Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Grunderwerbsteuer bei der Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften im Unternehmensverbund

Grunderwerbsteuer bei der Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften im Unternehmensverbund
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michael Baumann
  • Abgabedatum: September 2003
  • Umfang: 126 Seiten
  • Dateigröße: 597,0 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Fulda Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8014-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8014-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8014-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Baumann, Michael September 2003: Grunderwerbsteuer bei der Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften im Unternehmensverbund, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Restrukturierung, Umwandlung, Steuer, Verschmelzung, Spaltung

Diplomarbeit von Michael Baumann

Problemstellung:

Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer in Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dies ist insbesondere auf folgende Tatsachen zurückzuführen. Durch das Umwandlungssteuergesetz 1995 und die Neufassung des § 8b Abs. 2 KStG sind einerseits die Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierungen ohne zusätzliche ertragssteuerliche Belastung erheblich erweitert worden. Andererseits hat die Belastung von Umstrukturierungen durch die Grunderwerbsteuer deutlich zugenommen. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die durch das Jahressteuergesetz 1997 und durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführten Verschärfungen. Im Einzelnen sind dies die Anhebung des Steuersatzes von 2 v.H. auf 3,5 v.H., die Anbindung der Bemessungsgrundlage an die Grundbesitzwerte des § 138 Abs. 2 oder 3 BewG in bestimmten Fällen und die Einführung eines zusätzlichen Ersatztatbestands in § 1 Abs. 2a GrEStG, sowie die Absenkung der Grunderwerbsteuer auslösenden Beteiligungshöhe i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG von 100 v.H. auf 95 v.H..

Aufgrund der geringeren ertragsteuerlichen Belastung bei gleichzeitig gestiegener grunderwerbsteuerlicher Belastung können grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Planung von Umstrukturierungen in den Vordergrund treten oder diese im Einzelfall sogar verhindern.

Ziel dieser Arbeit ist es, die aus Gründung und Umstrukturierungen resultierenden grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen strukturiert darzustellen und im Anschluss daran Möglichkeiten aufzuzeigen, wie grunderwerbsteuerliche Belastungen vermieden werden können.

Dabei ist in die Untersuchungen mit einzubeziehen, dass das Grunderwerbsteuerrecht Kapitalgesellschaften anders behandelt als Personengesellschaften. Dies wird insbesondere anhand der Vergünstigungsvorschriften nach den §§ 5 und 6 GrEStG für Gesamthandsgemeinschaften und der speziell auf Personengesellschaften zugeschnittenen Besteuerungsvorschrift des § 1 Abs. 2a GrEStG deutlich.

Der Fokus der Betrachtung soll allein schon aufgrund der Tatsache, dass die Mehrzahl aller Umstrukturierungen gruppenintern durchgeführt werden, auf dem Unternehmensverbund liegen. Für derartige Umstrukturierungen gelten keine besonderen Befreiungsvorschriften und die durch die Neuordnung ausgelöste Grunderwerbsteuer ist nicht nur ein lästiges Kostenhindernis, sondern führt aufgrund des ausbleibenden externen Liquiditätszuflusses zu einer zusätzlichen Belastung.

Die Betrachtungen beschränken sich dabei ausschließlich auf grunderwerbsteuerliche Folgen. Auf die Darstellung von wirtschaftlichen und ertragsteuerlichen Konsequenzen muss aufgrund des allein schon aus grunderwerbsteuerlicher Sicht äußerst umfangreichen Sachverhalts verzichtet werden.

Um einen Einstieg in die Grunderwerbsteuer zu schaffen, ist es in einem einleitenden zweiten Teil dieser Arbeit erforderlich, ihren Charakter, ihr Verhältnis zu den anderen Verkehrsteuern und die wichtigsten Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes darzustellen.

Aufbauend auf diesen Grundlagen wird im dritten Teil der Arbeit die Gründung als wichtiges Ereignis im Leben eines Unternehmens auf deren grunderwerbsteuerliche Relevanz untersucht. Dabei sind Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften herauszuarbeiten.

Im vierten Teil der Arbeit werden Umstrukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften auf potentiell steuerbare unmittelbare Grundstücksübergänge überprüft. Dabei ist zu unterscheiden in Umstrukturierungsmaßnahmen auf Basis des Umwandlungsgesetzes und Umstrukturierungsmaßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage. Des Weiteren wird untersucht, inwiefern derartige Umstrukturierungen nach den §§ 5 und 6 GrEStG begünstigt werden können und welche Einflüsse Umstrukturierungen auf frühere Vergünstigungen nach diesen Vorschriften haben können.

