Situationsanalyse für eine Investitionsentscheidung in der Ukraine
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Mykhaylo Barvenko
- Abgabedatum: März 2010
- Umfang: 105 Seiten
- Dateigröße: 2,9 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Hannover Deutschland
- Bibliografie: ca. 36
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4757-1
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Barvenko, Mykhaylo März 2010: Situationsanalyse für eine Investitionsentscheidung in der Ukraine, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Marktanalyse, Investoren, Ausland, Export, Joint Venture
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Diplomarbeit von Mykhaylo Barvenko
Einleitung:
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Überblick über die aktuelle Situation in der Ukraine aus Sicht ausländischer Investoren vermitteln. Sie beantwortet die Frage ob es sich lohnt Investitionsaktivitäten in der Ukraine zu starten und wie groß das vorhandene Risikopotenzial ist.
Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse der vorherrschenden Marktsituation in der Ukraine. Hier kann sich der Leser einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine in der jüngeren Vergangenheit bis hin zur aktuellen Situation verschaffen.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Situation die ausländische Investoren bei der Aufnahme von Investitionsaktivitäten in der Ukraine vorfinden. Der Leser bekommt hier Informationen über rechtliche Besonderheiten und Risiken des ukrainischen Rechtssystems sowie einen Überblick Rahmenbedingungen (Beschränkungen ausländischer Investitionsaktivitäten, Formen der Markterschließung, Rechtsformen von Unternehmen) die ihm gesetzt werden.
Im letzten Teil der Arbeit wird auf generelle Risiken denen ausländische Investoren ausgesetzt sind sowie der speziell in der Ukraine vorhandenen Risikosituation eingegangen wobei zur besseren Übersicht eine Untergliederung nach politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Risiken vorgenommen wurde.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | VI | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | X | |
| TABELLENVERZEICHNIS | XII | |
| ABSTRACT | XV | |
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 1.1 | Kernfragen und Ziele | 2 |
| 1.2 | Inhaltliche Gestaltung und methodische Vorgehensweise | 2 |
| 1.3 | Definition des Begriffs Investition | 3 |
| 2. | MARKTANALYSE | 5 |
| 2.1 | Entwicklung der ukrainischen Wirtschaft | 6 |
| 2.2 | Investitionen in der Ukraine im Ländervergleich | 12 |
| 3. | RAHMENBEDINGUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTOREN IN DER UKRAINE | 14 |
| 3.1 | Gesetzliche Rahmenbedingungen | 14 |
| 3.2 | Gesetz über ausländische Investitionen in der Ukraine | 17 |
| 3.2.1 | Ausländischer Investitionen in der Ukraine | 17 |
| 3.2.2 | Besteuerung von ausländischen Investitionen inder Ukraine | 19 |
| 3.2.2.1 | Besteuerung von Investitionen in der Ukraine | 19 |
| 3.2.2.2 | Steuerliche Begünstigung ausländischer Investitionen | 20 |
| 3.3 | Registrierung ausländischer Investitionen | 23 |
| 3.4 | Beschränkungen ausländischer Investitionsaktivitäten | 24 |
| 3.5 | Sicherung der Rechte ausländischer Investoren | 27 |
| 4. | MÖGLICHE FORMEN DER MARKTEINDRINGUNG | 30 |
