Funktionsweise des Emissionszertifikatehandels
In Theorie unter umweltökonomischer Betrachtung und am Praxisbeispiel des EU-Emissionshandelssystems
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Tommy Piemonte
- Abgabedatum: Oktober 2009
- Umfang: 145 Seiten
- Dateigröße: 4,9 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (ehemals FH Nürtingen) Deutschland
- Bibliografie: ca. 76
- ISBN (eBook): 978-3-8366-4088-6
- Sprache: Deutsch
- Prämierung: Die Arbeit wurde im November 2010 von der Selbach Umwelt Stiftung und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen mit dem Förderpreis für Nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet.
- Arbeit zitieren: Piemonte, Tommy Oktober 2009: Funktionsweise des Emissionszertifikatehandels, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Emmissionszertifikatehandel, EU-Emissionshandelssystem, Emissionshandel, Klimawandel, CO2-Markt
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Diplomarbeit von Tommy Piemonte
Einleitung:
Es gibt wenige Themen, die in den letzten Jahren so omnipräsent waren wie der Klimawandel. Und dies ist auch nicht verwunderlich, denn die dramatischen Auswirkungen der Klimaveränderung sind nicht nur durch die Arbeitsgruppe I des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in ihrem vierten Sachstandsbericht von 2007 nachgewiesen worden, sondern auch für jeden spürbar. So ist es heute wissenschaftlich erwiesen, dass die veränderten Temperaturen beispielsweise das Abschmelzen der Gletscher und Eiskappen verursachen, für veränderte Niederschlagsmengen sorgen und „…bei Aspekten von extremen Wetterereignissen wie Trockenheit, Starkniederschlägen, Hitzewellen und der Intensität von tropischen Wirbelstürmen“ eine bedeutende Rolle spielen. Die durch extreme Wetterereignisse hervorgerufenen volkswirtschaftlichen Schäden beliefen sich im Jahr 2007 auf circa 64 Milliarden US-Dollar und forderten mehr als 15.000 Menschenleben. Unter Wissenschaftlern herrscht heute fast einstimmig die Überzeugung, dass eine der Hauptursachen für die globale Erwärmung die vom Menschen verursachte Zunahme der Treibhausgaskonzentration ist, die den sogenannten Treibhauseffekt verstärkt.
Die Notwendigkeit zum Handeln ist mittlerweile nicht mehr alleine von Umweltorganisationen erkannt worden, sondern auch die internationale Staatengemeinschaft hat sich auf Maßnahmen zur Einschränkung bzw. Reduktion von Treibhausgasemissionen geeinigt. In diesem Zusammenhang werden als eines der Hauptinstrumente die, im internationalen Klimaschutzabkommen von Kyoto vereinbarten, sogenannten „flexiblen Mechanismen“ eingesetzt. Die marktwirtschaftliche Konzeption dieser Instrumente erlaubt es Möglichkeiten der Emissionsreduktion zu nutzen, die der jeweiligen Situation der Staaten angepasst ist. Eine herausragende Rolle bei der Erreichung der festgelegten Treibhausgasminderungsziele spielt der flexible Mechanismus des „internationalen Emissionsrechtehandels“. Dabei werden festgelegte Reduktionsziele sowohl effektiv, als auch effizient erreicht. Aber bereits vor Inkrafttreten des internationalen Klimaschutzabkommens wurde in der Europäischen Union, Anfang 2005, ein Emissionshandelssystem für Kohlenstoffdioxid (CO2) eingeführt. Dieses Emissionshandelssystem stellt, gemessen am Umsatz der gehandelten CO2-Mengen, weltweit das bedeutendste seiner Art dar.
Ziel dieser Arbeit ist es den ökonomisch interessierten Leser zum Einen die umweltökonomischen Hintergründe der Klimaproblematik aufzuzeigen und die zur Verfügung stehenden umweltpolitischen Instrumente zur dessen Lösung zu vergleichen. In diesem Zusammenhang soll die theoretische Funktionsweise des Emissionszertifikatehandels bzw. Emissionshandels (EH) erläutert und dessen Hauptkritikpunkte untersucht werden. Zum Anderen, soll ein Überblick über die internationalen Klimaschutzbemühungen gegeben werden, um das EU-Emissionshandelssystem in seiner Praxisrelevanz einordnen zu können. Dabei sollen die zentralen Ausgestaltungsmerkmale dieses Handelssystems bekannt werden. Das sich ergebende Gesamtbild soll dazu befähigen die Komplexität des EH in Theorie und Praxis zu überschauen und einen Eindruck über die damit verbundenen Chancen und Probleme zu erhalten.
