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Mindestanforderungen und Benchmarks ordentlicher Chancenberichterstattung im Lagebericht

Mindestanforderungen und Benchmarks ordentlicher Chancenberichterstattung im Lagebericht
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Alexander Bohn
  • Abgabedatum: September 2006
  • Umfang: 91 Seiten
  • Dateigröße: 2,5 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Friedrich-Schiller-Universität Jena Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0112-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-0112-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0112-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bohn, Alexander September 2006: Mindestanforderungen und Benchmarks ordentlicher Chancenberichterstattung im Lagebericht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Jahresabschluss, Rechnungslegung, HGB, DRS 15, Bilanz

Diplomarbeit von Alexander Bohn

Einleitung:

Aufgrund des zunehmenden Abbaus von internationalen Handelshemmnissen verändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen weltweit immer schneller. Dadurch wächst die unternehmerische Unsicherheit, da bestehende unternehmerische Tätigkeiten schneller an Profitabilität verlieren können. Gleichzeitig eröffnen sich jedoch auch in immer schnellerem Maße neue Möglichkeiten profitabler wirtschaftlicher Betätigungen. Hierzu wird in der Literatur die Anwendung von Chancen- und Risikomanagementsystemen thematisiert, um die Gefährdung von bestehenden Geschäfts-tätigkeiten sowie die Eröffnung von neuen Geschäftspotenzialen rechtzeitig zu identifizieren und damit umgehen zu können.

Ebenfalls von einem wirtschaftlichen Wandel betroffen sind somit die Stakeholder der Unternehmen, allen voran die Anteilseigner, die sich mit einer wachsenden Zahl an Investitionsmöglichkeiten für ihr Kapital und einer höheren Unsicherheit für die zukünftige Entwicklung desselben konfrontiert sehen. Dieser Umstand erfordert eine geeignete Unternehmenspublizität, die insbesondere prognostische Informationen enthält und so den (potentiellen) Kapitalgebern Hinweise auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens geben kann. Hierzu wurde bereits 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erlassen, welches u.a. eine Ergänzung der Lageberichterstattung dahingehend verlangte, dass nun auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen sei.

Bei der damit zusammenhängenden Diskussion um eine geeignete Risikoberichterstattung (RBE) wurde die Chancenperspektive häufig vernachlässigt, da zwar die Notwendigkeit eines Chancenmanagementsystems (CMS) neben dem Risikomanagementsystem (RMS) anerkannt wurde, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung für die Berichterstattung über Chancen jedoch nur ein Wahlrecht eingeräumt wurde. Die Fokussierung wurde dadurch unweigerlich auf die Risikoperspektive gelegt.

Mit der Einführung des Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BilReG) am 04.12.2004 erfuhr die Lageberichterstattung eine Erweiterung und Präzisierung, derzufolge nun auch explizit verlangt wird, im Lagebericht auf die „voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken“ einzugehen. Mit der Chancenberichterstattung (CBE) entstand somit ein neuer Pflichtbestandteil des Lageberichts, dessen Ausgestaltung es allerdings noch zu präzisieren gilt. Davon betroffen sind demnach alle lageberichtspflichtigen Unternehmen.

Da die für die CBE relevanten Teile des BilReG für das nach dem 31.12.2004 beginnende Geschäftsjahr erstmals anzuwenden sind, handelt es sich zudem bei den im Jahr 2006 veröffentlichten Lageberichten per 31.12.2005 um die ersten, für die diese neuen Regelungen berücksichtigt werden müssen. Demnach eignen sie sich für eine erste Bestandsaufnahme, inwiefern die Verpflichtung zur CBE in der Praxis umgesetzt wird.

Gang der Untersuchung:

In der vorliegenden Arbeit wird die aufgrund der geänderten Gesetzeslage mittlerweile dringend gewordene Frage nach der Ausgestaltung einer ordentlichen CBE im Lagebericht aufgegriffen, wobei unter dem Begriff der Ordentlichkeit die Einhaltung der zugrunde liegenden Normen verstanden wird. Ziel dieser Arbeit ist es, die Mindestanforderungen dieser Normen an die CBE zu erarbeiten und auf Basis dieser Anforderungen ein Benchmarking-Modell zu entwickeln, mit dessen Hilfe die CBE verschiedener Unternehmen hinsichtlich ihrer Qualität miteinander verglichen werden können. Dieser Vergleich soll im Anschluss an ausgewählten Geschäftsberichten exemplarisch durchgeführt werden.

