Einkommensteuerliche Behandlung innovativer Anleiheinstrumente im Privatvermögen
Eine kritische Analyse
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jan Bernhard
- Abgabedatum: März 2002
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 616,4 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6077-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6077-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6077-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bernhard, Jan März 2002: Einkommensteuerliche Behandlung innovativer Anleiheinstrumente im Privatvermögen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Finanzinnovationen, Steuern, Anleihen, Zertifikate, Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Diplomarbeit von Jan Bernhard
Problemstellung:
Die einkommenssteuerliche Behandlung der privaten Geldanlage in innovative Anleiheinstrumente stellt eine komplexe Materie dar, die zahlreiche Zweifelsfragen aufwirft. Der Begriff der Innovation kann aufgrund seiner sachlichen und zeitlichen Relativität kaum als operational bezeichnet werden und ist insofern schwierig abzugrenzen. Im Zuge des Innovationsprozesses werden bisher gängige Finanzprodukte durch neuartige Instrumente ersetzt bzw. ergänzt, wobei diese häufig nur durch bloße Abänderung oder Neukombination der Produktcharakteristika herkömmlicher Finanzprodukte geschaffen werden und insoweit keine Neuentwicklungen i.e.S. darstellen. Vor dem Hintergrund des deutschen Einkommensteuerrechts, das vom Grundsatz her im Privatvermögen steuerrelevante Erträge von steuerirrelevanten Vermögensmehrungen oder -minderungen abgrenzt, können produkttechnisch eher unbedeutende Variationen aber zu erheblichen Unterschieden in der Besteuerung beim Anleger führen, weshalb sie aus steuerlicher Sicht durchaus als innovativ zu bezeichnen sind. Bei innovativen Anleiheinstrumenten gestaltet sich die Sphärenabgrenzung jedoch besonders schwierig, da bei diesen häufig Vermögensmehrungen oder -minderungen anfallen, die ganz oder teilweise steuerpflichtige Erträge darstellen. Nicht zuletzt war und ist die Bestrebung von Steuerpflichtigen, steuerpflichtige Kapitalerträge mit Hilfe innovativer Anlageprodukte in steuerfreie Veräußerungsgewinne umzuqualifizieren, eine bedeutende Triebkraft für die Etablierung von Finanzproduktinnovationen. Das Einkommensteuerrecht normiert Kriterien, anhand derer die Sphären voneinander abzugrenzen sind. Aufgrund der Vielzahl innovativer Finanzinstrumente und der Notwendigkeit zur Abstraktion im Steuerrecht ist eine sachgerechte Anwendung dieser Kriterien nicht immer gewährleistet. Die Vielschichtigkeit der Ansichten über eine sachgerechte Sphärenabgrenzung dokumentiert sich in zahlreichen unübersichtlichen, meist kasuistisch geprägten Verwaltungsanweisungen, Gerichtsurteilen und Beiträgen in der Fachliteratur. Erschwerend kommt eine große Dynamik bei der Entstehung neuer Finanzprodukte hinzu, deren steuerliche Behandlung häufig erst mit zeitlicher Verzögerung geklärt werden kann.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Steuerwürdigkeitsentscheidung des Gesetzgebers und die Praxis der Besteuerung innovativer Anleiheinstrumente anhand typischer Beispiele unter Berücksichtigung der dem deutschen Einkommensteuerrecht zugrundeliegenden Steuergegenstandstheorien aufzuzeigen und kritisch zu beleuchten.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird davon ausgegangen, dass sich die Finanzinstrumente im Privatvermögen einer unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Person befinden. Hinsichtlich Intensität und Eigenart der Marktteilnahme wird weiterhin angenommen, dass weder die Grenze zur steuerirrelevanten Liebhaberei unterschritten noch die zur gewerblichen Betätigung überschritten wird. Erhebungs- und verfahrensrechtliche sowie tarifliche Aspekte werden nicht behandelt. Im Rahmen dieser Arbeit werden lediglich Grundmodelle innovativer Anleiheinstrumente untersucht, die in der Praxis beliebig variiert werden können. Die Arbeit erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weder hinsichtlich der Behandlung sämtlicher innovativer Anleiheinstrumente noch hinsichtlich der Behandlung einer jeden nur denkbaren Zweifelsfrage bei der Besteuerung eines behandelten Anleiheinstruments. Derivate werden nur insoweit behandelt, als sie in zivilrechtlich als Anleiheinstrumente ausgestalteten Kombinationsprodukten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise enthalten sind. Im Falle von Gesetzesänderungen wird weiterhin auf verfassungsrechtliche Bedenken der Rückwirkung nicht eingegangen. Es werden nur sog. „gewinnunabhängige“ Finanzinstrumente betrachtet, bei denen Rendite oder Ertrag des Anlegers vom Gewinn oder Umsatz des Emittenten unabhängig sind und in die der Anleger direkt investiert. Veröffentlichungen nach dem 15. Februar 2002 finden keine Berücksichtigung. Soweit der Stpfl Aktien erhält, wird angenommen, dass während der Zeit der Inhaberschaft keine Dividendenzahlungen anfallen.
