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Steuerliche Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen
Über dieses Buch

Diplomarbeit von Joachim Behse

Problemstellung:

Ein internationaler Dreieckssachverhalt liegt vor, wenn bestimmte Einkünfte gleichzeitig der nationalen Besteuerungshoheit von drei Staaten unterworfen werden.

Die OECD zählt sogenannte „Triangular Permanent Establishment Cases“ zu den „typischen Dreieckssachverhalten“. Dabei geht es um die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten, die passive Einkünfte aus einem Drittstaat beziehen und ihnen zugerechnet werden. Eine solche Konstellation ist mit steuerlichen Problemen hinsichtlich Quellensteuerreduktion sowie der Anwendung des Methodenartikels (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Betriebsstättenstaat und Ansässigkeitsstaat des Stammhauses verbunden.

Die Grundproblematik der sogenannten „Triangular Dual Residence Cases“ basiert auf der steuerlichen Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften. Die Doppelansässigkeit von Mutter- und/oder Tochtergesellschaft schafft abkommensrechtliche Überschneidungen von bestehenden Abkommen zwischen den beteiligten Staaten bezüglich der Quellenbesteuerung und/oder der Besteuerung durch Ansässigkeitsstaaten von passiven Einkünften.

Steuerliche Probleme können auch bei internationalen Personengesellschaften auftreten, deren Gesellschafter in einem anderen als dem Sitzstaat der Personengesellschaft ansässig sind, während die Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Drittstaaten bezieht. Entscheidend ist dabei die Qualifikation der Personengesellschaft entweder als transparente Einheit, deren erzielte Einkünfte anteilig ihren Gesellschaftern zugerechnet werden und von diesen zu versteuern sind, oder als Steuerrechtssubjekt, welche der eigenen, selbständigen Besteuerung wie juristische Personen durch den Sitzstaat der Gesellschaft unterliegen, während die Gesellschafter nur bei Gewinnausschüttungen oder Leistungsentgelten besteuert werden können. Da die jeweilige Qualifikation der Personengesellschaft zu unterschiedlichen Behandlungen im nationalen Recht sowie im Abkommensrecht führt, kommt es bei unterschiedlichen Qualifikationen durch die beteiligten Länder leicht zu Doppel- bzw. Dreifachbesteuerungen.

Die besondere abkommensrechtliche Problematik der Dreieckssachverhalte liegt also darin, dass auf einen solchen Sachverhalt Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden sind, die zwischen einzelnen Staaten auf bilateraler Basis geschlossen werden. Neben den Besteuerungsrechten der beiden Vertragsstaaten wird auch ein Besteuerungsrecht eines Drittstaates ausgelöst, der durch das zwischen den beiden anderen Staaten geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Steuerentlastung verpflichtet werden kann. Der Schutz vor einer internationalen Doppelbesteuerung ist für Dreieckssachverhalte auch dann nicht gewährleistet, wenn zwischen allen drei beteiligten Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen sind. Aufgrund ihres bilateralen Charakters könnte man annehmen, dass Doppelbesteuerungsabkommen bei multilateralen Situationen, wie den Dreieckssachverhalten, nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.

Die These dieser Arbeit lautet, dass diese Annahme nicht zutreffend ist. Der Verfasser zeigt auf, welche Lösungsmöglichkeiten im Rahmen bilateraler Abkommen bestehen. Dabei wird insbesondere auf die von der OECD 1992 und 1999 veröffentlichten Reporte zum Thema „Dreieckssachverhalte“ eingegangen. Das Ziel dieser Arbeit ist die Klärung der Frage, wie die steuerlichen Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen entstehen und über welche abkommensrechtlichen Vorschriften des OECD-Musterabkommens sie zu lösen sind.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Dreieckssachverhalte in der Entwicklung des OECD-Musterabkommens 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Grundlagen der Dreieckssachverhalte 3
2.1 Begriff des Dreieckssachverhaltes 3
2.2 Arten von Dreieckssachverhalten 5
2.3 Untersuchungsgegenstand 11
3. Triangular Permanent Establishment Cases 13
3.1 Begriff der Betriebsstätte 13
3.2 Einkunftszuordnung zwischen Stammhaus und ausländischer Betriebsstätte 15
3.3 Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten 20
3.4 Steuerliche Probleme bei Triangular Permanent Establishment Cases 22
4. Triangular Dual Residence Cases 28
4.1 Begriffsbestimmung 28
4.2 Die grenzüberschreitende Ausschüttungsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften 32
4.3 Kapitalgesellschaften mit doppelter Ansässigkeit im Abkommensrecht 34
4.4 Steuerliche Probleme bei Triangular Dual Residence Cases 40
5. Dreieckssachverhalte mit Personengesellschaften 53
5.1 Begriffsbestimmung 53
5.2 Abkommensrechtliche Behandlung von Personengesellschaften 55
5.3 Besteuerung der grenzüberschreitenden Beteiligung an einer Personengesellschaft 60
5.4 Steuerliche Probleme bei Dreieckssachverhalten mit Personengesellschaften 62
6. Lösungsansätze für Dreieckssachverhalte 73
6.1 Generelle Lösungsansätze 73
6.2 Partielle Lösungsansätze für Triangular Permanent Establishment Cases 77
6.3 Partielle Lösungsansätze für Triangular Dual Residence Cases 82
6.4 Partielle Lösungsansätze für Dreieckssachverhalte mit Personengesellschaften 85
6.5 Partielle Lösungsansätze für Dreieckssachverhalte innerhalb der EU 91
7. Schlussbetrachtung 95

Arbeit zitieren:
Behse, Joachim Mai 2000: Steuerliche Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Personengesellschaften, Betriebsstättenbesteuerung, doppelt ansässige Kapitalgesellschaften, Qualifikationskonflikte, Qualifikationskonflikte bei Personengesellschaften

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