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Verbraucherschutz beim Internetshopping

Verbraucherschutz beim Internetshopping
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Miriam Bartholmes
  • Abgabedatum: September 2003
  • Umfang: 144 Seiten
  • Dateigröße: 764,4 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Köln Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7632-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7632-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7632-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bartholmes, Miriam September 2003: Verbraucherschutz beim Internetshopping, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Schuldrechtsmodernisierung, Fernabsatzgeschäfte, E-Commerce, Internetauktionen, Widerrufsrecht

Diplomarbeit von Miriam Bartholmes

Einleitung:

Das Internet hat in den vergangenen Jahren – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich - immer größeren Zulauf gefunden. Nach einer repräsentativen Umfrage zählen im 2. Quartal 2003 knapp 52% der Bundesbürger über 14 Jahren zu den Internetnutzern, mehr als jeder dritte Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 69 Jahren hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal online eingekauft. Ein Großteil der Unternehmen bietet heute Produkte und Dienstleistungen über einen eigenen Onlineshop im Internet an; für die meisten Unternehmen gehört ein Internetanschluss schon zum Standard. Im Rahmen einer Studie des Electronic Commerce Center Handel (ECC-Handel) gaben insgesamt 95,2% der befragten Unternehmen an, über einen Zugang zum Internet zu verfügen. Im Jahr 2002 unterhielten bereits 80% eine eigene Webseite.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) erwartet in diesem Jahr wieder steigende Umsätze im Internethandel. Die größten Umsätze werden zwar durch das Geschäftskundensegment generiert, die kommerziellen Transaktionen durch Privathaushalte – das Onlineshopping - wachsen jedoch ebenfalls kontinuierlich an.

Für den Erfolg des Internetshopping ist es daher von großer Bedeutung, dass der Verbraucher zum einen durch die bestehenden Gesetze und technischen Vorkehrungen ausreichend geschützt ist. Diese sollten so gestaltet sein, dass sie den Ablauf des Geschäftsverkehrs im Internet nicht beeinträchtigen oder gar behindern. Zum anderen müssen die Anbieter von Onlineshops versuchen, das Vertrauen ihrer Kunden durch benutzerfreundliche und rechtlich korrekte Gestaltung der Webseiten zu gewinnen. Ziel sollte es daher sein, ein Gleichgewicht zu finden, das beiden Vertragsparteien gerecht wird. Die Zielsetzung des Verbraucherschutzrechts ist, die Verbraucher als eine im Verhältnis zum Unternehmer unterlegene Marktgruppe zu schützen. Im Internet muss daher die Verhandlungsposition der Verbraucher, die durch die dort vorherrschenden besonderen Gegebenheiten benachteiligt ist, gestärkt werden.

Gang der Untersuchung:

Schwerpunktmäßig geht die Arbeit, sie sich ausschließlich mit dem Internethandel zwischen Unternehmern und Verbrauchern, d. h. mit Geschäften im Bereich Business-to-Consumer (B2C), befasst, der Frage nach, ob ein Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Internet durch die nationale Gesetzgebung in angemessener Weise geschützt ist.

Die Arbeit ist in insgesamt sieben Teile aufgegliedert. Das erste Kapitel gibt einen Überblick über die aktuelle Situation des E-Commerce in Deutschland. Die Entwicklung der privaten Internetnutzung und des Onlineshoppings wird kurz dargestellt, zudem wird auf die Vor- und Nachteile des virtuellen Einkaufs eingegangen. Im Anschluss daran werden die Bedingungen für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags im Internet, insbesondere die Voraussetzungen für Abgabe und Zugang von Willenserklärungen und deren Anfechtung, aufgezeigt, dabei werden die einzuhaltenden Formvorschriften erörtert.

Das dritte Kapitel gibt Auskunft über die wichtigsten nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Besonderes Augenmerk liegt auf der Darstellung der verbraucherschützenden Vorschriften bei Fernabsatzgeschäften sowie der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Verträgen im Internet.

Weiterhin werden die ebenfalls verbraucherschützenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisangabenverordnung (PAngV) in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr dargestellt.