Gang der Untersuchung:
Im Verlauf der Arbeit werden zunächst wesentliche steuerrechtstheoretische Grundlagen in der gebotenen Kürze dargestellt. Danach werden die zum Verständnis der vorliegenden Arbeit erforderlichen Begriffe eingeführt und die relevanten Gesetzesnormen aufgezeigt, ohne bereits in die Diskussion einzusteigen.
Der Hauptteil klassifiziert die in dieser Arbeit behandelten Anleiheinstrumente in vier Kategorien mit steigendem Schwierigkeitsgrad hinsichtlich der Abgrenzung steuerpflichtiger Erträge von steuerfreien Vermögensmehrungen oder -minderungen.
1. Produkte mit sicherer Kapitalrückzahlung und sicherem Entgelt: Zero-Bonds, Disagio-Anleihen.
2. Produkte mit sicherer Kapitalrückzahlung und unsicherem Entgelt: Reine Floater, Zuschlags-/Abschlagsfloater, Reverse Floater, Index-Anleihen, Money-Back-Zertifikate.
3. Produkte mit unsicherer Kapitalrückzahlung und sicherem Entgelt: Wandel-, Umtausch-, Aktienanleihen.
4. Produkte mit unsicherer Kapitalrückzahlung und unsicherem Entgelt: Full-Index-Link-Anleihen, Indexzertifikate.
Zunächst wird am Beispiel von Zero-Bond und Disagio-Anleihe das Instrumentarium des EStG zur Trennung der Sphären dargestellt und erläutert. Wegen der bereits mathematisch nicht anspruchslosen Materie befinden sich dazu Beispielrechnungen im Anhang, um die Wirkungsweise zu verdeutlichen.
Anschließend wird die einkommenssteuerliche Behandlung der eigentlichen innovativen Finanzprodukte aufgezeigt und ausführlich diskutiert. Um Wechselwirkungen der steuerlichen Regelungen, die in ihrer Wirkung häufig über den beabsichtigten Zweck hinausgehen, aufzeigen zu können, muss aus Darstellungsgründen auf eine tiefe Untergliederung der kritischen Diskussion verzichtet werden. Dies gilt insbesondere deshalb, da an einigen Stellen auf die Entwicklung der Besteuerung in der Vergangenheit eingegangen werden muss, um die Kritik an der gegenwärtigen Besteuerung besser zu verdeutlichen. Die kritische Auseinandersetzung mit der Besteuerung erfolgt bei den jeweiligen Produkten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass die bei einem jeweiligen Produkt vorgenommene kritische Betrachtung sich nicht zwangsläufig auf dieses eine Produkt oder seine Kategorie beschränken muss.