| 4.1 | Markteintritt durch Export | 31 |
| 4.2 | Vergabe von Lizenzen | 32 |
| 4.3 | Gründung eines Joint Ventures | 33 |
| 4.4 | Gründung einer Tochtergesellschaft zur Markterschließung | 36 |
| 5. | RAHMENBEDINGUNGEN BEI DER GRÜNDUNG VON UNTERNEHMEN IN DER UKRAINE | 38 |
| 5.1 | Mögliche Arten geschäftlicher Aktivität in der Ukraine | 38 |
| 5.2 | Repräsentanz als Markteintrittsvariante für ausländische Investoren | 39 |
| 5.2.1 | Gesetzliche Grundlagen von Repräsentanzenin der Ukraine | 39 |
| 5.2.2 | Errichtung einer Repräsentanz in der Ukraine | 40 |
| 5.2.3 | Aufbau und Organisation einer Repräsentanz | 43 |
| 5.2.4 | Schließung einer Repräsentanz | 44 |
| 5.3 | Filialen ausländischer Gesellschaften | 45 |
| 5.4 | Vereinbarung über gemeinsame Tätigkeit | 46 |
| 5.4.1 | Allgemeine Bestimmungen | 46 |
| 5.4.2 | Die einfache Gesellschaft | 47 |
| 5.4.3 | Der Vertrag über gemeinsame Investitionstätigkeit | 48 |
| 5.5 | Rechtsformen juristischer Personen | 49 |
| 5.6 | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV) | 53 |
| 5.6.1 | Stammkapital einer GmbH (TOV) | 53 |
| 5.6.2 | Führung der TOV | 55 |
| 5.6.3 | Verkauf von Gesellschaftsanteilen | 56 |
| 5.7 | Aktiengesellschaft (ZAT/VAT) | 57 |
| 5.7.1 | Kapitalerhöhung und -herabsetzung | 58 |
| 5.7.2 | Verwaltungsorgane einer Aktiengesellschaft | 59 |
| 5.7.2.1 | Die Aktionärsversammlung | 60 |
| 5.7.2.2 | Der Aufsichtsrat | 61 |
| 5.7.2.3 | Das Exekutivorgan | 61 |
| 5.7.2.4 | Die Revisionskommission | 62 |
| 5.8 | Privat- und Tochterunternehmen | 63 |
| 5.8.1 | Privatunternehmen (PP) | 63 |
| 5.8.2 | Tochterunternehmen (DP) | 64 |
| 6. | RISIKOANALYSE DER UKRAINE AUS DER PERSPEKTIVE AUSLÄNDISCHER INVESTOREN | 65 |
| 6.1 | Generelle Risiken bei Auslandsinvestitionen | 65 |
| 6.1.1 | Wirtschaftliche Risiken bei Auslandsgeschäften | 66 |
| 6.1.2 | Politische Risiken bei Auslandsgeschäften | 67 |
| 6.1.3 | Sonstige Risiken | 68 |
| 6.2 | Gegenwärtiges Risikopotenzial der Ukraine für ausländische Investoren | 68 |
| 6.2.1 | Gegenwärtige wirtschaftliche Risiken für ausländische Investoren | 69 |
| 6.2.2 | Gegenwärtige politische Risiken | 70 |
| 6.2.2.1 | Politische Situation | 70 |
| 6.2.2.2 | Die Parlamentswahlen Anfang 2010 und ihre Auswirkungen | 71 |
| 6.2.2.3 | Verflechtungen zwischen Oligarchen und Politik | 72 |
| 6.2.2.4 | Die Auslandsverschuldung der Ukraine | 74 |
| 6.2.3 | Gegenwärtige sonstige Risiken | 75 |
| 6.2.3.1 | Kursrisiken in der Ukraine | 76 |
| 6.2.3.2 | Rechtliche Risiken in der Ukraine | 76 |
| 6.2.3.3 | Korruption in der Ukraine | 77 |
| 7. | FAZIT | 80 |
| QUELLENVERZEICHNIS | 82 | |
| ANHANG | 88 |
Textprobe:
Kapitel 3.1, Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Seit der Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1991 findet in der Ukraine ein Veränderungsprozess statt, der zu einer neuen Sichtweise der Bedeutung ausländischer Investoren geführt hat.
Das ukrainische Investitionsrecht wird durch ukrainische Gesetze geregelt, sofern keine internationalen Verträge existieren, die den ukrainischen Gesetzen widersprechen. Nach Art. 9 der ukrainischen Verfassung sind internationale Abkommen den ukrainischen Gesetzen gleichgestellt oder nach dem Gesetz über internationale Einkommen vom 29.06.2004 sogar vorrangig, sofern ein internationaler Vertrag ratifiziert wurde.
Von fundamentaler Bedeutung für das ukrainische Investitionsrecht ist das Gesetz über das Regime ausländischer Investitionen vom 19.03.1996 (im weiteren AuslIG) in dem die Durchführung von Investitionen durch ausländische Investoren sowie deren Schutz und Rechte geregelt wird. Weitere Vorgaben lassen sich in nicht explizit das Investitionsrecht betreffenden Gesetzen wie z.B. in Gesetzen des Steuerrechts finden. Vorgaben zur Durchführung von Investitionen durch ausländische Investoren befinden sich auch in der Verfassung der Ukraine vom 28.06.1996, im Wirtschaftsgesetzbuch der Ukraine vom 16.01.2003, in der Verordnung über das Verfahren der staatlichen Registrierung von Auslandsinvestitionen, bestätigt durch Ministerratsbeschluss vom 08.08.1996 so wie in den Gesetzen der Ukraine über:
- die Außenwirtschaftstätigkeit vom 16.04.1991; - den Schutz ausländischer Investitionen in der Ukraine vom 10.09.1991; - die Investitionstätigkeit vom 18.09.1991; - die Einrichtungen gemeinsamer Investitionen (Beteiligungsinvestmentfonds) vom 15.03.2001; - die allgemeinen Grundsätze der Gründung und Funktion besonderer (freier) Wirtschaftszonen vom 13.10.1992.
Weitere Bestimmungen die für ausländische Investoren in der Ukraine relevant sind werden durch internationale Abkommen und Konventionen geregelt. Hierzu zählen die:
- Konvention „Über das Verfahren der Streitbeilegung zwischen Staaten und Ausländern“ vom 18.03.1995; - Konvention „Über den Rechtsschutz von Investoren“ vom 28.03.1997 - Seoulkonvention „Über die Benutzung der multilateralen Agentur über Garantien von Investitionen“ von 1985; - Abkommen „Über die Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Ukraine, der Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten“ vom 10.11.1994; - Abkommen „Über die Zusammenarbeit im Bereich der Investitionstätigkeit zwischen den GUS-Staaten“ vom 24.12.1993; - Investitionsschutzabkommen zwischen der Ukraine sowie über dreißig weiterer Staaten vom 15.02.1993 (in Kraft getreten am 29.06.1996); - Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Ukraine und über fünfzig weiterer Staaten, vom 03.07.1995 (in Kraft getreten am 01.01.1997).
Gesetz über ausländische Investitionen in der Ukraine:
In dem Gesetz über ausländische Investitionen in der Ukraine finden sich Regelungen, die die Art und Höhe der Besteuerung ausländischer Investitionen festlegen und Regelungen die das Handlungsfeld ausländischer Investoren begrenzen. Hierzu zählen unter anderem wirtschaftliche Aktivitäten die sich ausschließlich der ukrainische Staat vorbehält.
Ausländischer Investitionen in der Ukraine:
Unter einer ausländischen Investition ist gemäß AuslIG Artikel 1 die Beteiligung eines ausländischen Investors an einem Investitionsobjekt mittels eines Vermögensgegenstandes zur Gewinnerzielung oder zu sozialen Zwecken zu verstehen. Nach Artikel 2 AuslIG zählen zu Vermögensgegenständen die folgenden Gegenstände:
- Fremdwährung; - ukrainische Währung (Hryvnja, im Weiteren „UAH“); - Immobilien und bewegliche Sachen sowie mit diesen verbundene Vermögensrechte; - Aktien, Obligationen, andere Wertpapiere und Beteiligungsrechte; - Forderungen und Rechte auf Vertragsleistungen; - Rechte des geistigen Eigentums; - Rechte auf die Ausübung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten (z.B. Konzessionsrechte), hierzu zählen auch Nutzungsrechte von Bodenschätzen, die nach der Gesetzgebung oder Verträgen erteilt werden.
Ausländischen Investoren ist der Besitz verschiedener Vermögensgegenstände als auch die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesetzlich Untersagt, da sich der ukrainische Staat den Besitz und die Ausübung dieser selbst vorbehält. Zu den für Ausländische Unternehmen nicht erwerbbaren Vermögensgegenständen zählen z.B. Produktionsstätten für Betäubungsmittel sowie für Kriegs- und Schusswaffen. Zudem ist es ausländischen natürlichen und juristischen Personen verboten landwirtschaftliche Flächen zu besitzen. Tätigkeiten wie Flugzeugbau und Bahntransport sowie die Erzeugung von Atomkraft sind Beispiele für Aktivitäten die nur vom Staat ausgeübt werden dürfen. Die gesetzliche Regelung lautet „Ausländische Investitionen können überall dort gemacht werden, wo die Investition nicht durch die Gesetze der Ukraine verboten ist“.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836647571
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Barvenko, Mykhaylo März 2010: Situationsanalyse für eine Investitionsentscheidung in der Ukraine, Hamburg: Diplomica Verlag
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Marktanalyse, Investoren, Ausland, Export, Joint Venture