Im Anschluss daran sind im fünften Teil der Untersuchung die grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen aus der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften zu erarbeiten. Dabei sind zunächst der allgemeine Regelungsgehalt, die Systematik, die Konkurrenz und die Besteuerungsfolgen der §§ 1 Abs. 2a und 1 Abs. 3 GrEStG darzustellen, um im Anschluss daran typische Umstrukturierungen im Unternehmensverbund zu untersuchen. Ziel der Untersuchung soll unter anderem sein, aus einer eventuell in Frage kommenden Anwendung der Vergünstigungsvorschriften ein gewisses Gestaltungspotential abzuleiten. Gleiches gilt für die Untersuchung zur Vermeidung eines steuerbaren Vorgangs nach § 1 Abs. 2a GrEStG oder § 1 Abs. 3 GrEStG im letzen Unterabschnitt dieses Teils der Arbeit.

Sind Umstrukturierungen durch außergrunderwerbsteuerliche Zielvorgaben geprägt, droht aus grunderwerbsteuerlicher Sicht oft eine Besteuerung der geplanten Maßnahmen. Abschließend soll im sechsten Teil der Arbeit geprüft werden, inwiefern derartige Maßnahmen aufgrund des im vorherigen Kapitel erarbeiteten Gestaltungspotentials doch noch grunderwerbsteuerschonend durchgeführt werden können.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VIII
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2 Themenabgrenzung und Vorgehensweise 2
1.2.1 Umstrukturierungen und deren grunderwerbsteuerliche Relevanz 2
1.2.2 Unternehmensverbund 3
1.2.3 Struktur der Vorgehensweise 4
2. Grundlagen der Grunderwerbsteuer 6
2.1 Charakter der Grunderwerbsteuer 6
2.2 Verhältnis zu anderen Steuerarten 6
2.2.1 Umsatzsteuer 6
2.2.2 Erbschaft- und Schenkungsteuer 8
2.3 Die Steuerbarkeit 9
2.3.1 Gegenstand der Steuer 9
2.3.2 Rechtsträger und Rechtsträgerwechsel 9
2.3.2.1 Rechtsträger i.S.d. Grunderwerbsteuergesetzes 9
2.3.2.2 Rechtsträgerwechsel 11
2.3.3 Grundstück i.S.d. § 2 GrEStG 11
2.3.4 Die Erwerbsvorgänge im Einzelnen 12
2.3.4.1 Gliederung der Erwerbsvorgänge 12
2.3.4.2 Haupttatbestand 13
2.3.4.3 Nebentatbestände 14
2.3.4.4 Ersatztatbestände 16
2.4 Steuervergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer 20
2.4.1 Allgemeines 20
2.4.2 Echte Steuerbefreiungsvorschriften 20
2.4.3 Nichterhebung der Steuer 22
2.4.4 Steueranrechnung und Steuererstattung 24
2.5 Bemessungsgrundlage 25
2.6 Steuerschuldnerschaft 26
3. Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften 27
3.1 Einbringungsverträge 27
3.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften 28
3.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften 30
4. Umstrukturierung von grundstücksbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften 31
4.1 Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz 31
4.1.1 Allgemeines 31
4.1.2 Verschmelzung 32
4.1.3 Spaltung 33
4.1.4 Formwechsel 34
4.2 Umstrukturierungen auf der Grundlage anderer Vorschriften 36
4.2.1 Allgemeines 36
4.2.2 Einbringungsvorgänge 36
4.2.3 Anwachsung 37
4.2.4 Realteilung 38
5. Übertragungen von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften 40
5.1 Vorbemerkung 40
5.2 Anteilsvereinigung und Übertragung bereits vereinigter Anteile nach § 1 Abs. 3 GrEStG 40
5.2.1 Gegenstand der Besteuerung 40
5.2.2 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung 41
5.2.3 Anteilsvereinigung im Organkreis 45
5.2.4 Verstärkung bestehender Beteiligungen 48
5.2.5 Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG auf Personengesellschaften 49
5.3 Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG 51
5.3.1 Gegenstand der Besteuerung 51
5.3.2 Vermögen der Personengesellschaft 53
5.3.3 Änderung des Gesellschafterbestands 53
5.4 Konkurrenz der Vorschriften 55
5.5 Besteuerungsfolgen 58
5.6 Anteilsübertragungen im Unternehmensverbund 63
5.6.1 Anwendung der Vorschriften im Unternehmensverbund 63
5.6.2 Vertikale Anteilsübertragungen 64
5.6.2.1 „up-stream“-Anteilsübertragungen 64
5.6.2.2 „down-stream“-Anteilsübertragungen 66
5.6.3 Horizontale Anteilsübertragungen („side-stream“) 72
5.7 Vermeidung eines steuerbaren Vorgangs nach § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG 76
5.7.1 Kapitalgesellschaften 76
5.7.2 Personengesellschaften 78
5.8 Zusammenfassung 82
6. Gestaltungsmodelle 86
6.1 Gestaltungsüberlegungen 86
6.2 Vermeidung eines steuerbaren unmittelbaren Grundstücksübergangs durch Überführung der Grundstücke in eine Personengesellschaft 89
6.3 Vermeidung einer anstehenden steuerbaren Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft 92
6.3.1 Reduzierung der Beteiligung 92
6.3.2 Überführung der Grundstücke in eine Personengesellschaft 94
6.4 Vermeidung einer anstehenden steuerbaren Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft 96
6.4.1 Reduzierung der Beteiligung 96
6.4.2 Überführung der Grundstücke in eine Personengesellschaft 99
7. Schlussbetrachtung 103
Literaturverzeichnis 108

