Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Alicja Krum
- Abgabedatum: August 2002
- Umfang: 110 Seiten
- Dateigröße: 532,2 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Gießen-Friedberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6083-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6083-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6083-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Krum, Alicja August 2002: Der Deutsche Corporate Governance Kodex, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Unternehmenskontrolle, Vorstand, Shareholder Value, OECD-Prinzipien, Corporate Governance
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Diplomarbeit von Alicja Krum
Einleitung:
Die Unternehmensführung und -kontrolle, im englischsprachigen und häufig auch im deutschsprachigen Raum als Corporate Governance bezeichnet, wird bereits seit Beginn der 90er Jahre in den USA erörtert. Über Großbritannien griff die Diskussion dann nach Kontinentaleuropa über. In Deutschland ist die Wirksamkeit der Unternehmenskontrolle durch Fälle von Missmanagement in einigen renommierten Unternehmungen zum zentralen Thema geworden. Insbesondere die Aufsichtsräte der betroffenen Unternehmungen werden kritisiert, denn ihre Kontrolle über das Management gilt als unzureichend bis unwirksam.
Das Verhältnis zwischen Management und Eigentümern einer Unternehmung stellt das Grundproblem der Corporate Governance-Diskussion dar. Die Unternehmensleitungen von Aktiengesellschaften müssen die Interessen von Groß- und damit in der Regel auch von Kleinanlegern mehr beachten. Vor diesem Hintergrund wird der Einfluss der Stakeholder entsprechend zurückgedrängt. Der Shareholder Value-Ansatz ist von zunehmender Wichigkeit.
Die Globalisierung und die damit einhergehende Verflechtung der Kapitalmärkte bringt es mit sich, dass gerade große institutionelle Investoren aus den angelsächsischen Ländern ihre Finanzanlagen zunehmend auch bezüglich der Effizienz von Führung und Kontrolle auf den Prüfstand stellen.
Gerade in Deutschland fehlten aber bisher effektive Regelungen in Bezug auf Corporate Governance. In vielen anderen Kapitalmarktländern existiert bereits ein Kodex, der allgemein akzeptierte Grundsätze enthält und es den Investoren ermöglicht, ein Unternehmen in Sachen Corporate Governance systematisch zu prüfen und zu beurteilen.
Unternehmen mit transparenten Kontrollmechanismen erzielen deutlich bessere Aktienkurse als die ohne. Umfragen haben ergeben, dass institutionelle Investoren bereit sind, bis zu 20 Prozent Aufschlag für Aktien von Firmen mit guter Corporate Governance zu zahlen. Die Investoren sind der Meinung, dass Transparenz und effiziente Aufsicht das Risiko von Managementfehlern reduzieren.
Ausgelöst durch den internen Druck des Missmanagements und den externen Wandel durch die Globalisierung der Kapitalmärkte, führte die Corporate Governance-Diskussion in Deutschland zu einer ganzen Anzahl von Bemühungen ein Regelwerk zu schaffen, um damit den Finanzplatz Deutschland für internationale Investoren attraktiv zu machen. Des Weiteren sollte dieses Regelwerk Kritikpunkte an der deutschen Corporate Governance, wie mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung sowie die schlechte Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtrat, entkräften.
Die Arbeit hat zum Ziel, die Notwendigkeit des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ zu begründen und diesen in seiner Entstehung vorzustellen.
Gang der Untersuchung:
In Kapitel B werden begriffliche und theoretische Grundlagen der Corporate Governance-Debatte dargestellt. Dabei wird zuerst der Begriff der Corporate Governance definiert. Danach werden grundlegende Probleme und Ziele eines Corporate Governance-Systems erläutert. Hierbei werden die aus der Trennung von Eigentum und Leitung in Aktiengesellschaften resultierenden Probleme der Kontrolle der Manager behandelt. Anschließend findet eine Unterscheidung zwischen dem Shareholder- und Stakeholder-Ansatz statt.
In Kapitel C werden das Corporate Governance-System der USA mit dem in Deutschland verglichen. Die Systeme werden zunächst getrennt voneinander betrachtet. Im Anschluss erfolgt eine Gegenüberstellung der beiden Systeme. Dies geschieht aus zwei Gründen: Zum einen wird dargestellt, dass die Kontrollprobleme der Kapitalgeber auf unter-schiedliche Weise gelöst werden können. Zum anderen wird gezeigt, dass sich global tätige Unternehmungen bei der Führung und Kontrolle internationalen Normen anpassen, die meistens anglo-amerikanischen Ursprungs sind.
In Kapitel D wird die Entstehung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ dargestellt, der u.a. auf den „OECD-Principles of Corporate Governance“, die als internationaler Standard dienen, basiert. Auf den internationalen Standards aufbauend, haben zahlreiche Gremien und Kommissionen aus Politik und Wirtschaft Regelwerke entworfen, die zu einem einheitlich gültigen Kodex beigetragen haben.
In Kapitel E wird abschließend die endgültige Fassung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ vorgestellt. Hierbei werden zunächst der Geltungsbereich, der Aufbau sowie die Regelungsarten des Kodex beschrieben. Dann wird auf die Verbindlichkeit und die Rechtskontrolle des Kodex eingegangen. Abschließend findet eine Darstellung der wesentlichen Einzelbestimmungen des Kodex statt.
In Kapitel F werden die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Tabellen- und Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| A. | Einleitung | 1 |
| I. | Einführung und Problemstellung | 1 |
| II. | Gang der Arbeit | 3 |
| B. | Begriffliche und theoretische Grundlagen der Corporate Governance-Debatte | 5 |
| I. | Definition des Begriffs Corporate Governance | 5 |
| II. | Grundlegende Probleme und Ziele eines Corporate Governance-Systems | 6 |
| 1. | Das Agency-Problem in der Aktiengesellschaft | 7 |
| 2. | Unterscheidung zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz | 8 |
| C. | Betrachtung und Gegenüberstellung der Corporate Governance-Systeme in den USA und in Deutschland unter dem Aspekt der Internationalisierung der Wirtschaft | 10 |
| I. | Einleitung | 10 |
| II. | Betrachtung der Corporate Governance-Systeme in den USA und in Deutschland | 11 |
| 1. | Das monistische System in den USA | 11 |
| 2. | Das dualistische System in Deutschland | 15 |
| III. | Gegenüberstellung der Corporate Governance-Systeme in den USA und in Deutschland unter dem Aspekt der Internationalisierung der Wirtschaft | 19 |
| D. | Die Enstehung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ | 25 |
| I. | Die „OECD-Principles of Corporate Governance“ als internationaler Standard | 27 |
| II. | Änderungen im Bereich der Corporate Governance durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) | 33 |
| III. | An der Entstehung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ beteiligte Gremien und Kommissionen | 36 |
| 1. | Herzog-Tietmeyer-Kommission | 36 |
| 2. | Frankfurter Grundsatzkommission Corporate Governance | 37 |
| 3. | Berliner Initiativkreis „German Code of Corporate Governance“ | 42 |
| 4. | Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ | 43 |
| E. | Der „Deutsche Corporate Governance Kodex“ | 46 |
| I. | Geltungsbereich, Aufbau und Regelungsarten des Kodex | 46 |
| II. | Verbindlichkeit und Rechtskontrolle des Kodex | 47 |
| III. | Einzelbestimmungen des Kodex | 49 |
| 1. | Präambel | 49 |
| 2. | Aktionäre und Hauptversammlung | 50 |
| 3. | Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat | 52 |
| 4. | Vorstand | 54 |
| 5. | Aufsichtsrat | 56 |
| 6. | Transparenz | 59 |
| 7. | Rechnungslegung und Abschlussprüfung | 60 |
| F. | Zusammenfassung und Fazit | 64 |
| Anhangsverzeichnis | 68 | |
| Literaturverzeichnis | 93 | |
| Einzelschriften | 93 | |
