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Textprobe:
Kapitel 4.1, Annahmen:
Die Höhe eines Grundeinkommens ist eine entscheidende Größe. Die damit verbundenen Fragen wie: Soll das Grundeinkommen ohne Arbeitseinkommen auskommen und dem Bezieher die Möglichkeit eröffnen, anderen Tätigkeiten nachzugehen? Ist unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein Kino- und/oder Theaterbesuch, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, die Nutzung des Internet, das Lesen einer Tageszeitung oder auch ausreichender Wohnraum oder das Training in einem Sportverein zu verstehen? Wie beeinflusst es die ökonomische Ebene, d. h. verringert die Höhe des Grundeinkommens die Löhne oder hat es einen Mindestlohneffekt? Geben Erwerbstätige mit Lohn- und Grundeinkommen Arbeitszeit und damit Erwerbseinkommen an Arbeitsuchende ab? Wie werden Grundeinkommen den veränderlichen Lebenshaltungs- und Teilhabekosten gemäß dynamisiert? Diese Fragen werden nachfolgend im Ansatz diskutiert.
Die Sozialversicherung soll in Deutschland eine individuelle Lebensstandardsicherung mit 30 % bis 40 % Abschlag des vorherigen Lohns des Betreffenden sicherstellen (siehe Kap.3). Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass immer weniger Bezieher Leistungen in dieser Höhe erhalten. Ob nun ein Grundeinkommen den individuellen Lebensstandard ohne zusätzlichen Erwerb sichern kann, ist abhängig von der Höhe des bisherigen Lohns und des Grundeinkommens. Das Grundeinkommen für Kinder sollte sich an ihren geringeren Lebenshaltungskosten orientieren.
Mindestteilhabeansprüche und Lebensstandard sind individuell verschieden. Aus diesem Grund soll die Höhe des Grundeinkommens dem allgemeinen, durchschnittlichen Bedarf zur Befriedigung genannter existenzieller und gesellschaftlicher Bedürfnisse eines Menschen entsprechen. Zur Ermittlung dieses Bedarfs stehen vier Modelle zur Verfügung.
Statistikmodell:
Mit dem Statistikmodell werden die konkreten Verbrauchsausgaben einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zur Bestimmung des Existenzminimums herangezogen. In Deutschland erfolgt sowohl die Berechnung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe als auch die Berechnung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mittels einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das Statistische Bundesamt. Betrachtet werden die unteren 20 % der Haushalte ohne Sozialhilfeempfänger, auf deren Basis die Regelsatzbemessung erfolgt. Diese so ermittelten Verbrauchsausgaben ergeben den Eckregelsatz der o. g. drei Grundsicherungen. Nicht im Regelsatz enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Heizung, einmaliger Bedarf, Mehrbedarf oder Hilfen in Sonderfällen. Diese werden durch die Träger der Sozialhilfe abgedeckt. Von dem Eckregelsatz werden dann Regelsätze für die anderen Haushaltsmitglieder abgeleitet.
Die betrachtete Bevölkerungsgruppe erfasst Personen, die bereits in Armut leben. Das davon abgeleitete Existenzminimum ist sichert also nicht die Existenz und Mindestteilhabe am öffentlichen Leben ab. Damit verbunden ist: Dieser Bevölkerungsgruppe gehören viele Personen an, die höhere Verbrauchsausgaben als Nettoeinkommen haben, also sich entweder entsparen oder verschulden müssen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Der betrachteten Bevölkerungsgruppe gehören überproportional viel ältere Menschen an, welche nicht das Verbrauchsverhalten und den Bedarf von jüngeren Menschen, von Kindern und Jugendlichen und Familien mit Kindern haben. Der mit dem Statistikmodell ermittelte Regelsatz beträgt 347 Euro.
Warenkorbmodell:
Es wird ein Warenkorb mit allen für die Existenz- und Mindestteilhabesicherung notwendigen Gütern, Dienstleistungen und Angeboten festgelegt und mit Preisen versehen. Dies ergibt die Höhe des notwendigen Einkommens.
Welcher Personenkreis und welche Güter, Angebote und Dienstleistungen werden als notwendig erachtet? Der Warenkorb fand seine Verwendung - vor seiner Ablösung durch das Statistikmodell - für die Bestimmung der Regelsätze der Sozialhilfe. Kritisiert wurde er wegen des Ausschlusses der Betroffenen bei der Bestimmung des Warenkorbes und seiner geringen Füllung.
Mindesteinkommensbefragung:
Die Höhe des Mindesteinkommens wird durch repräsentative Befragungen der Bevölkerung und statistische Gewichtungen ermittelt. Diese Methode findet in Deutschland keine wissenschaftliche bzw. politische Anwendung.
Armutsrisikoschwelle:
Die Armutsrisikoschwelle stellt eine bestimmte Schwelle der Einkommensverteilung dar. Bis zu dieser wird unterstellt, dass das Nettoeinkommen nicht ausreichend ist, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Ermittelt wird die Armutsschwelle durch die repräsentative Erfassung von Nettoeinkommen in einem in Deutschland mittels: der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), dem sozioökonomische Panel (SOEP) und the Community Statistic on Income and Living Conditions (EU- SILC).
Die einzelnen Haushaltsnettoeinkommen werden auf bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen, das Nettoäquivalenzeinkommen, umgerechnet. Die Nettoäquivalenzeinkommen werden summiert und als arithmetisches Mittel oder Median berechnet. Anhand der amtlichen Erhebung EU-SILC 2006 gemessen lag das Risiko der Gesamtbevölkerung einkommensarm zu sein im Jahr 2005 bei 26 % vor Berücksichtigung von Sozialtransfers. Nach Sozialtransfers verringerte sich dieses Risiko auf einen Anteil von 13 %.
Die wesentlichen Ursachen für die unterschiedlichen Werte sind Stichprobenschwankungen, unterschiedliche Einkommensbegriffe, die Repräsentativität der Erhebungen und die Verarbeitung fehlender oder unplausibler Angaben.
In Deutschland gibt es noch weitere Existenzminima, wie die Pfändungsfreigrenze für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 989.99 Euro.
Die Höhe des Grundeinkommens sollte zwischen der Armutsrisikoschwelle in Höhe von 781 Euro und der Pfändungsfreigrenze für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 989,99 Euro liegen, erhöht um die Absicherung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Unfallversicherung verbleibt bei der Finanzierung durch die Arbeitgeber.
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