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Textprobe:
Kapitel 6.2, Bauplanung:
Um einen reibungslosen Bauprozess gewährleisten zu können, ist es von immenser Bedeutung, im Vorfeld jeden Bauprojektes einen Plan zu entwickeln, der die einzelnen Bauphasen definiert und in zeitlicher Reihenfolge chronologisch aufstellt. Zudem ist sicherzustellen, dass das Bauprojekt den vorhandenen Zugverkehr nicht bzw. so wenig wie möglich beeinträchtigt. Die Bauarbeiten müssen somit unter dem ‘rollenden Rad’ vonstattengehen. Lediglich kurze Sperrpausen des Gleises sind zulässig.
Vorbereitung:
Die Bahnhöfe Zasliai und Kaisiadorys besitzen Weichenverbindungen, die es ermöglichen, Züge auf das jeweils andere Gleis umzuleiten. Dies führt somit zur Vermeidung von Sperrpausen, wodurch die Störungen im betrieblichen Ablauf nur geringfügig sind. Es bedarf lediglich einer Prüfung hinsichtlich der signal- und fahrleitungstechnischen Umsetzbarkeit. Die Planung sieht nicht vor, diese Situation über die komplette Bauphase aufrechtzuerhalten - nur in den einzelnen Umbaumaßnahmen in Gleisnähe ist dies beabsichtigt. Die Zeiträume sollen maximal 48h dauern.
Des Weiteren sollten im Vorfeld der Umbaumaßnahmen alle Konfliktpunkte beseitigt, die Erdbau- und Ingenieurbaumaßnahmen, sowie Fahrleitungsgründungen, Kabelverlegungen und Signalstellungen etc. abgeschlossen werden. Auch der Einbau der Bahnkörper, einschließlich des Grundschotters, sollte weitestgehend abgeschlossen sein. Diese Arbeiten werden mit Hilfe von LKW’s und Radladern erledigt.
Entfernen von Konfliktpunkten:
Der erste Konflikt entsteht beim Streckenkilometer 63+100. Die neu geplante Strecke trifft hier auf eine Straße der niedrigsten Kategorie. Dieselbe Straße bildet beim Kilometer 63+650 erneut einen Konflikt, so dass der gesamte Straßenabschnitt ein Hindernis darstellt. Die Beseitigung dieser Kontroverse sollte in erster Instanz geschehen. Die Straße muss in nördliche Richtung versetzt werden, so dass diese mit der neu geplanten Streckenführung im Konsens steht. Diese Verlegung beinhaltet auch den gleichzeitigen Rückbau des nicht mehr benötigten Straßenabschnitts.
Der zweite Konflikt entsteht beim Streckenkilometer 65+400.
Die neue Streckenführung schneidet weiterhin eine kleinere Kreuzung. In unmittelbarer Nähe zu dieser steht ein Gebäude. Die Straße entlang des Bestandsgleises und die Kreuzung müssen einige Meter in nördliche Richtung verschoben und das Gebäude abgerissen werden.
Längs der Eisenbahnstrecke führt eine Überlandstromleitungen (10KV- Leitungen). Diese steht ebenfalls im Konflikt mit der neu geplanten Streckenführung, so dass deren Verlegung zwingend erforderlich ist. Sie sollten weiterhin aus Kostengründen als Überlandleitung geführt werden.
Bauwerke errichten:
In Höhe der Streckenkilometrierung 65+400 ist der Bau einer Eisenbahnbrücke erforderlich. Die Brücke muss folgende Kriterien erfüllen:
- Gewährleistung einer PKW- Zufahrt zu einem Friedhof.
- Länge: 20m.
- Anpassung an die Höhe des neuen Gleises.
- Mindestdurchfahrtshöhe: 4m.
- Mindestbreite: ausreichend für zwei Fahrspuren.
- Bodenverhältnisse an die vorgegebenen Höhen anpassen.
Ein weiterer Arbeitsschritt besteht in der Anpassung der leicht hügeligen Landschaft entlang der neu geplanten Streckenführung auf die Höhen der Bauoberfläche. Dies wird durch Einschnitte in das Gelände, das Ausgleichen von Tälern und das Beseitigen von Sumpflandschaften erreicht. Die Ermittlung der zu bewegenden Erdmassen erfolgt anhand von Geländemodellen und der darin eingezeichneten Querprofile des Bahnkörpers. Des Weiteren müssen auf einer Länge von 3.800km drei Wasserdurchlässe einkalkuliert und in das Gelände eingebaut werden. Diese gewährleisten den Durchfluss von Bach- oder kleineren Wasserläufen.
Herstellung der Frostschutzschicht, PSS und Grundschotter:
Nach der Anpassung des Geländes an die zu planenden Höhen können die einzelnen Schichten des Bahnkörpers eingebaut werden. Hierzu gehören die Frostschutz-, Planumschutzschicht und der Grundschotter.
Bauweichen an den Schnittpunkten in das Bestandsgleis einfügen:
Dieser Prozess erfordert Sperrpausen und könnte zu Störungen bei eisenbahnbetrieblichen Prozessen führen. Die Sperrpausen müssen so gewählt werden, dass so wenige Störungen wie möglich auftreten. An mehreren Punkten kreuzt das neu geplante Gleis das Bestandsgleis. An diesen Schnittpunkten ist der Einbau von Bauweichen erforderlich. Die Idee besteht darin, dass der Bauzug auf dem Bestandsgleis bis zur Weiche fahren kann und über diese direkt zum Bauabschnitt gelangt. Dieser bildet somit keinen Störfaktor des eisenbahnbetrieblichen Ist-Zustandes. Die Gewährleistung eines zweigleisigen Betriebes ist folglich, bis auf einzelne Ausnahmen, gegeben. Die Bauweichen werden erst bei konkreten Bedarf eingebaut.
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