Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union
Im Spannungsfeld feministischer Theorien und politischer Praxis
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Petra Ahrens
- Abgabedatum: Juli 2002
- Umfang: 133 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6112-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6112-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6112-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Ahrens, Petra Juli 2002: Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Chancengleichheit, Sozialpolitik, Europäischer Strukturfonds, Wohlfahrtsstaat, Europäische Beschäftigungsstrategie
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Diplomarbeit von Petra Ahrens
Einleitung:
Die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zählt seit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam am 2. Oktober 1997 und seinem Inkrafttreten am 1. Mai 1999 zu den vertraglich vereinbarten Politikzielen der Europäischen Union. Dadurch entsteht erstmals eine offizielle europäische Steuerungsebene zur Geschlechterfrage, die weitreichende Einflussmöglichkeiten auf nationale Politik eröffnet. Als probates Politikmittel der Durchsetzung von Chancengleichheit sieht die Europäische Union (EU) das Konzept des Gender Mainstreaming in Kombination mit spezifischer Frauenförderung.
Der Strukturwandel, der in Europa seit den 80er Jahren in Folge von Globalisierungsprozessen und internationaler Konkurrenz eingesetzt hat, bewirkt verstärkten Druck auf die soziale Absicherung der Bevölkerung und die bestehenden Wohlfahrtsstaatsmodelle. Von diesem Strukturwandel sind Frauen und Männer unterschiedlich betroffen, was sich besonders auf dem Arbeitsmarkt zeigt. Die europaweite geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes, welche zu Ungunsten der Frauen gewichtet ist, macht somit den Arbeitsmarkt zu einem der wichtigsten Ansatzpunkte für Gender Mainstreaming. Die Wichtigkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern auch auf dem Arbeitsmarkt ist in der Europäischen Union auf Grund wirtschaftlicher Gründe seit den siebziger Jahren anerkannt, und wurde durch verschiedene Maßnahmen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefördert.
Ziel der Diplomarbeit ist es zu zeigen, dass die Europäische Union zwar durch die Implementierung des Gender Mainstreaming-Konzeptes ihre Beschäftigungspolitik in Bezug auf die Herstellung von Chancengleichheit ändert, es sich dabei aber nicht ausschließlich um die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes handelt. Stattdessen lässt sich eine Adaption traditioneller Arbeitsmarktpolitik hin zur Integration frauenfördernder Beschäftigungspolitik erkennen. Parallel dazu gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten, die teilweise eine stärkere Orientierung am Gender Mainstreaming-Konzept aufweisen. Die Europäische Union hat erkannt, das es aus ökonomischen Gründen notwendig wird, für Frauen neue Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dennoch orientiert sich die Europäische Union bei ihrer Gender Mainstreaming-Politik nicht an feministischen Theorien zum Zusammenhang von Geschlechterverhältnissen und Geschlechterungleichheit, sondern rechtfertigt ihre Politik fast ausschließlich mit ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Zwängen. Ideen der gleichberechtigten Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen und politischen Geschehen spielten bisher bei der Politikformulierung eine eher untergeordnete Rolle. Auf Grund der besonderen politischen und institutionellen Verfasstheit der Europäischen Union sind die möglichen Politikbereiche und die Eingriffe in nationalstaatliche Politik durch das Subsidiaritätsprinzip begrenzt, was sich auch bei der Beschäftigungspolitik zeigt. Die mit dem Arbeitsmarkt in Verbindung stehende Sozialpolitik zum Beispiel kann somit nur geringfügig beeinflusst werden. Gerade dieser gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Bereich aber manifestiert die Geschlechterverhältnisse, die über die Verteilung von Arbeit, Geld und Macht entscheiden.
Gang der Untersuchung:
Im ersten Abschnitt wird das Konzept des Gender Mainstreaming historisch und theoretisch verortet. Gender Mainstreaming als Theorie und Strategie lässt sich am ehesten in Abgrenzung und Bezugnahme auf bisherige Theorien, speziell feministische Geschlechtertheorien, erklären. Wichtig bei der Verortung ist, dass keine der Theorien oder Strategien mit Gender Mainstreaming gleichzusetzen ist, sondern dass erst durch die Kombination aller Faktoren die Chancengleichheit von Männern und Frauen hergestellt werden kann.
