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Repurchase Agreement - das Repo-Geschäft erklärt in Theorie und in Praxis anhand der Handelssysteme Eurex Frankfurt und Eurex Zürich

Repurchase Agreement - das Repo-Geschäft erklärt in Theorie und in Praxis anhand der Handelssysteme Eurex Frankfurt und Eurex Zürich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Iva Bakovic
  • Abgabedatum: März 2009
  • Umfang: 110 Seiten
  • Dateigröße: 1,9 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
  • Bibliografie: ca. 65
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-2052-4
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bakovic, Iva März 2009: Repurchase Agreement - das Repo-Geschäft erklärt in Theorie und in Praxis anhand der Handelssysteme Eurex Frankfurt und Eurex Zürich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Repo, Triparty, Eurex, Pensionsgeschäft, Lending

Diplomarbeit von Iva Bakovic

Einleitung:

Das Thema dieser Diplomarbeit wurde von der Verfasserin frei gewählt. Der Grund dafür ist, dass die Verfasserin selbst als Repo-Händlerin in der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG tätig ist, wodurch nicht nur theoretische, sondern auch praxisrelevante Kenntnisse in diese Arbeit mit einbezogen werden konnten. Des Weiteren wurde im Sommer des Jahres 2008 entschieden, die Handelssysteme Eurex Frankfurt und Eurex Zürich in die RZB einzuführen. Da die Verfasserin mit dem Produkteinführungsprozess beauftragt wurde, erwies sich die Idee als sinnvoll, die Einführung dieser Systeme in die Arbeit mit aufzunehmen. Dadurch werden dem Leser nicht nur die theoretischen Hintergründe des Repo-Geschäftes erklärt, sondern ihm wird ebenfalls ein Einblick in die Praxis mittels angeführter Systemeinführungen gewährt. In den nachfolgenden Unterkapiteln werden genaue Angaben über das Ziel, den Aufbau und die Vorgehensweise dieser Diplomarbeit gegeben sowie methodische Vorüberlegungen vorgestellt. Bevor in Kapitel 2 das Repo-Geschäft erläutert wird, schließt das erste Kapitel mit interessanten Daten und Fakten des Repos ab.

Ziel dieser Diplomarbeit ist es, das ‘Repurchase Agreement’ oder kurz ‘Repo’, verständlich zu machen. Es soll erklärt werden, was ein Repo ist, wie es funktioniert, was die rechtlichen Grundlagen sind und welche wirtschaftliche Bedeutung diese Geschäftsart hat. Des Weiteren sollen die verschiedenen Repo-Arten dargestellt und ihre Anwendungen erläutert werden. Dem Leser soll nicht nur die Funktionsweise des Repos klar gemacht werden, sondern es soll auch ersichtlich sein, wieso dieser Geschäftsart eine große Bedeutung zukommt und weshalb sie ein ständig wachsendes Segment unter den Geldmarktgeschäften ist. Es wird versucht, die Ursachen für die praktische Wichtigkeit des Repo-Geschäftes darzustellen. Im weiteren Verlauf sollen die Handelssysteme Eurex Zürich und Eurex Frankfurt erklärt werden, sodass nachfolgend die Gründe für die Einführung der beiden Handelssysteme in der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG ersichtlich sind.

In einem ersten Teil wird das Produkt erklärt und anhand von Beispielen veranschaulicht. Anschließend widmet sich die Arbeit dem ‘Triparty-Repo’ als Spezialfall. Des Weiteren wird das Repo-Geschäft mit anderen Pensionsgeschäften verglichen. Danach wird die Unterscheidung zwischen General Collateral und Specials erklärt. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten und erläutert die Rahmenverträge. In einem nächsten Schritt wird näher auf die Praxis eingegangen, indem die Handelsplattformen Eurex Zürich und Eurex Frankfurt erklärt werden. Abschließend wird auf die Gründe für die Produkteinführung, die Kosten und die technische Anbindung eingegangen. Die Arbeit endet mit der Conclusio.

Um das Repo-Geschäft zu verstehen, müssen zuerst einmal der Sinn und vor allem die Bedeutung desselben ersichtlich sein. In Professor Frank Fabozzis Buch ‘Securities Lending and Repurchase Agreements’ schreibt Kenneth Miller, ein Mitarbeiter von Goldman Sachs:

‘The global fixed income markets could not be as large as they are today without the parallel existence of a highly liquid, low credit risk vehicle in which participants can borrow cash and securities. The repurchase agreement (repo) is the foundation for the fixed income markets. Without repo, the development of a liquid derivatives market, notably swaps and financial futures, would not have been possible’.

Robert Sloan, ein Mitarbeiter von Credit Suisse First Boston, schreibt im selben Buch:

‘If one looks at many fixed income desks, it is easy to see that the repo desk is at the hub of the trading floor… the repo desk is at the centre of activity… the repo desk functions as the spoke in the wheel for almost all fixed income activities… the repo desk is also organized to fund the firm´s inventory. This was the original intent of the repo desk’.

Anhand dieser Beispiele können wir sehen, dass das Repo ein wichtiges Produkt ist, welches zugleich einen großen Bestandteil der Finanzmärkte ausmacht. Aus diesem Grund ist es notwendig, das Konzept des Repo-Geschäftes zu verstehen, auf welches in den nachstehenden Kapiteln eingegangen wird. Nichtsdestotrotz muss erwähnt werden, dass es trotz der Wichtigkeit des Repos bisweilen nur wenig offizielle Literatur gibt. Man könnte daraus schließen, dass dies nur auf die Einfachheit dieses Instruments hindeutet. Dies soll jedoch nicht dazu verleiten, die Wichtigkeit und den Nutzen des Repo-Geschäftes zu unterschätzen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis ii
Abbildungsverzeichnis iv
Abkürzungsverzeichnis v
1. Einleitung 1
1.1 Ziel der Diplomarbeit 1
1.2 Aufbau und Vorgehensweise 2
1.3 Methodische Vorüberlegungen 2
1.4 Repo – Interessante Daten und Fakten 3
2. Produktbeschreibung Repo 5
2.1 Klassisches Repo 5
2.1.1 Definition des Repo-Geschäftes 5
2.1.2 Rechtliche Grundlagen von Repo-Geschäften 12
2.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung von Repo-Geschäften 13
2.1.4 Repo-Arten unterschieden nach Laufzeiten 14
2.1.5 Quotierung 15
2.1.6 Verwendung von Repos 19
2.1.7 EUREPO 24
2.2 Das Triparty-Repo 26
2.2.1 Definition des Triparty-Repo 26
2.2.2 Vorteile und Nachteile des Triparty-Repos 27
2.3 Beschreibung von weiteren Pensionsgeschäften im Vergleich 30
2.3.1 Buy-and-Sell-Back 30
2.3.2 Securities Lending 32
2.3.3 Vergleiche zum klassischen Repo 35
3. Repo-Trading: General Collateral (GC) und Special Collateral 36
3.1 General Collateral 36
3.2 Special Collateral 38
4. Arten von Rahmenverträgen 40
4.1 Bestimmungen des TBMA/ISMA Global Master Repurchase Agreement 40
4.2 Österreichisches Recht 45
4.3 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Geschäften 48
4.4 Rahmenverträge für die Eurex Frankfurt und Eurex Zürich 49
4.4.1 Eurex Frankfurt 49
4.4.2 Eurex Zürich 51
5. Die internationalen Handelssysteme Eurex Zürich und Eurex Frankfurt 53
5.1 Unternehmensstruktur und Aufgaben der Eurex 53
5.2 Funktionsweise der Handelsplattformen 56
5.2.1 Eurex Frankfurt 56
5.2.2 Eurex Zürich 66
6. Einführungsprozess in der RZB 73
6.1 Gründe für die Produktbeschaffung 73
6.2 Kosten für die Systeme Eurex Frankfurt und Eurex Zürich 77
6.2.1 Eurex Frankfurt 77
6.2.2 Eurex Zürich 79
6.3 Technische Anbindung 82
6.3.1 Technische Struktur der Eurex Frankfurt 82
6.3.2 Technische Struktur der Eurex Zürich 88
7. Conclusio 92
Literaturverzeichnis 94

Textprobe:

Kapitel 4.3, Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Geschäften:

In diesem Kapitel wird kurz erläutert, welches Recht zu tragen kommt, wenn es sich um grenzüberschreitende Geschäfte handelt. Dafür muss zuerst erklärt werden, was unter grenzüberschreitend genau verstanden wird. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass es sich bei einem Triparty-Repo um ein grenzüberschreitendes Geschäft handelt, wenn zum Beispiel Euroclear als Triparty-Agent fungiert und mindestens eine der beiden anderen Parteien den Sitz in einem anderen Land als Belgien hat (Anmerkung: da Euroclear seinen Sitz in Belgien hat). Das ‘lex rae sitae’ welches als das Sachenrecht bezeichnet wird, gilt an dem Ort, an dem sich eine Sache befindet. Art. 43 EGBGB besagt demnach:

(1) ‘Rechte einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet’.

Im internationalen Privatrecht gilt somit das ‘lex rae sitae’. Aber nicht nur das internationale Sachenrecht hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, sondern ebenfalls das Finanzsicherheiten-Gesetz, welches zu dieser Frage eine eigene Kollisionsnorm entwickelt hat.

‘Die Rechtsnatur und der Inhalt dinglicher Rechte an im Effektengiro übertragbaren Wertpapieren sowie der Erwerb dinglicher Rechte daran einschließlich des Besitzes sind nach den Sachnormen des Staates zu beurteilen, in dem das maßgebliche Konto (§3 Abs. 1 Z 8 FinSG) geführt wird’.

In Kurzform heißt dies, dass dingliche Rechte an übertragbaren Wertpapieren sowie deren Erwerb nach den Vorgaben des Staates zu richten sind, in dem das Depotkonto oder das Register geführt wird.

Da der Sachverhalt der Kollisionsnorm der Finanzsicherheiten-Richtlinie und des internationalen Sachenrechtes übereinstimmen, kann gesagt werden, dass für grenzüberschreitende Dreiparteien-Repos mit Euroclear als Verwahrungsstelle das belgische Recht seine Anwendung findet.

4.4, Rahmenverträge für die Eurex Frankfurt und Eurex Zürich:

In den nachfolgenden zwei Unterkapiteln wird erläutert, welche Verträge notwendig sind, um als Teilnehmer bei der Eurex akzeptiert zu werden. Wichtig zu erwähnen ist, dass hier zwischen Eurex Frankfurt und Eurex Zürich unterschieden wird . Demnach muss ein Vertrag mit Eurex Frankfurt und einer mit Eurex Zürich abgeschlossen werden.

4.4.1, Eurex Frankfurt:

Bei der Eurex Frankfurt ist im Gegensatz zur Eurex Zürich, wie nachfolgend erklärt wird, kein Repo-Vertrag, sondern eine Clearing-Vereinbarung Vertragsgegenstand. In dieser Vereinbarung werden folgende Punkte zwischen den beiden Vertragsparteien festgelegt:

Vertragsgegenstand, Anzuwendende Vorschriften:

In diesem Abschnitt der Vereinbarung wird auf die Clearing-Bedingungen und das Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG eingegangen.

Bestellung von Sicherheiten in Wertpapieren:

Hier wird von dem Clearing-Mitglied , nachfolgend auch als CM bezeichnet, bestätigt, dass es Eigentümer der zum Geschäftsabschluss gelieferten Wertpapiere ist.

Geldverrechnungsverkehr:

In diesem Kapitel wird näher auf den Geldverkehr zwischen der Eurex Clearing AG und dem CM eingegangen. Des Weiteren wird vom Clearing-Mitglied gefordert, ein Konto bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank zu öffnen, sodass alle Gut-und Lastschriften die anfallen, transferiert werden können.

Vollmacht zur Erteilung von Lieferinstruktionen:

Das Clearing-Mitglied verpflichtet sich, die Clearing AG mittels einer Vollmacht zu ermächtigen, Lieferinstruktionen zu erteilen, die zur Erfüllung von den jeweiligen Geschäften erforderlich sind.

Widerruf von Vollmachten und Abbuchungsaufträgen:

Ein Widerruf seitens des Clearing-Mitglieds führt zur sofortigen Beendigung der Clearing-Lizenz.

Vertragsdauer:

Die Clearing-Vereinbarung wird erst dann beendet, wenn eine der beiden Parteien diese Vereinbarung kündigt.

Vertragsänderung:

Die Eurex Clearing AG behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung oder auch nur Teile davon, zu ändern.

Gerichtsstand; Erfüllungsort:

Frankfurt am Main ist sowohl der Gerichtsstand als auch der Erfüllungsort. Des Weiteren ist hier das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Abschließend regelt die Salvatorische Klausel Bestimmungen, die im Falle von undurchführbaren Vertragsbestandteilen oder Lücken in der Vereinbarung auftreten können.

Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Geschäftsabschlüsse mit der Eurex Frankfurt als zentraler Kontrahent geregelt.

4.4.2, Eurex Zürich:

Nachdem nun der Vertragsgegenstand der Eurex Frankfurt erklärt wurde, wird hier auf die rechtlichen Hintergründe der Eurex Zürich eingegangen. Wie bereits erwähnt, wird im Unterschied zur Eurex Frankfurt bei der Eurex Zürich ein Repo-Vertrag unterzeichnet. Da hier jedoch das Schweizerische Recht seine Anwendung finden soll, wird hier kein GMRA unterzeichnet, sondern die ‘Multilaterale Version’ des ‘Schweizer Rahmenvertrags für Repo-Geschäfte’.

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass der ‘Schweizer Rahmenvertrag für Repo-Geschäfte’ stark an das GMRA anlehnt . Da die wichtigsten Punkte des GMRA schon erläutert wurden, wird hier nicht mehr auf die einzelnen Punkte des Schweizer Rahmenvertrages eingegangen. Was jedoch erwähnt werden soll, sind die zwei wichtigsten Unterschiede zwischen dem GMRA und dem ‘Schweizer Rahmenvertrag für Repo-Geschäfte (Multilaterale Version)’.

Wie schon erwähnt, ist das GMRA auf Basis englischen Rechts konzipiert, während der ‘Schweizer Rahmenvertrag für Repo-Geschäfte’ auf Schweizerischem Recht basiert.

Der zweite wichtige Unterschied ist, dass der ‘Schweizer Rahmenvertrag für Repo-Geschäfte (Multilaterale Version)’ für den Abschluss für die Eurex Zürich Geschäfte konzipiert ist.

Die Zusatzvereinbarung ‘Multilaterale Version’ bedeutet, dass dieser Vertrag nur einmal von allen bereits bestehenden und noch beitretenden Parteien unterzeichnet werden muss, damit die jeweilige Bank ein Vertragsverhältnis mit einem der Kontrahenten eingehen kann.

Das bedeutet, dass nach Unterzeichnen dieses Vertrages, jede Partei mit jeder anderen Partei, die ebenfalls diesen Vertrag unterzeichnet hat, über die Eurex Zürich ein Repo-Geschäft abschließen kann. Der große Vorteil hierbei ist, dass man dadurch schnell neue Geschäftskontakte knüpfen kann, mit denen keine weiteren Verträge unterzeichnet werden müssen.

Arbeit zitieren:
Bakovic, Iva März 2009: Repurchase Agreement - das Repo-Geschäft erklärt in Theorie und in Praxis anhand der Handelssysteme Eurex Frankfurt und Eurex Zürich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Repo, Triparty, Eurex, Pensionsgeschäft, Lending

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