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„...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen

Mit einer Konzeptentwicklung für Unterstützungsmöglichkeiten im Wohnstättenbereich

Die Studie wurde mit dem 1. Förderpreis der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe ausgezeichnet.
„...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Oliver Gellenbeck
  • Abgabedatum: Mai 2001
  • Umfang: 176 Seiten
  • Dateigröße: 1,7 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4845-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4845-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4845-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung: Die Studie wurde mit dem 1. Förderpreis der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe ausgezeichnet.
  • Arbeit zitieren: Gellenbeck, Oliver Mai 2001: „...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Heilpädagogik

Diplomarbeit von Oliver Gellenbeck

Gang der Untersuchung:

Die Arbeit befasst sich zu Beginn mit grundlegenden Definitionsansätzen zu den Begriffen Sexualität und Behinderung, untersucht gesellschaftliche Fremdbestimmung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und beschreibt rechtliche, gesellschaftliche und pädagogische Aspekte zu Kinderwunsch und Elternschaft. In einem Anhang wird ein rund 40-seitiges Grundlagenkonzept entworfen, durch das Wohnstätten, in denen Menschen mit geistiger Behinderung leben, die sich ein Kind wünschen bzw. bereits eines erwarten / bekommen, Informationen zur Rechtslage, Hinweise auf weiterführende Literatur Konzeptentwürfe anderer Einrichtungen usw. erhalten.

Inhaltsverzeichnis:

Anstelle eines Vorworts 2
1. Inhaltsangabe 3
2. Einleitung 7
2.1 Persönliche Motivation 7
2.2 Zu dieser Arbeit 9
3. Sexualität 13
3.1 Allgemeine Begriffsunsicherheit früher. 13
3.2 .und heute 14
3.3 Sexualität mit dem Aspekt „Behinderung“ 16
3.4 Herkunft des Begriffs „Sexualität“ 16
3.5 „Sexualität“ im Sprachschatz 17
3.6 Kulturelle Prägung des Begriffs 18
3.7 Geläufige Bedeutungszusammenhänge 19
3.8 Motivationsansätze 21
3.9 Das psychohydraulische Modell. 21
3.10 und die Kritik daran 22
3.11 Das „Zwei-Komponenten“-Modell 22
3.12 Vergleich mit menschlicher Sprache 24
3.13 Sinnaspekte der Sexualität 26
3.14 Sexualerziehung 27
3.15 Sexualerziehung heute 29
3.16 Sexualerziehung durch Vorbildfunktion 31
3.17 Kirche, Sexualität, Moral 32
3.18 Normenpluralität 34
4. Geistige Behinderung 35
4.1 Auch hier: Begriffsunsicherheit 35
4.2 Historischer Hintergrund 36
4.3 Das NS-Euthanasieprogramm. 37
4.4 und Auswirkungen bis heute 40
4.5 Geistige Behinderung und Intelligenz 42
4.6 Unterschiedliche Häufigkeitsangaben 43
4.7 Ursachendefinition 44
4.8 Impairment, disability, handicap 45
4.9 Defizitorientierung 47
4.10 Paradigmenwechsel 48
4.11 Das „Normalisierungsprinzip“ als Beginn 48
4.12 Activities and participation 51
4.13 Entscheidung für den Begriff 52
4.14 Charakteränderungen neuer Begriffe 53
4.15 Ganzheitliches Menschenbild 54
5. Sexualität und geistige Behinderung 55
5.1 UNO-Deklaration, Grundgesetz und Öffentlichkeit 55
5.2 Dramatisierung: Der Wüstling 56
5.3 Fehldeutung: Der Distanzlose 57
5.4 Verdrängung: Das unschuldige Kind 58
5.5 Altersgemäße körperliche Entwicklung 60
5.6 Verminderte sexuelle Aktivität? 60
5.7 Dreiteilung des Erwachsenwerdens 63
5.8 Ausbleiben der sozialen Reife 64
5.9 Sexualerziehung bei geistig behinderten Menschen 66
5.10 Notwendigkeit der Sexualerziehung und deren Mangel 68
5.11 Keine besondere Sexualität 69
6. Sexualität, geistige Behinderung, Gesellschaft: Fremdbestimmung 70
6.1 Selbstbefriedigung 71
6.2 Homosexualität 72
6.3 Empfängnisverhütung 74
6.4 Sterilisation 75
6.5 Schwangerschaftsabbruch 79
6.6 Sexuelle Gewalt und Ausbeutung 80
6.7 Aids 82
6.8 Partnerschaft 84
6.9 Beschützte Ehe und Treuegelöbnis 86
6.10 Rechtliche Einschränkungen 88
7. Elternschaft 89
7.1 Kinderwunsch 90
7.2 Kinderwunsch in der Fachdiskussion 91
7.3 Rechtliche Aspekte zum Kinderwunsch 94
7.4 Das Argument der erblichen Belastung 94
7.5 Befähigung zur Elternschaft 96
7.6 Das Forschungsprojekt der Universität Bremen 97
7.7 Wohnformen 99
7.8 Ambulant Betreutes Wohnen 100
7.9 Mutter-und-Kind-Heime 101
7.10 Vergleich von Ambulant Betreuten Wohnformen und Heimen 102
7.11 Die Kinder 103
7.12 Trennung des Kindes von den Eltern 105
7.13 Bewährungsdruck 106
8. Eigene Recherche 107
9. Schlusswort 109
10. Anhang 1 114
10.1 Literatur 114
10.2 Vorliegende Konzepte 121
10.3 Abbildungsverzeichnis 122
10.4 Angeschriebene Einrichtungen in Bochum 123
10.5 Angeschriebene Einrichtungen im Kreis Recklinghausen 123
10.6 Weitere angeschriebene Einrichtungen im Bereich des LWL 125
10.7 Fachhochschulen und Universitäten 127
10.8 Weitere Adressen 128
10.9 Formbrief an Einrichtungen 129
11. Anhang 2 130
Entwurf für ein Grundlagenkonzept 130
1. Einleitung 131
2. Notwendigkeit der Begleitung 134
3. Theoretischer Hintergrund für mögliche Arbeitsmethoden 134
4. Gründe für Kinderwunsch und Schwangerschaft 136
5. Vorbereitung auf ein Kind 137
6. Elternschaft möglich 138
7. Rechtliche Ausgangssituation - Vor und während Schwangerschaft 139
7.1 Verhütungsmittel 139
7.2 Sterilisation 140
7.3 Abtreibung 140
7.4 Schwangerschaft und Schadensersatzanspruch 141
8. Rechtliche Ausgangssituation - Nach der Geburt 141
8.1 Schutz der Familie 141
8.2 Beistandschaft 142
8.3 Trennung 143
9. Finanzierung 144
10. Leistungen bei Schwangerschaft und Elternschaft 145
11. Wohnformen 146
11.1 Wohnstätte 146
11.2 Ambulant Betreutes Wohnen 146
11.3 Eltern-und-Kind-Heime 147
12. Mitarbeitende 148
13. Angebote und Aufgaben. 150
13.1 in der Begleitung der Eltern: 150
13.2 .in der Förderung des Kindes: 153
14. Mögliche Probleme 155
15. Beendigung des Hilfeangebots 156
16. Literatur 156
17. Adressen 160
17.1 Adressen von Beratungsstellen 160
17.2 Ambulante Hilfen, Familienunterstützende Dienste und 161
17.3 Mutter / Eltern-Kind-Einrichtungen 162
17.4 Wohlfahrtsverbände und Träger 163
17.5 Links 165
18. Förderliche und hemmende Faktoren des Zusammenlebens 167

Automatisiert erstellter Textauszug:

bunden waren, wurden auch weiterhin mit der Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen betraut, und diese fand in den gleichen psychiatrischen Krankenhäusern und Anstalten statt.“1 4.4. ... und Auswirkungen bis heute Das GzVeN wurde nach dem Ende des Dritten Reiches zwar außer Kraft gesetzt, aber erst im Jahr 1973 mit dem 5. Strafänderungsgesetz völlig beseitigt; „es galt nicht als `typisch nationalsozialistisches Unrecht`, weil es auf frühere und nicht nur in Deutschland verbreitete Vorstellungen zurückgeführt werden konnte.“2 In der Zwischenzeit wurde dennoch auch nach eugenischen Gründen weiter sterilisiert: „So ist aus dem Bereich der niedersächsischen Ärztekammer bekannt geworden, dass dort bis 1962 mehr als 2500 Sterilisationen nach den Bestimmungen des GzVeN vorgenommen wurden.“3 Im Jahr 1966 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Einwilligung zur Sterilisation nur von der betroffenen Person selbst erfolgen kann; die Formulierung des Urteils sagte aber nichts über die Sterilisation Minderjähriger aus, „so dass für die Zeit vor dem 18.Lebensjahr ein `rechtsfreier Raum` postuliert und ausgenutzt wurde.“4 Die Entscheidung trafen nun üblicherweise der Vormund, das Vormundschaftsgericht oder auch die operierenden Ärzte, beispielsweise bei einer anstehenden Appendektomie. Im Jahr 1972 stieß eine geplante Regelung der SPD / FDP-Koalition, Sterilisationen grundsätzlich erst ab dem 26. Lebensjahr zuzulassen, auf großen Widerstand bei verschiedenen Trägern der Behindertenhilfe, wie zum Beispiel bei der Lebenshilfe, welche auch keine altersmäßige Einschränkung wollte und damals im Regierungsentwurf sogar eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung sah: „Zu der behinderungsbedingten [...]

Brandenburg, Bernburg / Saale, Sonnenstein bei Pirna, Hartheim bei Linz) durchschnittlich innerhalb von 24 Stunden geschah. Die Auswirkungen dieser Massenmordaktionen konnten auf Dauer nicht geheim gehalten werden. Hitler erteilte im August 1941 nach wachsender Unruhe in der Bevölkerung und dem Widerstand der Kirchen zwar den mündlichen Befehl, die „Aktion T4“ zu stoppen, die Morde wurden aber in Konzentrationslagern und an anderen Orten, getarnt und dezentralisiert, fortgeführt. Bis 1941 waren diesem Euthanasieprogramm „70 – 80.000 Menschen, darunter 5.000 Kinder, zum Opfer gefallen... Von den rund 300.000 geistig Behinderten, Geisteskranken und psychisch Kranken, die 1939 in ca. 900 Anstalten des damaligen Deutschen Reiches untergebracht waren, kamen... über 100.000 – also mindestens jeder Dritte – ums Leben.“1 „Der Wiederbeginn der Behindertenarbeit nach 1945“, so Hähner, „hätte mit der Aufarbeitung der Schuld und des Versagens denen gegenüber beginnen können, die Opfer des unmenschlichen Systems geworden waren. Diese Trauerarbeit wurde nicht geleistet. Statt dessen konnte auch ein Teil von `Hitlers willigen Vollstreckern` nach 1945 zur Tagesordnung übergehen: Personal und Ärzte, die in den Jahren zuvor in dieses Programm eingeDr. B. eine Rede hielt; ein Angehöriger der Verwaltung verkleidete sich mit Hilfe einer gewendeten Anzugsjacke als evangelischer Pfarrer und hielt auch eine Rede. Alle Teilnehmer dieser Feierlichkeit bekamen eine Flasche Bier.“ (Tiedemann, In Auschwitz wurde niemand vergast – 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt, S. 82) 1 Nach Kulenkampff „ist diese Zahl mindestens zu verdoppeln“ (Diakonisches Werk, Wir wurden nicht gefragt, S. 116). Neumann nennt ohne Quellenangabe eine Bilanz, die nach dem 1. September 1941 gezogen wurde, wonach die 70.273 „desinfizierten“ Menschen (so der Sprachgebrauch) dem deutschen Volk bei einem Tagessatz von 3,50 RM jährlich 88.543.980 RM gekostet hätten; „dass sich die Berechner des Massenmords auch noch um 1 Million RM verrechneten, sei nur am Rande erwähnt.“ (Neumann, Johannes, 40 Jahre Normalisierungsprinzip, in: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Geistige Behinderung 1 / 99, S. 5) – In meiner Heimatstadt Dorsten existierte zwischen 1889 und 1937 eine „Heil- und Pflegeanstalt für Epileptiker“, die von den Barmherzigen Brüdern von Montabaur unterhalten wurde und mit bis zu 580 Pfleglingen belegt war, was in der damaligen Kleinstadt einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor ausgemacht haben dürfte, zumal lag die Einrichtung in unmittelbarer Nähe der Altstadt. Im Zuge von reichsweiten GestapoUntersuchungen gegen kirchliche Einrichtungen wurde das Haus nach mehreren fingierten Gerichtsprozessen geschlossen, die Bewohner wurden mit Sonderzügen in staatliche Heime verlegt und waren damit nicht mehr vor dem Zugriff durch die Nationalsozialisten sicher. Nach Zeugenaussagen wurden alle Pfleglinge bald nach der Verlegung „krank“, es ist davon auszugehen, dass niemand die NS-Zeit überlebte. Die Einrichtung und der Orden wurden so gründlich aus der kollektiven Erinnerung der Stadt verdrängt, dass eine Straße zur Erinnerung fälschlich als „Alexandrinerstraße“ benannt wurde. Die Gebäude blieben bis in die 70er Jahre erhalten, wichen dann aber einem VHS-Neubau und einem Parkhaus (Quelle: Hartwich, Dirk / Stegemann, Wolf: Dorsten unterm Hakenkreuz, Eigenverlag der Herausgeber, Dorsten 1984). Die erste Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Krieg wurde in Dorsten erst 1990 eröffnet, zuvor wurden diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen konnten, in die Landespsychiatrie Marl-Sinsen (Haardheim) eingewiesen. [...]

„Allein in den ersten beiden Jahren (1934 und 1935) wurden im Reichsgebiet nach einer Statistik des Reichsjustizministers Gürtner 134.223 Frauen und Männer sterilisiert.“ (J. Klieme, Diakonie im Dritten Reich, in: Schibilsky, Kursbuch, zitiert in: Diakonisches Werk, Wir wurden nicht gefragt, S.126). Bleidick spricht von etwa 500.000 als erbkrank eingeschätzten Menschen, von denen bis 1939 ca. 350.000 zwangssterilisiert wurden (Behinderung als pädagogische Aufgabe, S. 123). Köbsell nennt 400.000 zwangssterilisierte Menschen in der Zeit bis zum 8. Mai 1945 (Köbsell, Swantje, Eingriffe – Zwangssterilisationen geistig behinderter Frauen, S. 28, zitiert in: Friske, Als Frau geistig behindert sein, S. 154f.) Neumann nennt die gleiche Zahl, „das waren etwa 1 % der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter. Dabei war ein hohes Sterberisiko einkalkuliert.“ (Neumann, Johannes, 40 Jahre Normalisierungsprinzip, in: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Geistige Behinderung 1 / 99, S. 9f.) Den überlebenden Opfern zahlte die Bundesrepublik als Entschädigung die einmalige Summe von 500,- DM aus (Dunde, Handbuch Sexualität, S. 20) 2 Wunder, Michael, Die historische Dimension des neuen Sterilisationsgesetzes, in: Walter, Sexualität und geistige Behinderung, S. 390. – Nach Wunder sind über 1000 Todesfälle durch den Eingriff nachweisbar, insbesondere aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Betroffenen 3 „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Rückdatiert auf den 1. September 1939. - Dazu C. Kulenkampff: „Zweifelsfrei konnte das private Schreiben Hitlers formal die Massenvernichtung psychisch Kranker und Behinderter nicht legitimieren... Es fanden sich jedoch damals genügend Ärzte und Juristen, welche die bloße Willensäußerung des Führers zur selbstverständlichen Grundlage ihres Handelns machten.“ In: Diakonisches Werk, Wir wurden nicht gefragt, S. 114 4 Aus Hadamar berichtet ein Augenzeuge: „Ich kann mich noch daran erinnern, dass aus Anlass des 10.000. Geisteskranken im Keller eine Feier stattfand. Die Feier fand unmittelbar im Krematorium statt. Der 10.000ste Kranke war im Krematorium aufgebahrt. Es handelte sich um einen kleinen Menschen mit einem ungeheuren Wasserkopf. Der Kranke mit dem Wasserkopf blieb während der ganzen Feier aufgebahrt. Ich erinnere mich noch, dass [...]

Arbeit zitieren:
Gellenbeck, Oliver Mai 2001: „...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Heilpädagogik

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