Hierzu werden eingangs, die für die weitere Untersuchung relevanten naturwissenschaftlichen Hintergrundinformationen zum Treibhauseffekt gegeben. Daran anknüpfend folgt die Analyse der Klimaproblematik aus umweltökonomischer Perspektive. Anschließend werden in Kapitel 3 die zur Lösung des beschriebenen Problems zur Verfügung stehenden umweltpolitischen Instrumente miteinander verglichen. Dabei wird die Wirkungsweise des Emissionshandels unter wissenschaftlich-theoretischen Aspekten analysiert und die in der öffentlichen Diskussion bedeutendsten Kritikpunkte betrachtet. In Kapitel 4 werden die maßgeblichen internationalen Klimaabkommen, ihre Beschlüsse und Instrumente zum Klimaschutz vorgestellt. Darauf aufbauend werden die wichtigsten internationalen Emissionshandelssysteme präsentiert, um dann in Kapitel 5 die praktische Ausgestaltung des EH am Beispiel des EU-Emissionshandelssystems zu untersuchen. Dabei wird etwas intensiver auf den eigentlichen Handel, als Kern des EH eingegangen. In diesem Zusammenhang werden die technischen und regulatorischen Gegebenheiten und das Marktumfeld betrachtet. Zusätzlich wird in einem Exkurs ein kurzer Einblick in die durch den Emissionshandel neu entstandenen Kapitalanlagemöglichkeiten gegeben.
Zur Bearbeitung des Themas werden umweltökonomisch-theoretische, als auch praxisnahe Überlegungen und Daten herangezogen. Dabei wird für den Bereich der Kapitalanlagemöglichkeiten, das Know-How der Investmentfondsmanagements der Aquila Capital Concepts GmbH und der KlimaINVEST Management GmbH genutzt.
Inhaltsverzeichnis:
| Tabellen- und Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Treibhauseffekt und Marktversagen als Begründung für die Notwendigkeit von Klimaschutzpolitik | 3 |
| 2.1 | Treibhauseffekt | 3 |
| 2.2 | Marktversagen | 7 |
| 3. | Emissionszertifikatehandel als Instrument der Klimaschutzpolitik | 12 |
| 3.1 | Internalisierung externer Effekte durch umweltökonomischeInstrumente | 12 |
| 3.1.1 | Eine Preislösung - Das Pigou-Modell | 18 |
| 3.1.2 | Eine Verhandlungslösung - Das Coase-Theorem | 22 |
| 3.2 | Ausgestaltung des Emissionshandels | 30 |
| 3.3 | Hauptkritikpunkte am Emissionshandel | 37 |
| 3.3.1 | Gefahr von Wettbewerbsverzerrung und Carbon Leakage | 37 |
| 3.3.2 | Tatsächliche Emissionsreduktion ist fraglich | 41 |
| 4. | Internationale Klimaschutzpolitik | 43 |
| 4.1 | Die UN-Klimarahmenkonvention | 43 |
| 4.2 | Das Kyoto-Protokoll | 44 |
| 4.2.1 | Reduktionsziele | 44 |
| 4.2.2 | Flexible Mechanismen zur Zielerreichung | 47 |
| 4.3 | Weltweite Emissionshandelssysteme | 52 |
| 5. | Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union | 55 |
| 5.1 | Rechtliche Rahmenbedingungen | 55 |
| 5.2 | Teilnehmerkreis und Ausgestaltung des Emissionshandels auf Anlagenebene | 60 |
| 5.3 | Allokation der Emissionsrechte - Primärmarkt | 65 |
| 5.4 | Handel mit Emissionszertifikaten - Sekundärmarkt | 68 |
| 5.4.1 | Emissionshandelsregister | 68 |
| 5.4.2 | Übersicht über die Marktsegmente und handelbarenEmissionszertifikate | 70 |
| 5.4.3 | Handelsformen, -produkte und Akteure des Emissionshandels | 76 |
| 5.5 | Banking und Borrowing von Emissionszertifikaten | 83 |
| 5.6 | Emissionsüberwachung und Sanktionsmaßnahmen | 86 |
| 6. | Fazit | 88 |
| Anhang | 91 | |
| Anhang 1: Ratifikation der Klimarahmenkonvention | 92 | |
| Anhang 2: Ratifikation des Kyoto-Protokolls | 99 | |
| Anhang 3: Annex I-Staaten | 107 | |
| Anhang 4: Annex II-Staaten | 108 | |
| Anhang 5: Annex A | 109 | |
| Anhang 6: Annex B-Staaten und deren Reduktionsziele | 111 | |
| Anhang 7: EU-Emissionshandelsrichtlinie | 112 | |
| Anhang 8: Exkurs - Kapitalanlagemöglichkeiten in einer neuentstandenen Anlageklasse | 127 | |
| Literaturverzeichnis | 133 | |
| Stichwortverzeichnis | 138 |
Textprobe:
Kapitel 5.2, Teilnehmerkreis und Ausgestaltung des Emissionshandels auf Anlagenebene:
Prinzipiell ist das EU-Emissionshandelssystem nicht auf einen bestimmten Teilnehmerkreis beschränkt. Denn Artikel 19 der EH-RL räumt „jeder Person“ das Recht auf Besitz und Handel von Emissionszertifikaten ein. Generell gilt wie bereits erwähnt, dass je höher die Teilnehmerzahl am Emissionshandel ist, desto mehr Handel mit Emissionszertifikaten ist zu erwarten. Dies führt zu einem liquideren Markt und dadurch zu aussagekräftigeren und schwerer manipulierbaren Zertifikatspreisen. Um aber im Speziellen festzulegen welcher Teilnehmerkreis in das EU-ETS integriert werden soll, gibt es bei dem THG Kohlendioxid zwei Ansatzpunkte. Diese unterscheiden sich durch die Überlegung, wer die Emissionsberechtigungen vorhalten muss:
- Beim Upstream-Ansatz sind dies die Brennstofferzeuger, -importeure und -lieferanten.
- Beim Downstream-Ansatz sind dies die tatsächlichen Emittenten, dazu zählen die Industrie, Strom- und Wärmeerzeuger, Transportunternehmen, Betreiber von Kleingewerben, die Anbieter von Dienstleistungen, PKW-Fahrer und Haushalte.
Bei beiden Ansätzen muss entschieden werden, ob alle Sektoren tatsächlich integriert werden sollen, oder ob dies aus Praktikabilitäts- und Kostengründen nur auf einige beschränkt wird. Beim Downstream-Ansatz muss desweiteren noch geklärt werden, ob die CO2-Emissionen aus der Strom- und Wärmeproduktion zu einer Verpflichtung der Endverbraucher oder der Strom- und Wärmeproduzenten führen soll. Dabei treten die Endverbraucher als „indirekte“ Verursacher der Emissionen auf und die Strom- und Wärmeproduzenten als „direkte“ Verursacher der Emissionen. Diese Unterscheidung erklärt sich dadurch, dass Emissionen beispielsweise bei der Stromproduktion und nicht beim Strombezug erzeugt werden.
Die Emissionshandelsrichtlinie berücksichtigt den Downstream-Ansatz nach dem direkten Verursacherprinzip. Das führt dazu, dass weder die Lieferanten von Brennstoffen für die Strom- und Wärmeerzeugung, noch die Endverbraucher in das EU-ETS eingebunden werden. In das EU-ETS sind bis jetzt nur „große industrielle“ CO2-Emittenten und die Energiewirtschaft, dabei handelt es sich um Kraftwerke ab einer Leistung von 20 Megawatt, integriert. Im Anhang I der EH-RL sind die in den Anwendungsbereich des EU-ETS fallenden Sektoren im Detail aufgeführt. Dazu gehören die energieintensiven Bereiche: Energieumwandlung und -umformung, Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung, Mineralverarbeitende Industrie, Sonstige Industriezweige (Papier- und Zelluloseproduktion).
Mit der Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 19. November 2008 wurde beschlossen, den Luftverkehr ab dem 01. Januar 2012 mit in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu integrieren. Mit Start der dritten Handelsphase werden die Sektoren Aluminum und Chemie einbezogen.
Das EU-ETS ist ein sogenanntes „anlagenbasiertes“ System. Das bedeutet, dass die einzelnen Produktionsanlagen und nicht gesamte Unternehmen integriert werden. Anlagen, die unter anderem zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung und Prüfung neuer Produkte und Verfahren dienen, werden nicht unter die Bestimmungen der EH-RL gestellt. Die bisherige Beschränkung im EU-ETS auf nur einige CO2-emittierende Sektoren bzw. Anlagen ist damit zu begründen, dass die Beteiligung aller CO2-Emittenten, wie beispielsweise Haushalte, Kleinbetriebe und Verkehr mit zu hohen Transaktionskosten verbunden wäre. Die Transaktionskosten bestehen aus Einstiegs- und Teilnahmekosten am Emissionshandel und senken die Möglichkeit der Betroffenen eine CO2-Reduktion zu minimalen Kosten vorzunehmen. Allerdings sind die bisher nicht in das EU-ETS eingebundenen Sektoren für einen beachtlichen Kohlendioxidausstoß verantwortlich.