| Sammelwerke | 94 | |
| Beiträge aus Zeitschriften und Zeitungen | 95 | |
| Verzeichnis der Internet-Quellen | 98 | |
| Verzeichnis der Gesetze und sonstige Quellen | 101 |
2.) Aktionärsrechte: In der zweiten Kategorie, den Aktionärsrechten, geht es u.a. darum, ob beim Rückkauf eigener Aktien die Gleichbehandlung aller Anteilseigner berücksichtigt wird, ob das Bezugsrecht für Akquisitionen bei Kapitalerhöhungen von mehr als 10 Prozent gewährt wird, ob der Übernahmekodex akzeptiert wurde und ob es möglich ist, bei der Hauptversammlung die Stimmen via Internet abzugeben. 3.) Transparenz: Bei dem Bereich der Transparenz wird beurteilt, ob alle Investoren und Finanzanalysten gleichberechtigt informiert werden, ob diese Informationen auch über das Internet zugänglich gemacht werden und ob regelmäßig Analysen stattfinden, um die Abweichung von Ertrags- und Strategiezielen exakt zu bestimmen. 4.) Unternehmensleitung: Hier werden sowohl Aspekte für den Vorstand, als auch für den Aufsichtsrat erörtert. Es wird u.a. untersucht, ob es Verpflichtungen zur Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat über das KonTraG99 hinaus gibt. Darüber hinaus ist im Bereich der Unternehmensleitung ebenfalls wichtig, ob eine an der Wertsteigerung orientierte variable Vergütung des Vorstands, des Aufsichtsrats und der leitenden Mitarbeiter vorgesehen ist, und ob die Vergütung im Anhang des Geschäftsberichts nach festen und variablen Bestandteilen veröffentlicht ist. [...]
Aufgrund der Tatsache, dass durch den „Code of Best Practice” erstmals ein ausformuliertes Regelwerk entstanden ist, stellte sich nun die Frage, wie die Anforderungen eines solchen Codes überprüft werden können. Auf Basis der Ergebnisse der Frankfurter Grundsatzkommission entwickelte die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine ganz neuartige Methode der Evaluierung eines Unternehmens, die sogenannte „Scorecard”.96 Die „Scorecard” besteht aus einer Tabelle, in der anhand von Prozentzahlen festgelegt werden kann, ob und inwieweit ein Unternehmen gute Corporate Governance-Standards umsetzt. Die Tabelle unterscheidet fünf Evaluierungsbereiche. Diese sind das Corporate GovernanceCommitment, die Aktionärsrechte, die Transparenz, sowie die Unternehmensleitung und Prüfung.97 1.) Corporate Governance-Commitment: Um festzustellen, ob sich ein Unternehmen zur Corporate Governance verpflichtet, wird untersucht, ob schriftlich festgehaltene unternehmensindividuelle Corporate Governance-Grundsätze existieren, ob diese allen Stakeholdern zugänglich sind und ob es einen Compliance-Beauftragten98 im Unternehmen gibt, der regelmäßig prüft, ob die Grundsätze eingehalten werden. [...]
Die Herzog-Tietmeyer-Kommission wurde im Dezember 1999 um Prof Dr. Roman Herzog und Prof. Dr. Dr. hc Hans Tietmeyer gegründet. Namhafte Vertreter der deutschen Wirtschaft wie u.a. Dr. Rolf Breuer (Deutsche Bank), Jürgen Schrempp (DaimlerChrysler) und Herbert Henzler (McKinsey) gehörten dieser Gruppe an. Ziel der Mitglieder war es unter dem Gesichtspunkt Corporate Governance, Themen wie die Zukunft der Mitbestimmung, die Größe des Aufsichtsrats oder die europäische Aktiengesellschaft zu diskutieren. Die gegründete Kommission hatte kaum ihre Arbeit aufgenommen, als sie sie wieder im April 2000 zugunsten der Regierungskommission90 beenden musste. Ein zusätzlicher Grund für die Einstellung der Aktivitäten war, dass eine Reihe der Mitglieder in die neu eingesetzte Regierungskommission wechselte.91 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832460839
Arbeit zitieren:
Krum, Alicja August 2002: Der Deutsche Corporate Governance Kodex, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Unternehmenskontrolle, Vorstand, Shareholder Value, OECD-Prinzipien, Corporate Governance



