Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ralph Batz
  • Abgabedatum: Januar 1999
  • Umfang: 75 Seiten
  • Dateigröße: 477,2 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Bochum Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5747-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5747-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5747-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Batz, Ralph Januar 1999: Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Erbfolge, Übertragung

Diplomarbeit von Ralph Batz

Einleitung:

Gegenstand dieser Arbeit ist die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dieser Untersuchungsgegenstand umfaßt einen kleinen Teil der vielfältigen Aspekte und Kriterien, die beim Generationswechsel beachtet werden müssen. Es wird das Betriebsvermögen behandelt, das – obwohl mit Sicherheit zu den wichtigsten Vermögensarten zählend - nur einen Teil des Vermögens insgesamt verkörpert. Daneben existieren noch andere Vermögensarten wie z. B. land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Grundvermögen, Barvermögen usw..

Neben dem hier dargestellten Vermögensübergang auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge gibt es noch andere Möglichkeiten wie z.B. den Erwerb wegen Todes, den Übergang des Vermögens in eine Familienstiftung u.ä..

Weiterhin behandelt diese Arbeit die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen, die unmittelbar beim Vermögensübergangs ausgelöst werden.

Darüber hinaus sind auch einkommensteuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen, die zwar nicht unmittelbar nach dem Vermögensübergang auftreten, jedoch in der Folgezeit zu erheblichen Belastungen führen können.

Grundsätzlich ist anzumerken, daß diese Arbeit einen Überblick über die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge liefert. Diese Arbeit kann nicht jeden der angesprochenen Bereiche abschließend behandeln. Gerade im Bereich der Bewertung von Betriebsvermögen wie z. B. Beteiligungen an Personen-gesellschaften, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder im Bereich des Erbbaurechts erfolgt nur eine kurze Behandlung.

Schwerpunkt dieser Arbeit ist das inländische Betriebsvermögen, so daß die Behandlung des ausländischen Betriebsvermögens ebenfalls nur im Rahmen der Problemstellung vorgenommen wird.

Inhaltsverzeichnis:

Abbkürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VIII
1. Grundlegung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 2
1.3 Gang der Untersuchung 3
1.4 Begriffsdefinitionen 4
1.4.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer 4
1.4.2 Betriebsvermögen 4
1.4.3 Gewerbebetriebe und freie Berufe 5
1.4.4 Vorweggenommene Erbfolge 5
1.4.5 Freigebige Zuwendung 6
2. Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge 7
2.1 Einordnung der Erbschaftsteuer in das Steuersystem 7
2.2 Konzept der Erbschaftsteuer 7
2.2.1 Nachlaßsteuer 7
2.2.2 Erbanfallsteuer 8
2.3 Steuerpflichtige Vorgänge 8
2.3.1 Reine Schenkung 8
2.3.2 Gemischte Schenkung 9
2.3.3 Schenkung unter Auflage 9
2.3.4 Schenkung unter Widerrufsvorbehalt 10
2.3.5 Mittelbare Schenkung 10
2.3.6 Fiktive Schenkungen bei Gesellschaftsverhältnissen 11
2.4 Steuerentstehung 11
2.5 Steuerschuldner 12
2.6 Steuerpflicht 13
2.6.1 Unbeschränkte Steuerpflicht 13
2.6.2 Beschränkte Steuerpflicht 13
2.7 Bemessungsgrundlage 14
2.8 Steuertarif 16
2.8.1 Steuerklassen 16
2.8.2 Steuersätze 16
3. Erbschaftsteuerliche Erfassung von Betriebsvermögen 18
3.1 Allgemeines und Umfang des Betriebsvermögens 18
3.2 Ansatz dem Grunde nach 19
3.2.1 Ansatz dem Grunde nach bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden Freiberuflern 19
3.2.1.1 Regelfall der Bestandsidentität 19
3.2.1.2 Ausnahmen von der Bestandsidentität 20
3.2.1.2.1 Betriebsgrundstücke 20
3.2.1.2.1.1 Betriebsgrundstücke als Besitzposten 20
3.2.1.2.1.2 Schulden, die mit Betriebsgrundstücken zusammenhängen 22
3.2.1.2.2 Ausgleichsposten im Fall der Organschaft 23
3.2.1.2.3 Sonderposten nach dem D-Markbilanzgesetz 24
3.2.1.2.4 Berücksichtigung von Schulden und sonstigen passiven Ansätzen 24
3.2.1.2.4.1 Abzugsverbot für Rücklagen 25
3.2.1.2.4.2 Abzug von Gewinnansprüchen eines beherrschenden Gesellschafters bei der beherrschten Gesellschaft 25
3.2.1.2.4.3 Wahlrecht bei Mehrsteuern 26
3.2.2 Ansatz dem Grunde nach bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und nicht bilanzierenden Freiberuflern 27
3.3 Ansatz der Höhe nach 28
3.3.1 Regelfall 28
3.3.1.1 Regelfall für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler 28
3.3.1.2 Regelfall für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler 29
3.3.2 Ausnahmen bei der Erfassung des Betriebsvermögens der Höhe ach für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler 29
3.3.2.1 Betriebsgrundstücke 29
3.3.2.1.1 Bodenrichtwertverfahren 30
3.3.2.1.2 Ertragswertverfahren 30
3.3.2.1.3 Steuerbilanzwertverfahren 32
3.3.2.1.3.1 Allgemeines 32
3.3.2.1.3.2 Wert des Grund und Bodens 33
3.3.2.1.3.3 Gebäudewert 33
3.3.2.1.4 Sonstige Bewertungsverfahren 34
3.3.2.2 Beteiligung an Personengesellschaften 35
3.3.2.2.1 Vorwegzurechnung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögen 35
3.3.2.2.2 Vorwegzurechnung von Gesellschafterschulden 35
3.3.2.2.3 Bereinigung und Vorwegzurechnung des steuerlichen Kapitalkontos 36
3.3.2.2.4 Verteilung des Restbetriebsvermögens 36
3.3.2.2.5 Summe der Einzelbeträge entspricht dem Anteil am Betriebsvermögen 37
3.3.2.2.6 Beispiel zur Aufteilung von Betriebsvermögen bei Personengesellschaften 37
3.3.2.3 Wertpapiere, Anteile und Genußscheine von Kapitalgesellschaften 38
3.3.2.4 Auslandsvermögen 39
3.3.3 Ausnahmen bei der Erfassung des Betriebsvermögens der Höhe nach für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler 40
3.3.3.1 Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens 40
3.3.3.2 Vorratsvermögen 40
3.3.3.3 Sonstige Ausnahmen 41
3.4 Vereinfachte Wertermittlung 41
4. Erbschaftsteuerliche Begünstigungen des Betriebsvermögens 43
4.1 Persönliche Begünstigungen 43
4.2 Sachliche Begünstigungen von Betriebsvermögen 44
4.2.1 Begünstigtes Betriebsvermögen 44
4.2.1.1 Inländisches Betriebsvermögen 44
4.2.1.2 Übergang eines ganzen Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Gesellschaftsbeteiligung 45
4.2.2 Betriebsvermögen-Freibetrag 46
4.2.3 Bewertungsabschlag 47
4.2.4 Tarifbegrenzung bei Betriebsvermögen 48
4.2.5 Stundung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen 49
4.2.6 Übernahme der Erbschaftsteuer durch den Schenker 50
4.3 Negativtatbestände für Begünstigungen 51
4.3.1 Behaltensregeln 51
4.3.1.1 Allgemeine Grundsätze 52
4.3.1.2 Veräußerung von Betriebsvermögen und Freiberufler-Vermögen 52
4.3.1.3 Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen 53
4.3.1.4 Einbringung des Betriebs in eine Kapital- oder Personengesellschaft 53
4.3.1.5 Entnahmebegrenzung 53
4.3.2 Vorliegen einer Weitergabeverpflichtung 54
4.4 Nachträgliche Folgen bei Verlust der Begünstigung 55
5. Schlußbetrachtung 57
Literaturverzeichnis 59
Versicherung selbständiger Arbeit 63

