Slotvergabe auf hochbelasteten europäischen Flughäfen
Die Vergabe von Start- und Landerechten bei Kapazitätsengpässen der Luftverkehrsinfrastruktur unter den Bedingungen eines wachsenden Marktes im Hinblick auf Marktzugang und Wettbewerb
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andreas Seidler
- Abgabedatum: Mai 2000
- Umfang: 347 Seiten
- Dateigröße: 5,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Leuphana Universität Lüneburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4559-1
- ISBN (CD) :978-3-8324-4559-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Seidler, Andreas Mai 2000: Slotvergabe auf hochbelasteten europäischen Flughäfen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Start- und Landerecht, Allokation, luftverkehr, Slot, Wettbewerbsvorteil
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Diplomarbeit von Andreas Seidler
Einleitung:
Der Luftverkehr ist von sehr großer ökonomischer Bedeutung und trägt maßgeblich zur Festigung und zum Ausbau der Stellung eines Landes in seinen internationalen Wirtschafts-verpflechtungen bei. Die fortschreitende politische und wirtschaftliche Integration Europas zu einem Binnenmarkt wird auch zukünftig die grenzüberschreitende Arbeitsteilung und die Austauschbeziehungen noch weiter intensivieren und somit folglich durch das verstärkte Mobilitätsbedürfnis eine mitsteigende Verkehrsnachfrage erzeugen. Sowohl national als auch international ist der Luftverkehr der Verkehrssektor mit der dynamischsten Entwicklung. Infolge der am 1. April 1997 formell vollendeten Liberalisierung des europäischen Linienluftverkehrs wird auch in Zukunft ein stetiges Wachstum des Verkehrsaufkommens prognostiziert. Die Luftverkehrsgesellschaften treffen jedoch im liberalisierten EU-Luftverkehrsmarkt auf ein weitgehend starres Kapazitätsangebot an Flughafeninfrastruktur, wobei überwiegend die Kapazitäten der Start- und Landebahnen (runways) an wichtigen europäischen Flughäfen den kritischen Engpaßfaktor darstellen.
Aufgrund dieser sich ausweitenden Diskrepanz zwischen dem expandierenden Luftverkehr einerseits und der nicht im benötigten Umfang vorhandenen idealen Flughafeninfrastruktur andererseits, die die dynamische Nachfrageentwicklung bewältigen könnte, kommt es insbesondere an den großen europäischen Flughäfen vermehrt zu starken Überlastungen, die zu gravierenden Verspätungen bei der Verkehrsabwicklung führen. Bereits heute können einige Flughäfen in Europa die jährlichen Zuwachsraten kaum noch bewerkstelligen, wobei primär zu bestimmten Spitzenverkehrszeiten an den Kapazitätsgrenzen operiert wird, so dass keine zusätzlichen Flugbewegungen mehr abgewickelt werden können.
Die Überlastungen an Flughäfen stellen keine vollkommen neuen Erscheinungen dar. Schon eine im Jahre 1990 von der IATA in Auftrag gegebene Studie kommt zu der Schlußfolgerung:
„Der fraglos kritischste und drängendste Engpaß in Europa ist die drohende Knappheit an Flughafenkapazität in der Bundesrepublik Deutschland“.
Diese Engpässe im europäischen Luftverkehr können nur beschränkt durch eine Ausweitung des Infrastrukturangebots der vorhandenen Flughäfen gelöst werden; vor allem der Bau neuer Start- und Landebahnen stößt, wegen der oftmals in Ballungsregionen gelegenen Großflug-häfen, aufgrund des mangelnden Ausdehnungsraums, auf Schwierigkeiten. Ferner gestaltet sich der Neubau und die Erweiterung von Flughafeninfrastruktur infolge politischer und massiver gesellschaftlicher Widerstände zunehmend schwieriger, die sich gegen solche Maßnahmen richten. Auch wegen der langwierigen Planfeststellungs-verfahren lassen sich die Großprojekte in vielen Fällen erst mit langem zeitlichen Vorlauf realisieren.
Entsprechend der geschilderten Lage der Verknappung von Flughafen- und auch Flug-sicherungskapazitäten wächst somit die Bedeutung der Koordination der An- und Abflugzeiten und damit die Zuteilung der knappen Start- und Landerechte – im Fachterminus „Slot“ genannt – auf den hochbelasteten Flughäfen.
Vor diesem Hintergrund wird in den letzten Jahren sowohl in der Praxis als auch in der Literatur verstärkt die Frage diskutiert, wie das Luftverkehrsangebot und damit der Zugang zu den hochfrequentierten Flughäfen der Welt und insbesondere Europas gesteuert werden soll, um eine effiziente Nutzung der gegebenen Infrastrukturkapazitäten zu gewährleisten. Die propagierten Lösungsvorschläge zur Verbesserung des derzeitigen Slotvergabeverfahrens sind mannigfaltig. Sie pendeln zwischen den Polen „administrativer Zuteilung“ bis „Koordination der Infrastrukturnachfrage über den Markt“.
Das zur Zeit angewandte administrativ-regulative Verfahren, das die knappen Infrastruktur-nutzungsrechte den Luftverkehrsunternehmen zuteilt, stammt in seinen Grundformen noch aus der Zeit der Regulierung der Luftverkehrsmärkte und stützt sich somit auf die vom Ansatz her andersartigen damaligen Rahmenbedingungen. Folglich führt die Anwendung dieser administrativen Slotallokation im liberalisierten Luftverkehrsbereich zu beträchtlichen Allokations- und Wettbewerbsverzerrungen und wird der Zielsetzung der Liberalisierung – Intensivierung des Wettbewerbs – nur ungenügend gerecht. Eine grundlegende Voraussetzung für einen funktionsfähigen Wettbewerb in einem liberalisierten Luftverkehrsmarkt ist dabei der diskriminierungsfreie Zugang zu den für den Flugbetrieb benötigten Infrastruktureinrichtungen. Den Start- und Landerechten an Flughäfen – den Slots – kommt hier als knappes Gut besonders in Europa eine Schlüsselfunktion zu. Die Slots sind definiert als das Recht zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Flughafen mit einem Flugzeug einen Start oder eine Landung durchzuführen. Die Slotkapazität ist durch die technischen Vorgaben eines Flughafens, in den meisten Fällen, wie oben genannt, durch die Zahl und Lage der runways beschränkt. An einer immer größeren Zahl von Flughäfen wird vor allem zu Verkehrsspitzenzeiten die Nachfrage nach Slots das starre Angebot übersteigen. Diese Knappheit an Lande- und Startkapazität gewinnt in den kommenden Jahren bei weiter steigendem Flugaufkommen noch mehr an Brisanz als ohnehin schon heute und kennzeichnet die aktuelle Problematik des Luftverkehrs.
Entscheidend für die Frage des Marktzugangs ist die Auswahl eines bestimmten Allokations-verfahrens der knappen Ressource Slot. Die gegenwärtige Slotvergabe erfolgt nach den privatwirtschaftlichen und international anerkannten IATA-Verfahrensregeln, die in Europa durch die im Jahre 1993 eingeführte Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Janu-ar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft als ausführliches gesetzliches Regelwerk die europarechtlichen Vorgaben der inhaltlichen Kriterien beinhaltet.
Diese EU-Verordnung übernimmt die IATA-Prioritätenregelungen, nach denen sich über-schneidende Anträge im Konfliktfall mittels vorgegebener Kriterien („Prioritäten“) in eine Reihenfolge gebracht und die Slots dann entsprechend dieser Prioritätenreihenfolge an die antragstellenden Luftverkehrsunternehmen zugeteilt werden. Von zentraler Bedeutung ist da-bei das Prinzip der „Historischen Priorität“, wodurch die sogenannten Großvaterrechte begründet werden. Danach haben im Vorjahr in der äquivalenten Flugplanperiode zugeteilte Slots entsprechend des „Historischen Vorrechts“ grundsätzlich Vorrang vor Slot-Anträgen für neu einzuführende Flüge. Die Folge ist, dass die vorwiegend nachgefragten, attraktiven Zeiten in gewissen Verkehrsspitzen (Tagesrandzeiten) bei den etablierten Luftverkehrsgesellschaften verbleiben. Dabei unterscheidet sich die heutige Lage an einigen hochfrequentierten Flughäfen mit Kapazitätsengpässen im Verhältnis zu den achtziger Jahren und zu Beginn des letzten Jahrzehnts. Seinerzeit waren nur zu bestimmten Zeiten keine Slots mehr erhältlich (relative Slotknappheit), heute sind bereits an einigen höchstbelasteten Flughäfen gar keine Slots mehr verfügbar. In der Bundesrepublik Deutschland sind von dieser absoluten Slotknappheit gegenwärtig der Flughafen Düsseldorf betroffen und der Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt bedroht.
Langfristig vergebene Start- und Landerechte stellen faktisch eine Art „Quasi-Eigentum“ dar. Dies hat Folgen für den Marktzugang für Neubewerber und somit den Wettbewerb. Die Großvaterrechte werden damit als besonders problematisch eingestuft.
Darüber hinaus stellen die Großvaterrechte keine ökonomisch effiziente Allokation der Slots sicher, d.h. es erfolgt keine Vergabe der Slots nach der höchsten individuellen Wertschätzung, die über das operationalisierbare Kriterium der Zahlungsbereitschaft meßbar wäre. Somit kommt es bei der gegenwärtig praktizierten Allokationslenkung höchstens zufällig zu einem effizienten Ergebnis.
Seit geraumer Zeit werden ökonomische Reformen überdacht und die Verbesserungsvorschläge des gegenwärtigen Vergabeverfahrens für Slots sind vielfältig. Nach Ansicht vieler Wirtschaftswissenschaftler sollte das derzeit praktizierte administrative Slotvergabe-system mit seinen Prioritätenregelungen und speziell der „Historischen Priorität“ der Großvaterrechte durch Lösungsmöglichkeiten der Zuteilung über den Markt, d.h. durch Slotauktion, Slothandel oder knappheitsorientierter Benutzergebühren abgelöst werden. Diese marktorientierten Ansätze haben dabei den Vorteil, dass durch die Ermittlung von Slotpreisen ein Knappheitsanzeiger existiert, wodurch eine bessere, d.h. effizientere Infrastrukturnutzung erreicht werden soll. Diese Forderung wird vordringlich von den Erfahrungen mit der Einführung eines Slothandels im US-amerikanischen Binnenluftverkehrsmarkt unterstützt. Parallel dazu wird aber auch darauf verwiesen, dass sich die Marktstrukturen der Luftverkehrsmärkte in den USA und in Europa sichtbar voneinander abheben – deshalb erscheint eine direkte Umsetzung der US-amerikanischen Slotmarktordnung auf den europäischen Binnenmarkt als nicht sinnvoll.
Von den in der Luftverkehrsbranche tätigen Fluggesellschaften werden solche marktorien-tierten Verfahren vorwiegend als nicht umsetzbar kritisiert. Die meisten Airlines wenden sich strikt gegen jede Form des Slothandels und vertreten die Meinung, dass sich das bisherige System der Slotvergabe in Europa grundsätzlich bewährt hat und nicht durch einen „Kick Start“ abrupt und gegen den Wunsch der Mehrzahl der Betroffenen abgelöst werden sollte.