Die Arbeit zeigt auf, dass eine praktikable und einwandfreie Sphärentrennung in der Praxis bei verschiedenen Finanzinstrumenten scheitert. Die Arbeit schließt mit dem Plädoyer des Verfassers, dass, wenn eine konsequente Anwendung eines bestehenden Besteuerungsgrundsatzes zu nach Ansicht des Gesetzgebers unbefriedigenden Besteuerungsfolgen führt, die Lösung dieses Problems nicht in der kontinuierlichen Aushöhlung dieses Grundsatzes liegen könne, sondern vielmehr der Grundsatz selbst zu hinterfragen sei.
Anmerkung aus aktuellem Anlass: Vor dem Hintergrund der Pläne des Gesetzgebers im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes liefert die vorliegende Arbeit fundierte Informationen, um die geplanten steuerrechtlichen Änderungen einer kritischen Betrachtung unterziehen zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 6 | |
| 1. | Einführung | 10 |
| 1.1 | Problemstellung | 10 |
| 1.2 | Themenabgrenzung | 11 |
| 1.3 | Gang der Arbeit | 11 |
| 2. | Steuerrechtstheoretische Grundlagen | 12 |
| 2.1 | Definition wesentlicher Grundbegriffe | 12 |
| 2.2 | Theorien zur Bestimmung des Steuerobjektes | 13 |
| 2.3 | Pragmatische Legaldefinition des Steuerobjektes in § 2 EstG | 14 |
| 2.4 | Zeitliche Zuordnung und persönliche Zurechnung von Einkünften | 15 |
| 2.5 | Sachlicher Umfang der steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen | 15 |
| 2.5.1 | Begriff der laufenden Erträge | 15 |
| 2.5.2 | Begriff des Kapitalvermögens und dessen Wertänderung | 16 |
| 2.5.3 | Abgrenzungskriterien zwischen steuerbarer und nichtsteuerbarer Sphäre | 17 |
| 2.6 | Darstellung der relevanten Vorschriften | 17 |
| 2.6.1 | Grundsätzliches zu § 20 EStG | 17 |
| 2.6.2 | Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Nr. 1 EstG | 18 |
| 2.6.3 | Entgeltsurrogate aus Übertragungsleistungen am Markt gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und Nr. 4 lit. a, c und d EStG | 19 |
| 2.6.3.1 | Allgemeine Erläuterungen | 19 |
| 2.6.3.2 | Begriff der Emissionsrendite | 20 |
| 2.6.3.3 | Begriff der Marktrendite | 21 |
| 2.6.4 | Subsidiarität der Kapitaleinkünfte gem. § 20 Abs. 3 EStG | 21 |
| 2.6.5 | Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG | 21 |
| 2.6.6 | Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen | 22 |
| 3. | Funktionsweise ausgewählter innovativer Anleiheinstrumente und kritische Betrachtung ihrer einkommenssteuerlichen Behandlung im Privatvermögen | 23 |
| 3.1 | Produkte mit sicherer Kapitalrückzahlung und sicherem Entgelt | 23 |
| 3.1.1 | Begriff | 23 |
| 3.1.2 | Zero-Bond | 23 |
| 3.1.2.1 | Begriff und Funktionsweise | 23 |
| 3.1.2.2 | Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung | 25 |
| 3.1.2.2.1 | Dauer der Inhaberschaft länger als ein Jahr | 25 |
| 3.1.2.2.2 | Dauer der Inhaberschaft nicht länger als ein Jahr | 27 |
| 3.1.3 | Disagio-Anleihe | 31 |
| 3.1.3.1 | Begriff und Funktionsweise | 31 |
| 3.1.3.2 | Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung | 32 |
| 3.1.3.2.1 | Vorbemerkung | 32 |
| 3.1.3.2.2 | Dauer der Inhaberschaft länger als ein Jahr | 32 |
| 3.1.3.2.3 | Dauer der Inhaberschaft nicht länger als ein Jahr | 36 |