Automatisiert erstellter Textauszug:

Eine vorrangige Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG sieht die Finanzverwaltung auch in den Fällen, in denen der Anteil an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft mittelbar über eine dazwischengeschaltete Personengesellschaft übertragen wird.292 Kommt es oberhalb der Personengesellschaft zu einer Anteilsübertragung, so löst dieser Vorgang nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht etwa die Besteuerung nach § 1 Abs. 3 GrEStG als mittelbare Anteilsübertragung einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft aus.293 Vielmehr soll es zu einer Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG auf Ebene der Personengesellschaft kommen, da ihr die Grundstücke der Kapitalgesellschaft auf Grundlage des § 1 Abs. 3 GrEStG zugrundeliegenden Gedankens294 zugerechnet werden.295 Diese Auffassung wird von der aktuellen Literatur und der Kommentierung geteilt, da sie der ständigen Rechtsprechung entspricht, wonach ein Grundstück grunderwerbsteuerlich nicht nur dann der Gesellschaft gehört, wenn es in deren Eigentum steht, sondern auch dann, wenn es ihr aufgrund grunderwerbsteuerlicher Kriterien zuzurechnen ist.296 Die Konsequenzen für die Praxis sollen anhand des folgenden Beispiels dargestellt werden. [...]

Während § 1 Abs. 2a GrEStG nur auf Personengesellschaften Anwendung findet, gilt § 1 Abs. 3 GrEStG sowohl für Kapital- als auch für Personengesellschaften. Das Gesetz regelt diese Konkurrenz ausdrücklich, indem für eine Besteuerung nach § 1 Abs. 3 GrEStG nur dann Raum ist, soweit eine Besteuerung gem. § 1 Abs. 2a GrEStG nicht in Betracht kommt. Der Ausschluss der Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG durch § 1 Abs. 2a GrEStG gilt auch dann, wenn nach dessen Satz 3 oder einer Vergünstigungsvorschrift die Steuer nicht erhoben wird.289 § 1 Abs. 3 GrEStG wird stets von den Sachverhalten verdrängt, die den Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG erfüllen.290 Jedoch sind auch Sachverhalte denkbar, in denen es zur einer Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG auf Personengesellschaften kommen könnte. Im Wesentlichen sind dies die Fälle • • • der Übertragung von Anteilen auf Altgesellschafter, der Übertragung von weniger als 95 v.H. der Anteile, der sukzessiven Übertragung von Anteilen über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch die BFH-Rechtsprechung und die Auslegung des Begriffs „Anteil an einer Personengesellschaft“ i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG, nach der bereits ein einziger fremder Minderheitsgesellschafter ausreicht, um eine Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG zu verhindern.291 [...]

hinsichtlich der Bemessungsgrundlage.280 Für die Steuerbarkeit ist es unerheblich, ob mindestens 95 v.H. der Anteile allein unmittelbar oder allein mittelbar oder teils unmittelbar und teils mittelbar übergehen.281 Es stellt sich jedoch auch hier die Frage, wann und in welcher Höhe eine mittelbare Veränderung zu berücksichtigen ist. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass für jede Beteiligungsebene gesondert zu prüfen ist, ob die 95 v.H. Grenze erreicht ist. Ist dies der Fall, ist die mittelbare Beteiligung in voller Höhe zu berücksichtigen.282 Diese Auffassung wird auch von der Kommentierung im Falle der mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft geteilt.283 Jedoch sind im Falle einer doppelstöckigen Personengesellschaft mittelbare Änderungen im Personenbestand der Obergesellschaft auf die Untergesellschaft durchzurechnen, da jeder Gesellschafter der Obergesellschaft über seine Gesamthandsberechtigung am Vermögen der Untergesellschaft beteiligt ist.284 Eine andere Fragestellung ergibt sich hinsichtlich des Anteilserwerbs bereits mittelbar beteiligter Gesellschafter. Fraglich ist, ob die zu § 1 Abs. 3 GrEStG von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch auf Vorgänge des § 1 Abs. 2a GrEStG anzuwenden sind, wenn sich lediglich die mittelbare Beteiligung zu einer unmittelbaren verstärkt.285 Dies ist zweifelhaft, denn die über die Konzentration der Mitgliedschaftsrechte bewirkte Herrschaftsmacht spielt bei der Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG keine Rolle.286 Entscheidender dürfte in diesen Fällen sein, dass es sich bei den bereits mittelbar beteiligten Gesellschaftern in der Regel um Altgesellschafter handeln dürfte und daher [...]

Arbeit zitieren:
Baumann, Michael September 2003: Grunderwerbsteuer bei der Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften im Unternehmensverbund, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Restrukturierung, Umwandlung, Steuer, Verschmelzung, Spaltung

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren