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Erscheinungsformen von Konflikten in Unternehmen mit Teamorganisation und Möglichkeiten der Konfliktlösung

Unter wirtschaftspädagogischem Aspekt

Erscheinungsformen von Konflikten in Unternehmen mit Teamorganisation und Möglichkeiten der Konfliktlösung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Björn Bedey
  • Abgabedatum: Januar 1996
  • Umfang: 142 Seiten
  • Dateigröße: 7,1 MB
  • Note: 1,8
  • Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-0001-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-0001-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-0001-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bedey, Björn Januar 1996: Erscheinungsformen von Konflikten in Unternehmen mit Teamorganisation und Möglichkeiten der Konfliktlösung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Konflikte, Konfliktlösungsstrategie, Personalwirtschaft, Wirtschaftspädagogik, Deutscher Juristinnenverein

Diplomarbeit von Björn Bedey

Einleitung:

Die Prozesse bei der Sammlung von Haushaltsabfällen lassen sich durch verschiedene logistische Kennzahlen bewerten. Für die Optimierung der Prozesse ist es notwendig die Zusammenhänge zwischen den logistischen Kennzahlen und den wesentlichen Einflussparametern zu kennen. Gegenstand der Diplomarbeit sind Untersuchungen zur Vergleichbarkeit der logistischen Kennzahlen in unterschiedlichen Entsorgungsgebieten für die Leistungsarten Rest- und Bioabfall und beim Einsatz vergleichbarer Fahrzeugtechnik und Besatzungsstärke.

Einleitend wurde auf die Entwicklung der Rahmenbedingungen bei der Abfallsammlung sowie technischen und Entsorgungsgebietspezifischen Einflussparameter eingegangen. Des Weiteren wurde eine Definition der Kennzahlen vorgenommen.

Die Kennzahlen wurden durch die Begleitung von Sammeltouren in verschiedenen Entsorgungsgebieten ermittelt. Darauf aufbauend werden Standards festgelegt und Ausgleichsfaktoren für die Kennzahlen entwickelt. Diese berücksichtigen die Parameter Bebauungsstruktur und Art sowie Gestellungsdichte der Sammelbehälter. Neben dem Nachweis der Signifikanz der einzelnen Parameter wird damit eine Wichtung dieser vorgenommen. Für die Untersuchung der Gestellungsdichte wurde der Behälterbereitstellungsvorgang eingehend betrachtet.

Die Standards und Ausgleichsfaktoren wurden mit den gewonnenen Erkenntnissen genutzt, um ein Berechnungsmodell zu entwickeln. An diesem konnten die Möglichkeiten der Tourenplanung und Entwicklung von Szenarien mit Hilfe logistischer Kennzahlen anhand von Beispielen näher veranschaulicht werden.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS V
TABELLENVERZEICHNIS VI
1. EINLEITUNG 1
2. EINFÜHRUNG IN USABILITY 2
2.1 ENTSTEHUNG VON USABILITY 2
2.2 DEFINITION VON USABILITY 2
2.3 FAKTOREN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT 3
2.4 METHODEN DER USABILITY EVALUATION 4
2.4.1 Formal-analytische Verfahren 4
2.4.2 Usability Tests 5
2.4.3 Fragebogen 7
2.4.4 „Experten-Walkthrough“ 8
3. WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE 9
3.1 TRADITIONELLES MARKETING 9
3.2 KOMMUNIKATION MIT DER ÖFFENTLICHKEIT 9
4. ERGONOMISCHE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON SOFTWARE UND WEBSITES 11
4.1 SOFTWARE-ERGONOMIE 11
4.2 ERGONOMISCHE GESTALTUNG VON WEBSITES 11
5. DIN EN ISO 9241 - ERGONOMIE MENSCH SYSTEM INTERAKTION 15
5.1 ENTWICKLUNG UND BEDEUTUNG DER NORMENREIHE 15
5.2 ÜBERBLICK DER DIN 9241 16
5.3 GRUNDSÄTZE DER DIALOGGESTALTUNG NACH DIN ISO EN 9241-110 17
6. INTERNETAUFTRITT DER FIRMA MAFI TRANSPORT-SYSTEME GMBH 19
6.1 FIRMENPORTRAIT 19
6.2 ZIELE UND AUFGABEN DER WEBSITE 20
6.3 UNTERSUCHUNG DER WEBSITE 21
6.3.1 Usability nach DIN ISO EN 9241-11 21
6.3.2 Dialoggestaltung nach DIN ISO EN 9241-110 23
6.3.3 Die Ergonomie der Website 28
6.3.3.1 Gestaltung und Konsistenz 28
6.3.3.2 Bedienung und Navigation 30
6.3.3.3 Texte 33
6.3.3.4 Lesbarkeit und Typographie 35
6.3.3.5 Grafiken und Multimedia 36
6.3.3.6 Browserkompatibilität und Hardware Unterschiede 39
6.4 ZUSAMMENFASSUNG DER UNTERSUCHUNG 41
7. FAZIT 42
ANHANG VII
LITERATURVERZEICHNIS XIII

Kapitel 3.6, Gestaltungskonsequenzen aus Bankensicht:

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer soll die sogenannte Jahresbescheinigung nach § 24c EStG entfallen. Eine Jahresbescheinigung ist nach derzeitigem Stand letztmals für den Veranlagungszeitraum 2008 auszustellen (§ 52a Abs. 12 EStG-E). Für die inländischen Depotbanken ergeben sich durch Wegfall des § 24c EStG allerdings keine Erleichterungen hinsichtlich ihrer (Informations-) pflichten. Der Fokus der Anleger wird sich nach Abschaffung der Jahresbescheinigung noch stärker auf die Erträgnisaufstellungen richten. Die Depotbanken müssen sich zudem mit für sie zum Teil neuartigen Sachverhalten befassen.

Unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ist ein Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf ausländische Dividenden sowie bei Veräußerung von Aktien, Zertifikaten und Schuldverschreibungen sicherzustellen. Die Depotbanken benötigen zudem detailliertere Informationen über ihre Kunden, zum Beispiel hinsichtlich der Religionszugehörigkeit.

Weiterhin brauchen die Depotbanken Informationen, seit welchem Zeitpunkt der Steuerpflichtige die Anlage hält, um so eine Differenzierung zwischen Alt- und Neufällen sicherzustellen. Daher müssen die Anschaffungsdaten bei einem Depotübertrag im Inland der aufnehmenden Depotbank von der abgebenden Depotbank mitgeteilt werden. Im Fall eines inländischen Depotübertrags muss von der abgebenden Depotbank sichergestellt werden, dass ein adäquater Informationsfluss zur aufnehmenden inländischen Depotbank stattfinden kann.

Im Fall einer abgebenden ausländischen Depotbank mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens kann der Steuerpflichtige den Nachweis der Anschaffungsdaten gegenüber der aufnehmenden inländischen Depotbank dagegen nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen. Können keine Anschaffungskosten nachgewiesen werden, kommt eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % der Einnahmen aus Veräußerung oder Einlösung (§ 43a Abs. 2 EStG-E) zur Anwendung.

Die Regelung ist vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer erforderlich. Weiterhin ist nachvollziehbar, dass beim Wechsel von einer ausländischen Depotbank zu einer inländischen Depotbank den Steuerpflichtigen bestimmte Nachweispflichten treffen. Warum ein Nachweis allerdings nur bei Depotbanken der EU und EWR möglich sein soll, ist nicht nachvollziehbar.

Der nach geltendem Recht geführte Stückzinstopf muss zu zwei sogenannten Verlustverrechnungstöpfen (für Veräußerungsgewinne beziehungsweise -verluste aus Aktien sowie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen) erweitert werden, die im Gegensatz zum Stückzinstopf über das Kalenderjahresende weitergeführt werden müssen, bis der Kunde einen Antrag auf Bescheinigung der Verluste stellt (§ 43a Abs. 3 EStG-E).

Die Depotbanken müssen in der Lage sein, auf Antrag ihrer Kunden Bescheinigungen nach amtlichem Muster über nicht im Rahmen des Verlustverrechnungstopfes ausgeglichene Verluste auszustellen und gleichzeitig den betreffenden Verlustverrechnungstopf auf 0 zu stellen. Diese Bescheinigung ist von großer Bedeutung, da ansonsten eine Verrechnung mit Kapitalerträgen, die dem Abgeltungssteuersatz, aber nicht dem allgemeinen Steuerabzug unterliegen, im Rahmen der Veranlagung für den Steuerpflichtigen nicht möglich ist.

Die Voraussetzung einer Bescheinigung der Verluste soll der Missbrauchsvermeidung dienen und eine doppelte Berücksichtigung von Verlusten vermeiden. Neu für inländische Depotbanken ist auch die Pflicht zur Mitteilung der regionalen Verteilung des Steueraufkommens nach Postleitzahlen der Finanzbehörden (Artikel 10 des Unternehmenssteuerreformgesetztes 2008 („Änderung des Zerlegungsgesetzes“).

Die Kreditinstitute müssen ab Geltung der Abgeltungssteuer viele neue Sachverhalte und Anforderungen verarbeiten können. Dies erfordert eine umfangreiche und rechtzeitige Anpassung der vorhandenen EDV-Systeme, damit die inländischen Depotbanken den neuen Pflichten ab dem 01.01.2009 gerecht werden können. Die neuerlichen EDV-Umstellungen sind vor dem Hintergrund zu würdigen, dass erst in den letzten Jahren mit hohem konzeptionellem, personellem, zeitlichem und finanziellem Aufwand die EDV-Systeme an die Anforderungen der Jahresbescheinigung angepasst wurden.

Ein Prozess, der auch zurzeit noch nicht abgeschlossen ist, da immer wieder Anpassungen an die Änderung der Rechtsprechung und Meinung der Finanzverwaltung notwendig sind.

Arbeit zitieren:
Bedey, Björn Januar 1996: Erscheinungsformen von Konflikten in Unternehmen mit Teamorganisation und Möglichkeiten der Konfliktlösung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Konflikte, Konfliktlösungsstrategie, Personalwirtschaft, Wirtschaftspädagogik, Deutscher Juristinnenverein

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