Strukturierte Darstellung der Bilanzierung von Finanztermingeschäften
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stefan Bock
- Abgabedatum: Dezember 2003
- Umfang: 73 Seiten
- Dateigröße: 466,9 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Bochum Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7660-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7660-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7660-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bock, Stefan Dezember 2003: Strukturierte Darstellung der Bilanzierung von Finanztermingeschäften, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: HGB, IAS, Swaps, Option, Future
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Diplomarbeit von Stefan Bock
Einleitung:
In den vergangenen 20 Jahren erfuhren die internationalen Finanzmärkte sowohl in Bezug auf die gehandelte Volumina, aber vor allem die Vielfalt und Komplexität der gehandelten Finanzinstrumente betreffend, ein bemerkenswertes Wachstum. Diese Entwicklung ist vor allem bedingt durch die Globalisierung des Wettbewerbs, die Internationalisierung der Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie durch ihre Deregulierung, in deren Folge die Volatilitäten von Zinsniveaus, Aktien- und Devisenkursen stiegen.
In einem derartigen wirtschaftlichen Umfeld hängt der Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit auch von einem erfolgreichen Management finanzieller Risiken ab, wobei dabei im Mittelpunkt vor allem Derivate oder derivative Finanzinstrumente stehen. Die beiden Begriffe werden im Folgenden synonym verwendet. Durch ihren Einsatz lassen sich die Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus der Anlage- und Finanzierungspolitik effizient steuern. Spektakuläre Unternehmenskrisen in der Vergangenheit, die auf den Einsatz solcher Finanzinstrumente zurückzuführen waren, belegen aber auch eindrucksvoll, dass sich derivative Finanzinstrumente neben dem Einsatz als Instrumente des finanziellen Risikomanagements, sich andererseits aber auch genau so gut für die Schaffung neuer Risikopotentiale eignen. Dies hat dazu geführt, dass mit dem Begriff „Derivate“ bei vielen Menschen negative Assoziationen verbunden sind.
Die vorliegende Arbeit soll anschaulich und in praktischer Weise zeigen, dass Derivate insbesondere bei der Abgrenzung und Umverteilung von Risiken wertvolle Dienste leisten können, jedoch auch das Gefahrenpotenzial von zu Spekulationszwecken abgeschlossenen Derivaten verdeutlichen.
Der erste allgemeine Teil dieser Ausarbeitung hat zum Ziel, die verschiedenen Systematisierungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente umfassend aufzuzeigen. Außerdem werden die Motive sowie die Risiken, die mit dem Abschluss solcher Geschäfte auftreten können, ausführlich dargestellt.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 4 | |
| Abbildungsverzeichnis | 6 | |
| I. | Einleitung | 7 |
| 1. | Systematisierung von Derivaten | 8 |
| 1.1 | Einteilung nach Handelsobjekten | 9 |
| 1.2 | Einteilung nach dem Grad der Erfüllungspflicht | 10 |
| 1.2.1 | Unbedingte Termingeschäfte | 11 |
| 1.2.2 | Bedingte Termingeschäfte | 13 |
| 1.2.3 | Swaps | 18 |
| 1.3 | Einteilung nach dem Handelsort | 20 |
| 2. | Motive für den Handel mit Derivaten | 22 |
| 2.1 | Sicherungszweck | 22 |
| 2.2 | Handelszweck | 23 |
| 2.3 | Spekulationszweck | 23 |
| 2.4 | Arbitragezweck | 24 |
| 3. | Finanzwirtschaftliche Risiken von Derivaten | 25 |
| 3.1 | Adressenausfallrisiken | 25 |
| 3.2 | Marktpreisrisiken | 26 |
| 3.3 | Liquiditätsrisiken | 26 |
| 3.4 | Rechtliche Risiken | 27 |
| 4. | Gegenstand der Untersuchung und Eingrenzung | 28 |
| II. | Hauptteil | 31 |
| 1. | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach dem HGB | 31 |
| 1.1 | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Hedge Accounting nach dem HGB | 33 |
| 1.2 | Unbedingte Termingeschäfte | 33 |
| 1.2.1 | Zinsfutures | 33 |
| 1.2.2 | Forward Rate Agreements | 37 |
| 1.3 | Bedingte Termingeschäfte | 39 |
| 1.3.1 | Zinsoptionen | 39 |
| 1.3.2 | Zinsbegrenzungsvereinbarungen | 41 |
| 2. | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach IAS | 45 |
| 2.1 | Bedeutung der Rechnungslegung nach IAS für die Praxis | 45 |
| 2.2 | Kategorien finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39 | 47 |
| 2.3 | Definition derivativer Finanzinstrumente nach IAS 39 | 49 |
| 2.4 | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Hedge Accounting nach IAS 39 | 50 |
| 2.4.1 | Fair Value-Hedges | 52 |
| 2.4.2 | Cashflow-Hedges | 52 |
| 2.5 | Unbedingte Termingeschäfte | 53 |
| 2.5.1 | Zinsfutures | 53 |
| 2.5.2 | Forward Rate Agreements | 57 |
| 2.6 | Bedingte Termingeschäfte | 60 |
| 2.6.1 | Zinsoptionen | 60 |
| 2.6.2 | Zinsbegrenzungsvereinbarungen | 61 |
| III. | Zusammenfassung und Ausblick | 64 |
| Literaturverzeichnis | 66 |
Bei Abschluss von FRA´s zur Festschreibung der Zinsen aus bestehenden Bilanzposten sind verkaufte FRA´s, die sich auf finanzielle Aktiva des Umlaufvermögens beziehen, mit den Marktzinsen am Bilanzstichtag zu bewerten. Bei Bewertungsverlusten sind Rückstellungen zu bilden. Auf eine Zinsbewertung kann wie in der Bilanz bei kurzlaufenden Geschäften (Restlaufzeiten unter einem Jahr) aus Vereinfachungsgründen verzichtet werden. Alle anderen bilanzpostenbezogenen FRA´s bleiben unbewertet. Mit der Abrechnung eines FRA´s erlöschen alle Rechten und Pflichten und die Ausgleichszahlungen sind somit im Abrechnungszeitpunkt grundsätzlich in voller Höhe erfolgswirksam zu erfassen. In der Praxis ist es üblich, das Abrechnungsergebnis durch Bildung eines RAP auf die Sicherungsperiode zu verteilen.156 Beispiel: Ausgangssituation: Mitte des Jahres hat ein Unternehmen eine variabel verzinsliche Darlehensverbindlichkeit von 250 Mio. € mit einer Restlaufzeit von einem Jahr. Referenzzinssatz ist der 6-Monats-Euribor + 50 Basispunkte. Um sich gegen eine [...]
