Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Prüfung des Jahresabschlusses
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Peter Ginzel
- Abgabedatum: Mai 2004
- Umfang: 90 Seiten
- Dateigröße: 634,3 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Koblenz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8096-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8096-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8096-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Ginzel, Peter Mai 2004: Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Prüfung des Jahresabschlusses, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: KonTraG, TransPuG, Entsprechenserklärung, Abschlußprüfer, Jahresanschlussprüfung
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Diplomarbeit von Peter Ginzel
Zusammenfassung:
Zum Thema „Deutscher Corporate Governance Kodex“ und speziell über dessen Auswirkung auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer liegt mittlerweile eine kaum noch zu überblickende Menge an Fachliteratur vor.
Diese Diplomarbeit möchte daher auf kompakte Art eine Einführung in das Thema liefern und einen Gesamtüberblick verschaffen, ohne dabei zu detailliert auf Einzelaspekte einzugehen. Zu bestimmten Spezialthemen wird in den Fußnoten auf Literatur hingewiesen, die aus Sicht des Verfassers zur Vertiefung geeignet ist.
Hierzu werden im ersten Kapitel die Begriffe aus dem Bereich der Corporate Governance erklärt und es wird auf die Ursachen eingegangen, die zur Einführung des Kodex führten. Außerdem erfolgt eine Beschreibung der Entwicklung des Kodex ausgehend vom KonTraG über die Regierungskommissionen bis hin zum TransPuG. Auch internationale Entwicklungen werden beschrieben.
Das 2. Kapitel befasst sich mit den Funktionen des Kodex und verschafft einen Überblick über die einzelnen Regelungen. Es wird auch auf die rechtliche Einordnung des Kodex und die Bedeutung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG eingegangen.
Kapitel 3 geht speziell auf die Auswirkungen des Kodex in Bezug auf die Arbeit des Wirtschaftsprüfers ein. Hierzu wird zunächst die Rolle des Abschlussprüfers beschrieben. Neben den einzelnen Aspekten die direkt im Kodex angesprochen werden, wird auch auf die Bedeutung der Entsprechenserklärung eingegangen. Um das Themengebiet zu vervollständigen, wird auch hier noch einmal auf Auswirkungen des KonTraG, des TransPuG sowie des us-amerikanischen Sarbanes Oxley Act eingegangen.
Den Abschluss der Arbeit bilden eine Hervorhebung der Bedeutung des Kodex auch für den Mittelstand und eine Übersicht über die zukünftige Entwicklung.
Zur Anfertigung dieser Arbeit wurde auf ein umfassendes Angebot an Quellen (zahlreiche Bücher und Fachaufsätze, aber auch Veröffentlichungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Verbänden) zurückgegriffen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex | 1 |
| 1.1 | Was bedeutet Corporate Governance? | 1 |
| 1.2 | Die Gründe für die Einführung eines Corporate Governance Kodex | 4 |
| 1.3 | Die internationale Entwicklung im Bereich der Corporate Governance | 7 |
| 1.4 | Die Entwicklung in Deutschland | 9 |
| 1.4.1 | Das KonTraG | 10 |
| 1.4.2 | Die Regierungskommission Corporate Governance | 12 |
| 1.4.3 | Die Regierungskommission Deutscher CorporateGovernance Kodex | 14 |
| 1.4.4 | Das TransPuG | 16 |
| 2. | Der Deutsche Corporate Governance Kodex | 18 |
| 2.1 | Die Adressaten und Funktionen des Kodex | 18 |
| 2.2 | Die rechtliche Einordnung des Kodex | 21 |
| 2.3 | Die Gliederung und die Hauptaussagen des Kodex | 22 |
| 2.3.1 | Präambel | 23 |
| 2.3.2 | Aktionäre und Hauptversammlung | 24 |
| 2.3.3 | Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat | 25 |
| 2.3.4 | Vorstand | 27 |
| 2.3.5 | Aufsichtsrat | 27 |
| 2.3.6 | Transparenz | 28 |
| 2.3.7 | Rechnungslegung und Abschlussprüfung | 28 |
| 2.4 | Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG | 29 |
| 2.5 | Die aktuelle Akzeptanz und Umsetzung des Kodex in Deutschland | 33 |
| 2.6 | Beispiele zur Umsetzung des Kodex in Dax30-Unternehmen | 35 |
| 3. | Die Auswirkungen des Kodex auf die Jahresabschlussprüfung | 38 |
| 3.1 | Die Rolle des Abschlussprüfers im Rahmen der Corporate Governance | 38 |
| 3.2 | Die Auswirkungen des KonTraG | 40 |
| 3.3 | Die Standards des Kodex zur Abschlussprüfung | 41 |
| 3.3.1 | Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers | 41 |
| 3.3.2 | Die Auftragserteilung und Honorarvereinbarung | 45 |
| 3.3.3 | Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat | 47 |
| 3.3.4 | Die Prüfung der Angaben zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktG | 50 |
| 3.4 | Die weiteren Auswirkungen des Transparenz- und Publizitätsgesetzes | 53 |
| 3.5 | Die Auswirkungen des Sarbanes Oxley Act | 56 |
| 4. | Die Auswirkungen des Kodex auf den Mittelstand | 58 |
| 5. | Die geplante zukünftige Entwicklung | 59 |
| Anhang: | Der Wortlaut des Deutsche Corporate Governance Kodex | 63 |
| Literaturverzeichnis | 78 | |
| Erklärung gemäß § 23 Abs. 8 der Prüfungsordnung | 84 |
44 Die sonstigen Beziehungen lassen sich dagegen nicht eindeutig nennen, hierzu zählen aber sicherlich verwandtschaftliche Beziehungen oder der Wechsel von wichtigen Prüfungsteilnehmern zum Mandanten.156 „Der Wirtschaftsprüfer hat dazu Stellung zu nehmen, ob diese Beziehungen auch unter Berücksichtigung von bereits ergriffenen oder noch zu ergreifenden Schutzmaßnahmen nach der Beurteilung des Wirtschaftsprüfers die Unabhängigkeit als Abschlussprüfer tatsächlich gefährden und damit einer Annahme des Prüfungsauftrages entgegenstehen.“157 Es empfiehlt sich auch, der Unabhängigkeitserklärung eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer nach § 57a WPO beizufügen, um die praxisinterne Qualitätssicherung des Wirtschaftsprüfers zu verdeutlichen.158 Die Angaben zu den Beratungsleistungen dienen dazu, die finanzielle Abhängigkeit des Prüfers vom Unternehmen zu quantifizieren. Der Kodex geht zwar nicht näher auf die Art der Nennung ein, da die Unabhängigkeitserklärung aber nur an den Aufsichtsrat und nicht an die Öffentlichkeit gerichtet ist, empfiehlt sich hier eine Angabe von absoluten Zahlen, um dem Sinn des Kodex möglichst Gerecht zu werden. Falls es sich um eine Konzernprüfung handelt, sind sämtliche für den Konzern erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.159 Bei der Weitergabe der Informationen an die Hauptversammlung sollten dagegen nur noch prozentuale Verhältnisse der Honoraranteile angegeben werden, um so „den negativen Effekt einer Preissenkungsspirale im [...]
43 Hierbei soll auf die beruflichen, finanziellen und sonstigen Beziehungen zwischen dem Wirtschaftsprüfer (unter Umständen den Organen einer Prüfungsgesellschaft und auch den Prüfungsleitern) und dem Unternehmen eingegangen werden. Außerdem soll geklärt werden, inwiefern diese Beziehungen Einfluss auf die Unabhängigkeit haben können. Darüber hinaus soll auch auf den Umfang der für das Unternehmen erbrachten Beratungsleistungen eingegangen werden.153 Der IDW Prüfungsstandard 345 empfiehlt sogar eine Einbeziehung der bei der Prüfung eingesetzten Mitarbeiter in die Betrachtung.154 Zu beachten ist, dass bereits durch § 43 WPO und § 232 HGB die Unabhängigkeit des Prüfers eine zwingende Voraussetzung zur Mandatsübernahme darstellt. Die geforderte Erklärung liefert also nur Zusatzinformationen, die helfen sollen, evtl. noch vorhanden Bedenken nachweislich auszuräumen.155 Die beruflichen Beziehungen lassen sich relativ klar abgrenzen, so kann es sich hierbei um ein Anstellungsverhältnis bei der zu prüfenden Gesellschaft handeln oder eine gegenseitige Verflechtung bei den Organmitgliedern. Die finanziellen Beziehungen betreffen eine Beteiligung an der zu prüfenden Gesellschaft sowie die 30%-Regelung des § 319 Abs. 2 Nr. 8 HGB, welche verhindern soll, dass die Unabhängigkeit des Prüfers durch eine zu große finanzielle Bedeutung eines einzelnen Mandates gefährdet wird. [...]
Diese Objektivität ist aber nur möglich, wenn der Wirtschaftsprüfer seine Unabhängigkeit bewahrt. „Die unabhängige Abschlussprüfung ist ein wesentliches Element für einen funktionierenden Finanzmarkt. Die Investitionsbereitschaft der Anleger hängt ganz entscheidend von ihrem Vertrauen in die zuverlässige Rechnungslegung der Unternehmen ab.“149 In der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung des Corporate Governance-Systems wurde allerdings immer wieder die Frage nach der tatsächlichen Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer laut.150 Ein Problem stellt hierbei die immer weiter zunehmende Bedeutung der Beratungsleistungen durch Wirtschaftsprüfer dar. Gerade die großen, weltweit tätigen Prüfungsgesellschaften bieten ein umfassendes Paket an Prüfungs- und Beratungsleistungen an. Hierbei stellt sich auch immer wieder die Frage nach der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung.151 „International hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass eine effiziente Kontrolle durch den Abschlussprüfer dessen hinreichende Distanz zu dem zu prüfenden Unternehmen voraussetzt.“152 Zur Sicherung dieser Distanz, und damit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, empfiehlt Standard 7.2.1 des Kodex, dass vor einer Unterbreitung des Wahlvorschlages der Aufsichtsrat eine sogenannte Unabhängigkeitserklärung des vorgesehenen Wirtschaftsprüfers einholen soll. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832480967
Arbeit zitieren:
Ginzel, Peter Mai 2004: Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Prüfung des Jahresabschlusses, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
KonTraG, TransPuG, Entsprechenserklärung, Abschlußprüfer, Jahresanschlussprüfung



