Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ralph Batz
- Abgabedatum: Januar 1999
- Umfang: 75 Seiten
- Dateigröße: 477,2 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Bochum Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5747-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5747-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5747-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Batz, Ralph Januar 1999: Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Erbfolge, Übertragung
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Diplomarbeit von Ralph Batz
Einleitung:
Gegenstand dieser Arbeit ist die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dieser Untersuchungsgegenstand umfaßt einen kleinen Teil der vielfältigen Aspekte und Kriterien, die beim Generationswechsel beachtet werden müssen. Es wird das Betriebsvermögen behandelt, das – obwohl mit Sicherheit zu den wichtigsten Vermögensarten zählend - nur einen Teil des Vermögens insgesamt verkörpert. Daneben existieren noch andere Vermögensarten wie z. B. land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Grundvermögen, Barvermögen usw..
Neben dem hier dargestellten Vermögensübergang auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge gibt es noch andere Möglichkeiten wie z.B. den Erwerb wegen Todes, den Übergang des Vermögens in eine Familienstiftung u.ä..
Weiterhin behandelt diese Arbeit die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen, die unmittelbar beim Vermögensübergangs ausgelöst werden.
Darüber hinaus sind auch einkommensteuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen, die zwar nicht unmittelbar nach dem Vermögensübergang auftreten, jedoch in der Folgezeit zu erheblichen Belastungen führen können.
Grundsätzlich ist anzumerken, daß diese Arbeit einen Überblick über die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge liefert. Diese Arbeit kann nicht jeden der angesprochenen Bereiche abschließend behandeln. Gerade im Bereich der Bewertung von Betriebsvermögen wie z. B. Beteiligungen an Personen-gesellschaften, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder im Bereich des Erbbaurechts erfolgt nur eine kurze Behandlung.
Schwerpunkt dieser Arbeit ist das inländische Betriebsvermögen, so daß die Behandlung des ausländischen Betriebsvermögens ebenfalls nur im Rahmen der Problemstellung vorgenommen wird.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbkürzungsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| 1. | Grundlegung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes | 2 |
| 1.3 | Gang der Untersuchung | 3 |
| 1.4 | Begriffsdefinitionen | 4 |
| 1.4.1 | Erbschaft- und Schenkungsteuer | 4 |
| 1.4.2 | Betriebsvermögen | 4 |
| 1.4.3 | Gewerbebetriebe und freie Berufe | 5 |
| 1.4.4 | Vorweggenommene Erbfolge | 5 |
| 1.4.5 | Freigebige Zuwendung | 6 |
| 2. | Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge | 7 |
| 2.1 | Einordnung der Erbschaftsteuer in das Steuersystem | 7 |
| 2.2 | Konzept der Erbschaftsteuer | 7 |
| 2.2.1 | Nachlaßsteuer | 7 |
| 2.2.2 | Erbanfallsteuer | 8 |
| 2.3 | Steuerpflichtige Vorgänge | 8 |
| 2.3.1 | Reine Schenkung | 8 |
| 2.3.2 | Gemischte Schenkung | 9 |
| 2.3.3 | Schenkung unter Auflage | 9 |
| 2.3.4 | Schenkung unter Widerrufsvorbehalt | 10 |
| 2.3.5 | Mittelbare Schenkung | 10 |
| 2.3.6 | Fiktive Schenkungen bei Gesellschaftsverhältnissen | 11 |
| 2.4 | Steuerentstehung | 11 |
| 2.5 | Steuerschuldner | 12 |
| 2.6 | Steuerpflicht | 13 |
| 2.6.1 | Unbeschränkte Steuerpflicht | 13 |
| 2.6.2 | Beschränkte Steuerpflicht | 13 |
| 2.7 | Bemessungsgrundlage | 14 |
| 2.8 | Steuertarif | 16 |
| 2.8.1 | Steuerklassen | 16 |
| 2.8.2 | Steuersätze | 16 |
| 3. | Erbschaftsteuerliche Erfassung von Betriebsvermögen | 18 |
| 3.1 | Allgemeines und Umfang des Betriebsvermögens | 18 |
| 3.2 | Ansatz dem Grunde nach | 19 |
| 3.2.1 | Ansatz dem Grunde nach bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden Freiberuflern | 19 |
