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Die Veränderung von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten und die daraus folgenden Konsequenzen für die Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken am Beispiel der Schiffswerte in der Finanzmarktkrise

Die Veränderung von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten und die daraus folgenden Konsequenzen für die Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken am Beispiel der Schiffswerte in der Finanzmarktkrise
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Svenja Mencke
  • Abgabedatum: September 2009
  • Umfang: 108 Seiten
  • Dateigröße: 10,5 MB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Leuphana Universität Lüneburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 83
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3751-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Mencke, Svenja September 2009: Die Veränderung von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten und die daraus folgenden Konsequenzen für die Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken am Beispiel der Schiffswerte in der Finanzmarktkrise, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: dingliche Kreditsicherheiten, Basel II, Finanzmarktkrise, Eigenkapitalhinterlegungspflicht, Schiffe

Diplomarbeit von Svenja Mencke

Inhaltsangabe:

15. September 2008: Lehman Brothers, eine der weltweit größten Investmentbanken bricht zusammen und gibt damit den Auslöser für die akute Phase der Finanzmarktkrise. Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis dieser Tag, welcher als ‘Schwarzer Montag’ in die Geschichtsbücher eingehen wird, kommen würde. Die im Vorfelde ausgelöste Immobilienkrise in den USA führte somit durch die Verflechtung der Volkswirtschaften zu einer weltweiten Finanzmarktkrise. Viele Menschen verloren ihr angelegtes Geld, Vermögensgegenstände verloren an Wert und durch die Insolvenzen diverser Unternehmen steigt die Arbeitslosigkeit. Die aus diesen Ereignissen folgende Verunsicherung in der Bevölkerung führt unmittelbar zu einer sinkenden Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern weltweit. Da Deutschland lange Zeit Exportweltmeister war und immer noch mit an der Spitze steht, trifft die gesunkene Nachfrage aus dem Ausland den deutschen Export besonders stark. Dies hat wiederum katastrophale Folgen für die Transportwirtschaft. Im Besonderen ist hierbei die Schifffahrtsbranche betroffen, da rund 90 Prozent des weltweiten Handels über diese abgewickelt wird. Hieraus folgt, dass auch die Nachfrage nach zu transportierenden Schiffen zurückgeht, wodurch ein enormer Werteverlust dieser zu verzeichnen ist. Der extreme Preisverfall ist zudem darin begründet, dass die Schifffahrts-branche in den letzten Jahrzehnten sehr starke Wachstumsraten verzeichnete und aus diesem Grunde verstärkt der Bau von neuen Schiffen in Auftrag gegeben wurde. Demnach sind trotz sinkender Nachfrage nach Schiffen die Orderbücher der Werften gut gefüllt, was das Angebot an Schiffen zusätzlich erhöht.

Die Auswirkungen der durch die Finanzmarktkrise gesunkenen Schiffspreise führen unter anderem bei den schiffsfinanzierenden Banken in Deutschland, wobei diese, angeführt von der HSH-Nordbank, rund 40 Prozent der Weltschifffahrt finanzieren, zu einer erhöhten Eigenkapitalhinterlegungspflicht. Diese trägt wiederum dazu bei, dass die Banken zurückhaltender bei der Kreditvergabe geworden sind.

Ziel dieser Arbeit ist es auf wissenschaftlicher Basis die These zu belegen, dass die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Schifffahrtsbranche und somit auf die Schiffswerte zu der so häufig in den Medien genannten Kreditklemme beitragen.

Die Verbindung zwischen Schifffahrtsmarkt und Finanzmarkt liegt also darin, dass Banken, wie beispielsweise die HSH-Nordbank, die Nord/LB oder die KfW IPEX-Bank, den Bau bzw. Kauf von Schiffen finanzieren. Als Kreditsicherheit dient hierbei vor allem, wie im Fall einer Immobilenfinanzierung, das Schiff selbst. Aus diesem Grunde wird diese Sicherheitenart als ‘Schiffshypothek’ bezeichnet.

Zur Erreichung des oben gesetzten Ziels wird im beginnenden Kapitel 2 auf die Veränderungen von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten eingegangen. Im Speziellen bedeutet dies, dass im ersten Schritt die allgemeinen Grundlagen von Kreditsicherheiten erläutert werden und im Anschluss daran auf die vom Kreditinstitut durchzuführende Bewertung dinglicher Kreditsicherheiten eingegangen wird. Hierbei wird insbesondere die Marktpreisbildung, welche sich durch den Preismechanismus von Angebot und Nachfrage ergibt, angeführt. Da alle Kreditsicherheiten im Zeitverlauf Schwankungen in der Bewertung durch den Markt unterworfen sind, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus für die Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken ergeben.

Das dritte Kapitel gibt Auskunft über die Grundlagen der Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken. Hierzu wird ein Überblick sowohl über die Baseler Eigenkapitalanforderungen, kurz Basel II, als auch über das regulatorische Eigenkapital, welches als zu hinterlegendes Kapital dient, gegeben. Die Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitals von Kreditinstituten orientiert sich dabei an der Höhe des Kreditrisikos, welches auch als Adressausfallrisiko bezeichnet wird. Aus diesem Grunde wird im darauf folgenden Kapitel 4 auf die bankbetrieblichen Risiken und deren Messverfahren eingegangen.

Im Anschluss daran verknüpft das fünfte Kapitel die Eigenkapitalhinterlegungspflicht mit den Kredit-sicherheiten. Es wird aufgezeigt, wie Kreditsicherheiten das Kreditrisiko mindern können und somit auch das zu hinterlegende Eigenkapital. Die gesamte Arbeit ist darauf hin ausgerichtet, dass die im sechsten und damit letzten Kapitel angeführten Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Eigenkapital-hinterlegungspflicht von schiffsfinanzierenden Banken verständlich sind und somit die oben gestellte These bestätigt wird.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort II
Inhaltsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis V
Tabellenverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Einleitung 1
2. Veränderung von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten 3
2.1 Grundlagen von Kreditsicherheiten 3
2.1.1 Definition Kreditsicherheiten 3
2.1.2 Abgrenzung persönliche und dingliche Kreditsicherheiten 4
2.1.2.1 Persönliche Kreditsicherheiten 4
2.1.2.2 Dingliche Kreditsicherheiten 6
2.1.2.3 Gegenüberstellung persönlicher und dinglicher Sicherheiten 8
2.2 Bewertung dinglicher Kreditsicherheiten 9
2.2.1 Marktpreisbildung und -volatilität 9
2.2.2 Beleihungswert und Beleihungsgrenze 11
2.2.3 Realisationswerte 13
3. Grundlagen der Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken 14
3.1 Überblick über Basel II 14
3.1.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 14
3.1.1.1 Gründung und Mitglieder 14
3.1.1.2 Zielsetzung und Tätigkeitsgebiete 14
3.1.2 Überblick über die Baseler Eigenkapitalvereinbarung 15
3.1.2.1 Zeitliche Entwicklung 15
3.1.2.2 Grundstruktur von Basel II 17
3.1.2.3 Umsetzung von Basel II in europäisches und deutsches Recht 18
3.2 Regulatorisches Eigenkapital 19
3.2.1 Haftendes Eigenkapital 19
3.2.1.1 Kernkapital 19
3.2.1.2 Ergänzungskapital 19
3.2.2 Drittrangmittel 20
3.2.3 Zuordnung der Eigenmittel zu den Risikoarten 21
4. Bankbetriebliche Risiken und deren Messverfahren 22
4.1 Kreditrisiko 22
4.1.1 Risikogewichtete Aktiva 22
4.1.2 Kreditrisikomessverfahren 24
4.1.2.1 Standardansatz 26
4.1.2.2 IRB-Ansätze 29
4.2 Operationelles Risiko 36
4.3 Marktrisiko 37
5. Kreditrisikominderung durch Sicherheitenanrechnung 38
5.1 Grundlagen der Sicherheitenanrechnung 38
5.1.1 Umfang der Sicherungsinstrumente 38
5.1.2 Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken 40
5.1.2.1 Allgemeine Mindestanforderungen 40
5.1.2.2 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sicherheiten 41
5.1.3 Offenlegungspflichten 42
5.2 Techniken der Kreditrisikominderung 43
5.2.1 Im Standardansatz 43
5.2.1.1 Einfache Methode 44
5.2.1.2 Umfassende Methode 45
5.2.2 Im IRB-Ansatz 46
5.2.2.1 IRB-Basisansatz 46
5.2.2.2 Fortgeschrittener IRB-Ansatz 49
5.3 Auswirkungen von Marktwertveränderungen 50
6. Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf das Eigenkapital schiffsfinanzierender Banken 54
6.1 Grundlagen der Schiffsfinanzierung 54
6.1.1 Der Schifffahrtsmarkt und die Schiffsfinanzierung 54
6.1.2 Bewertung von Schiffen 58
6.1.2.1 Wertbeeinflussende Faktoren 59
6.1.2.2 Wertermittlungsverfahren 61
6.2 Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen 63
6.2.1 Hintergründe der Finanzmarktkrise 63
6.2.2 Auswirkungen auf die Schiffswerte 65
6.2.2.1 Veränderungen der Schiffswerte 65
6.2.2.2 Interview mit der Reederei Hyundai Merchant Marine 69
6.2.2.3 Alternative Schiffsbewertung 72
6.2.3 Auswirkungen auf schiffsfinanzierende Banken 73
7. Schlussformulierung 77
ANHANG A: Berechnung der Risikogewichte im IRB-Ansatz IX
ANHANG B: Glossar zur Schifffahrtsbranche X
ANHANG C: Beispielrechnung zur Schiffswertermittlung XIV
Quellen- und Literaturverzeichnis XXIV

Textprobe:

Kapitel 3.1, Überblick über Basel II:

3.1.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht:

3.1.1.1 Gründung und Mitglieder:

Der im Jahre 1974 gegründete ‘Ausschuss für Bankbestimmungen und -überwachung’, mit Hauptsitz in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, Schweiz, erhielt erst im Jahre 1989 den Namen des ‘Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht’. Der Ausschuss wurde von den G10-Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, USA und Großbritannien sowie den zwei Ländern Schweiz und Luxemburg gegründet. Seit Februar 2001 ist auch Spanien im Baseler Ausschuss vertreten. An den Sitzungen des Baseler Ausschusses nehmen neben den Bankenaufsichts-behörden und Vertretern der Zentralbanken der einzelnen Mitgliedsländer auch die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission als Beobachter teil.

3.1.1.2 Zielsetzung und Tätigkeitsgebiete:

Das oberste Ziel, welches der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verfolgt, ist die Gewährleistung eines sicheren und stabilen internationalen Banken- und Finanzsystems. Zur Durchsetzung dieses Oberziels orientiert sich der Baseler Ausschuss an folgenden Unterzielen:

Qualitätsoptimierung und Erreichung eines besseren Verständnisses der Bankenaufsicht weltweit, Eliminierung von Defiziten im internationalen Bankenaufsichtssystem.

Zur Zielerreichung liegt eine der wichtigsten Aufgaben des Baseler Ausschusses in der Auseinander-setzung mit der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten. Des Weiteren werden bankenaufsichtsrechtliche Fragestellungen wie zum Beispiel die Beeinträchtigung des Bankenaufsichtsprozesses behandelt. Um trotz hoher Komplexität der zu behandelnden Themen optimale Ergebnisse erzielen zu können, setzten sich die Arbeitsgruppen des Baseler Ausschusses in der Regel aus inter-nationalen Experten zusammen. Die Publikationen der Ergebnisse aus den jeweiligen Arbeitsgruppen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern werden vielmehr als bankenaufsichtliche Standards, Richtlinien oder Best-Practice-Empfehlungen betitelt. Der Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht erwartet jedoch eine Umsetzung der erarbeiteten Bestimmungen ins nationale Banken-aufsichtsrecht seiner Mitgliedstaaten. Hierbei stellt die Einstimmigkeit von Beschlussfassungen im Baseler Ausschuss eine Umsetzung der Mitglieder weitestgehend sicher. Ein weiterer interessanter als auch wichtiger Aspekt liegt in der Integration der Baseler Vorgaben in nationales Recht von Nicht-mitgliedsstaaten. Diese Entwicklung scheint auf das hohe Ansehen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht weltweit zurückzuführen zu sein.

Neben den fachlichen Themen besteht eine weitere wesentliche Aufgabe des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht in der Förderung der Zusammenarbeit und Kommunikation unter den jeweiligen nationalen Bankenaufsichtsbehörden. Dies folgt aus dem Anliegen des Ausschusses eine effiziente, weltweit möglichst einheitliche Bankenaufsicht zu schaffen. In der Praxis wird diese Aufgabe im Rahmen einer zweijährig stattfindenden ‘International Conference of Banking Supervisors’ umgesetzt. Zum Erfolg, worunter unter anderem auch die Teilnahme von Nichtmitgliedsstaaten zählt, trägt die Zusammenarbeit zwischen dem Baseler Ausschuss mit anderen regionalen und überregionalen Zusammenschlüssen von Bankenaufsichtsbehörden von Nichtmitgliedsstaaten bei. Beispielhaft seien hier Afrika und Indien genannt.