Die Sonderformen des E-Commerce, d. h. die Onlineauktionen am Beispiel von eBay sowie das sog. „Powershopping“, sind Gegenstand des vierten Kapitels. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob und wie der Schutz des Verbrauchers auch dort gewährleistet werden kann. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit dem Thema des Datenschutzes im Internet. Dort wird insbesondere erörtert, welche Rechte dem Nutzer zustehen, die ihn vor der missbräuchlichen Verwendung seiner persönlichen Daten schützen. Anschließend werden Maßnahmen aufgezeigt, mit denen die Betreiber der Onlineshops den Verbraucherschutz außerhalb der gesetzlichen Vorschriften durch eigene Initiative noch verstärken können.

Es folgt in Kapitel sieben ein Blick auf den Abschluss von grenzüberschreitenden Verträgen im Internet. Es wird untersucht, ob für den deutschen Verbraucher auch bei einem Vertragsschluss mit einem ausländischen Anbieter die verbraucherschützenden Standards seines Heimatlandes zum Tragen kommen.

Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst und es wird eine Bewertung hinsichtlich des Schutzes des Verbrauchers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und freiwilligen Maßnahmen abgegeben.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
Einführung 1
Gang der Untersuchung 2
Kapitel 1 Internet 4
A. Situation des E-Commerce in Deutschland 4
B. Private Internetnutzung in Deutschland 5
C. Internetshopping in Deutschland 6
D. Vorzüge und Nachteile des Internetshoppings 10
Kapitel 2 Vertragsabschluss im Internet 13
A. Einführung / Ablauf eines Bestellvorgangs im Internet am Beispiel von amazon.de 13
B. Wann liegt bei Produktanpreisungen im Internet ein Angebot im Rechtssinne vor? 14
C. Willenserklärungen im Internet 16
I. Arten von Willenserklärungen im Internet 16
II. Zugang von Willenserklärungen im Internet 17
1. Machtbereich des Empfängers 18
2. Möglichkeit der Kenntnisnahme 18
III. Widerruf von Willenserklärungen im Internet 19
IV. Anfechtung von Willenserklärungen im Internet 20
1. Anfechtung aufgrund eines Erklärungs- oder Inhaltsirrtums 20
2. Anfechtung aufgrund eines Kalkulations- oder Eigenschaftsirrtums 20
3. Anfechtung aufgrund eines Übertragungsfehlers 21
4. Anfechtungsfrist und Anfechtungserklärung 21
5. Rechtsfolgen der Anfechtung 22
D. Formvorschriften bei Vertragsabschlüssen im Internet 22
I. Elektronische Form gem. § 126a BGB 23
II. Textform gem. § 126b BGB 24
Kapitel 3 Die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz beim Internetshopping im deutschen Recht 24
A. Internet - ein rechtsfreier Raum? 24
B. E-Commerce-Richtlinie (ECRL) und Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) 25
C. Auswirkungen der Modernisierung des Schuldrechts und der Integration der Verbraucherschutzgesetze in das BGB auf die Rechte des Verbrauchers 27
I. Schutz des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen 28
1. Persönlicher Anwendungsbereich 29
2. Sachlicher Anwendungsbereich 29
3. Ausnahmen von Fernabsatzverträgen 30
4. Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen 30
a) Vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers 31
b) Nachvertragliche Informationspflichten des Unternehmers 33
5. Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen 34
a) Widerrufsrecht des Verbrauchers 35
aa) Beginn der Widerrufsfrist 35
bb) Erlöschen des Widerrufsrechts 36
cc) Ausnahmen vom Widerrufsrecht 38
b) Rückgaberecht des Verbrauchers 39
c) Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts 39
II. Verbraucherdarlehensverträge im elektronischen Geschäftsverkehr 41
1. Schriftformerfordernis 41
2. Widerrufsrecht 43
III. Besondere Anforderungen an die Einbeziehung der AGB im Internet 43
1. Anwendungsbereich der AGB 44
2. Einbeziehung der AGB bei Verträgen im Internet 44
a) Ausdrücklicher Hinweis 45
b) Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme 46
c) Einverständnis des Verbrauchers 48
IV. Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf 48
D. Schutz des Verbrauchers durch das Wettbewerbsrecht 49
I. Schutz des Verbrauchers durch das UWG 49
1. Belästigung durch unerwünschte Werbe-E-Mails („Spam“) 51
2. Belästigung durch „Pop-up-Fenster“ 53
II. Schutz des Verbrauchers durch die PAngV 54
1. Anwendungsbereich der PAngV 54
2. Pflichten des Anbieters 55
a) Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften 56
b) Form der Preisangabe 57
c) Preisgestaltung auf Webseiten 57
E. Schutz des Verbrauchers durch Informationspflichten 58
I. Schutz des Verbrauchers durch Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312e BGB 58
1. Persönlicher Anwendungsbereich 58
2. Sachlicher Anwendungsbereich 59
3. Informationspflichten des Unternehmers 59
II. Schutz des Verbrauchers durch das TDG 61
1. Anbieterkennzeichnungspflicht gem. § 6 TDG 62
a) Platzierung und Gestaltung der Informationen gem. § 6 TDG 63
2. Informationspflichten bei kommerzieller Kommunikation gem. § 7 TDG 66
Kapitel 4 Sonderformen des E-Commerce 66
A. Onlineauktionen 66
I. Definition 66
II. Unterschiede und Vorteile gegenüber klassischen Auktionen 68
III. Notwendigkeit des Verbraucherschutzes 69
1. Widerrufsrecht auch bei Onlineauktionen? 71
a) Vertragsabschluss bei Onlineauktionen 71
aa) Versteigerungen gem. § 156 BGB 71
bb) Onlineauktionen - Versteigerungen i.S.d. § 156 BGB? 72
b) Fazit 74
2. Beweisfragen hinsichtlich von Höchstgeboten 76
3. Schutz vor Betrügern 77
4. Bewertungssystem durch die Teilnehmer 77
5. Onlineauktionen unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten 78
a) Onlineauktionen und § 1 UWG 78
b) Vereinbarkeit der Onlineauktionen mit der PAngV 79
B. Powershopping 80
I. Definition 80
II. Notwendigkeit des Verbraucherschutzes 80
1. Powershopping und § 1 UWG 81
2. Powershopping und § 3 UWG 83
3. Powershopping - unerlaubter Sonderverkauf i.S.d. § 7 UWG? 84
4. Vereinbarkeit des Powershopping-Modells mit der PAngV 85
Kapitel 5 Sicherheit der Daten im Internet 85
A. Datenschutz - Gefahren und Probleme beim Internetshopping 85
B. Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz im Internet 88
I. Einwilligung des Nutzers in die Datenverarbeitung 89
1. Form der Einwilligung 90
II. Welche Daten dürfen im Rahmen der Datenverarbeitung erhoben werden? 91
1. Bestandsdaten 91
2. Nutzungs- und Abrechnungsdaten 91
III. Pflichten des Diensteanbieters 92
1. Informations- und Auskunftspflichten 92
a) Art und Weise der Unterrichtung 93
2. Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit 93
3. Erstellung von Nutzerprofilen unter Pseudonym 94
4. Strenge Zweckbindung 94
IV. Rechte des Nutzers 94
V. Datenschutz-Audits 95
Kapitel 6 Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes 96
A. Treuhandsysteme 96
B. Prüfung und Zertifizierung des Angebots 97
C. Versicherung des Kunden gegen Verluste 99
D. Außergerichtliche Streitschlichtung im B2C-Onlinehandel 99
I. Definition 99
II. Gesetzliche Vorgaben 100
III. Initiativenzur Außergerichtlichen Streitschlichtung 101
IV. Vorteile der Außergerichtlichen Streitschlichtung 102
Kapitel 7 Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Verträgen im E-Commerce 103
A. Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts 103
B. Anwendbarkeit des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) 104
I. Vorgaben des Art. 29
EGBGB für Verbraucherverträge im Internet 104
II. Verbraucherschutz für besondere Gebiete gem. § 29a EGBGB 106
Fazit 108
A. Beurteilung der Stellung des Verbrauchers vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage 108
B. Umsetzung in der Praxis 109
Literaturverzeichnis VIII
Anhang XVII

Automatisiert erstellter Textauszug:

1. Anbieterkennzeichnungspflicht gem. § 6 TDG § 6 TDG – entsprechend § 10 Abs. 2 MDStV für Mediendienste238 - schreibt die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für die Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“ vor.239 Dabei handelt schon derjenige geschäftsmäßig, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält - völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Webseite Geld verdient.240 Somit sind private Gelegenheitsgeschäfte von diesem Anwendungsbereich ausgeschlossen (z. B. gelegentliche An- bzw. Verkäufe über ein „schwarzes Brett“ im Internet241 oder das einmalige Verkaufsangebot eines Pkws über eine private Homepage242). Der Anbieter im Internet ist gem. § 6 TDG verpflichtet, folgende Angaben zu machen: • Name und Anschrift, unter der er niedergelassen ist, bei juristischen Personen die Angabe des Vertretungsberechtigten (§ 6 Nr. 1 TDG). Die Vorschrift, die Identität und die Anschrift des Anbieters anzugeben, dient dem Nutzer insbesondere als Anknüpfungspunkt für die Rechtsverfolgung im Streitfall. Da die Zustellung einer Klageschrift an eine Postfachadresse nicht möglich ist, reicht die bloße [...]

61 besonderer Form hingewiesen werden,232 z. B. durch Fettdruck. Nach Vertragsabschluss müssen eingehende Bestellungen des Kunden vom Unternehmer unverzüglich, d. h. „ohne schuldhaftes Zögern“ auf elektronischem Wege bestätigt werden (§ 312e Abs.1 Nr. 3 BGB), z. B. per EMail, damit der Kunde sicher sein kann, dass seine Bestellung angekommen ist. Eine Bestätigung innerhalb von zwei oder drei Tagen nach Bestellung ist nicht mehr als unverzüglich anzusehen, der Unternehmer muss maximal innerhalb von 24 Stunden auf die Bestellung reagieren.233 Außerdem hat der Unternehmer sicherzustellen, dass der Kunde die Vertragsbedingungen einschließlich der AGB abrufen und in wiedergabefähiger Form abspeichern kann, § 312e Abs. 1 Nr. 4 BGB. Er soll nicht schlechter stehen als bei einem gewöhnlichen Vertragsabschluss und im Rechtsstreit Urkunden vorlegen können, mit denen er seine Ansprüche beweisen kann. Ausdrücklich gesetzlich klargestellt ist in § 312e Abs. 3 S. 1 BGB, dass die weitergehenden Informationspflichten aufgrund anderer Vorschriften „unberührt“ bleiben, d. h. von dem Unternehmer zusätzlich zu beachten sind. [...]

60 Zeitpunkt der bloßen Eröffnung einer Bestellmöglichkeit nachkommen, z. B. sobald er den Warenkatalog in das Internet eingestellt und mit einem Bestellformular versehen hat.230 Zu den wichtigsten Informationspflichten des Unternehmers gehören gem. § 312e Abs. 1 Nr. 2 BGB i. V. m. § 3 Nr. 1 – 5 BGB-InfoV: • Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen. Dies bedeutet, dass der Kunde darüber Kenntnis erlangen muss, in welcher Weise die Auswahl von Waren (z. B. der Bestellvorgang mittels eines Warenkorbssystems) zu erfolgen hat. • Informationen darüber, ob der Vertragsinhalt nach Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob dieser dem Kunden zugänglich ist, • Informationen darüber, wie der Kunde mit den nach § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten Mitteln Eingabefehler (von ihm fehlerhaft eingegebenen Daten wie Name, Bankverbindung, bestellte Ware etc.) vor Absenden der Bestellung berichtigen kann. Um dieser Vorgabe zu genügen, könnte dem Kunden vor dem Abschicken seiner Bestellung eine Zusammenfassung seiner Angaben auf dem Bildschirm angezeigt und ihm dann z. B. über einen „Zurück-Button" die Möglichkeit gegeben werden, die Daten ggf. zu korrigieren. • Der Unternehmer muss den Verbraucher weiterhin über sämtliche einschlägigen informieren. Die Informationen sollten klar und verständlich vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt werden und auf einen im Internet unerfahrenen Kunden ausgerichtet sein; auf die Korrekturmöglichkeit bei Aufgabe der Bestellung sollte in Verhaltenscodices,231 denen er sich unterwirft, [...]

Arbeit zitieren:
Bartholmes, Miriam September 2003: Verbraucherschutz beim Internetshopping, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Schuldrechtsmodernisierung, Fernabsatzgeschäfte, E-Commerce, Internetauktionen, Widerrufsrecht

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