Die Niederlande - ein Einwanderungsland?
Aspekte der Immigration in den Niederlanden
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Bianca Bleibtreu
- Abgabedatum: Dezember 2002
- Umfang: 142 Seiten
- Dateigröße: 1,0 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Johannes Gutenberg-Universität Mainz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6915-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6915-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6915-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bleibtreu, Bianca Dezember 2002: Die Niederlande - ein Einwanderungsland?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Einwanderungspolitik, Integration, Migration, Minderheitenpolitk, Migrationspolitik
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Diplomarbeit von Bianca Bleibtreu
Zusammenfassung:
Bereits seit Jahrhunderten, ja sogar Jahrtausenden machen sich Menschen auf, um in einem fremden Land ihr Glück zu suchen, um in ein „besseres“ Leben zu fliehen. Doch erweist sich dies oftmals als Traum, der in der Realität meist ganz anders aussieht.
Dank der neuen Transportmöglichkeiten und Kommunikationstechnologien kommen Personen, Güter, Ideen und Bilder ohne Probleme um die ganze Welt. Geografische Grenzen und große Entfernungen werden mühelos überwunden, Menschen auf der ganzen Welt stehen in Kontakt miteinander, sind mehr denn je voneinander abhängig.
Die Gründe für die Migrationsbewegungen sind sehr vielseitig. Viele Migranten sind auf der Suche nach ihrem Traum von Freiheit und Konsum im Westen, ärztlicher Versorgung, bezahlter Arbeit und Eigentum oder fliehen aus der Perspektivlosigkeit, aus Elend und Armut in ihren Herkunftsländern.
Aufgrund der Aktualität dieses Themas befasst sich diese Arbeit mit dem Phänomen Immigration in den Niederlanden. Immigration – ein Thema, das sehr viele verschiedene Aspekte in sich birgt, der jeder für sich intensiver Untersuchungen bedarf. In der vorliegenden Arbeit soll ein Überblick über die Immigration in den Niederlanden, insbesondere gegen Ende des 20. Jahrhunderts geschaffen werden, der das Ausmaß der Einwanderung in die Niederlande in all seinen Formen darstellt.
Den eigentlichen Betrachtungen ist eine kurze Einführung in die Geografie und Demografie der Niederlande vorangestellt. Danach wird auf die Einwanderungsgeschichte eingegangen, die anhand der größten Einwanderungsgruppen aufgezeigt wird. Darüber hinaus werden auch die Aspekte der illegalen Immigration und der Emigration aus den Niederlanden angesprochen.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der heutigen Einwanderungs- und Minoritätenpolitik. In Zusammenhang mit den verschiedenen politischen Zielsetzungen der letzten Jahre werden einige der wichtigsten Organisationen dargestellt, die bei dem sehr vielfältigen Einwanderungsprozess eine Rolle spielen. Da angesichts der hohen Flüchtlingszahlen in ganz Europa das Thema nicht nur einzelne Staaten betrifft, sondern die gesamte Europäische Union, ist eine europabezogene Betrachtung notwendig, die im Anschluss an die Ausführungen der nationalen Politik kurz dargelegt wird.
Im nächsten Kapitel werden detaillierte Informationen zu den Einreise-, Aufenthalts- und Ausreisebestimmungen der Niederlande gegeben. Dabei wird zwischen regulärer Einreise und Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern unterschieden. Des Weiteren folgen Erläuterungen, welche Rechte Immigranten in den Niederlanden haben, aber auch mit welchen Pflichten sie konfrontiert werden. Was die Ausreisebestimmungen anbelangt, so werden die vielfältigen Rückkehrprogramme dargestellt.
Im Anschluss werden noch einige Aspekte der Integration von Neuzuwanderern angesprochen, wobei das Augenmerk besonders auf die Arbeitsmarktproblematik gerichtet ist.
Inhaltsverzeichnis:
INHALTSVERZEICHNIS
| 1. | EINLEITUNG | 9 |
| 2. | DIE NIEDERLANDE - EIN KURZER ÜBERBLICK | 12 |
| 2.1 | Die Niederlande geografisch gesehen | 12 |
| 2.2 | Die Niederlande - demografisch gesehen | 13 |
| 3. | ENTWICKLUNG DER EINWANDERUNGSBEWEGUNG IN DEN NIEDERLANDEN | 15 |
| 3.1 | Einwanderungsgeschichte vor 1945 | 15 |
| 3.1.1 | Religiöse und politische Flüchtlinge | 17 |
| 3.1.2 | Arbeitsmigranten | 19 |
| 3.2 | Einwanderungsgeschichte nach 1945 | 21 |
| 3.2.1 | Repatrianten | 22 |
| 3.2.2 | Molukker | 23 |
| 3.2.3 | Surinamer und Antillianer | 24 |
| 3.2.4 | Gastarbeiter | 27 |
| 3.2.5 | Flüchtlinge | 29 |
| 3.2.6 | Sonstige Einwanderer | 29 |
| 3.3 | Einwanderungsgeschichte nach 1980 | 29 |
| 3.3.1 | Flüchtlinge / Asylbewerber | 30 |
| 3.3.2 | Gastarbeiter | 32 |
| 3.3.3 | Sonstige Einwanderer | 33 |
| 3.4 | Die illegale Immigration | 34 |
| 3.5 | Emigration aus den Niederlanden | 40 |
| 4. | EINWANDERUNGS- UND MINORITÄTENPOLITIK | 41 |
| 4.1 | Minderheitenpolitik nach 1980 | 41 |
| 4.2 | Migrationspolitik - 90er Jahre bis heute | 47 |
| 4.2.1 | Integrationspolitik | 51 |
| 4.2.2 | Antidiskriminierungspolitik | 56 |
| 4.2.3 | Asylpolitik | 60 |
| 4.2.4 | Arbeitsmarktpolitik | 62 |
| 4.2.5 | Politik gegenüber illegalen Einwanderern | 63 |
| 4.3 | Mit Immigrationsfragen beauftragte Ministerien und Organisationen | 64 |
| 4.3.1 | „Ministerie van Justitie“ | 64 |
| 4.3.2 | „Immigratie- en Naturalisatiedienst“ | 64 |
| 4.3.3 | „Centraal Orgaan opvang asielzoekers“ | 65 |
| 4.3.4 | „Vreemdelingendienst“ | 65 |
| 4.3.5 | „VluchtelingenWerk Nederland“ | 65 |
| 4.3.6 | „Internationale Organisatie voor Migratie“ | 65 |
| 4.3.7 | „Nederlands Migratie Instituut“ | 66 |
| 4.3.8 | „Koninklijke Marechaussee“ | 66 |
| 4.3.9 | „Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties“ | 66 |
| 4.3.10 | „Landelijk bureau ter bestrijding van Rassendiscriminatie“ | 67 |
| 4.4 | Internationale Abkommen und die Europäische Union | 67 |
| 4.4.1 | Europäische und internationale Abkommen | 68 |
| 4.4.2 | Europäische Integrationspolitik | 70 |
| 4.4.3 | Europäische Asylpolitik | 71 |
| 5. | IMMIGRATIONSMODALITÄTEN | 73 |
| 5.1 | Einreisebestimmungen | 73 |
| 5.1.1 | Reguläre Einreise | 73 |
| 5.1.2 | Asylbewerber / Flüchtlinge | 76 |
| 5.1.2.1 | „Alleenstaande Minderjarige Asielzoekers“ (AMAs) | 79 |
| 5.2 | Aufenthaltsbestimmungen | 79 |
| 5.2.1 | Aufenthaltsgenehmigungen | 79 |
| 5.2.1.1 | „Vreemdelingenwet“ aus dem Jahre 1994 | 79 |
| 5.2.1.2 | „Vreemdelingenwet 2000“ | 80 |
| 5.2.1.2.1 | „Verblijfsvergunning voor bepaalde tijd regulier“ (VVR bep) | 81 |
| 5.2.1.2.2 | „Verblijfsvergunning voor onbepaalde tijd regulier“ (VVR onbep) | 82 |
| 5.2.1.2.3 | „Verblijfsvergunning voor bepaalde tijd asiel“ (VVA bep) | 82 |
| 5.2.1.2.4 | „Verblijfsvergunning voor onbepaalde tijd asiel“ (VVA onbep) | 82 |
| 5.2.1.2.5 | „Verblijf als gemeenschapsonderdaan“ | 83 |
| 5.2.2 | Regulärer Aufenthalt | 83 |
| 5.2.2.1 | Familienzusammenführung oder -bildung | 84 |
| 5.2.2.2 | EU-Bürger | 84 |
| 5.2.3 | Asylbewerber | 86 |
| 5.2.3.1 | „Alleenstaande Minderjarige Asielzoekers“ | 88 |
| 5.2.4 | „Wet Inburgering Nieuwkomers“ | 88 |
| 5.2.4.1 | Meinungen zum Integrationsprogramm | 92 |
| 5.3 | Ausreisebestimmungen | 93 |
| 5.3.1 | Rückkehrpolitik | 94 |
| 5.3.1.1 | Freiwillige Rückkehr | 95 |
| 5.3.1.1.1 | „Remigratiewet“ | 96 |
| 5.3.1.1.2 | „Regeling verhuiskosten Antillianen“ | 98 |
| 5.3.1.2 | Angeordnete Rückkehr | 99 |
| 5.3.1.2.1 | „REAN“ und „REAN-plus“ | 100 |
| 5.3.1.2.2 | „Geschoold Terug“ | 102 |
| 5.3.1.3 | Abschiebung | 103 |
| 5.3.1.4 | Programme, die die Herkunftsländer betreffen | 106 |
| 5.4 | Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit | 107 |
| 6. | INTEGRATION VON MIGRANTEN | 111 |
| 6.1 | Problemgruppen | 114 |
| 6.2 | Integrationshemmnis Arbeitslosigkeit | 115 |
| 7. | SCHLUSSBETRACHTUNG | 119 |
| 8. | ANHANG | 121 |
| 8.1 | Visumpflichtige Länder | 121 |
| 8.2 | „Vreemdelingendocumenten“ | 124 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 126 |
Bereits 1985 wurde das Schengener Abkommen geschlossen, dem 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (Schengen II) und das Dubliner Abkommen folgten, die jedoch erst 1995 bzw. 1997 in Kraft traten. Im Abkommen von Dublin, das in seinen asylrechtlichen Regelungen mit Schengen II identisch ist, sind Bestimmungen des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags festgelegt.185 Damit soll verhindert werden, dass Anträge auf Asylgewährung mehrfach gestellt werden („asylum shopping“). Jeder Asylbewerber darf nur noch einem EG-/EU-Land einen Antrag stellen, eine Ablehnung gilt auch für alle anderen EG-/EU-Länder. Der Vertrag von Maastricht von 1992 trat im Jahre 1993 in Kraft und begründete die Europäische Union mit ihren drei Säulen186. Dabei wurden migrationsrelevante Regelungen in der ersten oder dritten Säule angesiedelt. Themen wie Asylpolitik, Einreisebestimmungen, Einwanderungspolitik sowie Bekämpfung illegaler Einwanderung und Aufenthalte kamen in die dritte Säule. Es wurden zwar keine völkerrechtlichen Verträge geschlossen, es besteht jedoch die Möglichkeit, durch einstimmigen Ratsbeschluss nationale Problembereich in EU-Recht zu überführen. Weiterhin konnten im Migrationsbereich EU-weit gültige Standpunkte festgelegt und Übereinkommen und Maßnahmen getroffen werden. Im Schengener und Dubliner Abkommen 1995 bzw. 1997 sind u. a. sichere Herkunftsländer und sichere Drittstaaten aufgenommen. Damit wurde ein Weg in Richtung europäischer Gesetzgebung eingeschlagen. 1999 trat schließlich der Amsterdamer Vertrag in Kraft, der eine Weiterentwicklung des Vertrags von Maastricht (1992) darstellt. Diese beiden Verträge überführen die Visapolitik (Vertrag von Maastricht) und die Asylpolitik (Vertrag von Amsterdam) aus der Zuständigkeit der einzelnen Staaten (dritte Säule) auf die EG-/EU-Ebene (erste Säule). Damit war der entscheidende Schritt zu einer „Vergemeinschaftung“, zu einer [...]