| 3.2 | Produkte mit sicherer Kapitalrückzahlung und unsicherem Entgelt | 36 |
| 3.2.1 | Begriff | 36 |
| 3.2.2 | Reine Floater, Zuschlags-/Abschlagsfloater und Reverse Floater | 37 |
| 3.2.2.1 | Begriff und Funktionsweise | 37 |
| 3.2.2.2 | Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung | 37 |
| 3.2.3 | Index-Anleihen und Money-Back-Zertifikate | 43 |
| 3.2.3.1 | Begriff und Funktionsweise | 43 |
| 3.2.3.2 | Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung | 44 |
| 3.3 | Produkte mit unsicherer Kapitalrückzahlung und sicherem Entgelt | 45 |
| 3.3.1 | Begriff | 45 |
| 3.3.2 | Wandel-, Umtausch- und Aktienanleihen | 46 |
| 3.3.2.1 | Begriff und Funktionsweise | 46 |
| 3.3.2.2 | Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung | 47 |
| 3.4 | Produkte mit unsicherer Kapitalrückzahlung und unsicherem Entgelt | 56 |
| 3.4.1 | Begriff | 56 |
| 3.4.2 | Full-Index-Link-Anleihen und Indexzertifikate | 56 |
| 3.4.2.1 | Begriff und Funktionsweise | 56 |
| 3.4.2.2 | Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung | 56 |
| 4. | Schlussbetrachtung | 59 |
| Anhang | 60 | |
| Literaturverzeichnis | 67 | |
| Urteilsregister | 73 | |
| Verzeichnis sonstiger Quellen | 75 | |
| Glossar | 77 |
Kapitals auf. Unsicherheit bedeutet hierbei, daß das Entgelt zwar dem Grunde nach zugesagt wurde, seine Höhe aber von einem ungewissen Ereignis abhängt. 3.2.2 Reine Floater, Zuschlags-/Abschlagsfloater und Reverse Floater 3.2.2.1 Begriff und Funktionsweise Unter einem Floater versteht man eine variabel verzinsliche Anleihe, deren Verzinsung in bestimmten Abständen — i.d.R. alle drei oder sechs Monate173 — für die nachfolgende Zinsperiode entsprechend der Entwicklung eines Referenzzinssatzes des Geldmarkts angepaßt wird. Die Zinsen werden nach jeder Zinsperiode ausbezahlt. Als Referenzzinssätze dienen bspw. Libor oder Euribor174. Die Verzinsung kann dabei mit diesen exakt übereinstimmen (sog. reiner Floater) oder mit einem während der Laufzeit des Floaters konstanten Zu- oder Abschlag (Spread) auf den Referenzzinssatz, abhängig von der Bonität des Emittenten und der Marktlage175, versehen sein (sog. Zuschlags- bzw. Abschlagsfloater). Die Verzinsung des Floaters und der Referenzzinssatz entwickeln sich somit ceteris paribus stets in die gleiche Richtung. Dadurch kommt es nur bei extremen Zinsveränderungen oder Veränderungen der Schuldnerbonität zu bedeutenden Kursschwankungen während einer Zinsperiode. Ein Reverse Floater unterscheidet sich von einem normalen Floater insoweit, als sich die Verzinsung durch Abzug eines Referenzzinssatzes (oder eines Vielfachen davon) von einem fixen, hohen Zinssatz ergibt. Die Verzinsung des Floaters und der Referenzzinssatz entwickeln sich somit ceteris paribus stets gegenläufig (‚reverse’). Ein Erwerber eines Reverse Floaters spekuliert also auf fallende Kapitalmarktzinsen. Die Kapitalrückzahlung bei Fälligkeit ist bei allen Floatern sicher. 3.2.2.2 Steuerliche Behandlung und kritische Betrachtung176 Die laufenden Zinsen sind im Zuflußzeitpunkt in voller Höhe steuerpflichtig gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG177. [...]
