Der Anlegerschutz in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen geschädigter Investoren von Lehman Brothers Zertifikaten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Sebastian Capek
- Abgabedatum: Januar 2010
- Umfang: 136 Seiten
- Dateigröße: 1,7 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Gelsenkirchen Deutschland
- Bibliografie: ca. 125
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4421-1
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Capek, Sebastian Januar 2010: Der Anlegerschutz in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen geschädigter Investoren von Lehman Brothers Zertifikaten, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Zertifikate, Lehman Brothers, Anlegerschutz, Aufklärungspflicht, Beratungspflicht
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Diplomarbeit von Sebastian Capek
Einleitung:
„Too big to fail“, an diese Doktrin hatte Richard Fuld, der Ex-CEO der ehemals viertgrößten Investmentbank Amerikas geglaubt, als sein Unternehmen Lehman Brothers Holdings Inc. im Zuge der Subprime-Krise in eine finanzielle Schieflage geriet. Zu fatal wären die negativen Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft, wenn der amerikanische Staat diesen Global Player fallen lassen würde; so dachte es zumindest Richard Fuld. Zuvor wurden die Immobilienfinanzierer Freddie Mac und Fanny Mae von der US-Regierung in ihre Obhut genommen. Auch bei dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Bear Stearns im März 2008 stellte die amerikanische Notenbank unzählige Milliarden Dollar bereit. Wieso sollte es kein „Bailing Out“ im Fall von Lehman Brothers geben? Trotz intensiver Verhandlungen mit dem Finanzministerium und der US-Notenbank Fed wurde eine Rettung von Lehman Brothers abgelehnt. Die Regierung war nicht mehr bereit für geschäftliche Fehlentscheidungen der Geldhäuser mit Steuergeldern einzustehen. Am 15. September 2008 musste die 158 Jahre alte New Yorker Investmentbank mit deutschen Gründungswurzeln Gläubigerschutz beantragen. Viele deutsche Anleger wussten zu damaligem Zeitpunkt gar nicht, dass diese Insolvenz auch für sie persönlich Konsequenzen haben wird. Der Zusammenbruch von Lehman Brothers ist der größte Insolvenzfall in der amerikanischen Rechtsgesichte. Infolgedessen nahm die Finanzkrise eine überdimensionale Größe an und vernichtete Billionen von Kapital.
In Deutschland wurden zahlreiche Zertifikate vor allem durch die niederländische Tochter Lehman Brothers Treasury Co. B.V. emittiert. Über das Vermögen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. ist in Amsterdam ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Damit droht vielen Anlegern ein Totalverlust des in die Papiere von Lehman Brothers investierten Kapitals. Eine Befriedigung ihrer Forderung im Insolvenzverfahren gilt mangels ausreichender Insolvenzmasse als unwahrscheinlich. Aus diesem Grund prüfen Anleger seither unterschiedliche Anknüpfungspunkte für Schadensersatzforderungen gegen Kreditinstitute, die ihnen die Zertifikate von Lehman Brothers teilweise als sichere Anlage verkauft haben. Das Hauptaugenmerkt liegt dabei auf einer möglichen Falschberatung durch die Kreditinstitute. Zeitgleich demonstrieren geschädigte Anleger vor den Kreditinstituten in ganz Deutschland. Sie fordern von den Banken Entschädigungen für ihre Verluste. Eine Forderung, der bisher nur wenige Banken in beschränkter Höhe nachgekommen sind.
Gang der Untersuchung:
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu erklären, was Zertifikate sind und warum sie als komplexe Finanzprodukte eingestuft werden. Selbst Wertpapierhändlern fällt es schwer, die Funktionsweisen und die Risikobeschaffenheit dieser Papiere umfänglich zu erklären.
Es soll der Frage nachgegangen werden, wieso der Anlegerschutz in Deutschland von eminenter Bedeutung ist und welche Rechte und Pflichten das deutsche Recht für Anleger beim Wertpapiererwerb vorsieht. Thematisch konzentrieren sich die Erläuterungen dabei auf die Anlageberatung. Daneben sollen rechtliche Ansatzpunkte erörtert werden, die insbesondere geschädigten Anlegern von Lehman Brothers Zertifikaten als Basis dienen sollen, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die vertriebenen Wertpapierhändler gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen zu können.
