Muss Todesstrafe sein?
Eine Auseinandersetzung aus moraltheologischer, soziologischer und politischer Perspektive
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Monika Allram
- Abgabedatum: März 2001
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 3,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Religionspädagogische Akademie der Erzdiözese Wien Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7084-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7084-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7084-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Allram, Monika März 2001: Muss Todesstrafe sein?, Hamburg: Diplomica Verlag
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Diplomarbeit von Monika Allram
Einleitung:
In meiner Arbeit erläutere ich zuerst die Aussagen der Bibel zum Thema Todesstrafe. Welche Aussagen der Bibel sprechen für bzw. gegen die Todesstrafe? Welche Unterschiede gibt es zwischen Altem und Neuem Testament? Anschließend beschreibe ich die Todesstrafe in der Geschichte der katholischen Kirche. Zuerst wurde sie abgelehnt. Später, als das Reich und der Kaiser christlich wurden, hat die Kirche die Strafpraxis der Hinrichtungen akzeptiert. Im Mittelalter befürworteten Papst Innozenz III und Thomas von Aquin Exekutionen.
Betroffen machte mich, dass die Kirche das Werk von Cesare Beccaria „Über Verbrechen und Strafen“, in dem er sich eindeutig gegen die Todesstrafe aussprach, als Angriff auf ihre Lehre sah und es verbot. Erschütternd ist auch die Tatsache, dass sich Pius XII in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts für die Beibehaltung der Todesstrafe aussprach. Erst in den letzten drei bis vier Jahrzehnten hat die katholische Kirche begonnen, sich gegen die Todesstrafe auszusprechen. Der Papst und auch Bischöfe haben in den letzten Jahren öfters eine Begnadigung für TodeskandidatInnen gefordert.
Besonders hinweisen möchte ich in meiner Arbeit auf Sister Helen Prejean. Die katholische Nonne hat nicht nur das Buch „Dead Man Walking“ geschrieben, das auch verfilmt wurde, sie steht auch an der Spitze der Anti-Death-Penalty-Initiative in den USA. Seit Jahren lebt sie nur noch aus dem Koffer. Sie reist quer durch Amerika und versucht den Leuten die Problematik der Todesstrafe zu verdeutlichen. Sister Helen meint, dass zuerst das Volk umgestimmt gehört, da die führenden Staatsleute die Todesstrafe missbrauchen, um politisch erfolgreich zu sein. Immerhin befürworten zwei Drittel der AmerikanerInnen die Todesstrafe.
Danach gebe ich einen historischen Überblick über die Todesstrafe in Europa und in Österreich. Im Kapitel 6 nenne ich Argumente, die für die Todesstrafe sprechen. Wenn ich die Gründe aufzähle, werde ich versuchen, sie zu widerlegen. Bei den Argumenten gegen die Todesstrafe habe ich auch immer versucht, passende Beispiele anzuführen.
Die Hinrichtungsmethoden möchte ich deshalb erwähnen, weil so oft von einer schmerzlosen, sanften Hinrichtung die Rede ist. In Wirklichkeit sind die meisten Exekutionen aber grausam. Selbst bei der anscheinend so humanen Art der Hinrichtung, der tödlichen Injektion, traten und treten nach wie vor Probleme auf. Anschließend möchte ich noch ein paar didaktische Impulse geben.