Abgesehen von diesen feministischen Theorien, gibt es unterschiedliche konservative Theorien zum Geschlechterverhältnis, auf denen im Großen und Ganzen die Organisation bestehender Gesellschaften in Europa beruht. Diese gesellschaftlichen Grundlagen spielen erst in den darauf folgenden Abschnitten eine Rolle, wenn die Entwicklungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt herausgearbeitet und die Auswirkungen der bisherigen europäischen Politik zur Chancengleichheit beleuchtet werden. Für das Gender Mainstreaming Konzept sind sie nicht von Bedeutung, da sie, im Gegensatz zu den feministischen Geschlechtertheorien, nicht zwingend auf eine Gleichstellung der Geschlechter abzielen.
Für den erfolgreichen Einsatz der erforderlichen Instrumente und Methoden zur Herstellung von Chancengleichheit ist von entscheidender Bedeutung, wie die momentane Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt innerhalb der Europäischen Union aussieht. Einen kurzen, länderspezifischen Überblick zur Beschäftigungsentwicklung, den unterschiedlichen Beschäftigungsformen, den Möglichkeiten zur Vereinbarkeit und Familie, den zugrundeliegenden Wohlfahrtsstaatmodellen und den Einflüssen von kulturellen Werten und Normen gibt der zweite Abschnitt. Dabei geht es nicht um eine Bewertung der Staaten untereinander, sondern nur um die knappe Darstellung der unterschiedlichen Entwicklungen und den zugrundeliegenden Ideen vom Geschlechterverhältnis.
Die Beschäftigungspolitik der Europäischen Union in Bezug auf die Herstellung von Chancengleichheit und die damit verbundenen Implikationen für die Geschlechterverhältnisse werden im dritten Abschnitt Untersuchungsschwerpunkt sein. Seit der Gründung der europäischen Gemeinschaften gab es in diesem Politikbereich unterschiedlichste Vorgehensweisen bei der EU, die zudem noch von unterschiedlichen Akteuren initiiert wurden. Basis aller Aktivitäten bei der Beschäftigungs- und Chancengleichheitspolitik war aber immer die Durchsetzung des Gemeinsamen Marktes ohne Wettbewerbsbeschränkungen. Das zeigt sich auch bei Richtlinien, Empfehlungen, Entschließungen und Aktionsprogrammen, sowie Förderungen innerhalb der Europäischen Sozial- und Strukturfonds. Die verschiedenen Phasen der Chancengleichheitsförderung korrelieren mit spezifischen politischen Umständen, die sich in den jeweiligen Beschlüssen wiederspiegeln. Dadurch eröffnet sich auch ein Einblick in bestehende Geschlechterverhältnisse und ihrer im nationalstaatlichen Kontext zu sehenden Untermauerung oder Veränderung durch die europäische Politik. Genaueres dazu wird im vorletzten Kapitel dargestellt. Seit der offiziellen Einführung des Gender Mainstreaming-Konzeptes werden die Aktivitäten zur Herstellung von Chancengleichheit im Rahmen der Beschäftigungspolitik dynamischer, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Ein Endpunkt dieses Prozesses ist bisher noch nicht erkennbar.
Ein Vergleich des Gender Mainstreaming-Konzeptes mit der tatsächlichen Politik soll dann im vierten Abschnitt detaillierter zeigen, welche Instrumente von Gender Mainstreaming umgesetzt werden, welche in Planung sind, und welche nicht Beachtung finden. Die Begründungen hierfür liegen in den nationalstaatlichen Politiken, dem damit verbundenen Subsidiaritätsprinzip und der institutionellen Struktur der Europäischen Union.
Die grobe Untersuchung der Wirkung der Politik der EU auf die Politik der Mitgliedsstaaten und die umgekehrte Wirkungsweise im fünften Abschnitt zeigt dann, wie weitreichend die politischen Verknüpfungen auf europäischer Ebene sind. Wer hier als Antriebskraft für Gender Mainstreaming auszumachen ist, beeinflusst in hohem Maße die zukünftige Entwicklung in Europa. Ebenso wirkt aber auch die EU in einigen Mitgliedsstaaten als Katalysator für die Durchsetzung von Chancengleichheit. Bei diesem Vergleich ist eine Beschreibung der Makroentwicklung und der unterschiedlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Eine detaillierte Darstellung der Mikropolitik bleibt außen vor, da die regionalen Differenzen innerhalb der Mitgliedsstaaten den Blick für die wesentliche Entwicklung verwischen würden.
Insgesamt gesehen befindet sich die Europäische Union somit in einem selbst erzeugten Spannungsfeld zwischen theoretischem Anspruch und politischer Realität und Machbarkeit. Einerseits befürwortet sie das Gender Mainstreaming-Konzept und zeigt konkrete Ansätze zur Umsetzung, andererseits richtet sie ihre Beschäftigungspolitik an neoliberalen, angebotsorientierten Ideen zur Arbeitsmarktpolitik aus, die gerade die Ideen des Gender Mainstreaming-Konzeptes in Frage stellen oder sogar dazu gegenläufig sind. Eine Vereinigung beider Ansatzpunkte zu einem Gesamtkonzept scheint besonders im Lichte der unterschiedlichen nationalstaatlichen Organisation und Entwicklung, sowie der institutionellen Voraussetzungen der EU unwahrscheinlich. Welche Dynamik und Durchsetzungskraft das Gender Mainstreaming-Konzept auf lange Sicht entwickelt, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nur schwer abschätzen und bleibt deshalb rein hypothetische Prognose innerhalb dieser Diplomarbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Das Konzept Gender Mainstreaming | 3 |
| 2.1 | Historische Verortung | 3 |
| 2.2 | Abgrenzung zu weiterer Geschlechterpolitik und feministischen Theorien | 5 |
| 2.2.1 | Gesellschaftskritische Theorien und Quotierung | 5 |
| 2.2.2 | Differenztheorien und autonome Praxis | 6 |
| 2.2.3 | Dekonstruktivistische Theorien und Hinterfragung von Normen | 7 |
| 2.3 | Inhalte des Gender-Mainstreaming-Ansatzes | 9 |
| 2.3.1 | Benötigte Konditionen | 10 |
| 2.3.2 | Instrumente und Methoden | 11 |
| 2.3.3 | Akteure | 14 |
| 2.3.4 | Ablauf | 15 |
| 3. | Die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt | 16 |
| 3.1 | Beschäftigungsentwicklung | 17 |
| 3.1.1 | Altersspezifische Erwerbsquoten als Spiegel der Differenz | 19 |
| 3.1.2 | Erwerbslosenquoten – Annäherung aber Differenz | 21 |
| 3.1.3 | Geschlechtsspezifische Einkommen – ein dauerhaftes Problem | 22 |
| 3.2 | Beschäftigungsformen | 23 |
| 3.2.1 | Teilzeitarbeit als Frauenarbeit | 23 |
| 3.2.2 | „Atypische“ Arbeit | 24 |
| 3.2.3 | Getrennte Bereiche durch horizontale und vertikale Segregation | 25 |
| 3.3. | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 26 |
| 3.3.1 | Kinderbetreuung und Elternurlaub – die Universallösung? | 26 |
| 3.3.2 | Ehegattenbesteuerung – die besondere Person Ehefrau | 28 |
| 3.4 | Wohlfahrtsstaatmodelle | 29 |
| 3.5 | Kulturelle Werte und Normen | 32 |
| 4. | Chancengleichheitspolitik der Europäischen Union zum Arbeitsmarkt | 34 |
| 4.1 | Vertragliche Grundlagen für Chancengleichheits- und Beschäftigungspolitik | 36 |
| 4.1.1 | Die Grundsätze im EG-Vertrag | 36 |
| 4.1.2 | Titel VI – Wettbewerb, Steuerfragen und Rechtsvorschriften | 37 |
| 4.1.3 | Titel VIII – das Beschäftigungskapitel | 37 |
| 4.1.4 | Titel XI - Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend | 38 |
| 4.2 | Richtlinien | 41 |
| 4.2.1 | Erwerbstätige Frauen im Blickfeld – die ersten fünf Richtlinien | 41 |
| 4.2.2 | Frauen als Mütter und die Sozialpartner als Richtliniendesigner | 44 |
| 4.2.3 | Die letzte Richtlinie – ein Wandel der Sichtweise | 46 |
| 4.3 | Empfehlungen und Entschließungen | 46 |
| 4.3.1 | Die Empfehlungen | 47 |
| 4.3.2 | Die Entschließungen | 49 |
| 4.4 | Spezifische Akteure | 50 |
| 4.5 | Beschäftigungspolitik mittels Europäischen Strukturfonds | 52 |
| 4.5.1 | Der eine Teil des ESF – spezifische Programme für spezifische Gruppen | 53 |
| 4.5.2 | Der andere Teil des ESF – Partnerschaften mit Mitgliedsstaaten | 56 |
| 4.6 | Aktionsprogramme | 58 |
| 4.6.1 | Die ersten beiden Aktionsprogramme – Fokus erwerbstätige Frauen | 58 |
| 4.6.2 | Das dritte und vierte Aktionsprogramm – Frauen und Chancengleichheit | 59 |