vermeiden hilft. Die Rspr akzeptiert, daß innerhalb der Disagio-Staffel liegende Abschläge nicht als Kapitalertrag erfaßt werden, da diese wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen165. Überschreitet hingegen das Disagio die laufzeitabhängigen Grenzen, „tritt der Charakter als Nutzungsentgelt für die Überlassung des Kapitals gegenüber anderen Elementen so stark in den Vordergrund, daß der Unterschiedsbetrag einkommensteuerrechtlich nicht, auch nicht teilweise, vernachlässigt werden darf.“166 Die Unbeachtlichkeit eines innerhalb der Staffel liegenden Disagios wird in der Literatur m.E. zutreffend als unsystematisch und ungerechtfertigt angesehen167, da es eine besondere Form des Kapitalnutzungsentgelts darstellt und daher unstreitig zu den steuerbaren Einnahmen zählt. Zudem trete keine Vereinfachung ein, da ohnehin bei Rückzahlung einer Kapitalforderung die Höhe eines im Rückzahlungsbetrag enthaltenen Zinsanteils ermittelt werden müsse168. Vielmehr verursache die Prüfung, ob die Grenzen eingehalten worden sind, einen zusätzlichen Prüfvorgang169. Jedoch gehen FinVerw170 und Literatur171 nach wie vor ganz überwiegend von der Anwendbarkeit der Disagio-Staffel aus. 3.1.3.2.3 Dauer der Inhaberschaft nicht länger als ein Jahr Für den Fall, daß der Zeitraum zwischen Erwerb der Disagio-Anleihe und ihrer Veräußerung oder Einlösung ein Jahr nicht überschreitet, kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die oben ausführlich diskutierte Besteuerung eines ZeroBonds in Kap. 3.1.2.2.2, S. 27 verwiesen werden172. 3.2 Produkte mit sicherer Kapitalrückzahlung und unsicherem Entgelt [...]
den werden. Zweck des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. a S. 3 Hs. 2 EStG ist, die zugeflossenen Zinsen aus dem rechnerisch auf die Besitzzeit entfallenden Kapitalertrag auszuscheiden158. Ohne dem Wortlaut zu widersprechen kann der Abzug der zugeflossenen Zinsen auch dergestalt erfolgen, daß der Kapitalstamm, ausgehend vom Emissionspreis, jeweils für ein Jahr mit der ER aufgezinst und der am Ende dieses Jahres zugeflossene Zinsbetrag von dem aufgezinsten Betrag abgezogen wird. Der so ermittelte Wert wird dann wiederum mit der ER aufgezinst, um den dann zufließenden Zinsbetrag gemindert usw. Diese Berechnungsmethode führt zu einer zutreffenden Ermittlung des Kapitalertrags. Durch den sofortigen Abzug zufließender Zinsbeträge vom rechnerisch ermittelten Kurs wird im Ergebnis der Emissionspreis besitzzeitanteilig nur mit dem auf das Disagio entfallenden Teil der ER aufgezinst. Die gleichen Steuerkurse erhielte man im übrigen auch durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen mit der ER. Dabei werden allerdings zugeflossene Zinsen nicht abgezogen, so daß dieses Verfahren in Konflikt mit dem Wortlaut des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. a S. 3 Hs. 2 EStG stünde159. Die FinVerw will ein Emissionsdisagio steuerlich nicht erfassen, sofern160 folgende Vomhundertsätze des Nennwerts in Abhängigkeit von der Laufzeit nicht überschritten werden161: Laufzeit 1 Jahr bis unter 2 Jahre162 2 Jahre bis unter 4 Jahre 4 Jahre bis unter 6 Jahre 6 Jahre bis unter 8 Jahre 8 Jahre bis unter 10 Jahre ab 10 Jahre Disagio in v.H. 1 2 3 4 5 6 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832460778
Arbeit zitieren:
Bernhard, Jan März 2002: Einkommensteuerliche Behandlung innovativer Anleiheinstrumente im Privatvermögen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Finanzinnovationen, Steuern, Anleihen, Zertifikate, Einkünfte aus Kapitalvermögen