Automatisiert erstellter Textauszug:

29 Für die Berücksichtigung von Schulden und sonstigen Abzügen ist Voraussetzung deren wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens. Nach dem Urteil des BFH vom 18.12.199095 besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang, wenn die Entstehung der Schuld unmittelbar und ursächlich auf betriebsbezogenen Vorgängen beruht. Das Bestehen der Schuld ist Voraussetzung für deren Abzugsfähigkeit, die Fälligkeit spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle96. Zusätzlich zu den auflösend bedingten Verbindlichkeiten sind auch die aufschiebend bedingten abzugsfähig. Dies ergibt sich aus § 98a Satz 2 BewG, gemäß dem die Vorschriften der §§ 4 bis 8 BewG über auflösende und aufschiebende Bedingungen für den Bereich des Betriebsvermögens nicht anwendbar sind97. [...]

Da bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die nicht bilanzieren, sondern sogenannte Einnahme-Überschuß-Rechner nach § 4 Abs. 3 EStG sind, nicht auf die Steuerbilanz zurückgegriffen werden kann, wird für diese Gruppe in § 109 Abs. 2 BewG auf die ertragssteuerlichen Werte verwiesen90. Nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler dürfen nur das notwendige Betriebsvermögen ansetzen. Hierzu gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden. Ebenso gehören zum notwendigen Betriebsvermögen in vollem Umfang diejenigen Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 50 v. H. zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden. Gewillkürtes Betriebsvermögen hingegen darf grundsätzlich nicht zur Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögen berücksichtigt werden91. Forderungen und Verbindlichkeiten gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Bei freiberuflich Tätigen sind unter Forderungen Honoraransprüche zu verstehen, die bis zum Besteuerungszeitpunkt entstanden sind. Als entstanden gelten diese im Zeitpunkt der Vollendung der zu erbringenden Leistung92. Honorarforderungen für erbrachte Teilleistungen sind entstanden, sobald ein Anspruch auf ihre Vergütung besteht93. Bargeld und Bankguthaben ist im Betriebsvermögen zu erfassen, wenn sie aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit herrühren, und soweit nicht nachweisbar über die Beträge für private Ausgaben vor dem Bewertungsstichtag, verfügt worden ist94. [...]

27 zuschüttenden Gewinns bilden. Dies ist allerdings erst dann zulässig, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluß vorliegt84. Zu beachten ist dabei, daß der Schuldposten der beherrschten Gesellschaft und der Gewinnanspruch des beherrschenden Gesellschafters sich betragsmäßig entsprechen müssen. „Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf der Schuldposten nicht über die Nettodividende (Auszahlungsbetrag zuzüglich Kapitalertragssteuer und ohne anrechenbare Körperschaftsteuer) hinausgehen.“85 Aufgrund der Sonderregelung in § 103 Abs. 2 BewG kann der in der Steuerbilanz des beherrschenden Gesellschafters ausgewiesene Gewinnanspruch bei der Ermittlung des Betriebsvermögens der von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft als Schulden vom Rohbetriebsvermögen abgezogen werden. Handelt es sich bei dem beherrschenden Gesellschafter um einen beschränkt Steuerpflichtigen, bei dem die Beteiligung nicht zu einer inländischen Betriebsstätte gehört, ist der Schuldenabzug bei der beherrschten Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Dies geht aus § 103 Abs. 2 BewG hervor. Denn es wird gefordert, daß der Gesellschafter den Gewinnanspruch gegen die beherrschte Gesellschaft in seiner Steuerbilanz ausweist, und hier ist die Steuerbilanz nach deutschem Recht gemeint. Deshalb kann ein ausländischer Gesellschafter der in der Bundesrepublik keine Betriebsstätte unterhält, also beschränkt steuerpflichtig ist, diese Voraussetzung nicht erfüllen86. [...]

Arbeit zitieren:
Batz, Ralph Januar 1999: Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Erbfolge, Übertragung

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren