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Rechtliche Rahmenbedingungen als Determinante des industriellen Vertriebs im internationalen Kontext

Dargestellt am Beispiel europäischer Reglementierungen des Marktes für Kraftfahrzeuge

Rechtliche Rahmenbedingungen als Determinante des industriellen Vertriebs im internationalen Kontext
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Heiko Beckelmann
  • Abgabedatum: Oktober 2002
  • Umfang: 70 Seiten
  • Dateigröße: 575,3 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6393-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6393-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6393-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Beckelmann, Heiko Oktober 2002: Rechtliche Rahmenbedingungen als Determinante des industriellen Vertriebs im internationalen Kontext, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Automobilvertrieb, Wettbewerbsrecht, Marketing, Gruppenfreistellungsverordnung, Parallelimporte

Diplomarbeit von Heiko Beckelmann

Gang der Untersuchung:

In allen Bereichen unserer Wirtschaft geben rechtliche Regelungen den Rahmen für die Geschäftstätigkeit vor.

Diese Arbeit behandelt die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Regelungen und ihre Auswirkungen auf den internationalen Vertrieb.

Im Besonderen wird das europäische Wettbewerbsrecht in seinen Auswirkungen auf den Automobilvertrieb betrachtet.

Hierzu wird das selektive Vertriebssystem der Automobilindustrie ausführlich dargestellt. Schwerpunktmäßig wird erörtert, inwieweit rechtliche Regelungen bestimmte Vertriebsformen und Vertriebssysteme im Automobilsektor begünstigen. Außerdem wird erklärt, welche Gestaltungsformen des Automobilvertriebs wettbewerbsrechtlich erlaubt, und welche verboten sind.

Von wachsender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Mehrmarkenvertrieb (Multi-Franchise-Vertrieb), der einen Schwerpunkt dieser Arbeit darstellt. Die wirtschaftlichen Vorteile und Nachteile des Mehrmarkenvertriebs werden ausführlich aus der Perspektive der Hersteller und aus der Perspektive der Händler dargelegt.

Auf dem Wettbewerbsrecht aufbauend werden die zentralen Regelungen der Gruppenfreistellungsverordnung 1475/95 und ihrer Nachfolger- GVO (gültig für den Automobilsektor seit Oktober 2002) erläutert. Darüber hinaus geht es um die Frage, wie die Regelungen und ihre Auswirkungen aus Sicht einzelner Beteiligtengruppen (Automobilhersteller, Händler, freie Werkstätten und Verbraucher) und aus der Perspektive der Europäischen Kommission beurteilt werden.

Die Parallelimporte zwischen den verschiedenen Ländern der EU sind ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit. Im Einzelnen werden Direktimporte, graue Importe, vermittelte Importe und Querlieferungen behandelt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Preisdifferenzen zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eingegangen.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis II
1. Bedeutung und Auswirkungen rechtlicherRahmenbedingungen 4
1.1 Einführung in die Problemstellung und Ziel der Arbeit 4
1.2 Problemstellung 4
1.3 Aufbau und Argumentationsfolge 5
2. Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen des EWG-Vertrages 7
2.1 Das Kartellverbot des Art. 85, Abs.1. EWG-Vertrag 7
2.2 Die Freistellung wettbewerbsbeschränkenderVereinbarungen vom Kartellverbot gemäß Art. 85, Abs.3EWG-Vertrag 11
2.3 Ausgewählte wettbewerbsbeschränkendeVereinbarungen im selektiven Automobilvertrieb 13
2.3.1 Der selektive Automobilvertrieb 13
2.3.2 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen 14
3. Die Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1475/95 17
3.1 Die Rechtfertigung der Gruppenfreistellung durch die Kommission 17
3.2 Ziele der Kommission mit dem Erlaß der GVO 1475/95 19
3.3 Die Händler betreffende Regelungen 290
3.3.1 Mehrmarkenvertrieb 20
3.3.2 Kritische Würdigung des Mehrmarkenvertriebs aus der Perspektive der Kommission 22
3.3.3 Zielvorgaben 22
3.3.4 Kritische Würdigung der Zielvorgaben 23
3.3.5 Regelungen zum Bezug von Ersatzteilen 24
3.3.6 Kritische Würdigung der Regelungen zum Bezug von Ersatzteilen 25
3.3.7 Gebietsschutz 28
3.3.7.1 Die Erlaubnis passiver Verkäufe 28
3.3.7.2 Die Erlaubnis „nicht personalisierter“ Werbung 28
3.3.7.3 Kritische Würdigung der Erlaubnis „nicht personalisierter“ Werbung aus Sicht der Kommission 29
3.4 Die freien Werkstätten betreffende Regelungen 30
3.4.1 Zugang zu technischen Informationen 30
3.4.2 Kritische Würdigung der Regelungen zum Zugang zu technischen Informationen 31
3.5 Die Verbraucher betreffende Regelungen 32
3.5.1 Parallelimporte 32
3.5.1.1 Querlieferungen 33
3.5.1.2 Der Grauimport 34
3.5.1.3 Der Vermittler 34
3.5.1.4 Kritische Würdigung der Vermittlertätigkeit 35
3.5.1.5 Der Direktimport 36
3.5.1.6 Kritische Würdigung der Parallelimporte anhand der Entwicklung der Preisdifferenzen 37
3.5.2 Mögliche Konsequenzen der Preisdifferenzen für das selektive Vertriebssystem 39
3.6 Die Automobilhersteller betreffende Regelungen 41
3.6.1 Vorteile aus Sicht der Automobilhersteller 41
3.6.2 Nachteile aus Sicht der Automobilhersteller 44
4. Der Multi-Franchise-Vertrieb 45
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 46
4.2 Klassifizierung der Multi-Franchise-Konzepte 47
4.3 Kritische Beurteilung dieser Klassifizierung 49
4.4 Das Multi-Franchising aus der Sicht ausgewählter Betroffenengruppen 51
4.4.1 Multi-Franchising aus Sicht der Händler 52
4.4.1.1 Kostendegressionseffekte 52
4.4.1.2 Verringerung des Geschäftsrisikos und der wirtschaftlichen Abhängigkeit 54
4.4.1.3 Konzentration der Händlerbetriebe 55
4.4.2 Vor- und Nachteile des Multi-Franchising aus Sicht der Hersteller 56
4.4.2.1 Vorteile 56
4.4.2.2 Nachteile 57
5. Zusammenfassung und Ausblick 62
Literaturverzeichnis 66

Automatisiert erstellter Textauszug:

So kann die Kommission eine Untersuchung der Ursachen der Preisdifferenzen einleiten, wenn die Listenpreise207 abzüglich der Kraftfahrzeugsteuern für ein spezifisches Fahrzeugmodell innerhalb des europäischen Binnenmarktes dauerhaft um mehr als 12% differieren208 oder wenn für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr eine Differenz von mehr als 18% besteht.209 Diese Preisdifferenzen wurden in den letzten Jahren stetig überschritten.210 Eine Untersuchung der Ursachen dieser Preisdifferenzen wurde durch die Kommission allerdings nicht eingeleitet, da die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten deutlich differierenden KfzSteuern einen starken Einfluß auf die Preisgestaltung vor Steuern ausüben. So betragen z.B. die in Luxemburg erhobenen Steuern auf Neufahrzeuge nur 15% (Mehrwertsteuer), aber sämtliche in Dänemark erhobenen Steuern auf Neufahrzeuge zusammen mehr als 200%.211 In Dänemark sind somit die Steuern auf Kraftfahrzeuge in der gesamten EU am höchsten. Die Automobilpreise vor Steuern sind in Dänemark jedoch im EU- Vergleich am niedrigsten.212 Dieses Phänomen könnte sich dadurch erklären, daß die Fahrzeughersteller die Automobile in Dänemark zu relativ niedrigen Preisen vor Steuern anbieten müssen, damit die Preise nach Steuern (in dieser enormen Höhe) für die potentiellen Käufer überhaupt noch akzeptabel sind.213 Aus diesem Grund ist festgelegt, daß die Kommission die Länder mit einer Steuer-, Abgaben- und Gebührenlast von insgesamt mehr als 100% des Fahrzeugpreises vor Steuern in eine Berechnung der Preisunterschiede nicht einbeziehen kann.214 Allerdings ergeben sich auch ohne eine Einbeziehung der EU- Länder mit einer Steuer-, Abgaben- und Gebührenlast von über 100% immer noch dauerhafte Nettolistenpreisdifferenzen von mehr als 12%.215 Die Kommission könnte somit eine Untersuchung über die Ursachen der Preisdifferenzen einleiten. Käme eine solche Untersuchung zu dem Ergebnis, daß die Preisdifferenzen durch freigestellte Bestimmungen der GVO verursacht wurden, so könnte [...]

Werbung“201 gesteigert werden könnte. So könnten sich ausländische Vertragshändler telefonisch oder mit einem persönlichen Anschreiben an potentielle Kunden wenden und diese über günstige Angebote aufklären. Ein alternativer Erklärungsansatz für die weiterhin bestehenden Preisdifferenzen könnte allerdings auch darin bestehen, daß die Verbraucher (trotz guter Informiertheit über die Automobilpreise in verschiedenen EULändern) vor einem Kauf in einem anderen EU-Land zurückschrecken, weil sie damit verbundene Nachteile wie eingeschränkte Garantieleistungen befürchten.202 Als Fazit bleibt festzuhalten, daß die den Parallelhandel betreffenden Regelungen der GVO 1475/95 aus Sicht der Verbraucher negativ zu bewerten sind, da eine Nivellierung der Automobilpreise (auf das Niveau des Landes mit den niedrigsten Automobilpreisen)203 verhindert wird. Eine solche Nivellierung wäre gleichbedeutend mit einer Preissenkung und käme somit den Interessen der Verbraucher zugute. Aus Sicht der Automobilhersteller kann festgehalten werden, daß die „befürchtete“ Nivellierung der Automobilpreise204 in der Praxis nicht eingetreten ist. Es kann somit auch weiterhin eine effektive Politik der (geographischen) Preisdifferenzierung205 betrieben werden. [...]

funktionierender Parallelhandel (alle Automobilkäufer in der EU kaufen immer nur in dem EU-Land mit den niedrigsten Automobilpreisen), so dürften keine Preisdifferenzen (vor Steuern) bestehen. Die Preise müßten sich auf das Niveau des Landes mit den niedrigsten Preisen einpendeln194, weil die Automobilhändler mit höheren Preisen (als diesem Einheitspreis) keine Umsätze generieren könnten.195 Es kann somit vermutet werden, daß die bestehenden Regelungen zur Förderung der Parallelimporte noch nicht ausreichen, um die Vertriebsstrukturen im Automobilsektor so stark zu verändern, daß Parallelimporte in erforderlichem Umfang durchgeführt werden, daß sich die Preise (vor Steuern) nivellieren. Außerdem könnten einige Regelungen der GVO 1475/95 eine stärkere Zunahme des Parallelhandels behindern. So läßt sich vermuten, daß das selektive Vertriebssystem im Automobilsektor nach wie vor zu einer begrenzten Marktabschottung führt.196 So ist es dem Vertragshändler weiterhin untersagt, seine Automobile an „nicht autorisierte“, unabhängige Händler197 zu verkaufen.198 Eine Aufhebung dieses Verbots könnte den Parallelhandel deutlich steigern, da die Anzahl der am Parallelhandel teilnehmenden Händler voraussichtlich stark steigen würde. Somit könnten die Preisdifferenzen reduziert werden. Weiterhin könnte aber auch eine mangelnde Informiertheit der Automobilkäufer über die Automobilpreise in anderen EU-Ländern ein Grund dafür sein, daß diese (die Automobilkäufer) zu wenige199 Parallelkäufe tätigen.200 Denkbar ist, daß die Informiertheit der Verbraucher durch eine Aufhebung des Verbotes der „personalisierten [...]

Arbeit zitieren:
Beckelmann, Heiko Oktober 2002: Rechtliche Rahmenbedingungen als Determinante des industriellen Vertriebs im internationalen Kontext, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Automobilvertrieb, Wettbewerbsrecht, Marketing, Gruppenfreistellungsverordnung, Parallelimporte

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