Im Hauptteil der Arbeit wird zunächst definiert was unter einem Wertpapier in kapitalmarktrechtlichem Sinne zu verstehen ist und welche Funktionen Wertpapiere aufweisen. Im Anschluss daran wird beschrieben, wodurch sich Zertifikate als eine besondere Form des Wertpapiers auszeichnen. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Darstellung der Funktionsweisen der gängigsten Zertifikatetypen. Inhalt und Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten eines Anlageberaters bei der Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren sind Gegenstand des dritten Teils der Arbeit. In diesem Kontext werden auch die speziellen Risiken von Zertifikaten erörtert, auf die ein Anlageberater hinzuweisen hat. Auf welcher Grundlage Anleger Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, die gegen ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen haben, geltend machen können, wird im dritten Teil ebenfalls thematisiert. Anlegern können neben vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen gegen den Anlageberater auch Ansprüche gegen die Emittenten der Wertpapiere auf Basis des Prospektrechts zustehen. Insoweit werden nach einer kurzen Einführung in das Prospektrecht mögliche prospekthaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen und ihre Tatbestände erläutert. Die Insolvenz von Lehman Brothers Holdings Inc. und die Auswirkungen auf die Anleger in Deutschland werden im vierten Teil behandelt. Dabei steht die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung hinsichtlich der Klagen zu Lehman-Zertifikaten im Vordergrund. Im fünften Teil erfolgt eine abschließende Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung des deutschen Anlegerschutzes.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | VIII | |
| LITERATURVERZEICHNIS | XII | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | XIX | |
| ANLAGENVERZEICHNIS | XX | |
| TEIL I. | EINLEITUNG | 1 |
| A. | Einführung in die Thematik | 1 |
| B. | Zielsetzung und Gang der Untersuchung | 2 |
| TEIL II. | DAS ZERTIFIKAT ALS WERTPAPIER | 3 |
| A. | Wertpapiere | 3 |
| I. | Einleitung | 3 |
| II. | Das Wertpapier | 3 |
| 1. | Rechtliche Funktionen von Wertpapieren | 5 |
| a) | Beweisfunktion | 5 |
| b) | Legitimationsfunktion | 5 |
| c) | Liberationsfunktion | 5 |
| 2. | Einteilung von Wertpapieren nach der Art der Bestimmung des Berechtigten | 5 |
| a) | Inhaberpapiere | 6 |
| b) | Orderpapiere | 6 |
| c) | Rektapapiere (Namenspapiere) | 7 |
| B. | Zertifikate | 8 |
| I. | Allgemeines | 8 |
| II. | Die gängigsten Zertifikatearten | 9 |
| 1. | Indexzertifikate | 11 |
| 2. | Basketzertifikate | 12 |
| 3. | Discountzertifikate | 13 |
| 4. | Bonuszertifikate | 15 |
| 5. | Garantiezertifikate | 17 |
| 6. | Expresszertifikate | 19 |
| III. | Der Zertifikatemarkt vor dem Zusammenbruch von Lehman Brothers | 20 |
| IV. | Der Zertifikatemarkt nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers | 23 |
| TEIL III. | ANLEGERSCHUTZ IN DEUTSCHLAND | 23 |
| A. | Das Anlegerschutzprinzip | 23 |
| I. | Allgemeines | 23 |
| II. | Anlegerschutz als institutionelles Schutzgut | 24 |
| III. | Anlegerschutz als individuelles Schutzgut | 25 |
| B. | Aufklärungs-, Beratungs- und sonstige Pflichten von Anlageberatern bei Wertpapiergeschäften | 26 |
| I. | Begriffsbestimmung der einzelnen Pflichten | 26 |
| 1. | Aufklärung | 26 |
| 2. | Beratung | 27 |
| 3. | Auskunft | 27 |
| II. | Abgrenzung: Anlageberatung versus Anlagevermittlung | 27 |
| III. | Inhalt und Umfang der vertraglichen Beratungs- und Aufklärungspflichten | 29 |
| 1. | Rechtsgrundlagen | 30 |
| a) | Aufklärungspflichten | 30 |
| b) | Beratungspflichten | 30 |
| 2. | Anlegergerechte Beratung | 31 |
| a) | Allgemeines | 31 |
| b) | Anlageziele des Anlegers | 32 |
| c) | Finanzielle Verhältnisse des Anlegers | 33 |
| d) | Kenntnisse und Erfahrungen | 34 |
| e) | Das Prinzip der Erforderlichkeit und seine Konsequenzen | 34 |
| 3. | Anlagegerechte Beratung | 36 |
| a) | Allgemeines | 36 |
| b) | Allgemeine Risiken und Eigenschaften von Anlageobjekten | 37 |
| c) | Spezielle Risiken und Eigenschaften von Zertifikaten | 38 |
| aa) | Emittentenrisiko | 38 |
| (1) | Begriffsbestimmung | 38 |
| (2) | Exkurs: Einlagensicherung | 39 |
| bb) | Kursänderungsrisiko | 41 |
| cc) | Marktgängigkeit und praktische Veräußerlichkeit | 41 |
| dd) | Korrelationsrisiko | 41 |
| 4. | Nachforschungs- und Prüfungspflichten | 41 |
| 5. | Sonderproblem: Nachvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten | 43 |
| IV. | Gesetzliche Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz | 45 |
| 1. | Wohlverhaltenspflichten nach § 31 WpHG | 46 |
| a) | Interessenwahrungspflicht (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) | 46 |
| b) | Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG) | 47 |
| c) | Aufklärungspflicht (§ 31 Abs. 2, 3 WpHG) | 49 |
| d) | Explorationspflicht (§ 31 Abs. 4 WpHG) | 49 |
| 2. | Das Verhältnis von Wohlverhaltenspflichten und vertraglichen Pflichten | 51 |
| V. | Haftungsgrundlagen bei Verletzung von Aufklärungs-, Beratungs- und sonstigen Pflichten | 52 |
| 1. | Vertragliche Ansprüche | 52 |
| a) | Tatbestände | 52 |
| aa) | Vertrag | 52 |
| bb) | Pflichtverletzung | 52 |
| cc) | Verschulden | 54 |
| (1) | Verschulden des Anlageberaters | 54 |
| (2) | Mitverschulden des Anlegers | 55 |
| dd) | Schaden | 56 |
| ee) | Kausalität | 58 |
| b) | Beweis- und Darlegungslast | 59 |
| c) | Verjährung | 62 |
| 2. | Vorvertragliche Ansprüche | 65 |
| 3. | Gesetzliche Ansprüche | 66 |
| a) | Anspruch aus §§ 823 ff. BGB | 66 |
| b) | Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 31 ff. WpHG | 67 |
| C. | Prospektrecht | 68 |
| I. | Einführung in das Prospektrecht | 68 |
| II. | Prospektpflicht nach dem WpPG | 68 |
| III. | Ausnahmen von der Prospektpflicht | 69 |
| IV. | Prospektinhalt | 70 |
| D. | Prospekthaftung | 72 |
| I. | Gesetzliche Prospekthaftung nach §§ 44 ff. BörsG | 72 |
| 1. | Anwendungsbereich: haftungsbegründete Informationsschriften | 72 |
| 2. | Fehlerhaftigkeit des Prospekts | 72 |
| a) | Angaben | 72 |
| b) | Unrichtigkeit/Unvollständigkeit der Angaben | 72 |
| c) | Wesentlichkeit der Angaben | 74 |
| d) | Beurteilungshorizont | 74 |
| e) | Aktualisierung und Berichtigung | 74 |
| 3. | Haftungsadressaten | 75 |
| 4. | Anspruchsberechtigte | 76 |
| 5. | Kausalität | 77 |
| a) | Haftungsbegründete Kausalität | 77 |
| b) | Haftungsausfüllende Kausalität | 77 |
| 6. | Verschulden | 78 |
| a) | Haftungsmaßstab | 78 |
| b) | Sorgfaltspflichten von Emittent und Emissionsbegleiter | 78 |
| 7. | Inhalt und Umfang der Haftung | 79 |
| 8. | Haftungsausschlüsse | 80 |
| a) | Prospektberichtigung | 80 |
| b) | Prospektzusammenfassung | 80 |
| 9. | Verjährung | 80 |
| II. | Gesetzliche Prospekthaftung nach §§ 13, 13 a VerkProspG | 81 |
| 1. | Haftung bei fehlerhaftem Prospekt (§13 VerkProspG) | 81 |
| 2. | Haftung bei fehlendem Prospekt (§ 13 a VerkProspG) | 81 |
| 3. | Vereinzelte Modifikationen gegenüber der börsengesetzlichen | Prospekthaftung |
| a) | Fehlerhafter Prospekt | 82 |
| b) | Fehlender Prospekt | 82 |
| III. | Bürgerlich-rechtlichte Prospekthaftung | 82 |
| 1. | Allgemeines | 83 |
| 2. | Anwendungsbereich | 83 |
| a) | Anlagearten | 84 |
| b) | Prospektbegriff | 84 |
| 3. | Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts | 84 |
| 4. | Haftender Personenkreis | 84 |
| a) | Prospekthaftung im engeren Sinne | 84 |
| b) | Prospekthaftung im weiteren Sinne | 85 |
| 5. | Anspruchsberechtigte | 85 |
| 6. | Verschulden und Mitverschulden | 85 |
| 7. | Schadensumfang | 86 |
| 8. | Verjährung | 86 |
| IV. | Die Prospekthaftung im Kontext des Verkaufs von Lehman Brothers- Zertifikaten | 86 |
| TEIL IV. | DIE INSOLVENZ VON LEHMAN BROTHERS HOLDINGS INC. – WELCHE RECHTE HABEN DIE ANLEGER? | 87 |
| A. | Hintergrundinformationen zur Insolvenz von Lehman Brothers Holdings Inc. | 87 |
| I. | Auslöser und Gründe | 87 |
| II. | Konsequenzen für die Anleger in Deutschland | 88 |
| III. | Außergerichtliche Vergleiche und Entschädigungsangebote der Banken | 88 |
| B. | Aktuelle richterliche Entscheidungen über die Beratungs- und Aufklärungspflichten bei einer Empfehlung zum Kauf von Zertifikaten | 89 |
| I. | Aufklärung und Beratung über die fehlende Einlagensicherung und das Bonitätsrisiko | 89 |
| II. | Aufklärung über den Erhalt von Rückvergütungen | 94 |
| III. | Aufklärung über eigene Gewinnmargen | 96 |
| IV. | Unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung nach Erwerb von Lehman Brothers-Zertifikaten | 98 |
| V. | Weitere Angriffspunkte bei der Empfehlung von Lehman Brothers-Zertifikaten | 99 |
| TEIL V. | ZUSAMMENFASSUNG | 101 |
| ANHANG | 104 |
Textprobe:
Teil III.C, Prospektrecht:
Einführung in das Prospektrecht:
Damit Anleger das Für und Wider eines potenziellen Anlagegeschäfts beurteilen können, sieht das Kapitalmarktrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Herausgabe von Prospekten vor. Entsprechende Verpflichtungen leiten sich z.B. aus dem WpPG, dem BörsG sowie dem VerkProspG ab. Neben den rechtlichen Gründen einer Prospekterstellung, werden Prospekte als Vertriebsdokumente genutzt, mit denen interessierte Anleger geworben werden sollen. Unterbleibt eine Veröffentlichung oder sind die in den Prospekten gemachten Angaben falsch oder unvollständig, können sich hieraus erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben. Insofern tragen Prospekte einen bedeutsamen Beitrag zum deutschen Anlegerschutz bei.
Prospektpflicht nach dem WpPG:
Das WpPG bestimmt eine Prospektpflicht für zwei Arten von Emissionen. Für Wertpapiere, die im Inland öffentlich angeboten werden (§ 3 Abs. 1 S. 1 WpPG) und ferner für Wertpapiere, für die eine Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt wird (§ 3 Abs. 3 WpPG).
Ein öffentliches Angebot nach § 3 Abs. 1 S. 1 WpPG ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden (§ 2 Nr. 4 WpPG). Sofern werbende oder allgemein veröffentlichte Informationsschriften darauf hinweisen, dass ein grundsätzlicher Erwerb von Wertpapieren möglich ist, ohne Informationen über die tatsächlichen (konkreten) Erwerbs- oder Zeichnungsmöglichkeiten zu nennen, kann von keiner Prospektpflicht ausgegangen werden, da eine solche Darstellung nicht als öffentliches Angebot bezeichnet werden kann. Ein öffentliches Angebot setzt kein rechtsverbindliches Angebot i.S. der §§ 145 ff. BGB voraus, sondern wird bereits bei Vorliegen einer invitatio ad offerendum angenommen. Angebote sind öffentlich, wenn sie sich an einen unbestimmten Personenkreis richten.
Des Weiteren besteht grundsätzlich eine Prospektpflicht für Wertpapiere, die im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen (Markteinführungspublizität). Der organisierte Markt wird im § 2 Nr. 16 legaldefiniert und umfasst in Deutschland den regulierten Markt als gesetzlich geregeltes Börsensegment sowie die Terminbörse Eurex (European Exchange). Der auf privatrechtlicher Grundlage stattfindende Freiverkehr zählt nicht zum organisierten Markt.
Was unter dem Wertpapierbegriff i.S. des WpPG zu verstehen ist, bestimmt § 2 Nr. 1 WpPG. Wertpapiere sind hiernach z.B. Zertifikate oder Aktien, da sie fungibel und übertragbar sind. Im Übrigen ist der Wertpapierbegriff i.S. des WpPG weitgehend deckungsgleich mit der Definition aus dem WpHG (§ 2 Abs. 1 WpHG).
Ausnahmen von der Prospektpflicht:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 WpPG gewähren qua Gesetz Ausnahmen von der Pflicht zur Prospekterstellung im Rahmen eines öffentlichen Angebotes. Eine Prospektpflicht besteht hiernach nicht für Privatplatzierungen, d.h. Angebote, die sich an qualifizierte Anleger (§ 2 Nr. 6 WpPG) richten (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 WpPG). Als qualifizierte Anleger werden z.B. institutionelle Anleger wie Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen bezeichnet.
Eine weitere Ausnahme besteht bei Angeboten, die sich in jedem EWR-Staat an weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger richtet (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WpPG). Damit schafft diese Regelung ein quantitatives Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein öffentliches Angebot i.S. des WpPG vorliegt.
Den Weiteren im § 3 Abs. 2 Nr. 3 f. WpPG genannten Ausnahmetatbeständen liegt eine Betragsgrenze zugrunde. Bei Schuldverschreibungen greift häufig die Ausnahme nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 WpPG, wonach keine Prospektverpflichtung besteht, wenn die Mindeststückelung des Papiers bei 50.000 Euro liegt.
Schließlich enthält § 4 Abs. 1 WpPG weitere Ausnahmeregelungen für bestimmte Wertpapiere, sofern bereits gleichwertige Dokumentationen vorliegen oder als solche nicht erforderlich sind. Diese Regelung gilt beispielsweise für Verschmelzungen (§ 4 Abs. Nr. 3 WpPG), wenn der Verschmelzungsbericht nach § 8 UmwG die notwendigen Informationen beinhaltet.
Im Rahmen der Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt gewährt § 4 Abs. 2 WpPG vergleichbare Ausnahmereglungen von der Prospektpflicht. Eine Prospektpflicht besteht z.B. nicht für die Zulassung von Aktien aus Kapitalerhöhung, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten weniger als zehn Prozent der bereits zugelassenen Aktien derselben Gattung ausmachen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WpPG).