Karl Bruno Leder schreibt im Vorwort seines Buches „Todesstrafe“: „Im Lauf der Geschichte hat die Todesstrafe Millionen von Opfern gefordert. Sie fordert sie immer noch und stets im Namen hehrer Begriffe. Im Namen Gottes, des Kaisers, des Volkes, des Vaterlandes oder der Gerechtigkeit haben zahllose Menschen ihr Leben lassen müssen. Es gilt endlich herauszufinden, welche innergesellschaftlichen Probleme es sind, von denen die Gemeinschaft zur Gewalt gegen den einzelnen getrieben wird. Und es gilt zu fragen, ob andere gesellschaftliche Verhältnisse vielleicht diese uralte Forderung nach Blut zu besänftigen vermögen.“ Inhaltsverzeichnis:
| 1. | VORWORT | 4 |
| 2. | BIBLISCHES FUNDAMENT | 9 |
| 2.1 | Die Todesstrafe im Alten Testament | 9 |
| 2.2 | Die Todesstrafe im Neuen Testament | 11 |
| 3. | DIE TODESSTRAFE IN DER GESCHICHTE DER KATHOLISCHEN KIRCHE | 13 |
| 3.1 | Zeit der Väter | 13 |
| 3.2 | Mittelalter | 14 |
| 3.3 | Neuzeit | 15 |
| 3.3.1 | Reformation | 15 |
| 3.3.2 | Cesare Beccaria | 16 |
| 3.3.3 | Immanuel Kant und Friedrich Hegel | 17 |
| 3.3.4 | Franz Xaver Linsenmann | 17 |
| 3.3.5 | Otto Schilling | 17 |
| 3.3.6 | Gustav Ermecke | 18 |
| 3.3.7 | Bruno Schüller | 19 |
| 3.3.8 | Arthur Kaufmann | 19 |
| 3.3.9 | Alberto Bondolfi | 19 |
| 3.3.10 | Franz Böckle | 20 |
| 3.3.11 | Johannes Gründel | 21 |
| 3.3.12 | Bernhard Häring | 22 |
| 3.3.13 | Die Haltung des Amtes der katholischen Kirche zur Todesstrafe heute | 24 |
| 3.3.13.1 | Pius XII | 24 |
| 3.3.13.2 | Die Bischöfe einiger Länder | 24 |
| 3.3.13.3 | Johannes Paul II | 28 |
| 3.3.13.4 | Enzyklika „Evangelium Vitae“ | 30 |
| 3.3.13.5 | Katechismus der Katholischen Kirche (1993) | 30 |
| 3.3.13.6 | Der deutsche Katholische Erwachsenen-Katechismus (1995) | 33 |
| 4. | SISTER HELEN PREJEAN | 34 |
| 4.1 | Die Geschichten der Helen Prejean | 34 |
| 4.2 | Das Umdenken des Papstes | 35 |
| 4.3 | Die Ahnungslosigkeit der Gesellschaft | 35 |
| 4.4 | Begleitung der Todestraktinsassen als Nachfolge Jesu | 36 |
| 4.5 | Die drei größten Wunden der amerikanischen Gesellschaft | 36 |
| 4.6 | Menschenrechte und Politik | 38 |
| 4.7 | Dead Man Walking | 39 |
| 5. | HISTORISCHER ÜBERBLICK | 40 |
| 5.1 | Die Todesstrafe in Europa | 40 |
| 5.2 | Die Todesstrafe in Österreich | 43 |
| 6. | ARGUMENTE FÜR DIE TODESSTRAFE | 45 |
| 6.1 | Todesstrafe als Abschreckung (Generalprävention) | 45 |
| 6.2 | Spezialprävention (zum Schutz der Gesellschaft) | 48 |
| 6.3 | Die Preisgünstigkeit | 49 |
| 6.4 | Die Notwehrsituation des Staates | 50 |
| 6.5 | Die Todesstrafe zur Wiederherstellung der sittlichen Ordnung | 51 |
| 6.6 | Die Todesstrafe als Sühneleistung | 51 |
| 6.7 | Die Rechtsverwirkungstheorie | 53 |
| 7. | ARGUMENTE GEGEN DIE TODESSTRAFE | 54 |
| 7.1 | Keine Möglichkeit der Besserung | 54 |
| 7.2 | Politischer Missbrauch | 55 |
| 7.3 | Justizirrtümer | 58 |
| 7.4 | Benachteiligung unterer Schichten bzw. Benachteiligung durch Hautfarbe | 60 |
| 7.5 | Umfeld der Kriminalität | 62 |
| 7.6 | Todesstrafe und Jugendliche | 64 |
| 7.7 | Die Hinrichtung von geisteskranken Menschen | 67 |
| 8. | METHODEN DER HINRICHTUNG | 70 |
| 8.1 | Elektrischer Stuhl | 70 |
| 8.2 | Gaskammer | 73 |
| 8.3 | Galgen | 74 |
| 8.4 | Tödliche Injektion (Giftspritze) | 75 |
| 8.5 | Erschießen | 78 |
| 8.6 | Enthaupten | 79 |
| 8.6.1 | Enthauptung mit dem Schwert | 79 |
| 8.6.2 | Enthauptung mit der Guillotine | 79 |
| 8.7 | Steinigen | 80 |
| 9. | DIDAKTISCHE ÜBERLEGUNGEN | 81 |
| 10. | SCHLUSSBEMERKUNGEN | 87 |