3.1.2 Überblick über die Baseler Eigenkapitalvereinbarung:

Im vorigen Abschnitt wurde bereits die hohe Relevanz der Eigenmittelauslastung von Kreditinstituten dadurch begründet, dass sie im Aufgabenbereich des Baseler Ausschusses eine der zentralen Rollen einnimmt. Im Folgenden wird daher nun genauer auf die Baseler Eigenkapitalvereinbarung, welche mittlerweile als Basel II bezeichnet wird, eingegangen.

3.1.2.1 Zeitliche Entwicklung:

In den 80er Jahren beschäftigte sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zum ersten Mal mit der Konzeption einer alles übergreifenden Eigenkapitalvereinbarung, welche die angemessene Eigenkapitalausstattung international tätiger Kreditinstitute regeln sollte. Auslöser hierfür war das niedrige Eigenkapitalniveau der weltweit wichtigsten Kreditinstitute, was den Baseler Ausschuss zur Besorgnis veranlasste. Neben dem bereits erwähnten Oberziel der Sicherung und Stabilisierung des inter-nationalen Banken- und Finanzsystems, stand hier gleichzeitig die Regulierung von Wettbewerbsnachteilen im Vordergrund, welche aus den unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen der einzelnen Staaten resultierten. Die Ergebnisse dieser Arbeit publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Sommer 1988 in der ‘Internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapital-anforderungen’ kurz ‘Basel I’, welche Ende 1992 in Kraft trat. Der Grundgedanke von Basel I bestand in der Verknüpfung von Kreditrisiken mit dem Eigenkapital. Somit ergab sich die 8-prozentige Eigen-kapitalhinterlegungspflicht, welche als Risikopuffer für Kreditausfälle dienen sollte.

Die Entwicklung der Volkswirtschaften weltweit und die im Rahmen der Globalisierung gestiegene gegenseitige Verbundenheit bzw. Abhängigkeit, entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten stetig fort, so dass der Baseler Ausschuss in Folge dessen 1999 die Überarbeitung von Basel I veranlasste. Neben der Globalisierung lagen die Gründe für die Notwendigkeit einer Reform von Basel I in der geänderten Struktur der Kreditwirtschaft sowie der ständigen Entwicklung neuer Kapitalmarktinstrumente, wie zum Beispiel den Kreditderivaten. Des Weiteren standen auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Kreditnehmergruppen sowie deren individuelle Bonitäten im Vordergrund der Überarbeitung. Eine große Schwäche von Basel I lag in der Ermittlung des notwendigen Eigenkapitals, da durch die Konzentration auf das Kreditgeschäft lediglich ein einziges Risikomaß gegeben war und die Eigenkapital-ermittlung dadurch nur sehr grob und nicht vollständig möglich war. Es bestand somit lediglich eine quantitative Bindung zwischen Kredit und Eigenkapital. Abschließend kam noch der Aspekt hinzu, dass ausreichend Eigenkapital allein nicht ausreichte, um möglichen Risiken vorzubeugen. Vielmehr bedurfte es auch einem Management, welches in der Lage ist Risiken frühzeitig zu erkennen und sie ent-sprechend zu managen.

Aus den eben genannten Gründen wurde am 26. Juni 2004 die neue Eigenkapitalvereinbarung für Kreditinstitute (Basel II) verabschiedet. Im Sommer 2005 wurde Basel II um Handelsbuchaspekte und die Behandlung des Doppelausfallrisikos bei Garantien ergänzt und trat Ende 2006 in Kraft.

Arbeit zitieren:
Mencke, Svenja September 2009: Die Veränderung von Marktwerten dinglicher Kreditsicherheiten und die daraus folgenden Konsequenzen für die Eigenkapitalhinterlegungspflicht von Banken am Beispiel der Schiffswerte in der Finanzmarktkrise, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
dingliche Kreditsicherheiten, Basel II, Finanzmarktkrise, Eigenkapitalhinterlegungspflicht, Schiffe

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