Zunächst werden hierfür im ersten Abschnitt des Hauptteils Mindestanforderungen an eine ordentliche CBE aus den betroffenen Gesetzesquellen abgeleitet, was auch die Erarbeitung der zugrunde liegenden Chancendefinition umfasst. Dies erfolgt konsequenterweise durch die Methodenschritte der juristischen Hermeneutik, die zunächst eine grammatikalische Analyse beinhaltet, bei der auf den wortwörtlichen Sinn der Norm abgestellt wird. Anschließend erfolgt eine historische Analyse, bei der die Entwicklung der Norm in Form von früheren Gesetzentwürfen und -begründungen im Mittelpunkt steht. Als nächstes folgt die systema-tische Analyse, die die Auslegung durch eine Untersuchung des Gesetzeskontexts präzisieren soll. Schließlich erfolgt eine teleologische Analyse, die den Willen des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Gesetzes im Fokus hat.

Im zweiten Abschnitt des Hauptteils werden weitere durch Literatur und private Standard-setter entwickelte Anforderungen an eine ordentliche CBE dargestellt, die aufgrund ihrer Bindungswirkung auch als Mindestanforderungen betrachtet werden. Im Anschluss erfolgt jeweils ein Vergleich dieser Anforderungen miteinander sowie mit den Ergebnissen des vorhergehenden Abschnitts, so dass evtl. auftretende Zusammenhänge, Widersprüche oder Regelungslücken aufgedeckt werden können.

Im dritten Abschnitt des Hauptteils wird der Frage nachgegangen, wie sich die CBE von Unternehmen hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen bewerten lassen, so dass mehrere Berichte miteinander verglichen werden können. Hierzu werden zunächst ähnliche Untersuchungen der Vergangenheit betrachtet und im Anschluss ein neues Benchmarking-Modell für diese Bewertung erarbeitet. Danach werden die Geschäftsberichte ausgewählter Unternehmen auf Basis des erarbeiteten Bewertungsrahmens hinsichtlich der chancen-bezogenen Aussagen analysiert und die Ergebnisse dieser Analyse interpretiert. Des Weiteren wird die Gelegenheit genutzt, im Rahmen des Benchmarking neben der relativen Bewertung der CBE auch Daten über deren absolute Qualität zu gewinnen und so Hinweise für die Umsetzung der Anforderungen an die CBE in der Praxis zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. EINLEITUNG 1
1.1 Relevanz des Themas 1
1.2 Ziel und Vorgehensweise 2
2. ABLEITUNG VON MINDESTANFORDERUNGEN AUS DEN GESETZLICHEN GRUNDLAGEN 4
2.1 Grammatikalische Analyse 4
2.1.1 Voraussichtliche Entwicklung 4
2.1.2 Zugrunde liegende Annahmen 5
2.1.3 Wesentliche Chancen und Risiken 5
2.2 Historische Analyse 9
2.3 Systematische Analyse 9
2.3.1 Risikobegriff des § 289 Abs. 2 HGB 9
2.3.2 Chancen und Risiken im Jahresabschluss 11
2.3.3 Chancen und Risiken bei der Prüfung und im Bestätigungsvermerk 12
2.3.4 Chancen und Risiken im Aktienrecht 13
2.4 Teleologische Analyse 14
2.4.1 Wesentlichkeit von Chancen 14
2.4.1.1 Wesentlichkeit und Entscheidungsrelevanz 14
2.4.1.2 Einschränkung durch mangelnde Glaubwürdigkeit 17
2.4.1.3 Einschränkung durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit 18
2.4.1.4 Einschränkung durch den Schutz des Unternehmens 18
2.4.1.5 Einschränkung durch Informationsüberfluss 20
2.4.1.6 Wesentlichkeit in Chancenmanagementsystemen 21
2.4.2 Beurteilung von Chancen 24
2.4.2.1 Ermöglichung des Soll-Ist Vergleichs durch Chancenquantifizierung 24
2.4.2.2 Möglichkeiten der Quantifizierung von Chancen 26
2.4.2.3 Einschränkungen des Analyseumfangs 29
2.5 Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse 30
3. UNTERSUCHUNG UND VERGLEICH VON MINDESTANFORDERUNGEN PRIVATER STANDARDSETTER 31
3.1 Grundsätze des DRS 15 31
3.1.1 Darstellung 31
3.1.2 Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen 34
3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL) 36
3.2.1 Darstellung 36
3.2.2 Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen und dem DRS 15 38
3.3 Einzelregelungen des DRS 15 39
3.4 Regelungen des IDW 41
3.5 Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse 42
4. BENCHMARKING DER CHANCENBERICHTERSTATTUNG 44
4.1 Begriffsdefinition und Vorgehensweise 44
4.2 Bewertung der Qualität der Chancenberichterstattung 46
4.2.1 Bewertungsmodelle bisheriger Untersuchungen der Risikopublizität 46
4.2.2 Erstellung eines Bewertungsmodells für die Chancenberichterstattung 50
4.2.2.1 Ableitung der Bewertungskriterien aus den Mindestanforderungen 50
4.2.2.2 Bewertung dichotomer Merkmale 51
4.2.2.3 Bewertung polytomer Merkmale 52
4.3 Untersuchung ausgewählter Geschäftsberichte 54
4.3.1 Auswahl der Untersuchungsobjekte 54
4.3.2 Deskriptive Auswertung der Lageberichte 56
4.3.2.1 Dichotome Merkmale 56
4.3.2.2 Polytome Merkmale 58
4.3.3 Interpretation der Ergebnisse 62
5. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 65
Anhang 67
Literaturverzeichnis 79
Verzeichnis der Gesetze, Standards und Richtlinien 85
Eidesstattliche Erklärung 87

