Verbraucherschutz beim Internetshopping
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Miriam Bartholmes
- Abgabedatum: September 2003
- Umfang: 144 Seiten
- Dateigröße: 764,4 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Köln Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7632-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7632-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7632-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bartholmes, Miriam September 2003: Verbraucherschutz beim Internetshopping, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Schuldrechtsmodernisierung, Fernabsatzgeschäfte, E-Commerce, Internetauktionen, Widerrufsrecht
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Diplomarbeit von Miriam Bartholmes
Einleitung:
Das Internet hat in den vergangenen Jahren – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich - immer größeren Zulauf gefunden. Nach einer repräsentativen Umfrage zählen im 2. Quartal 2003 knapp 52% der Bundesbürger über 14 Jahren zu den Internetnutzern, mehr als jeder dritte Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 69 Jahren hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal online eingekauft. Ein Großteil der Unternehmen bietet heute Produkte und Dienstleistungen über einen eigenen Onlineshop im Internet an; für die meisten Unternehmen gehört ein Internetanschluss schon zum Standard. Im Rahmen einer Studie des Electronic Commerce Center Handel (ECC-Handel) gaben insgesamt 95,2% der befragten Unternehmen an, über einen Zugang zum Internet zu verfügen. Im Jahr 2002 unterhielten bereits 80% eine eigene Webseite.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) erwartet in diesem Jahr wieder steigende Umsätze im Internethandel. Die größten Umsätze werden zwar durch das Geschäftskundensegment generiert, die kommerziellen Transaktionen durch Privathaushalte – das Onlineshopping - wachsen jedoch ebenfalls kontinuierlich an.
Für den Erfolg des Internetshopping ist es daher von großer Bedeutung, dass der Verbraucher zum einen durch die bestehenden Gesetze und technischen Vorkehrungen ausreichend geschützt ist. Diese sollten so gestaltet sein, dass sie den Ablauf des Geschäftsverkehrs im Internet nicht beeinträchtigen oder gar behindern. Zum anderen müssen die Anbieter von Onlineshops versuchen, das Vertrauen ihrer Kunden durch benutzerfreundliche und rechtlich korrekte Gestaltung der Webseiten zu gewinnen. Ziel sollte es daher sein, ein Gleichgewicht zu finden, das beiden Vertragsparteien gerecht wird. Die Zielsetzung des Verbraucherschutzrechts ist, die Verbraucher als eine im Verhältnis zum Unternehmer unterlegene Marktgruppe zu schützen. Im Internet muss daher die Verhandlungsposition der Verbraucher, die durch die dort vorherrschenden besonderen Gegebenheiten benachteiligt ist, gestärkt werden.
Gang der Untersuchung:
Schwerpunktmäßig geht die Arbeit, sie sich ausschließlich mit dem Internethandel zwischen Unternehmern und Verbrauchern, d. h. mit Geschäften im Bereich Business-to-Consumer (B2C), befasst, der Frage nach, ob ein Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Internet durch die nationale Gesetzgebung in angemessener Weise geschützt ist.
Die Arbeit ist in insgesamt sieben Teile aufgegliedert. Das erste Kapitel gibt einen Überblick über die aktuelle Situation des E-Commerce in Deutschland. Die Entwicklung der privaten Internetnutzung und des Onlineshoppings wird kurz dargestellt, zudem wird auf die Vor- und Nachteile des virtuellen Einkaufs eingegangen. Im Anschluss daran werden die Bedingungen für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags im Internet, insbesondere die Voraussetzungen für Abgabe und Zugang von Willenserklärungen und deren Anfechtung, aufgezeigt, dabei werden die einzuhaltenden Formvorschriften erörtert.
Das dritte Kapitel gibt Auskunft über die wichtigsten nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Besonderes Augenmerk liegt auf der Darstellung der verbraucherschützenden Vorschriften bei Fernabsatzgeschäften sowie der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Verträgen im Internet.
Weiterhin werden die ebenfalls verbraucherschützenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisangabenverordnung (PAngV) in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr dargestellt.
Die Sonderformen des E-Commerce, d. h. die Onlineauktionen am Beispiel von eBay sowie das sog. „Powershopping“, sind Gegenstand des vierten Kapitels. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob und wie der Schutz des Verbrauchers auch dort gewährleistet werden kann. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit dem Thema des Datenschutzes im Internet. Dort wird insbesondere erörtert, welche Rechte dem Nutzer zustehen, die ihn vor der missbräuchlichen Verwendung seiner persönlichen Daten schützen. Anschließend werden Maßnahmen aufgezeigt, mit denen die Betreiber der Onlineshops den Verbraucherschutz außerhalb der gesetzlichen Vorschriften durch eigene Initiative noch verstärken können.
