Bachelor + Master Publishing
868 Bachelorarbeiten, 0 Masterarbeiten, 10.112 Diplomarbeiten

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im deutschen Steuerrecht

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im deutschen Steuerrecht
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ricarda Józefczuk
  • Abgabedatum: Mai 2006
  • Umfang: 78 Seiten
  • Dateigröße: 376,8 KB
  • Note: 2,1
  • Institution / Hochschule: Hamburger Fern-Hochschule Deutschland
  • Bibliografie: ca. 78
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0063-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-0063-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0063-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Józefczuk, Ricarda Mai 2006: Besteuerung gemeinnütziger Vereine im deutschen Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Steuerrecht, Finanzrecht, Körperschaftssteuer, Verein, Umsatzsteuer

Diplomarbeit von Ricarda Józefczuk

Einleitung:

Es gibt zahlreiche Formen von Vereinen, z.B. Sport-, Gesang- und Musikvereine. Alle Vereine erfüllen eine hohe Aufgabe im Staat. Sie haben sich mit ihrer meist gemeinnützigen Zielsetzung als Treuhänder des Staates eine verantwortungsvolle Verpflichtung auferlegt. Vereine müssen, wenn das innere Vereinsleben funktionieren soll, innerlich organisiert sein, d.h. das Vereinsleben muss in überschaubaren und rechtlich nachprüfbaren Bahnen verlaufen. Damit dies gegenüber den Mitgliedern, aber auch gegenüber denen, die mit den Vereinen in Rechtsbeziehungen stehen, gewährleistet ist, sind Stellung und Verfassung der Vereine im Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Nebengesetzen, vor allem aber in den Satzungen der Vereine geregelt.

Egal welchen Zweck ein Verein erfolgt, er kann nur dann erfolgreich geführt werden, wenn notwendige finanzielle Grundlagen vorhanden sind. Vereine können somit ihre Aufgaben nicht im ertrags- und vermögenslosen Raum erfüllen. Dies hat unmittelbar zur Folge, dass sich jeder Verein auch mit Fragen bzgl. der Besteuerung auseinander setzen muss, was unter Umständen auch zur Existenzfrage für einige Vereine werden kann.

Da die meisten Vereine auch für das Gemeinwohl der Menschen sorgen, gewährt der deutsche Gesetzgeber bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen den Vereinen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Es gibt jedoch bei vielen Vereinen auch einen Bereich, in dem der Verein wie ein normaler Unternehmer behandelt wird, da er in diesem Bereich am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnimmt. Dieser Bereich unterliegt dann der vollen Besteuerung. Hierbei kann dann Körperschaft-, Gewerbe- und auch Umsatzsteuer anfallen.

Gang der Untersuchung:

Im Rahmen dieser Arbeit werden die allgemeinen Vorschriften für die Besteuerung der Vereine im deutschen Steuerrecht näher betrachtet. Schwerpunkte werden hierbei in den Bereichen der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gesetzt.

Im Folgenden wird der Begriff des Vereins definiert. Danach werden kurz die Unterschiede zwischen dem wirtschaftlichen Verein und dem Idealverein sowie zwischen einem rechtsfähigen und einem nichtrechtsfähigen Verein erläutert.

Nach der Definition der Begrifflichkeiten werden die Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit aufgezeigt und die vier Tätigkeitsbereiche eines Vereins vorgestellt. Im Anschluss hieran wird dargelegt, was es bei Erstellung einer Vereinssatzung zu beachten gibt und welche Bestandteile in einer Satzung enthalten sein müssen.

Vielen Vereinsvorständen ist nicht bekannt, dass ein Verein auch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt erteilt bekommen kann. Da dies aber gerade bei neu gegründeten Vereinen aus existenziellen Gründen wichtig sein kann, wird die vorläufige Bescheinigung von dem üblichen Freistellungsbescheid abgegrenzt dargestellt.