Gegen eine Versteigerung von Slots in Form von Auktionen wird eingebracht, dass ein solcher Mechanismus nicht funktionstüchtig sein könne, da die individuellen Bedingungen des Luftverkehrs eine sinnvolle Versteigerung der Start- und Landerechte nicht ermöglichen. Bei der Anwendung eines solchen Systems sei die Gefahr groß, dass bestehende effiziente Streckennetze getrennt würden, denn die Auktionsverfahren seien nicht in der Lage, das im Luftverkehr zentrale „Komplementaritätsproblem“ mit einzubeziehen. Als weiteres Risiko sehen die Luftverkehrsgesellschaften die Einschränkung der Planungssicherheit im Falle, daß Slots in regelmäßigen Abständen neu versteigert würden.
All dies hätte negative Auswirkungen für die zukünftige Entwicklung des Angebots im Luftverkehr. Aus diesen Gründen werden zugleich weniger gravierende Modifizierungen des derzeit prakizierten Slotvergabeverfahrens diskutiert, die das prinzipielle System mit einer Prioritätenregelung aufrechterhalten wollen und vornehmlich auf eine Reduzierung der Mängel des Slotvergabesystems abzielen.
Neben diesen ökonomischen Problemen der Slotvergabe rücken zusätzliche Aspekte mit umfangreichen Klärungsbedürfnissen in den Vordergrund und verdeutlichen die Vielschichtigkeit der Slotproblematik.
Dieser nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden Auflistung könnten sicherlich noch einige weitere Punkte hinzugefügt werden, was aber den hier gegebenen Rahmen bei weitem sprengen würde. Alle diese Faktoren tragen mit dazu bei, dass die Frage einer adä-quaten Ausgestaltung eines Slotvergabeverfahren zu den zentralen Problemstellungen der gegenwärtigen europäischen Luftverkehrspolitik gehört. Slots stellen ein begehrtes Wirtschaftsgut dar, dessen Mangel und Allokation eine verstärkte wettbewerbs- und verkehrspolitische Bedeutung gewinnt.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Darstellung, Analyse und Beurteilung des gegen-wärtig praktizierten Systems der Slotvergabe sowie der Möglichkeiten zur Verbesserung des Zuteilungsverfahrens für Start- und Landerechte an hochbelasteten Flughäfen unter Einbeziehung ökonomischer, rechtlicher, politischer und auch technischer Anforderungen.
Im Rahmen dieser Zielsetzung werden die bisherigen regulativen Instrumente zur Slotver-gabe vorgestellt und die alternativen Modifikations- und Reformmöglichkeiten des Ver-gabeverfahrens durch marktorientierte Instrumente wie Slotauktion, Slothandel und auch knappheitsorientierte Benutzergebühren untersucht.
Die thematische Eingrenzung dieser Arbeit erfolgt dabei auf die der Mangelverwaltung unterliegenden Slots der zeitweise oder stets vollständig koordinierten Flughäfen; ihre Auswirkungen auf die Luftverkehrsgesellschaften in ihrer Eigenschaft als Slot-Nutzer, d.h. als Nachfrager; das politisch westliche Europa als geographischen Betrachtungsraum mit einem Blick auf die Vereinigten Staaten von Amerika.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| Abkürzungsverzeichnis | X | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung und Vorgehensweise | 7 |
| 2. | Thematische Hintergründe und Einordnung der Slots in das Luftverkehrssystem | 10 |
| 2.1 | Die Luftverkehrsmärkte – Daten und Fakten sowie Zukunftsprognose | 10 |
| 2.2 | Aspekte des „Slots“ | 14 |
| 2.2.1 | Terminologische Grundlagen zum Begriff des „Slots“ | 14 |
| 2.2.2 | Rechtliche Einordnung von Slots – Eigentumsrechte, Teilhaberechte oder Nutzungsrechte ? | 19 |
| 2.2.3 | Ökonomischer Wert von Slots (Slot-Value-Betrachtung) | 24 |
| 2.3 | Systemkomponenten des Luftverkehrs | 30 |
| 2.3.1 | Staatliche Institutionen | 31 |
| 2.3.2 | Private Interessengruppen | 33 |
| 2.4 | Das Problem der Kapazitätsengpässe der Infrastrukturen im Luftverkehr und die daraus resultierenden Überlastungen | 38 |
| 2.4.1 | Die Infrastrukturkomponenten und ihre Kapazitätsprobleme | 39 |
| 2.4.2 | Die Verspätungen (Delays) im Luftverkehr als Gradmesser für die Überlastungen des Infrastruktursystems | 46 |
| 2.4.3 | Die Umstände auf Angebots- und Nachfrageseite als Ursachen für die Überlastungen des Infrastruktursystems und somit des Entstehens der europäischen Slotproblematik | 50 |
| 3. | Der Status Quo – Das gegenwärtig praktizierte System der Slotvergabe | 56 |
| 3.1 | Sinn und Zweck der Flugplankoordination sowie Aufgaben des Flugplankoordinators | 56 |
| 3.2 | Das Slotvergabeverfahren des Scheduling Procedures Guide der IATA und der Ablauf des Koordinationsverfahrens | 59 |
| 3.2.1 | Überblick und zeitlicher Ablauf des Koordinationsprozesses | 61 |
| 3.2.2 | Der Prioritätenkatalog des IATA-Slotzuteilungsverfahrens | 64 |
| 3.2.3 | Übertragbarkeit per Slot-Swap | 66 |
| 3.2.4 | Sonstiges | 67 |
| 3.2.5 | Beurteilung des Scheduling Procedures Guide der IATA | 68 |
| 3.3 | Die Slotvergabe vor der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 | 77 |
| 3.3.1 | Gruppenfreistellungsverordnungen (EWG) Nr. 2671/88 und Nr. 84/91 | 77 |
| 3.3.2 | Die nationale Regelung der Slotvergabe in der Bun. Rep. Deutschland | 79 |
| 3.4 | Die gemeinschaftsrechtliche Regelung der Slotvergabe auf vollständig koordinierten Flughäfen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Rats-Verordnung (EWG) Nr. 95/93 (Code of Conduct) | 81 |
| 3.4.1 | Entstehungsgeschichte des Code of Conduct in Form des Kommissionsvorschlages KOM (90) 576 endg. v. 30.1.1991 | 83 |
| 3.4.2 | Der Inhalt der Regelungsbereiche des Code of Conduct | 84 |
| 3.4.3 | Status der Implementierung des Code of Conduct kombiniert mit einer Analyse in Form einer Problemidentifizierung und Beurteilung | 93 |
| 3.4.4 | Zusammenspiel des Code of Conduct mit anderen Regelungen | 113 |
| 3.4.5 | Diskussionspapier zur Revision und Referentenentwurf zur Neufassung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 | 116 |
| 4. | Die Slot-Mangelsituation an ausgewählten EU-Flughäfen | 122 |
| 4.1 | Die Angebotsseite (Kapazitätsangebot): Die Slot-Versorgung an wichtigen europäischen Flughäfen | 122 |
| 4.1.1 | Flughafen London-Heathrow (Sommersaison 1994) | 122 |
| 4.1.2 | Flughäfen in Spanien (Sommersaison 1995) | 124 |
| 4.1.3 | Flughafensystem Paris: Charles de Gaulle und Orly (Wintersaison 1995/1996) | 126 |
| 4.1.4 | Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland: Düsseldorf, Frankfurt und München (Sommersaison 2000) | 127 |
| 4.2 | Die Nachfrageseite (Verkehrsnachfrage): Deckung des Slot-Bedarfs der Luftverkehrsgesellschaften | 130 |
| 4.2.1 | Bestand an Großvaterrechten | 130 |
| 4.2.2 | Slotpool | 131 |
| 4.2.3 | Slot-Swap | 131 |
| 4.2.4 | Formierung von Allianzen | 132 |
| 5. | Erfahrungen des Slothandels am Beispiel der USA | 133 |
| 5.1 | Ausgangssituation | 133 |
| 5.2 | Die Einführung der „US High Density Airport Rule“ | 134 |
| 5.3 | Die Folgen der Deregulierung des „Airline Deregulation Act“ auf das Slotvergabesystem der“High Density Airport Rule“ | 137 |
| 5.4 | Die „Buy-Sell-Rule“ als Versuch der Marktöffnung | 139 |
| 5.4.1 | Das Ziel, der Inhalt und der Ablauf sowie Kritik an der Buy-Sell-Rule | 139 |
| 5.4.2 | Die Entwicklung und die praktischen Auswirkungen des Slothandels nach Einführung der Buy-Sell-Rule | 142 |
| 5.4.3 | Beurteilung der Verfahren durch beteiligte Institutionen | 153 |
| 5.4.4 | Zusammenfassende Beurteilung des Slothandels durch die Buy-Sell-Rule | 156 |
| 5.5 | Übertragbarkeit der US-Erfahrungen auf den Binnenmarkt der Europäischen Union | 164 |
| 5.5.1 | Vorschläge zur Modifizierung des US-Slothandels und somit Konsequenzen für die Integration in ein europäisches Slotvergabesystem | 164 |
| 5.5.2 | Strukturelle Unterschiede der Luftverkehrsmärkte USA und EU | 167 |
| 6. | Zukünftige Lösungsmöglichkeiten der Slotvergabe in der Europäischen Union | 170 |
| 6.1 | Selektionskriterien für die verschiedenen Slot-Marktmodelle | 170 |
| 6.1.1 | Rechtliche Anforderungen | 171 |
| 6.1.2 | Ökonomische Beurteilungskriterien für die Eignungstauglichkeit | 180 |
| 6.2 | Slot-Marktmodell-Szenarien für die Europäische Union | 183 |
| 6.2.1 | Gemeinsame Prämissen der Slot-Marktmodelle | 185 |
| 6.2.2 | Das freie Slot-Marktmodell | 186 |
| 6.2.3 | Das teilregulierte Slot-Marktmodell | 211 |
| 6.2.4 | Das vollregulierte Slot-Marktmodell | 219 |
| 6.2.5 | Das preisregulierte Slot-Marktmodell | 227 |
| 6.3 | Empfehlungen zur Integration marktwirtschaftlicher und wettbewerbsfördernder Maßnahmen | 247 |
| 6.3.1 | Organisation des Koordinators | 248 |
| 6.3.2 | Zukünftige Behandlung von bestehenden Großvaterrechten | 249 |
| 6.3.3 | Verbesserte Ausstattung des Slotpools | 252 |
| 7. | Schlussbetrachtung und Ausblick | 255 |
| Anhang | 260 | |
| Glossar | 308 | |
| Literaturverzeichnis | 312 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 326 |
Nach Ansicht von Herrn Hill ist die Vergabe der Strecken-Slots durch die europäische Flugsicherung für die Piloten nicht nachzuvollziehen:Wo liegen die Restriktionen? Am Boden: Kann der Anflughafen wegen Überfüllung (Ground Handling, mangelnde freie Parkpositionen) nicht angeflogen werden? o d e r In der Luft: Wird eine andere als die geplante Route wegen mangelnder Kapazität an bestimmten Knotenpunkten – diese definieren, wieviele Flugzeuge pro Stunde auf welcher Route akzeptiert werden können - vergeben? Eine kleine Anzahl von Slots wird immer u.a. für die sog. „Ad-hoc“-Fliegerei reserviert und nicht vergeben. Die Durchführung eines Ad-hoc-Fluges, wie beispielsweise durch die „Business Aviation“, muß in der Bundesrepublik Deutschland erst spätestens zwei Stunden vor geplanter Flugdurchführung beim Flugplankoordinator in Frankfurt angemeldet werden. Bei verfügbarer Kapazität wird dann hierfür ein Slot zugeteilt. Reduced Vertical Separation Minimum (RVSM): Die Implementierung dieses Systems zwischen den Flugflächen 330 bis 370 (33.000 37.000 Fuß Höhe) ist seit kurzem in der Nordatlantik-Region (NAT) in der Erprobung und stellt den Versuch dar, mit einer geringeren vertikalen Staffelung mehr Luftraum-Kapazität zu erzeugen. [...]
Herr Hill ist Verkehrsflugzeugführer bei der Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH, seit 1999 Kapitän auf dem Flugzeugmuster Boeing 737 und in Hamburg stationiert. Herr Hill informierte mich über diverse Aspekte der Slotproblematik i.Z.m. der europäischen Flugsicherung: • Der Slot ist die vorgegebene Startzeit und definiert den zugewiesenen Startzeitraum. Dieser wird auch als CTOT (= Calculated Take Off Time) bezeichnet (-5/+10 Minuten der eigentlichen Startzeit). Beispielsweise bei einem Slot um 06.00Uhr: 05.55 - 06.10 Uhr. Die Piloten geben kurz vor dem geplanten Take-Off ihre „Ready Message“ per Funk ab, um flugplanmäßig loszufliegen und den Slot zu nutzen. Im täglichen Luftverkehr kann es auch zu der Variante „No Slot“ kommen, wenn für die vorausberechnete Zeit auf der Strecke keine Kapazitätsengpässe vorliegen. Die Anzahl der anbietbaren En-Route Slots hängt von der Luftraumkapazität ab. [...]
Bedeutung der ATC Slots: Die technischen Slots der Flugsicherung erweisen sich als Zeitfenster zur Zeitrasterung des Luftraumes und begleiten ein Flugzeug vom Abheben bis zum Aufsetzen. Sie haben die Aufgabe, die Abflugphase zu beenden und das Flugzeug für den Reiseflug in die Luftstraße einzuklinken sowie die Anflugphase einzuleiten, indem sich das Flugzeug wieder ausklinkt. Start- und Landebahnen als Kapazitätsdeterminante: Die runways eines Flughafen bestimmen maßgeblich die Kapazität des Gesamtsystems. Die Broschüre „Air Traffic Control at International Airports in the Federal Republic of Germany 1996/97 - Capacities - Procedures - Facilities“ der DFS enthält eine detaillierte Aufstellung aller Start- und Landebahnen der internationalen deutschen Verkehrsflughäfen mit einer Beschreibung und den Abbildungen der Zahl und Lage sowie der zu bewältigenden Anzahl der stündlichen An- und Abflüge sowie des Mix-Wertes. Herr Habekost informierte mich, dass ein prägnantes Beispiel für einen Flughafen, dessen Kapazität maßgeblich von der Start- und Landebahn determiniert ist, der Flughafen von Saarbrücken darstellt. Zum einen beträgt die Bahnlänge nur 2.000m und zum anderen ist die runway flugzeugträgerartig auf einem Wall angelegt, wodurch hier eine einzigartige Topographie vorliegt: Die Geländeform fällt an beiden Enden der Bahn so stark ab, dass aus Sicherheitsgründen die Größe der Flugzeuge, die hier starten und landen dürfen, und damit die Kapazität des gesamten Airports von vornherein stark limitiert ist. Verspätungen: Die Festsetzung der zu vernachlässigenden Verspätungen im Luftverkehr wurde bei 15 Minuten je Flugbewegung definiert, d.h. bei Abflugverspätungen von mehr als 15 Minuen, also mit Beginn der 16ten Minute wird eine Verspätung statistikwirksam. Dies stellt in der Praxis einen angemessenen Kompromiß zwischen der ökonomischen Beziehung der Infrastrukturkapazitäten und den Verspätungen dar. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832445591
Arbeit zitieren:
Seidler, Andreas Mai 2000: Slotvergabe auf hochbelasteten europäischen Flughäfen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Start- und Landerecht, Allokation, luftverkehr, Slot, Wettbewerbsvorteil