Es folgt in Kapitel sieben ein Blick auf den Abschluss von grenzüberschreitenden Verträgen im Internet. Es wird untersucht, ob für den deutschen Verbraucher auch bei einem Vertragsschluss mit einem ausländischen Anbieter die verbraucherschützenden Standards seines Heimatlandes zum Tragen kommen.
Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst und es wird eine Bewertung hinsichtlich des Schutzes des Verbrauchers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und freiwilligen Maßnahmen abgegeben.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Einführung | 1 | |
| Gang der Untersuchung | 2 | |
| Kapitel 1 | Internet | 4 |
| A. | Situation des E-Commerce in Deutschland | 4 |
| B. | Private Internetnutzung in Deutschland | 5 |
| C. | Internetshopping in Deutschland | 6 |
| D. | Vorzüge und Nachteile des Internetshoppings | 10 |
| Kapitel 2 | Vertragsabschluss im Internet | 13 |
| A. | Einführung / Ablauf eines Bestellvorgangs im Internet am Beispiel von amazon.de | 13 |
| B. | Wann liegt bei Produktanpreisungen im Internet ein Angebot im Rechtssinne vor? | 14 |
| C. | Willenserklärungen im Internet | 16 |
| I. | Arten von Willenserklärungen im Internet | 16 |
| II. | Zugang von Willenserklärungen im Internet | 17 |
| 1. | Machtbereich des Empfängers | 18 |
| 2. | Möglichkeit der Kenntnisnahme | 18 |
| III. | Widerruf von Willenserklärungen im Internet | 19 |
| IV. | Anfechtung von Willenserklärungen im Internet | 20 |
| 1. | Anfechtung aufgrund eines Erklärungs- oder Inhaltsirrtums | 20 |
| 2. | Anfechtung aufgrund eines Kalkulations- oder Eigenschaftsirrtums | 20 |
| 3. | Anfechtung aufgrund eines Übertragungsfehlers | 21 |
| 4. | Anfechtungsfrist und Anfechtungserklärung | 21 |
| 5. | Rechtsfolgen der Anfechtung | 22 |
| D. | Formvorschriften bei Vertragsabschlüssen im Internet | 22 |
| I. | Elektronische Form gem. § 126a BGB | 23 |
| II. | Textform gem. § 126b BGB | 24 |
| Kapitel 3 | Die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz beim Internetshopping im deutschen Recht | 24 |
| A. | Internet - ein rechtsfreier Raum? | 24 |
| B. | E-Commerce-Richtlinie (ECRL) und Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) | 25 |
| C. | Auswirkungen der Modernisierung des Schuldrechts und der Integration der Verbraucherschutzgesetze in das BGB auf die Rechte des Verbrauchers | 27 |
| I. | Schutz des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen | 28 |
| 1. | Persönlicher Anwendungsbereich | 29 |
| 2. | Sachlicher Anwendungsbereich | 29 |
| 3. | Ausnahmen von Fernabsatzverträgen | 30 |
| 4. | Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen | 30 |
| a) | Vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers | 31 |
| b) | Nachvertragliche Informationspflichten des Unternehmers | 33 |
| 5. | Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen | 34 |
| a) | Widerrufsrecht des Verbrauchers | 35 |
| aa) | Beginn der Widerrufsfrist | 35 |
| bb) | Erlöschen des Widerrufsrechts | 36 |
| cc) | Ausnahmen vom Widerrufsrecht | 38 |
| b) | Rückgaberecht des Verbrauchers | 39 |
| c) | Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts | 39 |
| II. | Verbraucherdarlehensverträge im elektronischen Geschäftsverkehr | 41 |
| 1. | Schriftformerfordernis | 41 |
| 2. | Widerrufsrecht | 43 |
| III. | Besondere Anforderungen an die Einbeziehung der AGB im Internet | 43 |
| 1. | Anwendungsbereich der AGB | 44 |
| 2. | Einbeziehung der AGB bei Verträgen im Internet | 44 |
| a) | Ausdrücklicher Hinweis | 45 |
| b) | Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme | 46 |
| c) | Einverständnis des Verbrauchers | 48 |
| IV. | Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf | 48 |
| D. | Schutz des Verbrauchers durch das Wettbewerbsrecht | 49 |
| I. | Schutz des Verbrauchers durch das UWG | 49 |
| 1. | Belästigung durch unerwünschte Werbe-E-Mails („Spam“) | 51 |
| 2. | Belästigung durch „Pop-up-Fenster“ | 53 |
| II. | Schutz des Verbrauchers durch die PAngV | 54 |
| 1. | Anwendungsbereich der PAngV | 54 |
| 2. | Pflichten des Anbieters | 55 |
| a) | Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften | 56 |
| b) | Form der Preisangabe | 57 |
| c) | Preisgestaltung auf Webseiten | 57 |
| E. | Schutz des Verbrauchers durch Informationspflichten | 58 |
| I. | Schutz des Verbrauchers durch Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312e BGB | 58 |
| 1. | Persönlicher Anwendungsbereich | 58 |
| 2. | Sachlicher Anwendungsbereich | 59 |
| 3. | Informationspflichten des Unternehmers | 59 |
| II. | Schutz des Verbrauchers durch das TDG | 61 |
| 1. | Anbieterkennzeichnungspflicht gem. § 6 TDG | 62 |
| a) | Platzierung und Gestaltung der Informationen gem. § 6 TDG | 63 |
| 2. | Informationspflichten bei kommerzieller Kommunikation gem. § 7 TDG | 66 |
| Kapitel 4 | Sonderformen des E-Commerce | 66 |
| A. | Onlineauktionen | 66 |
| I. | Definition | 66 |
| II. | Unterschiede und Vorteile gegenüber klassischen Auktionen | 68 |
| III. | Notwendigkeit des Verbraucherschutzes | 69 |
| 1. | Widerrufsrecht auch bei Onlineauktionen? | 71 |
| a) | Vertragsabschluss bei Onlineauktionen | 71 |
| aa) | Versteigerungen gem. § 156 BGB | 71 |
| bb) | Onlineauktionen - Versteigerungen i.S.d. § 156 BGB? | 72 |
| b) | Fazit | 74 |
| 2. | Beweisfragen hinsichtlich von Höchstgeboten | 76 |
| 3. | Schutz vor Betrügern | 77 |
| 4. | Bewertungssystem durch die Teilnehmer | 77 |
| 5. | Onlineauktionen unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten | 78 |
| a) | Onlineauktionen und § 1 UWG | 78 |
| b) | Vereinbarkeit der Onlineauktionen mit der PAngV | 79 |
| B. | Powershopping | 80 |
| I. | Definition | 80 |
| II. | Notwendigkeit des Verbraucherschutzes | 80 |
| 1. | Powershopping und § 1 UWG | 81 |
| 2. | Powershopping und § 3 UWG | 83 |
| 3. | Powershopping - unerlaubter Sonderverkauf i.S.d. § 7 UWG? | 84 |
| 4. | Vereinbarkeit des Powershopping-Modells mit der PAngV | 85 |
| Kapitel 5 | Sicherheit der Daten im Internet | 85 |
| A. | Datenschutz - Gefahren und Probleme beim Internetshopping | 85 |
| B. | Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz im Internet | 88 |
| I. | Einwilligung des Nutzers in die Datenverarbeitung | 89 |
| 1. | Form der Einwilligung | 90 |
| II. | Welche Daten dürfen im Rahmen der Datenverarbeitung erhoben werden? | 91 |
| 1. | Bestandsdaten | 91 |
| 2. | Nutzungs- und Abrechnungsdaten | 91 |
| III. | Pflichten des Diensteanbieters | 92 |
| 1. | Informations- und Auskunftspflichten | 92 |
| a) | Art und Weise der Unterrichtung | 93 |
| 2. | Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit | 93 |
| 3. | Erstellung von Nutzerprofilen unter Pseudonym | 94 |
| 4. | Strenge Zweckbindung | 94 |
| IV. | Rechte des Nutzers | 94 |
| V. | Datenschutz-Audits | 95 |
| Kapitel 6 | Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes | 96 |
| A. | Treuhandsysteme | 96 |
| B. | Prüfung und Zertifizierung des Angebots | 97 |
| C. | Versicherung des Kunden gegen Verluste | 99 |
| D. | Außergerichtliche Streitschlichtung im B2C-Onlinehandel | 99 |
| I. | Definition | 99 |
| II. | Gesetzliche Vorgaben | 100 |
| III. | Initiativenzur Außergerichtlichen Streitschlichtung | 101 |
| IV. | Vorteile der Außergerichtlichen Streitschlichtung | 102 |
| Kapitel 7 | Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Verträgen im E-Commerce | 103 |
| A. | Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts | 103 |
| B. | Anwendbarkeit des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) | 104 |
| I. | Vorgaben des Art. | 29 |
| EGBGB für Verbraucherverträge im Internet | 104 | |
| II. | Verbraucherschutz für besondere Gebiete gem. § 29a EGBGB | 106 |
| Fazit | 108 | |
| A. | Beurteilung der Stellung des Verbrauchers vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage | 108 |
| B. | Umsetzung in der Praxis | 109 |
| Literaturverzeichnis | VIII | |
| Anhang | XVII |
1. Anbieterkennzeichnungspflicht gem. § 6 TDG § 6 TDG – entsprechend § 10 Abs. 2 MDStV für Mediendienste238 - schreibt die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für die Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“ vor.239 Dabei handelt schon derjenige geschäftsmäßig, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält - völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Webseite Geld verdient.240 Somit sind private Gelegenheitsgeschäfte von diesem Anwendungsbereich ausgeschlossen (z. B. gelegentliche An- bzw. Verkäufe über ein „schwarzes Brett“ im Internet241 oder das einmalige Verkaufsangebot eines Pkws über eine private Homepage242). Der Anbieter im Internet ist gem. § 6 TDG verpflichtet, folgende Angaben zu machen: • Name und Anschrift, unter der er niedergelassen ist, bei juristischen Personen die Angabe des Vertretungsberechtigten (§ 6 Nr. 1 TDG). Die Vorschrift, die Identität und die Anschrift des Anbieters anzugeben, dient dem Nutzer insbesondere als Anknüpfungspunkt für die Rechtsverfolgung im Streitfall. Da die Zustellung einer Klageschrift an eine Postfachadresse nicht möglich ist, reicht die bloße [...]
61 besonderer Form hingewiesen werden,232 z. B. durch Fettdruck. Nach Vertragsabschluss müssen eingehende Bestellungen des Kunden vom Unternehmer unverzüglich, d. h. „ohne schuldhaftes Zögern“ auf elektronischem Wege bestätigt werden (§ 312e Abs.1 Nr. 3 BGB), z. B. per EMail, damit der Kunde sicher sein kann, dass seine Bestellung angekommen ist. Eine Bestätigung innerhalb von zwei oder drei Tagen nach Bestellung ist nicht mehr als unverzüglich anzusehen, der Unternehmer muss maximal innerhalb von 24 Stunden auf die Bestellung reagieren.233 Außerdem hat der Unternehmer sicherzustellen, dass der Kunde die Vertragsbedingungen einschließlich der AGB abrufen und in wiedergabefähiger Form abspeichern kann, § 312e Abs. 1 Nr. 4 BGB. Er soll nicht schlechter stehen als bei einem gewöhnlichen Vertragsabschluss und im Rechtsstreit Urkunden vorlegen können, mit denen er seine Ansprüche beweisen kann. Ausdrücklich gesetzlich klargestellt ist in § 312e Abs. 3 S. 1 BGB, dass die weitergehenden Informationspflichten aufgrund anderer Vorschriften „unberührt“ bleiben, d. h. von dem Unternehmer zusätzlich zu beachten sind. [...]
60 Zeitpunkt der bloßen Eröffnung einer Bestellmöglichkeit nachkommen, z. B. sobald er den Warenkatalog in das Internet eingestellt und mit einem Bestellformular versehen hat.230 Zu den wichtigsten Informationspflichten des Unternehmers gehören gem. § 312e Abs. 1 Nr. 2 BGB i. V. m. § 3 Nr. 1 – 5 BGB-InfoV: • Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen. Dies bedeutet, dass der Kunde darüber Kenntnis erlangen muss, in welcher Weise die Auswahl von Waren (z. B. der Bestellvorgang mittels eines Warenkorbssystems) zu erfolgen hat. • Informationen darüber, ob der Vertragsinhalt nach Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob dieser dem Kunden zugänglich ist, • Informationen darüber, wie der Kunde mit den nach § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten Mitteln Eingabefehler (von ihm fehlerhaft eingegebenen Daten wie Name, Bankverbindung, bestellte Ware etc.) vor Absenden der Bestellung berichtigen kann. Um dieser Vorgabe zu genügen, könnte dem Kunden vor dem Abschicken seiner Bestellung eine Zusammenfassung seiner Angaben auf dem Bildschirm angezeigt und ihm dann z. B. über einen „Zurück-Button" die Möglichkeit gegeben werden, die Daten ggf. zu korrigieren. • Der Unternehmer muss den Verbraucher weiterhin über sämtliche einschlägigen informieren. Die Informationen sollten klar und verständlich vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt werden und auf einen im Internet unerfahrenen Kunden ausgerichtet sein; auf die Korrekturmöglichkeit bei Aufgabe der Bestellung sollte in Verhaltenscodices,231 denen er sich unterwirft, [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832476328
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Bartholmes, Miriam September 2003: Verbraucherschutz beim Internetshopping, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Schuldrechtsmodernisierung, Fernabsatzgeschäfte, E-Commerce, Internetauktionen, Widerrufsrecht