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. EINLEITUNG 1
1.1 Relevanz des Themas 1
1.2 Ziel und Vorgehensweise 2
2. ABLEITUNG VON MINDESTANFORDERUNGEN AUS DEN GESETZLICHEN GRUNDLAGEN 4
2.1 Grammatikalische Analyse 4
2.1.1 Voraussichtliche Entwicklung 4
2.1.2 Zugrunde liegende Annahmen 5
2.1.3 Wesentliche Chancen und Risiken 5
2.2 Historische Analyse 9
2.3 Systematische Analyse 9
2.3.1 Risikobegriff des § 289 Abs. 2 HGB 9
2.3.2 Chancen und Risiken im Jahresabschluss 11
2.3.3 Chancen und Risiken bei der Prüfung und im Bestätigungsvermerk 12
2.3.4 Chancen und Risiken im Aktienrecht 13
2.4 Teleologische Analyse 14
2.4.1 Wesentlichkeit von Chancen 14
2.4.1.1 Wesentlichkeit und Entscheidungsrelevanz 14
2.4.1.2 Einschränkung durch mangelnde Glaubwürdigkeit 17
2.4.1.3 Einschränkung durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit 18
2.4.1.4 Einschränkung durch den Schutz des Unternehmens 18
2.4.1.5 Einschränkung durch Informationsüberfluss 20
2.4.1.6 Wesentlichkeit in Chancenmanagementsystemen 21
2.4.2 Beurteilung von Chancen 24
2.4.2.1 Ermöglichung des Soll-Ist Vergleichs durch Chancenquantifizierung 24
2.4.2.2 Möglichkeiten der Quantifizierung von Chancen 26
2.4.2.3 Einschränkungen des Analyseumfangs 29
2.5 Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse 30
3. UNTERSUCHUNG UND VERGLEICH VON MINDESTANFORDERUNGEN PRIVATER STANDARDSETTER 31
3.1 Grundsätze des DRS 15 31
3.1.1 Darstellung 31
3.1.2 Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen 34
3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL) 36
3.2.1 Darstellung 36
3.2.2 Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen und dem DRS 15 38
3.3 Einzelregelungen des DRS 15 39
3.4 Regelungen des IDW 41
3.5 Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse 42
4. BENCHMARKING DER CHANCENBERICHTERSTATTUNG 44
4.1 Begriffsdefinition und Vorgehensweise 44
4.2 Bewertung der Qualität der Chancenberichterstattung 46
4.2.1 Bewertungsmodelle bisheriger Untersuchungen der Risikopublizität 46
4.2.2 Erstellung eines Bewertungsmodells für die Chancenberichterstattung 50
4.2.2.1 Ableitung der Bewertungskriterien aus den Mindestanforderungen 50
4.2.2.2 Bewertung dichotomer Merkmale 51
4.2.2.3 Bewertung polytomer Merkmale 52
4.3 Untersuchung ausgewählter Geschäftsberichte 54
4.3.1 Auswahl der Untersuchungsobjekte 54
4.3.2 Deskriptive Auswertung der Lageberichte 56
4.3.2.1 Dichotome Merkmale 56
4.3.2.2 Polytome Merkmale 58
4.3.3 Interpretation der Ergebnisse 62
5. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 65
Anhang 67
Literaturverzeichnis 79
Verzeichnis der Gesetze, Standards und Richtlinien 85
Eidesstattliche Erklärung 87

Textprobe:

Kapitel 3.1.2, Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen: Mit der Betonung der Entscheidungsrelevanz in Zusammenhang mit der Wesentlichkeit entsprechen die Grundsätze des DRS 15 ebenso der Analyse der gesetzlichen Grundlagen wie mit der Forderung nach der Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung, welche sich bereits in der Chancendefinition niederschlägt. Auch das Saldierungsverbot von Chancen und Risiken entspricht dem Gesetzestext, auch wenn diese Anforderung im Abschnitt 2 nicht explizit erwähnt wird.

Eine Saldierung würde jedoch offensichtlich eine Berichterstattung über Chancen und Risiken weitestgehend überflüssig machen. Die ausgewogene Berichterstattung über Chancen und Risiken entspricht ebenfalls dem Ergebnis der gesetzlichen Analyse, während die Verwendung eines sachgerechten Prognosemodells an die in Abschnitt 2.4.2.3 erwähnte technische Machbarkeit einer Prognose anknüpft. Ebenso bewegt sich die Orientierung am Unternehmenswert innerhalb der erarbeiten Chancendefinition.

Nicht konkret in den gesetzlichen Grundlagen genannt, liegt die Forderung nach einer stetigen Darstellung, der Begründung von Abweichungen von derselben und der Angabe von den verwendeten Schätzverfahren und –bandbreiten im Rahmen der Gesetzesauslegung, da dies mit der Forderung nach einer Soll-Ist Vergleichbarkeit einher geht. Die stetige Darstellung stellt eine Voraussetzung hierfür dar und die Angabe der Schätzverfahren eine sinnvolle Ergänzung der Chancenquantifizierung. Auch die Angabe von nachvollziehbaren, zutreffenden, plausiblen, konsistenten und widerspruchsfreien Aussagen wird hier als Grundlage jedweder Berichterstattung gesehen und dementsprechend auch als Grundlage der CBE. Als Selbstverständlichkeit kann zudem die geforderte Unterscheidung von aktuellen und prognostischen Daten angesehen werden, was auch der Gliederung des § 289 HGB entspricht.

Auch der geforderte Hinweis auf die Unsicherheit von prognostischen Informationen kann als selbstverständlich betrachtet werden, da eine klare und nachvollziehbare Darstellung einen entsprechenden Hinweis erfordert. Die Orientierung des Analyseumfangs an dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit stellt im Zusammenhang mit dem Umfang der Erläuterung von Chancen eine sinnvolle Ergänzung dar, da bei einem höheren Maß an Komplexität des zugrunde liegenden Sachverhalts sicherlich eine detailliertere Erläuterung nötig ist, um eine Transparenz für den Adressaten zu gewährleisten.

Die Forderung des DRS 15 nach segmentbezogenen Informationen im Konzernlagebericht, falls im Konzernabschluss eine Segmentberichterstattung vorhanden ist, lässt sich jedoch nur teilweise auf die CBE übertragen, da Chancen auch segmentübergreifend auftreten können und dementsprechend eine Unterteilung in Segmente nicht möglich sein wird. Allerdings erzwingt die Formulierung des DRS 15 auch keine Anwendung auf alle Teile des Konzernlageberichts, da nur allgemein eine Bereitstellung von segmentbezogenen Informationen gefordert wird. Aufgrund der fehlenden Verpflichtung soll dieser Aspekt nicht als Mindestanforderung an eine ordentliche CBE gelten.

Arbeit zitieren:
Bohn, Alexander September 2006: Mindestanforderungen und Benchmarks ordentlicher Chancenberichterstattung im Lagebericht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Jahresabschluss, Rechnungslegung, HGB, DRS 15, Bilanz

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