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Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit aus Sicht der Kreditinstitute und des (vorläufigen) Insolvenzverwalters

Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit aus Sicht der Kreditinstitute und des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Susann Bochhann
  • Abgabedatum: Juli 2004
  • Umfang: 122 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Hochschule Wismar Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8173-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8173-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8173-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bochhann, Susann Juli 2004: Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit aus Sicht der Kreditinstitute und des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Lebensversicherung, Verwertungskostenpauschale, § 171 InsO, Sicherungsabtretung, Verpfändung

Diplomarbeit von Susann Bochhann

Zusammenfassung:

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu. So mussten im Jahr 2003 mehr als 39.320 Unternehmen und allein 33.609 Verbraucher Insolvenz anmelden. Insgesamt belief sich die Zahl der Insolvenzen im Jahr 2003 auf 100.723.

Da derzeit zwei Drittel der deutschen Bevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren eine Lebensversicherung besitzen und sich zumeist ein beachtlicher Kapitalbetrag dahinter verbirgt, ist sie für Kreditinstitute ein sehr geeignetes Mittel, um sich ihre Forderungen absichern zu lassen. Dies erfolgte bisher i.d.R. durch die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus der Lebensversicherung. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers bietet diese Form der Sicherung jedoch Nachteile im Hinblick auf die Verwertung.

Ziel dieser Arbeit ist, den Kreditinstituten die Möglichkeiten der steuerunschädlichen Kreditsicherung durch Ansprüche aus einer Lebensversicherung aufzuzeigen und diese Möglichkeiten auch im Hinblick auf eine eventuelle Insolvenz des Kreditnehmers zu vergleichen.

Des Weiteren werden die Auswirkungen der Insolvenz des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der Kreditsicherung beleuchtet und außerdem die Verwertung der Ansprüche aus der Lebensversicherung und die damit im Zusammenhang stehende Höhe der Verwertungskosten geprüft und aufgezeigt.

Die vorliegende Arbeit gibt dem Leser Antworten bezüglich der Zuordnung der Versicherungsleistung bei vorhandenen Bezugsberechtigungen, der Übertragbarkeit der versicherungsvertraglichen Gestaltungsrechte sowie die aus der Übertragung resultierenden Konsequenzen. Weiterhin wird die Zuordnung der Versicherungsleistung in Abhängigkeit des Umfanges der zur Kreditsicherung übertragenen Ansprüche aufgezeigt. Es erfolgt eine Darstellung des Zusammenhanges zwischen dem Umfang der Kreditsicherung und den daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen basierend auf dem Steueränderungsgesetz von 1992. Im Rahmen dieser Arbeit wird ferner auf die Anfechtungsmöglichkeiten der Kreditsicherung durch den Insolvenzverwalter nach § 130 bis § 132 InsO eingegangen und die Auswirkungen des Wahlrechts gem.

§ 103 InsO auf den Versicherungsvertrag, Bezugsberechtigungen und Kreditsicherungen erläutert. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung der tatsächlich anfallenden Verwertungskosten i.S. d. § 171 Abs. 2 S. 2 InsO.

Zusammenfassung der einzelnen Kapitel:

Als Ausgangspunkt der Arbeit wird im ersten Kapitel ein Überblick über die verschiedenen Formen der Lebensversicherung gegeben.

Dem folgt eine Darstellung der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Bezugsrechte an der Lebensversicherung und die entsprechende Zuordnung der Versicherungsleistung.

Im zweiten Kapitel werden die Grundlagen der Kreditsicherheiten erläutert und die Lebensversicherung als Kreditsicherheit eingeordnet.

Das dritte Kapitel gibt einen Einblick in die Grundlagen der Insolvenzordnung und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens.

Im nachfolgenden vierten Kapitel wird auf die Sicherungsabtretung und Verpfändung einer Lebensversicherung unter Berücksichtigung des Steueränderungsgesetzes von 1992 und gesetzliche Abtretungsverbote eingegangen. Des Weiteren werden die einzelnen vertraglichen Regelungen erläutert und die sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich der Steuerschädlichkeit, der möglichen Insolvenz des Kreditnehmers und der Sicherheit für die Kreditinstitute dargestellt. Anschließend erfolgt eine rechtliche Prüfung der Umwandlungsmöglichkeit einer Sicherungsabtretung in eine Verpfändung und es wird die Möglichkeit einer Kreditsicherung durch eine Lebensversicherung im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers erläutert.

Die Darstellung der Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf den Lebensversicherungsvertrag und damit zusammenhängende Bezugsrechte, Sicherungsabtretungen bzw. Verpfändungen folgt im fünften Kapitel dieser Arbeit. Dort erfolgt ferner die Prüfung der tatsächlichen Höhe der Verwertungskosten gem.

§ 171 Abs. 2 S. 2 InsO. Nachfolgend wird auf die Besonderheiten in der betrieblichen Altersvorsorge eingegangen.

Abschließend erfolgt im sechsten Kapitel eine Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse.

Inhaltsverzeichnis:

I. Inhaltsverzeichnis III
II. Abkürzungsverzeichnis VII
1. Einleitung 1
1.1 Eingrenzung des Themas 2
1.2 Überblick 3
1.3 Arten der Lebensversicherung 4
1.3.1 Todesfallversicherung 4
1.3.1.1 Risikolebensversicherung und bedingte Leistungspflicht 4
1.3.1.2 Kreditlebens- oder Restschuldversicherung 5
1.3.1.3 Sterbegeldversicherung und unbedingte Leistungspflicht 5
1.3.2 Erlebensfallversicherung 6
1.3.3 Todes- und Erlebensfallversicherung 7
1.3.3.1 Kapitallebensversicherung 7
1.3.3.2 Rentenversicherung 7
1.3.3.2.1 Sofortige Rentenzahlung 8
1.3.3.2.2 Aufgeschobene Rente 8
1.3.3.3 Fondsgebundene Lebensversicherung 8
1.3.3.4 Termfixversicherung 9
1.3.3.5 Versicherung auf verbundene Leben 9
1.3.3.6 Dread-Disease-Versicherung 10
1.3.4 Versicherung auf fremdes Leben 10
1.3.5 Zusatzversicherungen 10
1.3.5.1 Erwerbs-/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 10
1.3.5.2 Unfalltodzusatzversicherung 10
1.3.5.3 Pflegerentenzusatzversicherung 11
1.3.6 Gruppenlebensversicherung, Sammelversicherungsverträge 11
1.3.7 Die Lebensversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge 11
1.3.7.1 Pensionsfonds 11
1.3.7.2 Pensionskasse 11
1.3.7.3 Unterstützungskasse 12
1.3.7.4 Direktzusage 12
1.3.7.5 Direktversicherung 12
1.3.7.6 Rückdeckungsversicherung 12
1.4 Bezugsberechtigungen 13
1.4.1 Widerrufliches Bezugsrecht 13
1.4.2 Unwiderrufliches Bezugsrecht 15
1.4.3 Geteiltes Bezugsrecht 16
1.4.4 Sonstige Arten von Bezugsrechten 18
2. Sicherungsmittel für Kreditinstitute 19
2.1 Personalsicherheiten 20
2.1.1 Bürgschaft 20
2.1.2 Schuldübernahme 20
2.1.3 Garantie 20
2.1.4 Kreditauftrag 21
2.1.5 Patronatserklärung 21
2.1.6 Negativklausel 21
2.1.7 Positiverklärung 22
2.1.8 Gleichstellungsverpflichtung 22
2.2 Realsicherheiten 22
2.2.1 Sicherungsübereignung 22
2.2.2 Sicherungsabtretung 25
2.2.3 Pfandrecht 29
2.2.4 Grundpfandrechte 31
2.3. Einordnung der Lebensversicherung als Kreditsicherheit 33
3. Insolvenzverfahren 35
3.1 Insolvenzeröffnungsverfahren 36
3.1.1 Grundlagen 36
3.1.2 Eröffnungsvoraussetzungen 37
3.1.3 Funktion und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters 39
3.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag 41
3.2 Eröffnung des Insolvenzverfahrens 42
3.2.1 Rechtsfolgen der Eröffnung 43
3.2.1.1 Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse 45
3.2.1.2 Insolvenzanfechtung 46
3.2.1.3 Aussonderungsrechte 49
3.2.1.4 Absonderungsrechte 49
3.3 Besondere Verfahrensarten 52
4. Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit für Kreditinstitute 53
4.1 Die Abtretung von Lebensversicherungen zu Kreditsicherungszwecken 53
4.1.1 Grundlagen der Abtretungsvereinbarung über eine Lebensversicherung 53
4.1.1.1 Abtretungsanzeige 53
4.1.1.2 Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten 53
4.1.1.3 Abtretung bei bestehenden widerruflichen Bezugsrechten 54
4.1.1.4 Abtretung bei bestehenden geteilten Bezugsrechten 55
4.1.2 Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes von 1992 55
4.1.3 Umfang der Abtretung 57
4.1.3.1 Gestaltungsrechte und Steuerschädlichkeit 57
4.1.3.2 Gewinnanteile, Zinsen, Überschuss 61
4.1.3.3 Beitragsdepot 62
4.1.3.4 Künftig entstehende Ansprüche 62
4.1.3.5 Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages 62
4.1.3.6 Drittschuldnerbestätigung 62
4.1.3.7 Übergabe der Police 63
4.1.3.8 Prämienzahlungsübernahme 63
4.1.3.9 Verwertungsfrist 64
4.1.3.10 Rückgewähr 64
4.1.3.11 Übersicherung 64
4.1.4 Wirkung der Abtretung 65
4.1.5 Abtretungsverbote 66
4.2 Die Verpfändung von Lebensversicherungen zu Kreditsicherungszwecken 67
4.2.1 Grundlagen der Verpfändung der Lebensversicherung 67
4.2.2 Verpfändung bei Vorhandensein widerruflicher Bezugsrechte 68
4.2.3 Verpfändung bei bestehenden unwiderruflichen oder geteilten Bezugsrechten 68
4.2.4 Umfang der Verpfändung 68
4.2.4.1 Künftig entstehende Ansprüche 70
4.2.4.2 Übergabe der Police 71
4.2.4.3 Prämienzahlungsübernahme 71
4.2.5 Verwertung 71
4.2.6 Rückgewähr 73
4.3 Die Umwandlungsmöglichkeit der Sicherungsabtretung einer Lebensversicherung in eine Verpfändung 73
4.4 Möglichkeiten der Kreditsicherung durch eine Lebensversicherung im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers 76
4.5 Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters 77
4.5.1 Anfechtung nach § 130 InsO 78
4.5.2 Anfechtung nach § 131 InsO 79
4.5.3 Anfechtung nach § 132 InsO 81
4.5.4 Rechtsfolgen der Anfechtung 81
5. Folgen der Verfahrenseröffnung auf den Lebensversicherungsvertrag 83
5.1 Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach 103 Abs.1 InsO 83
5.1.1 Allgemeines 83
5.1.2 Erfüllungswahl durch den Insolvenzverwalter 85
5.1.3 Nichterfüllungswahl durch den Insolvenzverwalter 86
5.2 Lebensversicherungen mit Bezugsrecht 87
5.2.1 Widerrufliches Bezugsrecht 87
5.2.2 Unwiderrufliches Bezugsrecht 87
5.3 Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus der Lebensversicherung 88
5.3.1 Verwertung 89
5.3.2 Abtretung bei Erfüllungswahl gem. § 103 Abs1 InsO 89
5.3.3 Abtretung der Ansprüche für den Todesfall 90
5.4 Verpfändung von Ansprüchen aus der Lebensversicherung 91
5.5 Höhe der Verwertungskostenpauschale nach § 171 Abs2 InsO 92
5.5.1 Urteil des AG Bonn 94
5.5.2 Urteil des LG Meiningen 95
5.5.3 Rechtsfolgen für die Praxis 95
5.5.4 Umfang der Verwertungskosten 96
5.6 Sonderfragen bei speziellen Formen der Lebensversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge 97
5.6.1 Risikolebensversicherung 97
5.6.2 Lebensversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge 98
6. Schlussbemerkung 99
III. Literaturverzeichnis X
IV. Ehrenwörtliche Erklärung XVI
V. Anlagenverzeichnis XVII
VI. Anlagen XVIII

Automatisiert erstellter Textauszug:

4.1.1.1. Abtretungsanzeige Gem. ALB 86 § 13 Nr. 4 wird die Abtretung jedoch erst wirksam, wenn dem Versicherer die Abtretung durch den bisherigen Verfügungsberechtigten oder den Zessionar, sofern er dazu bevollmächtigt ist85, schriftlich gem. §§ 126 ff. BGB angezeigt wird86. Die Kreditinstitute verfügen hierzu über ein gesondertes Formular, in dem sie sich in der Regel die Bevollmächtigung zur Abtretungsanzeige einräumen lassen (Anlage 1 Punkt 3.4). Die Abtretungsanzeige ist somit eine Wirksamkeitsvoraussetzung i.S.d. § 399 2. HS BGB87 und die Abtretung ist ohne sie absolut unwirksam88. Diese Bedingung ist weder überraschend i.S.d. § 305 c BGB und hält zugleich der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 2 BGB stand89. [...]

3.3. Besondere Verfahrensarten Die Insolvenzordnung sieht besondere Verfahrensarten vor, wobei im Rahmen dieser Arbeit nur flüchtig auf das Verbraucherinsolvenzverfahren eingegangen wird. Für Verbraucher, die als natürliche Personen keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, sehen die §§ 304 ff. InsO bei Stellung eines Insolvenzantrages ein zwingend zur Anwendung gelangendes vereinfachtes Insolvenzverfahren vor. Neben natürlichen Personen fallen auch Personen, die zwar selbstständige wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt haben, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, unter den Anwendungsbereich der §§ 304 ff. InsO (§ 304 Abs. 1 S. 2 InsO). Damit verbunden besteht für diese Personen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung gem. § 286 InsO und die Möglichkeit der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 4 a bis d InsO. [...]

Das Recht zur Verwertung unbeweglichen Vermögens liegt grundsätzlich in den Händen des Gläubigers. Bei beweglichen Sachen hängt die Verwertungsbefugnis davon ab, ob sich die Sache im Besitz des Insolvenzverwalters befindet oder nicht. Hat der Insolvenzverwalter gem. § 148 InsO Besitz an der Sache erlangt, steht ihm gem. § 166 Abs. 1 InsO das alleinige Recht zur Verwertung zu. Dies ist insbesondere der Fall bei zur Sicherheit übereigneten Gegenständen. Bei Forderungen, die der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs vor Verfahrenseröffnung abgetreten hat, hat der Insolvenzverwalter das Recht die Forderung einzuziehen oder in sonstiger Weise zu verwerten (§ 166 Abs. 2 InsO). [...]

Arbeit zitieren:
Bochhann, Susann Juli 2004: Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit aus Sicht der Kreditinstitute und des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Lebensversicherung, Verwertungskostenpauschale, § 171 InsO, Sicherungsabtretung, Verpfändung

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