| 3.2.1.1 | Regelfall der Bestandsidentität | 19 |
| 3.2.1.2 | Ausnahmen von der Bestandsidentität | 20 |
| 3.2.1.2.1 | Betriebsgrundstücke | 20 |
| 3.2.1.2.1.1 | Betriebsgrundstücke als Besitzposten | 20 |
| 3.2.1.2.1.2 | Schulden, die mit Betriebsgrundstücken zusammenhängen | 22 |
| 3.2.1.2.2 | Ausgleichsposten im Fall der Organschaft | 23 |
| 3.2.1.2.3 | Sonderposten nach dem D-Markbilanzgesetz | 24 |
| 3.2.1.2.4 | Berücksichtigung von Schulden und sonstigen passiven Ansätzen | 24 |
| 3.2.1.2.4.1 | Abzugsverbot für Rücklagen | 25 |
| 3.2.1.2.4.2 | Abzug von Gewinnansprüchen eines beherrschenden Gesellschafters bei der beherrschten Gesellschaft | 25 |
| 3.2.1.2.4.3 | Wahlrecht bei Mehrsteuern | 26 |
| 3.2.2 | Ansatz dem Grunde nach bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und nicht bilanzierenden Freiberuflern | 27 |
| 3.3 | Ansatz der Höhe nach | 28 |
| 3.3.1 | Regelfall | 28 |
| 3.3.1.1 | Regelfall für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler | 28 |
| 3.3.1.2 | Regelfall für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler | 29 |
| 3.3.2 | Ausnahmen bei der Erfassung des Betriebsvermögens der Höhe ach für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler | 29 |
| 3.3.2.1 | Betriebsgrundstücke | 29 |
| 3.3.2.1.1 | Bodenrichtwertverfahren | 30 |
| 3.3.2.1.2 | Ertragswertverfahren | 30 |
| 3.3.2.1.3 | Steuerbilanzwertverfahren | 32 |
| 3.3.2.1.3.1 | Allgemeines | 32 |
| 3.3.2.1.3.2 | Wert des Grund und Bodens | 33 |
| 3.3.2.1.3.3 | Gebäudewert | 33 |
| 3.3.2.1.4 | Sonstige Bewertungsverfahren | 34 |
| 3.3.2.2 | Beteiligung an Personengesellschaften | 35 |
| 3.3.2.2.1 | Vorwegzurechnung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögen | 35 |
| 3.3.2.2.2 | Vorwegzurechnung von Gesellschafterschulden | 35 |
| 3.3.2.2.3 | Bereinigung und Vorwegzurechnung des steuerlichen Kapitalkontos | 36 |
| 3.3.2.2.4 | Verteilung des Restbetriebsvermögens | 36 |
| 3.3.2.2.5 | Summe der Einzelbeträge entspricht dem Anteil am Betriebsvermögen | 37 |
| 3.3.2.2.6 | Beispiel zur Aufteilung von Betriebsvermögen bei Personengesellschaften | 37 |
| 3.3.2.3 | Wertpapiere, Anteile und Genußscheine von Kapitalgesellschaften | 38 |
| 3.3.2.4 | Auslandsvermögen | 39 |
| 3.3.3 | Ausnahmen bei der Erfassung des Betriebsvermögens der Höhe nach für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler | 40 |
| 3.3.3.1 | Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens | 40 |
| 3.3.3.2 | Vorratsvermögen | 40 |
| 3.3.3.3 | Sonstige Ausnahmen | 41 |
| 3.4 | Vereinfachte Wertermittlung | 41 |
| 4. | Erbschaftsteuerliche Begünstigungen des Betriebsvermögens | 43 |
| 4.1 | Persönliche Begünstigungen | 43 |
| 4.2 | Sachliche Begünstigungen von Betriebsvermögen | 44 |
| 4.2.1 | Begünstigtes Betriebsvermögen | 44 |
| 4.2.1.1 | Inländisches Betriebsvermögen | 44 |
| 4.2.1.2 | Übergang eines ganzen Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Gesellschaftsbeteiligung | 45 |
| 4.2.2 | Betriebsvermögen-Freibetrag | 46 |
| 4.2.3 | Bewertungsabschlag | 47 |
| 4.2.4 | Tarifbegrenzung bei Betriebsvermögen | 48 |
| 4.2.5 | Stundung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen | 49 |
| 4.2.6 | Übernahme der Erbschaftsteuer durch den Schenker | 50 |
| 4.3 | Negativtatbestände für Begünstigungen | 51 |
| 4.3.1 | Behaltensregeln | 51 |
| 4.3.1.1 | Allgemeine Grundsätze | 52 |
| 4.3.1.2 | Veräußerung von Betriebsvermögen und Freiberufler-Vermögen | 52 |
| 4.3.1.3 | Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen | 53 |
| 4.3.1.4 | Einbringung des Betriebs in eine Kapital- oder Personengesellschaft | 53 |
| 4.3.1.5 | Entnahmebegrenzung | 53 |
| 4.3.2 | Vorliegen einer Weitergabeverpflichtung | 54 |
| 4.4 | Nachträgliche Folgen bei Verlust der Begünstigung | 55 |
| 5. | Schlußbetrachtung | 57 |
| Literaturverzeichnis | 59 | |
| Versicherung selbständiger Arbeit | 63 |
