Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 bei gleichzeitiger Anwendung von Komponentenansatz und Neubewertungsmethode
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Oliver Behrendt
- Abgabedatum: Juni 2009
- Umfang: 41 Seiten
- Dateigröße: 952,8 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Berlin Deutschland
- Bibliografie: ca. 4
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4649-9
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Behrendt, Oliver Juni 2009: Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 bei gleichzeitiger Anwendung von Komponentenansatz und Neubewertungsmethode, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IFRS, IAS 16, Sachanlage, Komponentenansatz, Neubewertungsmethode
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Diplomarbeit von Oliver Behrendt
Einleitung:
Nach geltendem EU-Recht haben kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards zu erstellen. Darüber hinaus können zusätzlich freiwillig Einzelabschlüsse nach den IFRS erstellt werden. „Zu den wichtigsten Bereichen der Bilanz zählen zweifellos die Sachanlagen. In den IFRS widmen sich gleich drei Standards diesem zentralen Gebiet, der IAS 16 für die reguläre Erst- und Folgebewertung der Sachanlagen, der IAS 40 für den Sonderbereich der zu Investitionszwecken gehaltenen Liegenschaften sowie der IAS 36 für die außerplanmäßigen Abschreibungen“.
Die vorliegende Arbeit wird die Bewertung von Sachanlagen nach dem International Accounting Standard 16 behandeln, wobei hier die Folgebewertung mit den beiden Teilaspekten des Komponentenansatzes und der Neubewertungsmethode im Fokus der Betrachtung steht. Komponentenansatz und Neubewertungsmethode sind zwei durch die International Financial Reporting Standards gegebene Möglichkeiten zur Bewertung von Sachanlagen. Sie sind in der Rechnungslegung nach HGB nicht vorgesehen. Doch bevor eine Auseinandersetzung mit diesen beiden Optionen erfolgt, zunächst eine schrittweise Annäherung.
So wird im folgenden Kapitel zunächst einmal der IAS 16 als Ganzes unter die Lupe genommen. Hier erfolgt neben der Klärung der Zielsetzung dieses Standards u. a. auch eine Erörterung der Voraussetzungen, die ein Vermögenswert erfüllen muss, um nach eben diesem Standard bilanziert zu werden. Auch werden hier u. a. Themen wie die, vor einer Folgebewertung notwendige, Erstbewertung und Abschreibungen behandelt, um einen Überblick über den IAS 16 zu erhalten. Das dritte Kapitel befasst sich dann mit der bei einer Neubewertung durchaus relevanten Wertminderung von Vermögenswerten, bevor in Kapitel vier die Neubewertung behandelt wird. Diesen Ausführungen folgen dann nähere Erläuterungen zum Komponentenansatz. Auf Grundlage der Erläuterungen zu den vorgenannten Themen wird dann im fünften Kapitel die Möglichkeit einer gleichzeitigen Anwendung des Komponentenansatzes und der Neubewertungsmethode erörtert und deren Sinnhaftigkeit bewertet. Schließlich wird ein Fazit über die folgenden Ausführungen gezogen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | II | |
| Tabellenverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | II | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2.. | Der International Accounting Standard 16 | 3 |
| 2.1 | Anwendung und Ansatzkriterien | 3 |
| 2.2 | Erstbewertung | 6 |
| 2.3 | Abschreibungen | 8 |
| 2.4 | Angaben im Jahresabschluss | 12 |
| 3. | Wertminderungen | 16 |
| 4. | Neubewertungsmethode | 20 |
| 4.1 | Grundsätzliches zur Neubewertung | 20 |
| 4.2 | Neubewertungsbetrag und Ausweis im Jahresabschluss | 22 |
| 4.3 | Pro und Contra der Neubewertungsmethode | 27 |
| 5. | Komponentenansatz | 29 |
| 6. | Gleichzeitige Anwendung von Komponentenansatz und Neubewertungsmethode | 35 |
| 7. | Fazit | 38 |
| Literaturverzeichnis | 39 |
Textprobe:
Kapitel 3, Wertminderungen:
Unabhängig davon, ob eine Neubewertung von Vermögensgegenständen stattfindet oder nicht, hat ein Unternehmen gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes zu schätzen (IAS 36.9). Zwar existieren Ausnahmen, auf welche die Regelungen des IAS 36 nicht anwendbar sind, dies trifft jedoch auf Sachanlagen, die nach IAS 16 zu bewerten und zu bilanzieren sind, nicht zu. Bei der Beurteilung, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, hat das Unternehmen nach IAS 36.12 mindestens die folgenden externen und internen Informationsquellen als Anhaltspunkte zu berücksichtigen: Externe Informationsquellen gemäß IAS 36.12 sind:
- Das deutlich stärkere Absinken des Marktwertes eines Vermögenswertes während einer Berichtsperiode, als dies durch den Zeitablauf oder die gewöhnliche Nutzung zu erwarten wäre.
- Das Eintreten von signifikanten Veränderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen im technischen, marktbezogenen, ökonomischen oder gesetzlichen Umfeld, in welchem das Unternehmen tätig ist, oder in Bezug auf den Markt, für den der Vermögenswert bestimmt ist, während der Berichtsperiode oder in der nächsten Zukunft.
- Das Erhöhen von Marktzinsätzen oder Marktrenditen während der Berichtsperiode, wenn eine solche Erhöhung sich wahrscheinlich auf den Abzinsungssatz, der für die Berechnung des Nutzenwertes herangezogen wurde, auswirkt und den für den Vermögenswert erzielbaren Betrag wesentlich vermindert.
- Ein Buchwert des Reinvermögens eines Unternehmens, welcher größer ist als seine Marktkapitalisierung.
Interne Informationsquellen gemäß IAS 36.12 sind:
- Das Vorliegen substanzieller Hinweise für eine Überalterung oder einen physischen Schaden eines Vermögenswertes.
- Signifikante Veränderungen während der Berichtsperiode oder deren Erwartung in der näheren Zukunft, mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen in dem Umfang oder der Weise, in dem bzw. der Vermögenswert genutzt wird oder allen Erwartungen nach genutzt werden wird. Diese Veränderungen umfassen die Stilllegung des Vermögenswertes, Planungen für die Einstellung oder die Restrukturierung des Bereiches, zu dem ein Vermögenswert gehört, Planungen für den Abgang eines Vermögenswertes vor dem ursprünglich erwarteten Zeitpunkt und die Neueinschätzung der Nutzungsdauer eines Vermögenswertes.
- Substanzielle Hinweise des internen Berichtswesens dafür, dass die wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswertes schlechter ist oder sein wird als erwartet.
Sobald ein Vermögenswert gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, finden allerdings weder der IAS 16 noch der IAS 36 auf ihn Anwendung und IAS 36.2 (i)). Die Liste der im IAS 36.12 genannten Anhaltspunkte ist nicht vollständig. Ein Unternehmen kann andere Anhaltspunkte, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, identifizieren und wäre dann ebenso verpflichtet, den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes zu bestimmen.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswertes eines Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Beim Nutzungswert handelt es sich um den Barwert der künftigen Cashflows, die voraussichtlich aus einem Vermögenswert abgeleitet werden können.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836646499
Arbeit zitieren:
Behrendt, Oliver Juni 2009: Folgebewertung von Sachanlagen nach IAS 16 bei gleichzeitiger Anwendung von Komponentenansatz und Neubewertungsmethode, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IFRS, IAS 16, Sachanlage, Komponentenansatz, Neubewertungsmethode



