizientere Projektabwicklung ebnen.
Ein Ansatz dafür ist die Reformierung der Bauvertragsstrukturen in Deutschland. Hier bieten etwa die ausländische Bauwirtschaft oder international etablierte Vertragsformen entsprechende Innovationspotentiale. Ein Beispiel für eine erfolgreiche auf Deutschland adaptierte Vertragsalternative liefern die aus dem angelsächsischen Recht stammenden GMP-Verträge. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass es aufgrund verschiedener Rechtssysteme und Branchenstrukturen in den einzelnen Ländern schwer bzw. unmöglich ist jede effiziente Vertragsform auf die nationale Ebene zu übertragen. Dennoch können ggf. Lösungsansätze für die operative bzw. strukturelle Abwicklung typischer Vertragsprobleme gefunden werden, um sie dann mittels geeigneter Vertragsklauseln auch in Deutschland einzusetzen, sofern sie nicht gegen gültige Rechtsprinzipien verstoßen.
Das Ziel der Arbeit ist es, in diesem Zusammenhang die internationalen gebräuchlichen FIDIC-Vertragsmuster vorzustellen und im Hinblick auf ihre Adaption von Verfahrensregeln zur Lösung zentraler Kernprobleme des Bauvertrages zu analysieren.
Im zweiten Teil dieser Arbeit werden zunächst die Probleme der Bauvertragsabwicklung aufgezeigt. Dabei werden im Wesentlichen die Schwierigkeiten herausgestellt, die aus den ökonomischen, branchenstrukturellen und rechtlichen Rahmenbedingen von Bauverträgen resultieren.
In dem dritten Teil dieser Arbeit werden die Grundzüge und Strukturen der FIDIC-Vertragsmuster erläutert. Hier beginnt der Autor mit die Vorstellung der publizierenden Organisation und deren Entstehungsgeschichte. Ferner werden die neuen Vertragsmuster von 1999 als Mittelpunkt dieser Untersuchung präsentiert, nicht ohne auf die älteren Auflagen Bezug zu nehmen. Bei der Beschreibung der neuen Regelwerke wird besonders auf die formellen und inhaltlichen Besonderheiten eingegangen. Es werden klare Kriterien skizziert, die die Möglichkeiten zur Gestaltung von FIDIC-Verträgen verdeutlichen und einen Vergleich zur Vertragssystematik der VOB erlauben.
Der vierte Teil stellt die Hauptakteure und die besonderen Formen vertraglicher Institutionen bei der Vertragsabwicklung nach FIDIC vor. In diesem Zusammenhang sollen die in den FIDIC-Vertragsmustern normierten Rechte und Pflichten, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind und die zur Absicherung der Hauptleistungspflichten dienen, in ihrem Zusammenwirken systematisch dargestellt und analysiert werden. Des Weiteren wird ein besonderes Augenmerk auf die einzelnen Phasen der Streitentscheidung nach FIDIC mit den entsprechenden Entscheidungsorganen gelegt. Bei der deutschen Bezeichnung der Parteien der FIDIC-Vertragsmuster orientiert sich der Autor an der Terminologie des deutschen Bauvertragsrechts der VOB/B.
Im fünften Teil werden die in den FIDIC-Vertragswerken getroffenen Regelungen hinsichtlich der Vertragsanpassung bei Behinderung und Leistungsmodifikation untersucht und mit den entsprechenden deutschen VOB/B-Lösungen verglichen. Dabei ist es dem Autor wichtig, sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte der unterschiedlichen Verfahren der einzelnen Regelwerke herauszuarbeiten, zu bewerten und gegenüberzustellen, um dann bei Bedarf über die Adaption effizienter Regelungen der FIDIC-Vertragsbedingungen zu diskutieren.
Das letzte Kapitel beantwortet in einer Schlussfolgerung die Frage, welche Vertragsprobleme mit den FIDIC-Vertragsbedingungen besser gelöst werden. Es gibt Aufschluss darüber, ob die Absicht der Vertragsväter, mit den FIDIC-Vertragsdokumenten eine Grundlage für funktionierende Ingenieurkunst zu schaffen im Einzelnen erreicht wurde und ob eine eventuelle Adaption einzelner Vertragspunkte auch in Deutschland sinnvoll wäre.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Tabellenverzeichnis | VIII | |
| Abkürzungsverzeichnis | IX | |
| I. | Anlass/ Zielsetzung/ Vorgehensweise | 1 |
| II. | Probleme der Bauvertragsabwicklung | 3 |
| 1. | Ökonomische Rahmenbedingungen | 3 |
| 2. | Organisationale Rahmenbedingungen | 6 |
| 3. | Rechtliche Rahmenbedingungen | 9 |
| 4. | Lösungsansätze | 10 |
| III. | Grundzüge und Strukturen der FIDIC-Standardvertragsmuster | 11 |
| 1. | Vorstellung der FIDIC | 11 |
| 2. | Möglichkeiten der Vertragsgestaltung | 17 |
| 2.1 | Vertragsart | 18 |
| 2.1.1 | Der Bauvertrag | 18 |
| 2.1.2 | Der Anlagenvertrag | 19 |
| 2.2 | Art der Leistungsbeschreibung | 20 |
| 2.2.1 | Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Bill of Quantities) | 20 |
| 2.2.2 | Funktionale Leistungsbeschreibung (Employer's Requirements) | 20 |
| 2.3 | Art der Vergütung | 21 |
| 2.3.1 | Einheitspreisvertrag (Re-Measurement Contract) | 21 |
| 2.3.2 | Pauschalpreisvertrag (Turnkey-Lump-Sum-Contract) | 22 |
| 2.3.3 | Selbstkostenerstattungsvertrag (Cost-Reimbursable-Contract) | 24 |
| 2.3.4 | Stundenlohnvertrag | 25 |
| 2.4 | Unternehmereinsatzformen | 25 |
| 2.4.1 | Fachunternehmer | 25 |
| 2.4.2 | Der Generalunternehmer (General Contractor) | 26 |
| 3. | Die FIDIC-Standardvertragsmuster | 28 |
| 3.1 | Die traditionellen FIDIC-Vertragsmuster | 31 |
| 3.2 | Die neuen FIDIC-Vertragsmuster von 1999 | 33 |
| 3.2.1 | Das Neue Red Book (Conditions of Contract for Construction) - Der Bauvertrag | 35 |
| 3.2.2 | Das Neue Yellow Book (Conditions of Contract for Plant and Design-Build) - Der Anlagenvertrag | 36 |
| 3.2.3 | Das Silver Book (Conditions of Contract for EPC/Turnkey Projects) - Der EPC Vertrag | 37 |
| 3.2.4 | Das Green Book (The Short Form of Contract) | 39 |
| 3.3 | Aufbau und Struktur der neuen FIDIC-Vertragsmuster | 41 |
| 3.3.1 | Foreword | 42 |
| 3.3.2 | General Conditions | 42 |
| 3.3.3 | Guidance for the Preparation of the Particular Conditions | 48 |
| 3.3.4 | Forms | 50 |
| 3.4 | Überlegungen zur Vertragsgestaltung | 51 |
| 3.5 | Regelungen und Abwicklung bei der Auftragsvergabe | 52 |
| 3.5.1 | Die einzelnen Vergabeverfahren | 52 |
| 3.5.2 | Die Ausschreibung mit den Formularen von FIDIC | 54 |
| 3.5.3 | Auswahl des Bieters und anschließende Vertragsverhandlungen | 57 |
| 3.5.4 | Besonderheiten bei der Auftragsvergabe auf Grundlage des EPC Vertrags (Silver Book) | 57 |
| 3.6 | Der Vertrag | 59 |
| 3.6.1 | Die Vertragsbestandteile | 61 |
| 3.6.2 | Hierarchie der Vertragsbestandteile | 63 |
| IV. | Hauptakteure und vertragliche Institutionen | 66 |
| 1. | Der Auftraggeber (The Employer) | 67 |
| 1.1 | Vertragliche Pflichten des Auftraggebers | 68 |
| 1.1.1 | Vergütungspflicht | 68 |
| 1.1.2 | Mitwirkungs- und Kooperationspflichten | 68 |
| 1.1.2.1 | Recht auf Zugang zur Baustelle und Besitzverschaffung | 69 |
| 1.1.2.2 | Konzessionen, Lizenzen und Genehmigungen | 70 |
| 1.1.2.3 | Angaben zur Baustelle | 71 |
| 1.1.3 | Abnahmepflicht | 74 |
| 1.1.4 | Prüfung nach Fertigstellung | 79 |
| 1.1.5 | Absicherung der Auftraggeberpflichten | 81 |
| 1.1.6 | Nachweispflicht der Liquidität des Auftraggebers | 83 |
| 2. | Der Auftragnehmer (The Contractor) | 85 |
| 2.1 | Generalunternehmereinsatzformen nach FIDIC | 85 |
| 2.1.1 | Der Subunternehmer (The Subcontractor) | 85 |
| 2.1.2 | Der benannte Subunternehmer (The nominated Subcontractor) | 87 |
| 2.1.3 | Vertreter des Auftragnehmers (Contractor's Representative) | 88 |
| 2.2 | Vertragliche Pflichten des Auftragnehmers | 89 |
| 2.2.1 | Herstellung des vertragsgerechten Werkes | 89 |
| 2.2.2 | Planungs- und Projektierungsleistung | 91 |
| 2.2.3 | Anforderungen an die Leistungserbringung | 96 |
| 2.2.4 | Zeitaspekt bei der Leistungserbringung | 107 |
| 2.2.5 | Dokumentation des Baufortschritts | 111 |
| 2.2.6 | Duldungspflicht bei Anordnung vorübergehender Suspendierung der Arbeiten | 113 |
| 2.2.7 | Prüfung bei Fertigstellung | 114 |
| 2.2.8 | Absicherung der Auftragnehmerpflichten | 116 |
| 2.2.9 | Nebenpflichten | 119 |
| 3. | Der Beratende Ingenieur (The Engineer) | 126 |
| 3.1 | Die Stellung des Engineer in den traditionellen FIDIC-Vertragsmustern | 127 |
| 3.1.1 | Die administrativen Aufgaben des Engineer | 127 |
| 3.1.2 | Die Streitentscheidungsfunktion des Engineer im Verfahren nach Klausel 67 des alten Red Book | 128 |
| 3.1.3 | Kritik an der Stellung des Engineer in den traditionellen FIDIC-Vertragsmustern | 130 |
| 3.2 | Die Stellung des Engineer in den neuen FIDIC-Vertragsmustern von 1999 | 131 |
| 3.2.1 | Anforderungsprofil des Engineer und seine Bestellung | 132 |
| 3.2.2 | Pflichten und Befugnisse des Engineer | 134 |
| 3.2.3 | Streitentscheidungen des Engineer | 136 |
| 3.3 | Die Stellung des Engineer im Vergleich zu Deutschland | 138 |
| 4. | Der Bauherrenvertreter im EPC Vertrag (The Employer's Representative) | 140 |
| 5. | Die Streitschlichtungsstelle (The Dispute Adjudication Board) | 145 |
| 6. | Das Schiedsgericht (The Arbitration) | 149 |
| V. | Untersuchung von FIDIC-Kernklauseln und Vergleich mit der VOB | 150 |
| 1. | Vertragsanpassung | 150 |
| 1.1 | Vertragsanpassung bei Behinderungen | 154 |
| 1.1.1 | Regelungen zur Behinderung nach VOB/B | 156 |
| 1.1.1.1 | Vertragsrechtliche Probleme aus den Anforderungen der VOB/B | 158 |
| 1.1.1.2 | Praxisprobleme im Umgang mit den Anforderungen nach VOB/B und BGH | 163 |
| 1.1.2 | Regelungen zur Behinderung nach FIDIC | 171 |
| 1.1.2.1 | Verfahren zur Anmeldung von Ansprüchen nach FIDIC | 173 |
| 1.1.2.2 | Bewertung der Regelungen zur Behinderung nach FIDIC | 180 |
| 1.2 | Vertragsanpassung bei Leistungsmodifikationen | 186 |
| 1.2.1 | Regelungen zur Leistungsmodifikation nach VOB/B und ihre Problematik | 186 |
| 1.2.1.1 | Problematik der unvollständigen und fehlerhaften Leistungsbeschreibung | 190 |
| 1.2.1.2 | Problematik der Vereinbarung zur Vergütung | 191 |
| 1.2.1.3 | Ankündigungspflicht als Anspruchsvoraussetzung | 194 |
| 1.2.1.4 | Trennung der geänderten von der zusätzlichen Leistung | 195 |
| 1.2.1.5 | Problematik opportunistischen Verhaltens aufgrund ungleicher Informationsverteilung | 197 |
| 1.2.2 | Regelungen zur Leistungsänderung nach FIDIC | 200 |
| 1.2.2.1 | Recht zur Leistungsänderung | 200 |
| 1.2.2.2 | Inhalt einer Leistungsänderung | 201 |
| 1.2.2.3 | Änderungsvorschlag des Auftragnehmers | 202 |
| 1.2.2.4 | Verfahren zur Durchführung der Leistungsänderung | 203 |
| 1.2.2.5 | Anpassung der Vergütung | 206 |
| 1.2.2.6 | Bewertung der Regelungen zur Leistungsänderung nach FIDIC | 211 |
| 1.3 | Streitbeilegung bei der Vertragsanpassung | 219 |
| 1.3.1 | Regelungen zur Streitbeilegung nach VOB/B | 219 |
| 1.3.2 | Regelung zur Streitbeilegung nach FIDIC | 220 |
| 1.3.2.1 | Streitbeilegung durch den Engineer | 221 |
| 1.3.2.2 | Streitbeilegung durch das Dispute Adjudication Board (DAB) | 222 |
| 1.3.2.3 | Streitbeilegung durch das Schiedsgericht (Arbitration) | 225 |
| 1.3.2.4 | Dauer des Streitbeilegungsverfahrens | 230 |
| 1.3.2.5 | Bewertung der Regelungen zur Streitbeilegung nach FIDIC | 232 |
| VI | Schlussbetrachtung | 238 |
| Literaturverzeichnis | 241 | |
| Konsultationsverzeichnis | 259 | |
| Adressverzeichnis | 260 | |
| Verzeichnis der verwendeten Internetadressen | 261 | |
| Danksagung | 262 | |
| Erklärung der selbständigen Abfassung der Arbeit | 263 | |
| Anlagenverzeichnis | 264 | |
| Anmerkung zu Anlage 1-7 (Garantieformulare für Sicherheiten): | 265 | |
| Anlage 1: | Parent Company Guarantee - Beispielformular für die Garantie der Muttergesellschaft | 266 |
| Anlage 2: | Tender Security - Beispielformular für eine Bietungsgarantie | 267 |
| Anlage 3: | Performance Security - Beispielformular für eine Erfüllungssicherheit (Garantieerklärung) | 268 |
| Anlage 4: | Performance Security (surety bond) - Beispielformular für Erfüllungssicherheit (Bürgschaftserklärung) | 269 |
| Anlage 5: | Advance Payment Guarantee - Beispielformular für eine Vorauszahlungsgarantie | 270 |
| Anlage 6: | Retention Money Guarantee - Beispielformular für eine Garantie für zurückbehaltene Summen | 271 |
| Anlage 7: | Payment Guarantee by Employer - Beispielformular für eine Zahlungsgarantie durch den Auftraggeber | 272 |
| Anlage 8: | Appendix to Tender am Beispiel des Red Book | 273 |
In den FIDIC-Vertragswerken ist der in der Rangfolge an oberster Stelle stehende Auftraggeber bzw. Employer mit dem deutschen „Bauherrn“ gleichzusetzen. Der „Bauherr“ ist derjenige, in dessen Verantwortung ein Bauvorhaben durchgeführt wird und der dementsprechend auch die Herstellkosten für die Baumaßnahme trägt. Der Bauherr ist also gemäß vorstehender Erläuterung immer auch Auftraggeber irgendeines Vertragspartners. Es sei denn, er realisiert eigenständig das komplette Bauvorhaben ohne Unterstützung, was aber im Allgemeinen die seltene Ausnahme darstellt. Er ist also i.d.R. gleichzeitig Auftraggeber z.B. eines Generalunternehmers. Für den Nachunternehmer wiederum sind Bauherr und Auftrageber jedoch zwei unterschiedliche Personen, da er durch den Fachunternehmer beauftragt wird. Beim Bauherrn kann es sich um eine oder mehrere natürliche Personen handeln. Er kann aber genauso in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten oder des öffentlichen Rechts organisiert sein. Bei internationalen Bauvorhaben sind auf der Bauherrn- bzw. der Auftraggeberseite nicht selten Staaten, staatliche Organisationen oder staatseigene Unternehmen zu finden. 1.1. Vertragliche Pflichten des Auftraggebers Die Pflichten des Auftraggebers werden in allen drei Büchern in Klausel 2 „The Employer“ (Der Auftraggeber) der General Conditions geregelt. Neben der Vergütungspflicht als zentrale Vertragspflicht des Auftraggebers, machen gerade im Bauvertrag weitere Pflichten die Realisierung eines Projektes erst möglich. 1.1.1. Vergütungspflicht Diese Hauptpflicht, erhaltene Leistungen finanziell zu vergüten, resultiert unmittelbar aus dem Vertrag. Dabei sind die Bedingungen des Vertragspreises und der Bezahlung in Klausel 14 „Contract Price and Payment“ aller FIDIC-Vertragswerke definiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Preisberechnung und den Zeitpunkt der Zahlungen gelegt. Die Methode der Preisberechnung stellt dabei ein wesentliches Kriterium zur Differenzierung und Kategorisierung von Bau- und Anlagenverträgen dar. 1.1.2. Mitwirkungs- und Kooperationspflichten Der Erfolg großer Bau- und Anlagenprojekte hängt maßgeblich von der Kooperation der Vertragsparteien ab. Kooperation bedeutet im Vertragsrecht das Zusammenwirken der Vertragspartner zur Erreichung des Vertragszwecks. Vorraussetzung der Kooperation ist die Anerkennung der [...]
reits zu Beginn Beteiligungsregelungen vorgesehen und deren Einhaltung kontrolliert und gewährleistet werden. Ferner sollte die international übliche und von FIDIC vorgesehene starke Rolle des Engineer in Bezug auf Funktion und Aufgabenbereich geregelt werden. Gleiches gilt natürlich auch für den Part des Employer’s Representative, falls das Silver Book die Vertragsgrundlage darstellt.181 Im Folgenden werden die Hauptakteure bei der Vertragsabwicklung nach FIDIC bezüglich ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten untersucht. Des Weiteren wird ein besonderes Augenmerk auf die einzelnen Phasen der Streitentscheidung nach FIDIC mit den entsprechenden Entscheidungsorganen gelegt. Bei der deutschen Bezeichnung der Parteien der FIDICVertragsmuster orientiert sich der Autor an der Terminologie des deutschen Bauvertragsrechts der VOB/B. 1. Der Auftraggeber (The Employer) In der Baupraxis werden die Begriffe „Bauherr“ und „Auftraggeber“ häufig synonym verwendet. Es ist jedoch zu beachten, dass es bei ein und demselben Bauvorhaben mehrere Auftraggeber geben kann, jedoch nur einen Bauherrn. Hierzu bietet die Literatur folgende Klarstellung an:182 Im privaten Baurecht wird heute allgemein der Begriff „Auftraggeber“ verwendet. Der Auftraggeber ist derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung Bauleistungen, Architektenleistungen, Ingenieurleistungen usw. erbracht werden. Die Bezeichnung „Auftraggeber“ ist deshalb durchgehend in deutschen Verordnungen wie der VOB und der HOAI gebräuchlich. Aber auch in den meisten deutschen Übersetzungen der FIDIC-Vertragsmuster wird der Begriff des „Employer“ mit dem des „Auftragebers“ besetzt. Es ergibt sich aber gerade aus dieser vertragsrechtlichen Definition des Auftragebers, dass bei ein und derselben Baumaßnahme zahlreiche Auftraggeber in nachgeschalteter Form projektbeteiligt sein können. So ist es für ein Bauvorhaben denkbar, dass der „Bauherr“ einen Generalunternehmer beauftragt, dieser wiederum zahlreiche Fachunternehmer, die ihrerseits die Beauftragung von Nachunternehmern vornehmen. So definiert sich auch in den FIDICVertragsmustern der Auftraggeber nicht als „der“, sondern als „ein“ Auftrageber, der die Rolle des Vertragspartners des Auftragnehmers aus einem bestimmten Bau- oder Anlagenvertrag einnimmt. [...]
Anhand der Prioritätenliste der FIDIC-Vertragbestandteile lässt sich weiter feststellen, dass die Besonderen Vertragsbedingungen in der Rangfolge vor den Allgemeinen Vertragsbedingungen stehen, da mit ihnen allgemeine Vertragsformulierungen abgeändert bzw. ersetzt werden. Bei verbleibendem Klärungsbedarf hinsichtlich Rangfolge, trotz vorgegebener Prioritätenliste in Klausel 1.5, überträgt FIDIC im Bau- und Anlagenvertrag die Entscheidungsgewalt darüber dem Engineer: „If an ambiguity or discrepancy is found in the documents, the Engineer shall issue any necessary clarification or instruction.”180 Diese Regelung ist kritisch zu betrachten, da die neuen FIDICVertragswerke den Engineer ausdrücklich als Vertreter des Auftraggebers und nicht mehr als unabhängigen Dritten sehen. Dem Auftragnehmer bleibt aber in jedem Fall bei Widerspruch gegen eine angeordnete Entscheidung des Engineer, die Anrufung der parteiunabhängigen Streitschlichtungsstelle (DAB). Die genauere Betrachtung der Streitentscheidungsphasen und –organe erfolgt im folgenden Kapitel bei der Vorstellung der Hauptakteure. Auch die VOB legt im Falle von Widersprüchen die Rangfolge der einzelnen Vertragsbestandteile fest. Die Rangfolge nach § 1 Nr. 2 VOB/B fällt hingegen weniger detailliert aus als in den FIDIC-Vertragsmustern. Die in der FIDIC-Prioritätenliste an oberster Stelle stehenden Vertragsbestandteile wie Vertragsurkunde, Annahme- und Angebotserklärung finden in der Rangfolge der VOB keine Erwähnung. Die Leistungsbeschreibung steht in der VOB an oberster Stelle, während einzeln aufgeführte Bestandteile der Leistungsbeschreibung, also Unterlagen, die nur von einer Vertragspartei vorgelegt werden, sich in der Prioritätenliste von FIDIC an unterster Stelle wieder finden lassen. Ansonsten befolgt die VOB ähnlich der FIDIC den Auslegungsgrundsatz, dass die Besonderen den Zusätzlichen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgehen. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832492236
Arbeit zitieren:
Bathe, Sebastian November 2005: Vertragsanpassung und Streitbeilegung bei internationalen Bauprojekten auf Basis der FIDIC-Standardvertragsmuster, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Vertragsbedingungen, Vertragsmuster, Standardvertragsbedingungen, FIDIC, Red Book



