Der Mark-to-Model-Ansatz in der Finanzkrise
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Waibel
- Abgabedatum: August 2009
- Umfang: 102 Seiten
- Dateigröße: 1,9 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Siegen Deutschland
- Bibliografie: ca. 78
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3797-8
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Waibel, Christian August 2009: Der Mark-to-Model-Ansatz in der Finanzkrise, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Mark to Model Approach, Discounted Cashflow, ABX Index, Amendment IAS 39, Asset Backed Securities
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Diplomarbeit von Christian Waibel
Inhaltsangabe:
Um ihre Ertragslage zu steigern haben Kreditinstitute Hypothekenkredite über sogenannte Special Purpose Vehicles am Kapitalmarkt verbrieft. Ausgelöst durch die Subprime-Krise mußten sowohl US-amerikanische als auch europäische Kreditinstitute Verluste in Milliardenhöhe aus diesen Verbriefungstransaktionen hinnehmen. Der weitere Verlauf der sich auf den gesamten Finanzsektor ausweitenden Krise führte in den USA unter anderem dazu, daß die Investmentbank Lehman Brothers insolvent wurde und die US-amerikanische Regierung und Legislative im Finanzsektor intervenierten durch Verstaatlichungen von Finanzinstituten und Verabschiedung eines umfänglichen Rettungsplans. In Deutschland führte die Krise so weit, daß vormals als sehr bonitätsstak geltende Kreditinstitute vor dem Zusammenbruch standen und nur durch staatliche Rettungsaktionen oder durch Fusionen mit Wettbewerbern vor der Insolvenz bewahrt werden konnten. Bei der Diskussion um die Konsequenzen der Subprime-Krise rückt vermehrt die zweckmäßige Abbildung von Finanzinstrumenten in Jahresabschlüssen nach den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) in den Mittelpunkt des Interesses. Als ein besonderer Kritikpunkt der Rechnungslegung nach IFRS wird häufig die in IAS 39 kodifizierte Mark-to-Model-Bewertung angeführt, die vorschreibt, Finanzinstrumente, sofern kein aktiver Markt (mehr) vorliegt, anstelle mit dem Marktpreis mit sogenannten anerkannten Bewertungsmodellen zu bewerten. Die vorliegende Arbeit greift diese Diskussion um Modelle zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf. Nach einer Einführung über Verbriefungstransaktionen und einem Überblick über Wesen und Ursachen der Subprime-Krise widme ich mich danach dem für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten relevanten Bilanzierungsstandard IAS 39 und den Bewertungsmethoden. Dabei zeigen meine Ausführungen, daß es nahezu unmöglich scheint, derart komplexe Finanzinstrumente in einen einzigen, entscheidungsrelevanten Wert zu verdichten, der objektivierbar und nachvollziehbar ist, da Annahmen über Inputparamter der Bewertungsverfahren in Zeiten illiquider Märkte vom Management geschätzt werden (müssen) und somit, gewollt oder ungewollt, einen großen Ermessensspielraum aufweisen. Zudem wird aufgezeigt, daß die vom IASB eingebrachte Ergänzung zu IAS 39 und der mit ihr verbundenen Möglichkeit der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten keinerlei Vorteile für Bilanzadressaten mit sich bringt, scheinen die Freiheitsgrade bei der Umgliederung von Finanzinstrumenten doch noch größer als bei der Mark-to-Model-Bewertung.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Subprime-Krise | 4 |
| 2.1 | Verbriefungstransaktionen | 4 |
| 2.1.1 | Gefüge von Verbriefungstransaktionen | 4 |
| 2.1.1.1 | Definition | 4 |
| 2.1.1.2 | Grundgefüge und Beteiligte | 5 |
| 2.1.1.3 | Vielfalt von Assetklassen | 6 |
| 2.1.1.4 | Form des Risikotransfers | 7 |
| 2.1.1.4.1 | True Sale | 8 |
| 2.1.1.4.2 | Synthetische Verbriefungen | 8 |
| 2.1.1.5 | Laufzeitdifferenzierung der Wertpapiere | 10 |
| 2.1.1.6 | Gefüge der Verbriefung | 11 |
| 2.1.1.7 | Vorteile für Kreditinstitute aus Verbriefungen | 12 |
| 2.1.1.7.1 | Verbesserung der Liquidität | 12 |
| 2.1.1.7.2 | Risikomanagement | 13 |
| 2.2 | Ursachen für die Subprime-Krise | 14 |
| 3. | Subprime-Krise im Spiegel der Rechnungslegung | 20 |
| 3.1 | Ansatz und Bewertung der von der Krise betroffenen Finanzinstrumente nach IAS 39 bei Kreditinstituten | 20 |
| 3.1.1 | Geschichte IAS 39 | 20 |
| 3.1.2 | Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten | 22 |
| 3.1.2.1 | Kategorisierung der Finanzinstrumente | 24 |
| 3.1.2.1.1 | Loans and Receivables (LaR) | 25 |
| 3.1.2.1.2 | Held to Maturity (HtM) | 25 |
| 3.1.2.1.3 | Fair Value through Profit or Loss (FVtPL) | 27 |
| 3.1.2.1.4 | Available for Sale (AfS) | 30 |
| 3.1.3 | Folgebewertung von Finanzinstrumenten | 30 |
| 3.1.3.1 | Bewertungshierarchie | 30 |
| 3.1.3.1.1 | Stufen-Ansatz | 31 |
| 3.1.4 | Definition aktiver Markt | 31 |
| 3.1.4.1 | Hierarchiestufen 1 und 2 | 34 |
| 3.1.5 | Bewertungsmethoden | 35 |
| 3.1.5.1 | Hierarchiestufen 3 und 4 | 35 |
| 3.1.5.2 | Hierarchiestufe 5 – Bewertungsmethoden | 36 |
| 3.1.6 | Amendment ‘Reclassification of Financial Assets’ | 37 |
| 4. | Von der Subprime-Krise betroffene Bewertungsverfahren | 44 |
| 4.1 | ABX.HE | 44 |
| 4.2 | Discounted-Cashflow-Verfahren | 47 |
| 4.2.1 | Anforderungen an Bewertungsmodelle | 47 |
| 4.2.2 | Grundlagen des Discounted-Cashflow-Verfahrens | 48 |
| 4.2.2.1 | Bestimmung des Cashflows | 49 |
| 4.2.2.2 | Bestimmung des Diskontierungszinssatzes | 50 |
| 4.2.2.2.1 | Risikofreier Basiszinssatz | 50 |
| 4.2.2.2.2 | Credit Spread | 51 |
| 4.2.2.2.3 | Liquidity Spread | 53 |
| 4.2.2.2.4 | Aufschlag auf den Liquidity-Spread | 54 |
| 4.2.3 | Validierung der Modellwerte und Konsequenzen für das Risikomanagement | 55 |
| 5. | Resümee | 58 |
| A | Anhang | VI |
| B | Literaturverzeichnis Teil A | XXXIII |
| C | Literaturverzeichnis Teil B | XXXVII |
Textprobe:
Kapitel 2.1.1.4.1, True Sale:
Beim True Sale geht das Eigentum an den Forderungen samt Kreditrisiko bei Verkauf und damit einhergehender Übereignung regreßlos auf die Zweckgesellschaft über. Der Originator erhält im Gegegnzug den vereinbarten Kaufpreis, die Zweckgesellschaft refinanziert diesen durch Emission von Wertpapiertranchen, die sich auf den Forderungspool beziehen. An True-Sale-Transaktionen werden sowohl seitens der Investoren als auch der Rating-Agenturen hohe Anforderungen gesetzt. Das Risiko, das aus den emittierten Wertpapieren resultiert, stammt ausschließlich aus dem zugrunde liegenden Forderungspool und darf keine anderen Faktoren, wie zum Beispiel das Insolvenzrisiko des verkaufenden Kreditinstitutes, enthalten. Aus diesen Überlegungen heraus müssen die Forderungen rechtlich vom Originator separiert werden. Dies bedeutet nicht zuletzt auch eine Zweckgesellschaft außerhalb des Konsolidierungskreises des Originators. Sämtliche zukünftigen Zahlungsströme aus den Forderungen, die auch weiterhin zunächst dem Originator zufließen, stehen damit der Zweckgesellschaft zu. Die emittierten ABS zeichnen sich unter anderem folgendermaßen aus:
– Die Ansprüche der Investoren (Rückzahlung des eingesetzten Kapital zuzüglich vereinbarter Verzinsung) werden ganz wesentlich aus den Cashflows der vom SPV erworbenen Forderungen erfüllt.
– Die Zahlungsansprüche der Investoren werden durch die von der Zweckgesellschaft erworbenen Forderungen besichert (backed).
– Reichen die Zahlungsströme zur Bedienung der Zahlungsansprüche der Investoren nicht aus, tragen die Investoren den Verlust bei Zahlungsverzögerungen oder gar Forderungs-Ausfällen.
2.1.1.4.2 Synthetische Verbriefungen:
Bei dieser Form der Verbriefung verbleiben die Forderungen beim Originator und es werden nur die Kreditrisiken aus den Forderungen mittels Kreditderivaten auf die Zweckgesellschaft übertragen. Welche Formen von Kreditderivaten hierbei zum Einsatz kommen hängt ganz maßgeblich davon ab, welche Risiken der Originator transferieren möchte. Gängig sind hier Credit Default Swaps (CDS).Der Originator, in dieser Konstellation der ‘Sicherungsnehmer”, sichert sich damit gegen das Eintreten bestimmter Kreditereignisse (Credit-Events) ab. In vielen Fällen wird eine starke Eingrenzung der in den ISDA Credit Derivatives Definitions festgehaltenen Credit-Events vorgenommen. So kann zwar zum Beispiel die Insolvenz eines Forderungsschuldners, nicht jedoch ein Zahlungsverzug abgesichert werden. Hier sind vor allem zwei Kriterien zu erwähnen:
Zum einen die Bildung von Forderungsportfolios: anstatt einen Finanztitel zugrunde zu legen, wird auf ein ganzes Forderungsportfolio abgestellt. Dieses Portfolio wird entweder nur einmalig am Starttag der Transaktion fixiert oder mit der Möglichkeit auf fortlaufende Substitution bedacht. Zum anderen die Inanspruchnahme gegenüber den Investoren beziehungsweise Sicherungsgebern: Es erfolgt eine Untergliederung der emittierten Wertpapiere beziehungsweise der zum Einsatz gekommenen Kreditderivate in unterschiedliche Tranchen.
Rückzahlungen beziehungsweise Verluste werden hier nicht gleichmäßig verteilt, sondern erfolgen mittels einer Subordination beziehungsweise eines sogenannten ‘Wasserfall-Prinzips”, das heißt höherrangige Tranchen, die sogenannten Senior-Sotes, werden zuerst aus den Cashflows bedient und erst nach deren vollständiger Bedienung kommen niederrangige Tranchen (Junior, Subprime), einem Wasserfall gleich, zum Zuge. Verluste hingegen werden nach dem ‘umgekehrten Wasserfall-Prinzip” auf die einzelnen Tranchen verteilt: diese treffen zunächst die Subprime- beziehungsweise Junior-Notes und erst, wenn diese die Verluste nicht mehr vollständig kompensieren können, springen sie auf höherrangige Tranchen über.
Bei synthetischen Verbriefungsformen muß es indes nicht zwingend zu einer Wertpapier-Emission kommen. Man unterscheided hier mithin drei Liquiditäts- beziehungsweise Refinanzierungsformen:
Fully Funded:
Man spricht von einer Fully-Funded-Struktur, wenn der Forderungspool mittels Wertpapieren vollständig an die Investoren weitergeleitet wird. Der so erzielte Verkaufserlös entzieht sich, im Gegensatz zu einer True-Sale-Transaktion, dem Originator, dem dort zunächst die Liquidität zufließt. Die Erlöse aus Anleihen, welche die Zweckgesellschaft am Kapitalmarkt emittiert, werden dann in risikoarme beziehungsweise risikolose Anlagen, zum Beispiel Staatsanleihen oder Termingeldern, ‘geparkt”. Man spricht auch von sogenannten ‘Collaterals”. Zusammenfassend kann man sagen, daß der Originator das Risiko aus den eigenen Forderungen gegen das des Sicherungsgebers eintauscht. Da die Zweckgesellschaft keine eigene Bonitätsbeurteilung erhält, führt allein die Bonität des Collaterals gegenüber den usrprünglichen Forderungen zum Effekt der Risikoentlastung des Originators.Bei Eintritt eines, im Vorfeld klar umrissenen, Credit-Events, werden dann Zahlungen an den Originator geleistet. Gespeist werden diese Zahlungen durch die (Teil-)Auflösung des Collaterals. Die restlichen Beträge werden genutzt, um bei Laufzeitende der Papiere den Renditeansprüchen der Investoren nachzukommen. Deren Zinsanspruch setzt sich zusammen aus den zu zahlenden Prämien des ursprünglichen Forderungsinhabers für die Absicherung der Kreditrisiken aus dem Forderungspool und den Erträgen aus der Collateral-Anlage. Der Originator verbucht hier einen Refinanzierungseffekt, wenn er, aufgrund seiner eigenen Bonität, das Collateral stellt.
Partially funded:
Im Gegensatz zur gerade beschriebenen Fully-Funded-Struktur kommt es bei einer Partially-Funded-Struktur nur zu einer teilweisen Emission von Wertpapieren. Die restlichen Risiken werden mithilfe von Credit-Default-Swaps wiederum an andere Marktteilnehmer weitergegeben. Resultat ist zumeist eine Kostenersparnis. In vielen Fällen sind die emittierten Wertpapiere den Kreditderivaten nachgelagert, daher werden diese Credit-Default-Swaps auch häufig als Super-Senior-Swap bezeichnet. Damit sich beim Originator ein Risiko-Entlastungseffekt einstellt, sollte der Sicherungsgeber aus dem Credit-Default-Swap eine erstklassige Bonität besitzen.
Not funded beziehungsweise unfunded:
Nicht immer ist eine Platzierung von Wertpapieren am Kapitalmarkt zwingend notwendig. Bei einer not funded beziehungsweise unfunded-Struktur, werden mit den Sicherungsgebern Credit-Default-Swaps abgeschlossen, die der Tranchierung der fully-funded-Struktur ähneln: dem Subordinationsprizip gleich werden so die Kreditderivate, je nach Rang, in Anspruch genommen. Auch ist eine Zweckgesellschaft bei dieser Ausprägung von Verbriefungen nicht zwingend notwendig.
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http://www.diplom.de/ean/9783836637978
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