Prospektinhalt:
Nach § 5 Abs. 1 WpPG gilt der Grundsatz, dass Prospekte in leicht analysierbarer und verständlicher Form sämtliche Angaben enthalten müssen, die im Hinblick auf den Emittenten und die Wertpapiere notwendig sind, um dem Publikum ein zutreffendes Urteil über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Finanzlage, die Gewinne und Verluste, die Zukunftsaussichten des Emittenten und jedes Garantiegebers sowie über die mit den Wertpapieren verbundenden Rechte zu ermöglichen. Gemäß dem Grundsatz der Prospektvollständigkeit ist ein Prospekt fehlerhaft, wenn er die erforderlichen Angaben nicht enthält. Eine isolierte Betrachtung der einzelnen Prospektinformation verbietet sich in diesem Punkt. Vielmehr entscheidet der sich für einen durchschnittlichen Anleger ergebende Gesamteindruck, der neben der vollständigen Berücksichtigung der notwendigen Einzelinformationen auch ihre anlegergerechte Aufarbeitung miteinbezieht, über die Frage, ob ein Prospekt fehlerhaft oder unvollständig ist. Unter einem „durchschnittlichen Anleger“ versteht der BGH eine Person, „die zwar eine Bilanz zu lesen versteht, aber nicht unbedingt mit der in eingeweihten Kreisen gebräuchlichen Schlüsselsprache vertraut zu sein braucht“ .
Die Mindestangaben eines Prospekts bestimmen sich entsprechend dem Verweis des § 7 WpPG nach der unmittelbar geltenden ProspektVO (EG). Die ProspektVO enthält nach einem Baukastenprinzip in ihren Anhängen zugeschnittene Schemata und Module, die je nach Emittent und Wertpapier die notwendigen Informationsbestandteile detailliert beschreiben. Im Einzelnen muss der Prospekt beispielsweise eine Beschreibung der Risikofaktoren enthalten, die für die jeweilige Situation des Emittenten und/oder der Wertpapiere spezifisch und für die Anlageentscheidungen wesentlich sind. Ein Prospekt für Zertifikate muss demnach über Marktrisiken, aber auch über die mit dem Zertifikat spezifisch verbundenen Risiken aufklären. In der Praxis sind fehlende, unzureichende oder missverständliche Risikohinweise ein häufiger Angriffspunkt für fehlerhafte Prospekte. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Prospekts sind Finanzinformationen, wie z.B. der Jahresabschluss. Zum Inhalt eines Prospekts gehört auch die Darstellung der Emissionsbedingungen der angebotenen Anlage. Zusätzlich muss ein Prospekt gemäß § 5 Abs. 4 WpPG eine Verantwortlichkeitsklausel beinhalten, um sicherzustellen, dass der Prospekt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Ferner hilft die Nennung der für den Prospekt verantwortlichen Personen im Fall eines Schadenersatzanspruches bei der Bestimmung des Anspruchsgegners.
§ 16 WpPG regelt die Aktualisierungs- und Berichtigungspflicht bezüglich der im Prospekt enthaltenen Angaben. Sollten wichtige neue Umstände bekannt sein oder der Prospekt wesentlich unrichtige Angaben beinhalten, die die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen könnten, hat ein Nachtrag zu erfolgen. Maßstab der Festlegung, ob ein Umstand wichtig ist oder eine wesentliche Unrichtigkeit vorliegt, ist § 5 Abs. 1 S. 1 WpPG. Danach ist der Empfängerhorizont der Anleger, denen die Wertpapiere angeboten werden und die über die im § 5 Abs. 1 S. 1 WpPG genannten Parameter urteilen, ausschlaggebend.
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http://www.diplom.de/ean/9783836644211
Arbeit zitieren:
Capek, Sebastian Januar 2010: Der Anlegerschutz in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen geschädigter Investoren von Lehman Brothers Zertifikaten, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Zertifikate, Lehman Brothers, Anlegerschutz, Aufklärungspflicht, Beratungspflicht