Strukturierte Darstellung der Bilanzierung von Finanztermingeschäften zinsbedingter Verlustüberhang aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips grundsätzlich nicht zu berücksichtigen).148 Bei Glattstellung bzw. Erfüllung sind die bis dahin erzielten Ergebnisbeiträge erfolgswirksam in der GuV zu erfassen.149 Die Rückzahlung der bei Abschluss des Geschäfts geleisteten initial margin wird erfolgsneutral gegen die bestehende Forderung gebucht,150 wodurch der bei Einbuchung erfolgte Aktivtausch rückgängig gemacht wird.151 Beispiel: Ausgangssituation: Anfang Dezember 2003 hält ein Unternehmen festverzinsliche Wertpapiere des Bundes mit einem Nominalvolumen und Buchwert von 150 Mio. € und einer Restlaufzeit von zwei Jahren im Bestand des Umlaufvermögens. Die Wertpapiere haben einen Marktwert in Höhe von 158 Mio. €. In Erwartung einer Zinserhöhung werden zur Sicherung des Marktwerts der Wertpapiere deshalb Schatz-Future (Dezember bis März-Kontrakt) verkauft. Die initial margin beträgt 4,5 Mio. €. Der Future weist am Jahresende einen Bewertungsgewinn von 1,5 Mio. € auf, was dem Marktwert entspricht. Die vom Unternehmen erhaltenen variation margins belaufen sich entsprechend auf 1,5 Mio. €. Zinsbedingt hat sich der Marktwert der Wertpapiere im Vergleich zu Anfang Dezember um 1,6 Mio. € auf 156,4 Mio. € verringert. 2004 erhält das Unternehmen weitere variation margins von insgesamt 0,8 Mio. €. Ende Februar des Folgejahres wird der Future glattgestellt. Der Abrechnungsgewinn beträgt 2,3 Mio. €. Die initial margin wird zurückgezahlt. Der Marktwert der Wertpapiere beträgt 155 Mio. €. [...]
Strukturierte Darstellung der Bilanzierung von Finanztermingeschäften Posten „sonstige Vermögensgegenstände“138 bzw. beim Sicherungsnehmer unter dem Posten „sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen.139 Auch die variation margins stellen nach herrschender ebenfalls Meinung als Sicherheitsleistungen unter dem und keine Erfüllungsleistungen dar.140 Während der Laufzeit geleistete variation margins sind dementsprechend Forderung Posten „sonstige Vermögensgegenstände“, erhaltene variation margins dagegen als Verbindlichkeit unter dem Posten “sonstige Verbindlichkeiten“ zu bilanzieren.141 Dagegen wird die sofortige GuV-wirksame Vereinnahmung von erhaltenen oder geleisteten variation margins für nicht zulässig erachtet,142 da eine Veränderung des Kursniveaus dazu führen kann, dass erhaltene variation margins zurückgefordert bzw. gezahlte variation margins wieder gutgeschrieben werden müssen. Es ergibt sich hier somit ein latenter Rückzahlungsanspruch bzw. eine latente Rückzahlungsverpflichtung.143 Grundsätzlich sind die von der Börse berechneten Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten zu erfassen.144 Bei geringfügigen Betragen kann aus Praktikabilitätsgründen, aber auch, weil in der Regel eine Erfüllung gar nicht stattfindet, eine sofortige Aufwandsbuchung in Betracht kommen.145 Ein negativer Marktwert des Futures ist am Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen, es sei denn die Marktwertverluste des Futures übersteigen die zinsbedingten Wertgewinne des Grundgeschäfts.146 In diesem Fall ist dem Verlustüberhang durch die Passivierung einer Drohverlustrückstellung Rechnung zu tragen. Zulässig ist aber auch die Abschreibung der aktivierten variation margins.147 Umgekehrt ist auch eine zinsbedingte Abschreibung nicht vorzunehmen, soweit der zinsbedingte Wertverlust des Grundgeschäfts durch Wertgewinne des Zinsfuture kompensiert wird (bei Sicherung von Aktiva des Anlagevermögens ist ein [...]
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