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Zielmarkt Türkei

Erfolgreich exportieren und investieren

Zielmarkt Türkei
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Nilüfer Bicen
  • Abgabedatum: Juli 2004
  • Umfang: 107 Seiten
  • Dateigröße: 1,9 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9218-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9218-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9218-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bicen, Nilüfer Juli 2004: Zielmarkt Türkei, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Investitionsmöglichkeiten, Wirtschaftliche Entwicklung, Beitritt Europäische Union, Markterkundung, Werbung

Diplomarbeit von Nilüfer Bicen

Einleitung:

Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei reichen viele Jahrhunderte zurück. Zwischen den beiden Ländern hat sich in diesem Zeitraum eine Freundschaft gebildet, die auch heute noch gepflegt wird.

Gegenwärtig bestimmten drei Faktoren diese Beziehung: politisch die türkische Kandidatur für den EU-Beitritt, menschlich die Anwesenheit von ca. 2,5 Mio. Menschen türkischer Abstammung in Deutschland und wirtschaftlich die intensiven Handelsbeziehungen.

Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei reichen viele Jahrhunderte zurück. Zwischen den beiden Ländern hat sich in diesem Zeitraum eine Freundschaft gebildet, die auch heute noch gepflegt wird.

Gegenwärtig bestimmten drei Faktoren diese Beziehung: politisch die türkische Kandidatur für den EU-Beitritt, menschlich die Anwesenheit von ca. 2,5 Mio. Menschen türkischer Abstammung in Deutschland und wirtschaftlich die intensiven Handelsbeziehungen.

1964 wurde das „Deutsch-Türkische Abkommen über soziale Sicherheit“ verabschiedet. Die Migration türkischer Arbeitnehmer hielt bis zum Anwerbestopp 1973 an. Heute leben diese türkischen Gastarbeiter zum Teil schon in der 4. Generation in Deutschland.

Wie bereits erwähnt, ist die Türkei im Bereich der militärischen Zusammenarbeit seit Anfang des 19. Jahrhunderts ein wichtiger Partner. Die Tatsache, dass mehr als 2 Mio. türkische Staatsbürger in Deutschland leben, verleiht dieser Beziehung einen besonderen Charakter, und wirkt sich auch auf die Innenpolitik der beiden Länder aus.

Diese positive Haltung der jetzigen Bundesregierung unter Gerhard Schröder zum EU-Beitritt der Türkei hat den Beziehungen einen neuen Impuls gegeben und die beidseitigen Kontakte intensiviert.

Seit 1980 hat sich der gegenseitige Handel versechsfacht, und die in der Türkei engagierten deutschen Unternehmen haben am andauernden Aufschwung des Landes teilhaben können. Damals war der aus Deutschland in die Türkei exportierte Warenwert höher als der Wert der Importe nach Deutschland. Heute ist dieses Verhältnis beinahe ausgeglichen.

Traditionell ist Deutschland der wichtigste Handelspartner des Landes. Im Vergleich dazu stand die Türkei 2002 auf Platz 20 der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Der Anteil der BRD am gesamten Exportvolumen der Türkei betrug 2003 15,8 % und am Importvolumen 13,6 %.

Wie bereits im Handel nimmt Deutschland auch im Bezug auf Fremdinvestitionen einen wichtigen Platz ein. Ende Juni 2003 lag Deutschland mit einem Investitionsvolumen von 4 586,95 Mio. US$ in der Türkei hinter Frankreich und den Niederlanden auf Rang 3. Heute existieren in der Türkei über 1 000 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung.

Nachdem in den 60er Jahren die ersten Gastarbeiter nach Deutschland ka-men zeigte sich Ende der 80er Jahre, dass sie sich dauerhaft hier niederlas-sen werden. Diese Entwicklung brachte mit sich, dass aus den Arbeitnehmern mit der Zeit Arbeitgeber wurden.

Eine Studie des Verbandes ATIAD und der Unternehmensberatung KPMG des Jahres 2001 ergab folgendes Ergebnis:

Schaut man auf die Landkarte oder bewertet man die Geschichte und die Kultur, könnte man sich die Beantwortung der Frage „Gehört die Türkei zu Europa?“ relativ leicht machen. Die Antwort würde eher negativ ausfallen. Stellt man die Frage politisch und wirtschaftlich, könnte die Antwort positiv ausfallen.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis 1
I. Informationen über das Land 2
1. Das Land
2. Die Mentalität
3. Die Politik
II. Investitionschancen deutscher Unternehmen in der Türkei 6
1. Deutschland und Türkei - alte Freunde
1.1 Geschichte der türkisch-deutschen Beziehungen
1.2 Politische Beziehungen
1.3 Wirtschaftsbeziehungen
2. Beitritt der Türkei in die EU – Herausforderung für die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
2.1 Die Türkei - ein Teil Europas und langjähriger Partner der EU
2.2 Gründe für die europäische Perspektive
2.3 Gegenargumente, die gar keine sind
2.4 Entwicklung und aktueller Stand der Beitrittsverhandlungen
2.5 Fazit und Ausblick
3. Die Offenheit für Direktinvestitionen und Export
3.1 Investitionsanreize
3.1.1 Förderung durch den Bund
3.1.2 Förderprogramme der Förderbank Bayern (LfA)
3.1.3 Investitionsförderung durch die türkische Regierung
3.2 Freizonen
3.3 Steuervergünstigungen
4. Das Wachstum des Marktes Türkei
4.1 Wirtschaftliche Entwicklung
4.2 Entwicklungen in Branchen und Sektoren
4.3 Wachstumsbranchen
III. Formen des Engagements in der Türkei 40
1. Export
1.1 Außenhandel
1.2 Einfuhrvorschriften
1.2.1 Begleitpapiere
1.2.2 Einfuhrbeschränkungen
1.2.3 Angebote
1.2.4 Technische Vorschriften und Normen
1.3 Zollvorschriften
1.4 Einfuhrnebenabgaben
1.5 Zollverfahren
1.6 Recht
2. Jointventures mit türkischen Unternehmen
2.1 Vor- und Nachteile von Jointventures
2.2 Arten von Jointventure
2.3 Gründung eines Jointventure
2.4 Erfolg mit einem Jointventure
2.5 Interkulturelle Managementprobleme
3. Direktinvestitionen
3.1 Allgemein
3.1.1 Investitionsklima
3.1.2 Investitionsvorbereitung
3.1.3 Investitionsrecht
3.2 Gründung einer Tochtergesellschaft
3.2.1 Gesellschaftsformen
3.2.2 Die Aktiengesellschaft
3.2.3 Die Gesellschaft mit begrenzter Haftung
IV. Markterkundung 73
1. Kontaktaufnahme
2. Marktforschung
2.1 Quellen für Marktanalysen
2.2 Institute im Einzelnen
2.3 Auftragsvergabe an MaFo-Unternehmen
V. Werbung 81
1. Struktur des Werbemarktes
2. Werbeträger
3. Werbeagenturen im Einzelnen
4. Werbemaßnahmen
5. Öffentlichkeitsarbeit
6. Gesetzliche Grundlagen
7. Kundenerwartungen und Verbraucherverhalten
VI. Wissenswertes 94
1. Einreise und Aufenthalt
2. Einfluss religiöser Feste auf das Geschäftsleben
3. Personalbereich
4. Besonderheiten in der Geschäftswelt
Quellenverzeichnis 102

Automatisiert erstellter Textauszug:

SICHERUNGSRECHTE Üblich sind Sicherungsmittel wie z. B. Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme, Hypothek und der Eigentumsvorbehalt. Eigentumsvorbehalt nach türkischem Recht: der Eigentumsvorbehalt muss am Geschäftssitz des Käufers in ein notarielles Register eingetragen werden es erfolgt ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung; ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend der Käufer ist nicht verpflichtet, vor dem Kauf Einblick in das notarielle Verzeichnis zu nehmen, sodass für den Verkäufer kein rechtlicher Schutz gegen den Erwerb durch Dritte besteht. PRODUKTHAFTUNG Es besteht kein Gesetz über die Produkthaftung. Der Artikel 4 des Gesetzes über den Verbraucherschutz umfasst eine verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung des Herstellers, Importeurs, Verkäufers oder Handelsvertreters für fehlerhafte Waren/Dienstleistungen. Das Institut für Standardisierung (TSE) legt die „gewöhnliche Beschaffenheit“ eines Produktes nach türkischem Standard fest. Alles, was qualitativ und quantitativ von dieser Beschaffenheit abweicht, ist fehlerhaft. Verbraucheransprüche verjähren nach zwei Jahren. Für Rechtsstreitigkeiten sind jetzt Verbraucherschutzgerichte zuständig. GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Patentanträge und Anträge auf Markenschutz (schriftlich und auf türkisch) müssen über einen türkischen Rechtsanwalt beim Patentamt gestellt werden. Schutzfristen... 7 Jahre für Patente, für die kein umfassendes Prüfungsverfahren nötig ist 10 Jahre für Gebrauchsmuster 20 Jahre für Patente, die umfassend geprüft werden der Patentschutz geht verloren, wenn der Inhaber die jährliche Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt die Frist für Markenschutz beträgt 10 Jahre und kann um diese Dauer verlängert werden. [...]

1.5 Zollverfahren Die Anmeldung zu den besonderen Zollverfahren kann nur durch in der Türkei ansässige natürliche oder juristische Personen erfolgen und von der Zollverwaltung bewilligt werden. In Anlehnung an den Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft sind im türkischen Zollgesetz die folgenden besonderen Zollverfahren41 normiert: • Zollgutversandverfahren (Artikel 84 ff. des türkischen Zollgesetzes) eingangsabgabenfreier Transport von Waren vom Ort der Einfuhr bis zum Bestimmungsort innerhalb des Zollgebietes sowie die Durchfuhr durch dieses • Zollgutlagerung (Artikel 108 ff.) abgabenfreie Lagerung in öffentlichen oder privaten Zolllagern bis zum Erhalt einer weiteren zollrechtlichen Bestimmung • Umwandlungsverfahren (Artikel 128 ff.) Waren, die im Zollgebiet der Türkei mit dem Ziel be- oder verarbeitet wurden, nach Änderung der Beschaffenheit, des Charakters und/oder des Wertes der Ware das Umwandlungserzeugnis in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen • Zollverfahren der aktiven Veredelung (Artikel 123 ff.) Nichterhebungsverfahren: keine Erhebung von Zöllen für Waren, die im türkischen Zollgebiet be- oder verarbeitet und als Veredelungserzeugnisse ausgeführt werden Drawback: Für Vormaterialien entrichtete Zölle werden bei Ausfuhr des Veredelungserzeugnisses vergütet • Zollverfahren der passiven Veredelung (Artikel 135 ff.) keine Erhebung von Zöllen für Waren, die für eine Be- oder Verarbeitung in die Türkei eingeführt und anschließend wieder ins Zollausland eingeführt werden [...]

Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist bei der Ermittlung des Zollwertes vom cif-Wert auszugehen. Der Zolltarif wird am Jahresende im türkischen Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht und gilt für das neue Jahr. 1.4 Einfuhrnebenabgaben MEHRWERTSTEUER Die Mehrwertsteuer (Katma Deger Vergisi) wird bei der Lieferung und der Einfuhr von mehrwertsteuerpflichtigen Waren erhoben. Bemessungsgrundlage bei Wareneinfuhren ist der Zollwert inklusive sämtlicher Einfuhrabgaben. Normalsteuersatz 18 % ermäßigter Steuersatz 1 % u. a. für Druckerzeugnisse und unverarbeitete Baumwolle ermäßigter Steuersatz 8 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. In der Türkei registrierte Unternehmen können das Vorsteuerabzugsverfahren anwenden. BESONDERE VERBRAUCHSSTEUER Seit August 2002 unterliegen bestimmte Waren der besonderen Verbrauchssteuer (Özel Tüketim Vergisi ÖTV), die einmalig zu entrichten ist. Abb. 22: Auswahl von verbrauchssteuerpflichtigen Waren [...]

Arbeit zitieren:
Bicen, Nilüfer Juli 2004: Zielmarkt Türkei, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Investitionsmöglichkeiten, Wirtschaftliche Entwicklung, Beitritt Europäische Union, Markterkundung, Werbung

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