29 Für die Berücksichtigung von Schulden und sonstigen Abzügen ist Voraussetzung deren wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens. Nach dem Urteil des BFH vom 18.12.199095 besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang, wenn die Entstehung der Schuld unmittelbar und ursächlich auf betriebsbezogenen Vorgängen beruht. Das Bestehen der Schuld ist Voraussetzung für deren Abzugsfähigkeit, die Fälligkeit spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle96. Zusätzlich zu den auflösend bedingten Verbindlichkeiten sind auch die aufschiebend bedingten abzugsfähig. Dies ergibt sich aus § 98a Satz 2 BewG, gemäß dem die Vorschriften der §§ 4 bis 8 BewG über auflösende und aufschiebende Bedingungen für den Bereich des Betriebsvermögens nicht anwendbar sind97. [...]
Da bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die nicht bilanzieren, sondern sogenannte Einnahme-Überschuß-Rechner nach § 4 Abs. 3 EStG sind, nicht auf die Steuerbilanz zurückgegriffen werden kann, wird für diese Gruppe in § 109 Abs. 2 BewG auf die ertragssteuerlichen Werte verwiesen90. Nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler dürfen nur das notwendige Betriebsvermögen ansetzen. Hierzu gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden. Ebenso gehören zum notwendigen Betriebsvermögen in vollem Umfang diejenigen Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 50 v. H. zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden. Gewillkürtes Betriebsvermögen hingegen darf grundsätzlich nicht zur Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögen berücksichtigt werden91. Forderungen und Verbindlichkeiten gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Bei freiberuflich Tätigen sind unter Forderungen Honoraransprüche zu verstehen, die bis zum Besteuerungszeitpunkt entstanden sind. Als entstanden gelten diese im Zeitpunkt der Vollendung der zu erbringenden Leistung92. Honorarforderungen für erbrachte Teilleistungen sind entstanden, sobald ein Anspruch auf ihre Vergütung besteht93. Bargeld und Bankguthaben ist im Betriebsvermögen zu erfassen, wenn sie aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit herrühren, und soweit nicht nachweisbar über die Beträge für private Ausgaben vor dem Bewertungsstichtag, verfügt worden ist94. [...]
27 zuschüttenden Gewinns bilden. Dies ist allerdings erst dann zulässig, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluß vorliegt84. Zu beachten ist dabei, daß der Schuldposten der beherrschten Gesellschaft und der Gewinnanspruch des beherrschenden Gesellschafters sich betragsmäßig entsprechen müssen. „Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf der Schuldposten nicht über die Nettodividende (Auszahlungsbetrag zuzüglich Kapitalertragssteuer und ohne anrechenbare Körperschaftsteuer) hinausgehen.“85 Aufgrund der Sonderregelung in § 103 Abs. 2 BewG kann der in der Steuerbilanz des beherrschenden Gesellschafters ausgewiesene Gewinnanspruch bei der Ermittlung des Betriebsvermögens der von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft als Schulden vom Rohbetriebsvermögen abgezogen werden. Handelt es sich bei dem beherrschenden Gesellschafter um einen beschränkt Steuerpflichtigen, bei dem die Beteiligung nicht zu einer inländischen Betriebsstätte gehört, ist der Schuldenabzug bei der beherrschten Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Dies geht aus § 103 Abs. 2 BewG hervor. Denn es wird gefordert, daß der Gesellschafter den Gewinnanspruch gegen die beherrschte Gesellschaft in seiner Steuerbilanz ausweist, und hier ist die Steuerbilanz nach deutschem Recht gemeint. Deshalb kann ein ausländischer Gesellschafter der in der Bundesrepublik keine Betriebsstätte unterhält, also beschränkt steuerpflichtig ist, diese Voraussetzung nicht erfüllen86. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832457471
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Batz, Ralph Januar 1999: Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
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