| 11. | LITERATURLISTE | 89 |
Der Glaube, die Todesstrafe wirke abschreckend, ist und war zu allen Zeiten und bei allen Völkern vorhanden. Man meinte, dass durch eine öffentliche Hinrichtung eines Verbrechers/einer Verbrecherin, durch dessen/deren Schmerz, Angst und qualvolles Sterben dem Zuschauer/der Zuschauerin vor Augen führen zu können, dass es mit bösen Menschen kein gutes Ende nehme.144 Die abschreckende Wirkung ist das Hauptargument für die BefürworterInnen der Todesstrafe.145 Die abschreckende Wirkung verhindert ein unkontrolliertes Anwachsen von Gewaltverbrechen. Die Todesstrafe sei notwendig, um andere vor Verbrechen abzuschrecken.146 Sie sei die einzig wirkungsvolle und angemessene Methode der Verbrechensverhütung undbestrafung.147 Bis heute ist noch kein Beweis gelungen, dass die Todesstrafe eine stärkere abschreckende Wirkung hat als z.B. eine langjährige Gefängnisstrafe. Nur wenige [...]
damit jegliche Grundlage für Todesurteile irgendwelcher Art. In Artikel 85 der geänderten Verfassung heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Am 24. März 1950 fand die letzte Hinrichtung an einen Doppelmörder in Österreich statt.140 Österreich hat im Jahre 1984 das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28. April 1983 unterzeichnet. 141 In Artikel 1 steht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“142 In Artikel 2 heißt es: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des Europarates die einschlägigen Rechtsvorschriften.“143 Somit ist die Abschaffung der Todesstrafe in Österreich auch durch einen internationalen Vertrag bestätigt worden. [...]
Von 1787 – 1795 war die Todesstrafe in Österreich aufgrund einer Reform Josephs II abgeschafft. Bereits ab 1781 ließ Joseph II keine Todesurteile mehr ohne Bestätigung der obersten Justizstelle vollziehen. Sie wurde 1795 wieder eingeführt. Mehrere Anläufe zur Beendigung der Todesstrafe in Österreich an der Wende zum 20. Jahrhundert blieben erfolglos, wenngleich die Zahl der Exekutionen stark zurückging.132 Seit 1868 gab es keine öffentlichen Hinrichtungen mehr. Wurden von 1874 bis 1903 noch 84 Personen hingerichtet, so gab es von 1904 bis 1918 nur mehr eine Exekution.133 Die Todesstrafe wurde in Österreich am 3. April 1919 abgeschafft.134 Der Ständestaat unter Engelbert Dollfuß führte sie 1933 durch Verhängung des Standrechts wieder ein. Die neue Verfassung von 1934 sah keine Bestimmung gegen die Todesstrafe mehr vor.135 Ihren Höhepunkt erlebte die Todesstrafe unter den Nationalsozialisten. Es wurden fast 1100 Männer und Frauen – viele schuldlos – hingerichtet. In der zweiten Republik gab es noch über 40 Hinrichtungen.136 „Das sind fast doppelt so viele, wie während der gleichen Zeit in den westdeutschen Ländern und Berlin vollstreckt wurden, bei einem Bevölkerungsverhältnis von etwa eins zu zehn.“137 Nach dem zweiten Weltkrieg dauerte es bis zum Mai 1950, ehe die Todesstrafe im Nationalrat endgültig für beendet erklärt wurde. Dabei stimmt der Nationalrat mit 86 gegen 64 Stimmen entgegen den Vorstellungen der Regierung gegen die Todesstrafe.138 1950 wurde die Todesstrafe für den Zivilbereich, 1968 auch im militärischen Bereich und damit vollständig entfernt.139 Am 7. Februar 1968 fiel auch das Standrecht und [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832470845
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Allram, Monika März 2001: Muss Todesstrafe sein?, Hamburg: Diplomica Verlag
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