Die EH-RL bietet den einzelnen Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum bei der nationalen Entscheidung welche Anlagen in das EU-ETS einbezogen werden sollen. Die EU-Kommission kann aber bei allzu eigenwilligen nationalen Entscheidungen eingreifen und ihre Zustimmung verweigern. Für die erste EU-ETS Handelsperiode war es den Mitgliedsstaaten laut Artikel 27 EH-RL möglich, zertifikatpflichtige Anlagen und sogar ganze Branchen von ihrer Teilnahmepflicht zu befreien. Diese sogenannte „Opt-out“ Bestimmung war aber nur nach Genehmigung durch die EU-Kommission und bei Erfüllung einer Reihe von Kriterien durchsetzbar. Im Gegensatz zum Opt-out steht die bereits im vorherigen Kapitel erwähnte Opt-in Regelung. Denn zum Recht der Integration der anderen KP-THG und deren Emittenten in das EU-ETS, ab dem Jahr 2008, ist es den Mitgliedsländern bereits ab dem Jahr 2005 auch gestattet, CO2-emittierende Anlagen bzw. Sektoren unter die Anwendung der EH-RL zu stellen, die normalerweise nicht darunter fallen würden. Allerdings müssen für die Durchsetzung der Opt-in Regel einige Kriterien erfüllt sein und die EU-Kommission muss der Ausweitung des EU-ETS zustimmen. Mit der Opt-in Regelung soll den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden ihre Emissionsreduktionsziele zu erreichen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Dem EU-ETS sind aktuell mehr als 10.500 Energie- und Industrieanlagen verpflichtend angeschlossen, die laut Hochrechnung, in etwa 46 Prozent der gesamten EU CO2-Emissionen des Jahres 2010 verursachen. Allerdings ist die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen niedriger, denn oft gehören mehrere Anlagen zu ein und demselben Unternehmen. Diese Diskrepanz macht die Praktikabilität eines anlagenspezifischen Ansatzes gegenüber einem unternehmensspezifischen Ansatzes beim Emissionshandel deutlich. Denn sollte es bei einem Unternehmen zu organisatorischen Veränderungen, wie beispielsweise zu einer Firmenfusion oder einer Abspaltung von Unternehmensteilen kommen, ist die eindeutige Zuordnung der EUAs nicht beeinträchtigt. Unternehmen ist es dabei gestattet ihre Emissionsrechte beliebig zwischen ihren jeweiligen Anlagen zu transferieren. Durch diesen internen Übertrag wird allerdings der Emissionshandel zwischen den Teilnehmern eingeschränkt bzw. reduziert, was den Markt illiquider macht.
Das europäische Emissionshandelssystem funktioniert nach einem zweistufigen Konzept aus „Genehmigung“ und „Berechtigung“. Das bedeutet, dass sich mit Beginn der ersten Handelsperiode die unter die EH-RL fallenden Anlagenbetreiber, eine Genehmigung für die Emission von Kohlendioxid bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde holen müssen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Anlagenbetreiber sicherstellen kann, seine Emissionen zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. Durch die Genehmigung entsteht dann die Berechtigung zur Emission von Treibhausgasen für die Menge des Emissionsausstoßes des vorherigen Kalenderjahres, eine entsprechende Anzahl von Emissionszertifikaten bis spätestens 30. April zu besitzen und der jeweiligen nationalen Behörde abzugeben.
Den Anlagenbetreibern derselben Branche wird durch den Artikel 28 der EH-RL die Möglichkeit eingeräumt, ihre Emissionsberechtigungen in einem gemeinsamen Anlagenfonds durch einen Treuhänder verwalten zu lassen. Dieses Vorgehen wird als „Pooling“ bezeichnet. Hierbei erfolgt die Zuteilung der Gesamtmenge der Emissionsberechtigungen an den Treuhänder. Dieser trägt dann aber auch die Verantwortung für die Einhaltung der Emissionsverpflichtungen und gegebenenfalls die Sanktionen bei Verstößen. Durch Pooling können den Anlagenbetreibern Transaktionskostenvorteile und steuerliche Vorteile erwachsen. Allerdings können Anlagenbetreibern durch das Pooling auch Nachteile bei der Gewinn- bzw. Kostenaufteilung entstehen, wenn sie im Verhältnis zu den anderen Poolmitgliedern über- bzw. unterdurchschnittlich viele Emissionsberechtigungen verkaufen könnten bzw. kaufen müssen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836640886
Arbeit zitieren:
Piemonte, Tommy Oktober 2009: Funktionsweise des Emissionszertifikatehandels, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Emmissionszertifikatehandel, EU-Emissionshandelssystem, Emissionshandel, Klimawandel, CO2-Markt