Bereits Mitte der 70er Jahre wurde eine zeitlich befristete Legalisierungsregelung für illegale Arbeitnehmer eingeführt. Dadurch wurde etwa 15 000 illegalen Arbeitern in den Niederlanden ein legaler Aufenthaltstitel zuerkannt. Aber diese Regelung zog illegale Ausländer aus ganz Europa an und kurz nach Ablauf der Regelung stieg die Zahl der illegalen Arbeiter wieder an. 1980 wurde noch einmal eine kleinere Legalisierungsregelung für Arbeitnehmer, die Einkommenssteuer und Sozialabgaben gezahlt hatten, eingeführt. Seither gab es keine offizielle Legalisierungsregelung mehr, trotzdem werden ständig illegale Immigranten legalisiert. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. In den Niederlanden werden, aus den verschiedensten Gründen, relativ wenige illegale Ausländer abgeschoben. Personen, die sich illegal im Land aufhalten, unternehmen alles nur Erdenkliche, um das Aufdeckungsrisiko einzuschränken. Hinzu kommt, dass Behörden mit Personalengpässen und mangelnden Mitteln zu kämpfen haben. Abschiebungen „mit starker Hand“ erzeugen viel Widerstand und bringen oft hohe Kosten usw. mit sich. Um den illegalen Aufenthalt in den Niederlanden so wenig attraktiv wie möglich zu machen, wurde ein Beschäftigungsverbot für Illegale und Strafen für Arbeitgeber, die gegen dieses Verbot verstoßen, eingeführt. So können Ausländer ohne Aufenthaltstitel keine „sofinummer“170 mehr beantragen und sind auf Schwarzarbeit angewiesen. Zudem wurden die Strafen für Arbeitgeber verschärft. Weiterhin gibt es jetzt eine beschränkte Ausweispflicht und die Pflicht für Arbeitgeber, Kopien der Ausweise ihrer Arbeitnehmer in der Personaladministration aufzubewahren. 1987 kam es zu einer Änderung des Arbeitslosigkeitsgesetzes. Dabei wurden illegale Einwanderer von der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit ausgeschlossen. Am 1. Juli 1998 wurde das „Koppelingswet“ eingeführt. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass der Zugang zu sozialen Einrichtungen grundsätzlich an den Aufenthaltstitel gekoppelt ist und Sozialleistungen somit nicht mehr unrechtmäßig in Anspruch genommen werden können. Ende 1994 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Schein169 170 [...]
Mitte der 90er Jahre erließ die niederländische Regierung ein „Gesetz zur Förderung gleicher Beschäftigungschancen für Angehörige von Minderheiten“ („Wet Bevordering Evenredige Arbeidsdeelname Allochtonen“, WBEAA). Grund dieser Maßnahme war die übermäßige Arbeitslosigkeit v. a. innerhalb der türkischen, marokkanischen, antillianischen und surinamischen Minderheitsgruppen. Festgelegt wurde, dass ein Betrieb mit mehr als 35 Arbeitnehmern dem Staat berichten muss, wie viele Allochthone in seinem Betrieb beschäftigt sind. Bei Unterrepräsentation dieser Gruppe im Vergleich zum Bevölkerungsanteil in der Region sollte der Betrieb ein Konzept ausarbeiten, wie mehr Allochthone geworben werden können. Dieses Vorhaben funktionierte aber nicht wie erwünscht.168 Auf das Thema Arbeitsmarkt möchte ich in Kapitel 6.2 noch näher eingehen. [...]
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Arbeit zitieren:
Bleibtreu, Bianca Dezember 2002: Die Niederlande - ein Einwanderungsland?, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Einwanderungspolitik, Integration, Migration, Minderheitenpolitk, Migrationspolitik



