„...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen
Mit einer Konzeptentwicklung für Unterstützungsmöglichkeiten im Wohnstättenbereich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Oliver Gellenbeck
- Abgabedatum: Mai 2001
- Umfang: 176 Seiten
- Dateigröße: 1,7 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4845-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4845-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4845-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung: Die Studie wurde mit dem 1. Förderpreis der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe ausgezeichnet.
- Arbeit zitieren: Gellenbeck, Oliver Mai 2001: „...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Heilpädagogik
In den Warenkorb
58,00 €
Diplomarbeit von Oliver Gellenbeck
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit befasst sich zu Beginn mit grundlegenden Definitionsansätzen zu den Begriffen Sexualität und Behinderung, untersucht gesellschaftliche Fremdbestimmung der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und beschreibt rechtliche, gesellschaftliche und pädagogische Aspekte zu Kinderwunsch und Elternschaft. In einem Anhang wird ein rund 40-seitiges Grundlagenkonzept entworfen, durch das Wohnstätten, in denen Menschen mit geistiger Behinderung leben, die sich ein Kind wünschen bzw. bereits eines erwarten / bekommen, Informationen zur Rechtslage, Hinweise auf weiterführende Literatur Konzeptentwürfe anderer Einrichtungen usw. erhalten.
Inhaltsverzeichnis:
| Anstelle eines Vorworts | 2 | |
| 1. | Inhaltsangabe | 3 |
| 2. | Einleitung | 7 |
| 2.1 | Persönliche Motivation | 7 |
| 2.2 | Zu dieser Arbeit | 9 |
| 3. | Sexualität | 13 |
| 3.1 | Allgemeine Begriffsunsicherheit früher. | 13 |
| 3.2 | .und heute | 14 |
| 3.3 | Sexualität mit dem Aspekt „Behinderung“ | 16 |
| 3.4 | Herkunft des Begriffs „Sexualität“ | 16 |
| 3.5 | „Sexualität“ im Sprachschatz | 17 |
| 3.6 | Kulturelle Prägung des Begriffs | 18 |
| 3.7 | Geläufige Bedeutungszusammenhänge | 19 |
| 3.8 | Motivationsansätze | 21 |
| 3.9 | Das psychohydraulische Modell. | 21 |
| 3.10 | und die Kritik daran | 22 |
| 3.11 | Das „Zwei-Komponenten“-Modell | 22 |
| 3.12 | Vergleich mit menschlicher Sprache | 24 |
| 3.13 | Sinnaspekte der Sexualität | 26 |
| 3.14 | Sexualerziehung | 27 |
| 3.15 | Sexualerziehung heute | 29 |
| 3.16 | Sexualerziehung durch Vorbildfunktion | 31 |
| 3.17 | Kirche, Sexualität, Moral | 32 |
| 3.18 | Normenpluralität | 34 |
| 4. | Geistige Behinderung | 35 |
| 4.1 | Auch hier: Begriffsunsicherheit | 35 |
| 4.2 | Historischer Hintergrund | 36 |
| 4.3 | Das NS-Euthanasieprogramm. | 37 |
| 4.4 | und Auswirkungen bis heute | 40 |
| 4.5 | Geistige Behinderung und Intelligenz | 42 |
| 4.6 | Unterschiedliche Häufigkeitsangaben | 43 |
| 4.7 | Ursachendefinition | 44 |
| 4.8 | Impairment, disability, handicap | 45 |
| 4.9 | Defizitorientierung | 47 |
| 4.10 | Paradigmenwechsel | 48 |
| 4.11 | Das „Normalisierungsprinzip“ als Beginn | 48 |
| 4.12 | Activities and participation | 51 |
| 4.13 | Entscheidung für den Begriff | 52 |
| 4.14 | Charakteränderungen neuer Begriffe | 53 |
| 4.15 | Ganzheitliches Menschenbild | 54 |
| 5. | Sexualität und geistige Behinderung | 55 |
| 5.1 | UNO-Deklaration, Grundgesetz und Öffentlichkeit | 55 |
| 5.2 | Dramatisierung: Der Wüstling | 56 |
| 5.3 | Fehldeutung: Der Distanzlose | 57 |
| 5.4 | Verdrängung: Das unschuldige Kind | 58 |
| 5.5 | Altersgemäße körperliche Entwicklung | 60 |
| 5.6 | Verminderte sexuelle Aktivität? | 60 |
| 5.7 | Dreiteilung des Erwachsenwerdens | 63 |
| 5.8 | Ausbleiben der sozialen Reife | 64 |
| 5.9 | Sexualerziehung bei geistig behinderten Menschen | 66 |
| 5.10 | Notwendigkeit der Sexualerziehung und deren Mangel | 68 |
| 5.11 | Keine besondere Sexualität | 69 |
| 6. | Sexualität, geistige Behinderung, Gesellschaft: Fremdbestimmung | 70 |
| 6.1 | Selbstbefriedigung | 71 |
| 6.2 | Homosexualität | 72 |
| 6.3 | Empfängnisverhütung | 74 |
| 6.4 | Sterilisation | 75 |
| 6.5 | Schwangerschaftsabbruch | 79 |
| 6.6 | Sexuelle Gewalt und Ausbeutung | 80 |
| 6.7 | Aids | 82 |
| 6.8 | Partnerschaft | 84 |
| 6.9 | Beschützte Ehe und Treuegelöbnis | 86 |
| 6.10 | Rechtliche Einschränkungen | 88 |
| 7. | Elternschaft | 89 |
| 7.1 | Kinderwunsch | 90 |
| 7.2 | Kinderwunsch in der Fachdiskussion | 91 |
| 7.3 | Rechtliche Aspekte zum Kinderwunsch | 94 |
| 7.4 | Das Argument der erblichen Belastung | 94 |
| 7.5 | Befähigung zur Elternschaft | 96 |
| 7.6 | Das Forschungsprojekt der Universität Bremen | 97 |
| 7.7 | Wohnformen | 99 |
| 7.8 | Ambulant Betreutes Wohnen | 100 |
| 7.9 | Mutter-und-Kind-Heime | 101 |
| 7.10 | Vergleich von Ambulant Betreuten Wohnformen und Heimen | 102 |
| 7.11 | Die Kinder | 103 |
| 7.12 | Trennung des Kindes von den Eltern | 105 |
| 7.13 | Bewährungsdruck | 106 |
| 8. | Eigene Recherche | 107 |
| 9. | Schlusswort | 109 |
| 10. | Anhang 1 | 114 |
| 10.1 | Literatur | 114 |
| 10.2 | Vorliegende Konzepte | 121 |
| 10.3 | Abbildungsverzeichnis | 122 |
| 10.4 | Angeschriebene Einrichtungen in Bochum | 123 |
| 10.5 | Angeschriebene Einrichtungen im Kreis Recklinghausen | 123 |
| 10.6 | Weitere angeschriebene Einrichtungen im Bereich des LWL | 125 |
| 10.7 | Fachhochschulen und Universitäten | 127 |
| 10.8 | Weitere Adressen | 128 |
| 10.9 | Formbrief an Einrichtungen | 129 |
| 11. | Anhang 2 | 130 |
| Entwurf für ein Grundlagenkonzept | 130 | |
| 1. | Einleitung | 131 |
| 2. | Notwendigkeit der Begleitung | 134 |
| 3. | Theoretischer Hintergrund für mögliche Arbeitsmethoden | 134 |
| 4. | Gründe für Kinderwunsch und Schwangerschaft | 136 |
| 5. | Vorbereitung auf ein Kind | 137 |
| 6. | Elternschaft möglich | 138 |
| 7. | Rechtliche Ausgangssituation - Vor und während Schwangerschaft | 139 |
| 7.1 | Verhütungsmittel | 139 |
| 7.2 | Sterilisation | 140 |
| 7.3 | Abtreibung | 140 |
| 7.4 | Schwangerschaft und Schadensersatzanspruch | 141 |
| 8. | Rechtliche Ausgangssituation - Nach der Geburt | 141 |
| 8.1 | Schutz der Familie | 141 |
| 8.2 | Beistandschaft | 142 |
| 8.3 | Trennung | 143 |
| 9. | Finanzierung | 144 |
| 10. | Leistungen bei Schwangerschaft und Elternschaft | 145 |
| 11. | Wohnformen | 146 |
| 11.1 | Wohnstätte | 146 |
| 11.2 | Ambulant Betreutes Wohnen | 146 |
| 11.3 | Eltern-und-Kind-Heime | 147 |
| 12. | Mitarbeitende | 148 |
| 13. | Angebote und Aufgaben. | 150 |
| 13.1 | in der Begleitung der Eltern: | 150 |
| 13.2 | .in der Förderung des Kindes: | 153 |
| 14. | Mögliche Probleme | 155 |
| 15. | Beendigung des Hilfeangebots | 156 |
| 16. | Literatur | 156 |
| 17. | Adressen | 160 |
| 17.1 | Adressen von Beratungsstellen | 160 |
| 17.2 | Ambulante Hilfen, Familienunterstützende Dienste und | 161 |
| 17.3 | Mutter / Eltern-Kind-Einrichtungen | 162 |
| 17.4 | Wohlfahrtsverbände und Träger | 163 |
| 17.5 | Links | 165 |
| 18. | Förderliche und hemmende Faktoren des Zusammenlebens | 167 |
bunden waren, wurden auch weiterhin mit der Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen betraut, und diese fand in den gleichen psychiatrischen Krankenhäusern und Anstalten statt.“1 4.4. ... und Auswirkungen bis heute Das GzVeN wurde nach dem Ende des Dritten Reiches zwar außer Kraft gesetzt, aber erst im Jahr 1973 mit dem 5. Strafänderungsgesetz völlig beseitigt; „es galt nicht als `typisch nationalsozialistisches Unrecht`, weil es auf frühere und nicht nur in Deutschland verbreitete Vorstellungen zurückgeführt werden konnte.“2 In der Zwischenzeit wurde dennoch auch nach eugenischen Gründen weiter sterilisiert: „So ist aus dem Bereich der niedersächsischen Ärztekammer bekannt geworden, dass dort bis 1962 mehr als 2500 Sterilisationen nach den Bestimmungen des GzVeN vorgenommen wurden.“3 Im Jahr 1966 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Einwilligung zur Sterilisation nur von der betroffenen Person selbst erfolgen kann; die Formulierung des Urteils sagte aber nichts über die Sterilisation Minderjähriger aus, „so dass für die Zeit vor dem 18.Lebensjahr ein `rechtsfreier Raum` postuliert und ausgenutzt wurde.“4 Die Entscheidung trafen nun üblicherweise der Vormund, das Vormundschaftsgericht oder auch die operierenden Ärzte, beispielsweise bei einer anstehenden Appendektomie. Im Jahr 1972 stieß eine geplante Regelung der SPD / FDP-Koalition, Sterilisationen grundsätzlich erst ab dem 26. Lebensjahr zuzulassen, auf großen Widerstand bei verschiedenen Trägern der Behindertenhilfe, wie zum Beispiel bei der Lebenshilfe, welche auch keine altersmäßige Einschränkung wollte und damals im Regierungsentwurf sogar eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung sah: „Zu der behinderungsbedingten [...]
Brandenburg, Bernburg / Saale, Sonnenstein bei Pirna, Hartheim bei Linz) durchschnittlich innerhalb von 24 Stunden geschah. Die Auswirkungen dieser Massenmordaktionen konnten auf Dauer nicht geheim gehalten werden. Hitler erteilte im August 1941 nach wachsender Unruhe in der Bevölkerung und dem Widerstand der Kirchen zwar den mündlichen Befehl, die „Aktion T4“ zu stoppen, die Morde wurden aber in Konzentrationslagern und an anderen Orten, getarnt und dezentralisiert, fortgeführt. Bis 1941 waren diesem Euthanasieprogramm „70 – 80.000 Menschen, darunter 5.000 Kinder, zum Opfer gefallen... Von den rund 300.000 geistig Behinderten, Geisteskranken und psychisch Kranken, die 1939 in ca. 900 Anstalten des damaligen Deutschen Reiches untergebracht waren, kamen... über 100.000 – also mindestens jeder Dritte – ums Leben.“1 „Der Wiederbeginn der Behindertenarbeit nach 1945“, so Hähner, „hätte mit der Aufarbeitung der Schuld und des Versagens denen gegenüber beginnen können, die Opfer des unmenschlichen Systems geworden waren. Diese Trauerarbeit wurde nicht geleistet. Statt dessen konnte auch ein Teil von `Hitlers willigen Vollstreckern` nach 1945 zur Tagesordnung übergehen: Personal und Ärzte, die in den Jahren zuvor in dieses Programm eingeDr. B. eine Rede hielt; ein Angehöriger der Verwaltung verkleidete sich mit Hilfe einer gewendeten Anzugsjacke als evangelischer Pfarrer und hielt auch eine Rede. Alle Teilnehmer dieser Feierlichkeit bekamen eine Flasche Bier.“ (Tiedemann, In Auschwitz wurde niemand vergast – 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt, S. 82) 1 Nach Kulenkampff „ist diese Zahl mindestens zu verdoppeln“ (Diakonisches Werk, Wir wurden nicht gefragt, S. 116). Neumann nennt ohne Quellenangabe eine Bilanz, die nach dem 1. September 1941 gezogen wurde, wonach die 70.273 „desinfizierten“ Menschen (so der Sprachgebrauch) dem deutschen Volk bei einem Tagessatz von 3,50 RM jährlich 88.543.980 RM gekostet hätten; „dass sich die Berechner des Massenmords auch noch um 1 Million RM verrechneten, sei nur am Rande erwähnt.“ (Neumann, Johannes, 40 Jahre Normalisierungsprinzip, in: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Geistige Behinderung 1 / 99, S. 5) – In meiner Heimatstadt Dorsten existierte zwischen 1889 und 1937 eine „Heil- und Pflegeanstalt für Epileptiker“, die von den Barmherzigen Brüdern von Montabaur unterhalten wurde und mit bis zu 580 Pfleglingen belegt war, was in der damaligen Kleinstadt einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor ausgemacht haben dürfte, zumal lag die Einrichtung in unmittelbarer Nähe der Altstadt. Im Zuge von reichsweiten GestapoUntersuchungen gegen kirchliche Einrichtungen wurde das Haus nach mehreren fingierten Gerichtsprozessen geschlossen, die Bewohner wurden mit Sonderzügen in staatliche Heime verlegt und waren damit nicht mehr vor dem Zugriff durch die Nationalsozialisten sicher. Nach Zeugenaussagen wurden alle Pfleglinge bald nach der Verlegung „krank“, es ist davon auszugehen, dass niemand die NS-Zeit überlebte. Die Einrichtung und der Orden wurden so gründlich aus der kollektiven Erinnerung der Stadt verdrängt, dass eine Straße zur Erinnerung fälschlich als „Alexandrinerstraße“ benannt wurde. Die Gebäude blieben bis in die 70er Jahre erhalten, wichen dann aber einem VHS-Neubau und einem Parkhaus (Quelle: Hartwich, Dirk / Stegemann, Wolf: Dorsten unterm Hakenkreuz, Eigenverlag der Herausgeber, Dorsten 1984). Die erste Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Krieg wurde in Dorsten erst 1990 eröffnet, zuvor wurden diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen konnten, in die Landespsychiatrie Marl-Sinsen (Haardheim) eingewiesen. [...]
„Allein in den ersten beiden Jahren (1934 und 1935) wurden im Reichsgebiet nach einer Statistik des Reichsjustizministers Gürtner 134.223 Frauen und Männer sterilisiert.“ (J. Klieme, Diakonie im Dritten Reich, in: Schibilsky, Kursbuch, zitiert in: Diakonisches Werk, Wir wurden nicht gefragt, S.126). Bleidick spricht von etwa 500.000 als erbkrank eingeschätzten Menschen, von denen bis 1939 ca. 350.000 zwangssterilisiert wurden (Behinderung als pädagogische Aufgabe, S. 123). Köbsell nennt 400.000 zwangssterilisierte Menschen in der Zeit bis zum 8. Mai 1945 (Köbsell, Swantje, Eingriffe – Zwangssterilisationen geistig behinderter Frauen, S. 28, zitiert in: Friske, Als Frau geistig behindert sein, S. 154f.) Neumann nennt die gleiche Zahl, „das waren etwa 1 % der Bevölkerung im fortpflanzungsfähigen Alter. Dabei war ein hohes Sterberisiko einkalkuliert.“ (Neumann, Johannes, 40 Jahre Normalisierungsprinzip, in: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Geistige Behinderung 1 / 99, S. 9f.) Den überlebenden Opfern zahlte die Bundesrepublik als Entschädigung die einmalige Summe von 500,- DM aus (Dunde, Handbuch Sexualität, S. 20) 2 Wunder, Michael, Die historische Dimension des neuen Sterilisationsgesetzes, in: Walter, Sexualität und geistige Behinderung, S. 390. – Nach Wunder sind über 1000 Todesfälle durch den Eingriff nachweisbar, insbesondere aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Betroffenen 3 „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Rückdatiert auf den 1. September 1939. - Dazu C. Kulenkampff: „Zweifelsfrei konnte das private Schreiben Hitlers formal die Massenvernichtung psychisch Kranker und Behinderter nicht legitimieren... Es fanden sich jedoch damals genügend Ärzte und Juristen, welche die bloße Willensäußerung des Führers zur selbstverständlichen Grundlage ihres Handelns machten.“ In: Diakonisches Werk, Wir wurden nicht gefragt, S. 114 4 Aus Hadamar berichtet ein Augenzeuge: „Ich kann mich noch daran erinnern, dass aus Anlass des 10.000. Geisteskranken im Keller eine Feier stattfand. Die Feier fand unmittelbar im Krematorium statt. Der 10.000ste Kranke war im Krematorium aufgebahrt. Es handelte sich um einen kleinen Menschen mit einem ungeheuren Wasserkopf. Der Kranke mit dem Wasserkopf blieb während der ganzen Feier aufgebahrt. Ich erinnere mich noch, dass [...]
In den Warenkorb
58,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832448455
Arbeit zitieren:
Gellenbeck, Oliver Mai 2001: „...aber wünschen kann ich mir ein Kind doch trotzdem“ - Zu Sexualität und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Heilpädagogik