| 4.6.3 | Das fünfte Aktionsprogramm – Frauen, Strukturen und Bewusstsein | 61 |
| 4.7 | Europäische Beschäftigungsstrategie | 61 |
| 4.7.1 | Leitlinien als Wechselspiel von Neoliberalismus und Chancengleichheit | 62 |
| 4.7.2 | Gemeinsamer Beschäftigungsbericht als Zwischenstadium | 65 |
| 5. | Das Gender Mainstreaming-Konzept und die Umsetzung in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union | 66 |
| 5.1 | Die Konditionen | 67 |
| 5.2 | Die Instrumente und Methoden | 71 |
| 5.3 | Die Akteure | 80 |
| 5.4 | Der Ablauf | 82 |
| 6. | Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Mitgliedsstaaten im Überblick | 83 |
| 6.1 | Die Gender Mainstreaming-Politik der Mitgliedsstaaten | 83 |
| 6.2 | Rückschlüsse für die EU-Politik | 93 |
| 7. | Fazit | 95 |
| 8. | Anhang | 100 |
| 9. | Glossar | 116 |
| 10. | Literaturliste Bücher | 119 |
| 11. | Literaturliste Zeitungsartikel | 128 |
Neben den unterschiedlichen Deutungen des Einflusses der differierenden Wohlfahrtsstaatsysteme auf die Beschäftigung gibt es noch kulturelle Werte und Normen, die zur Erklärung der Beschäftigungssituation beitragen können. Einen wichtigen Beitrag in diesem Zusammenhang liefern die Analysen von Birgit Pfau-Effinger zu den soziokulturellen Rahmenbedingungen für das "Geschlechter-Arrangement"59. Der Begriff Geschlechter-Arrangement beschreibt die gesellschaftlich akzeptierte Aushandlung und Unterstützung einer Geschlechterkultur und der dazugehörigen Geschlechterordnung (Pfau-Effinger, 1996: 408). Die Geschlechterkultur setzt sich zusammen aus gemeinsamen Normen, Werten und Leitbildern für Männer und Frauen in Bezug auf das Geschlechterverhältnis und die Art der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Mit Geschlechterordnung sind die real existierenden Strukturen und Institutionen speziell Arbeitsmarkt, Familie und Wohlfahrtsstaat - gemeint, die das Geschlechterverhältnis stabilisieren (Pfau-Effinger, 1996: 407). Sowohl Geschlechterkultur als auch Geschlechterordnung werden als veränderbar angesehen, was zum Wandel des Geschlechter-Arrangements führen kann (Pfau-Effinger, 1996: 409). "Das Geschlechter-Arrangement bildet sozusagen die Klammer um die kulturellen Leitbilder zur Familie und zum Geschlechterverhältnis und die Politik und Entwicklung der Institutionen" (Pfau-Effinger 1998: 184). In ihrer Untersuchung beschäftigt sich Pfau-Effinger exemplarisch mit dem Geschlechter-Arrangement in Finnland, den Niederlanden und Deutschland, dennoch sind die Annahmen auf andere Mitgliedsstaaten bedingt übertragbar. Sie geht davon aus, dass es in Westeuropa vier verschiedene Geschlechter-Arrangements (siehe Tabelle 2) gibt, die in unterschiedlicher Ausprägung und Kombination in jedem Land vorhanden sind (Pfau-Effinger, 1996: 469f): a) Das familienökonomische Modell, bei dem Männer und Frauen in derselben Sphäre der Familienökonomie tätig und dabei aufeinander bezogen und reziprok voneinander abhängig sind. Mann und Frau sind gleichgestellt und Kinder zählen mit zur Familienökonomie b) Das Modell der männlichen Versorgerehe, mit prinzipieller Trennung der Sphären 'Öffentlichkeit' und 'Privatheit' und komplementärer, hierarchischer Zuweisung an die Geschlechter. Der Mann als erwerbstätiger Familienernährer im öffentlichen Bereich, die Frau als zuständig für Haushalt und Kindererziehung, unterstützt durch die kulturelle Konstruktion von 'Kindheit' und 'Mutterschaft'. c) Das egalitär-individualistische Modell, welches die umfassende, vollzeitige und autonome Integration beider Geschlechter in die Erwerbsarbeit zur Grundlage hat. Kindheit gilt auch hier als eigenständige Lebensphase, aber die Kinderbetreuung wird als Aufgabe des Wohlfahrtsstaates gesehen. [...]
Schunter-Kleemanns Einteilung soll hier nicht weiter diskutiert werden, da eine Abgleichung mit den zur Verfügung stehenden Daten schwierig und zu umfangreich würde. Die existierende Einteilung ist somit nur eingeschränkt verwertbar, weil die Daten die Situation Anfang der Neunziger beschreiben, sich aber seitdem einzelne Punkte in den Mitgliedsstaaten gewandelt haben. Kritiker der Analyse patriarchaler Strukturen weisen zudem darauf hin, dass die Macht von Männern im Verhältnis zu der von Frauen überbewertet wird und Frauen nicht generell bestehenden Strukturen ausgeliefert sind, sondern sich auch aktiv daran beteiligen, diese Strukturen zu erhalten58 (Duncan: 203). Schunter-Kleemann versucht diesem "blinden Fleck" mit Einbezug des sechsten Problemkreises aus dem Weg zu gehen. [...]
Die zweite Erweiterung, bzw. Umgestaltung des Esping-Andersenschen Modells bezieht sich auf eine Klassifizierung der Mitgliedstaaten nach Analyse patriarchaler Strukturen in der jeweiligen Marktwirtschaft (Schunter-Kleemann 1992: 144). Susanne Schunter-Kleemann (1992), Vertreterin dieser Untersuchungsrichtung, unterscheidet sieben Problemkreise für die Typisierung, die von ihr statistisch ausgewertet wurden (Schunter-Kleemann 1992: 145-148): 1. Arbeitsmarktlage für Frauen im Vergleich zu Männern (Umfang und Struktur der Frauenerwerbstätigkeit, Ausbau des öffentlichen Sektors) 2. Situation von Frauen in der Familiensphäre (Form der Familienstrukturen, Abtreibungspolitik, Einfluss der Kirche) 3. Staatliche Familienpolitik, speziell Kinderlastenausgleich (Umfang öffentlicher Kinderbetreuung, Kompensation von Einkommenseinbußen, Steuersystem) 4. Situation von Frauen in Arbeitslosen- und Alterssicherungssystemen (Grad der sozialen Absicherung, Grad der Individualisierung der Rechtsansprüche) 5. Wohlfahrtsstaatliches Selbstverständnis (Inklusion oder Exklusion von Frauen als Bürgerinnen und Empfängerinnen von Wohlfahrtsleistungen) 6. Verhältnis von Sozialstaat, Demokratie und Chancen der Frauenemanzipation (Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen am öffentlichen und politischen Leben) 7. Beziehungen nationaler und supranationaler Politik bezüglich Gleichbehandlung von Mann und Frau (Wirksamkeit und Umsetzung der Gleichbehandlungspolitik der EU) Die umfangreiche statistische Auswertung dieser Problemkreise führte zur Unterscheidung von sechs marktwirtschaftlichen Typen, wobei für diese Diplomarbeit der sechste Typ nicht von Interesse ist, da er sich auf ehemals sozialistische Länder bezieht, die noch nicht der EU beigetreten sind57: Verteilung der EU-Mitgliedsstaaten auf Typen von Marktwirtschaft Typen von Marktwirtschaft Mitgliedsstaaten Patriarchalische Länder mit Ansätzen zu Dänemark, Finnland, Schweden egalitären Arbeits- und Sozialstrukturen Familienbezogener Patriarchalismus Belgien, Frankreich, Italien Ehebezogener Patriarchalismus Deutschland, Luxemburg, Österreich, Niederlande Marktförmiger Patriarchalismus Portugal, Großbritannien Agrarisch-Klerikale Strukturen im Übergang Griechenland, Spanien, Irland zum marktförmigen Patriarchalismus [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832461126
Arbeit zitieren:
Ahrens, Petra Juli 2002: Gender Mainstreaming in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Chancengleichheit, Sozialpolitik, Europäischer Strukturfonds, Wohlfahrtsstaat, Europäische Beschäftigungsstrategie