Schließlich folgt eine kurze und prägnante Darstellung der drei wichtigsten Steuerarten – der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den gemeinnützigen Vereinen geschenkt, da es in diesem Bereich zahlreiche steuerliche Vergünstigungen gibt. Die Darstellungen zur Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer werden mit einigen Beispielen versehen, um das Gesamtbild dieser Arbeit zu vervollständigen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 4
Verzeichnis der Gesetze und Rechtsverordnungen 6
Rechtsprechungsverzeichnis 8
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen 10
Anlagenverzeichnis 12
1. Einführung 13
2. Begriff des Vereins 14
3. Wirtschaftlicher Verein - Idealverein 15
3.1 Wirtschaftlicher Verein 15
3.2 Idealverein 16
4. Rechtsfähiger Verein - nichtrechtsfähiger Verein 16
4.1 Rechtsfähiger Verein 16
4.2 Nichtrechtsfähiger Verein 16
5. Steuerrechtliche Behandlung von Vereinen 17
5.1 Gemeinnützigkeit 18
5.1.1 Voraussetzungen 19
5.1.2 Gemeinnützige Zwecke 19
5.1.3 Mildtätige Zwecke 23
5.1.4 Kirchliche Zwecke 24
5.1.5 Selbstlosigkeit 25
5.1.6 Ausschließlichkeit 27
5.1.7 Unmittelbarkeit 28
5.1.8 Steuerlich unschädliche Betätigungen 29
5.2 Tätigkeitsbereiche der Vereine 31
5.2.1 Ideeller Bereich 31
5.2.2 Vermögensverwaltung 31
5.2.3 Zweckbetriebe 32
5.2.4 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 34
5.3 Satzung 35
5.4 Anerkennungsverfahren 37
5.4.1 Vorläufige Bescheinigung 38
5.4.2 Freistellungsbescheid 39
5.5 Körperschaftsteuer 39
5.5.1 Steuerpflicht 40
5.5.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht 40
5.5.1.2 Beschränkte Steuerpflicht 41
5.5.2 Einkommensermittlung 41
5.5.2.1 Allgemeines 41
5.5.2.2 Ermittlung des Einkommens 42
5.5.3 Steuerbefreiungstatbestände 44
5.5.4 Körperschaftsteuertarif 47
5.5.5 Freibetrag 48
5.6 Gewerbesteuer 48
5.6.1 Steuerpflicht 49
5.6.2 Besteuerungsgrundlagen und Erhebung der Gewerbesteuer 49
5.6.2.1 Gewerbeertrag 49
5.6.2.2 Festsetzung des Steuermessbetrages und Erhebung der Gewerbesteuer 50
5.6.2.3 Steuerbefreiungen 51
5.7 Umsatzsteuer 52
5.7.1 Allgemeines 52
5.7.2 Steuergegenstand 52
5.7.2.1 Steuerbare Umsätze 52
5.7.2.2 Unternehmer, Unternehmen 53
5.7.2.3 Steuertatbestände 55
5.7.3 Steuerbefreiungen 57
5.7.3.1 Allgemeines 57
5.7.3.2 Verzicht auf Steuerbefreiung 58
5.7.4 Bemessungsgrundlage 59
5.7.4.1 Allgemeines 59
5.7.4.2 Entgelt 60
5.7.5 Steuersätze 61
5.7.5.1 Allgemeiner Steuersatz 61
5.7.5.2 Ermäßigter Steuersatz 62
5.7.6 Vorsteuerabzug 63
5.7.6.1 Allgemeines 63
5.7.6.2 Ausschluss vom Vorsteuerabzug 63
5.7.6.3 Aufteilung der Vorsteuerbeträge 64
5.7.6.4 Vorsteuerpauschalierung 64
5.7.7 Kleinunternehmerregelung 65
5.7.7.1 Allgemeines 65
5.7.7.2 Grenzen für die Nichterhebung der Umsatzsteuer 66
5.7.7.3 Freiwillige Besteuerung 66
5.7.8 Erhebung der Umsatzsteuer 67
5.7.8.1 Entstehung der Steuerschuld und Berechnung der Umsatzsteuer 67
5.7.8.2 Besteuerungszeitraum und Jahressteuererklärung 67
5.7.8.3 Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 68
6. Zusammenfassung 68
Quellenverzeichnis 70
Anhang 73
Eidesstattliche Erklärung 79

Textprobe:

Kapitel 5.5.4, Körperschaftsteuertarif: Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer (§7 Abs. 3 Satz 1 KStG) und ihre Festsetzung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr (§7 Abs. 3 Satz 2 KStG). Seit dem Veranlagungszeitraum 2001 unterliegt eine partiell steuerpflichtige Körperschaft mit dem zu versteuernden Einkommen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einem Körperschaftsteuersatz i. H. v. 25 % (§ 23 Abs. 1 KStG).

§ 20 Abs. 1 Nr. 10 b EStG i. V. m. § 52 Abs. 37 a Satz 2 EStG sieht ab dem Veranlagungszeitraum 2002 erstmals eine zusätzlich zu erhebende KapESt i. H. v. 10 % vor, soweit der Gewinn nicht Rücklagen für Zwecke des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zugeführt wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 7 c EStG i. V. m. § 43 a Abs. 1 Nr. 6 EStG). Voraussetzung hierfür ist eine bilanzielle Gewinnermittlung oder Umsätze einschließlich steuerfreier Umsätze (Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG) von mehr als 350.000 EUR im Kalenderjahr oder einen Gewinn von mehr als 30.000 EUR im Wirtschaftsjahr.

Bei Auflösung der Rücklage wird die KapESt ausgelöst (BOTT 2005, S. 490). Zur Körperschaftsteuer fällt zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % an. Dieser bemisst sich nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, vermindert um die anzurechnende oder vergütete Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Sind Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer zu leisten, bemisst sich der Solidaritätszuschlag gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SolZG nach den Vorauszahlungen auf die Steuer. Der auf die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer festgesetzte Solidaritätszuschlag wird auf den endgültig festgesetzten Solidaritätszuschlag angerechnet (§ 51 a Abs. 1 EStG i. V. m. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 31 Abs. 1 KStG).

Arbeit zitieren:
Józefczuk, Ricarda Mai 2006: Besteuerung gemeinnütziger Vereine im deutschen Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Steuerrecht, Finanzrecht, Körperschaftssteuer, Verein, Umsatzsteuer

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2013, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren