Derivate auf Strom
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Lars Dürdoth
- Abgabedatum: Mai 2000
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 769,4 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordostniedersachsen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-3199-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-3199-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-3199-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Dürdoth, Lars Mai 2000: Derivate auf Strom, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Termingeschäfte, Optionen, Strombörse, Energie
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Diplomarbeit von Lars Dürdoth
Gang der Untersuchung:
Der Energiesektor hat sich weltweit in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Vor allem seit dem sich wirtschaftliche Notwendigkeiten auch in politischem Handeln niedergeschlagen haben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Deregulierung vormals regulierter Bereiche wurden in vielen Ländern geschaffen, beispielhaft seien hier die USA, Großbritannien, aber auch die EU genannt. Von der Deregulierung ist der gesamte Energiebereich betroffen. Der nächste Bereich, der zur Regulierung ansteht, ist die Gasversorgung.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich ausschließlich mit den Entwicklungen in der Stromwirtschaft und dem zur Zeit vorliegenden Trend zur Gründung von Strombörsen, insbesondere von Terminbörsen. Probleme bereitet dabei die Geschwindigkeit, mit der sich der Markt verändert. Gerade in Deutschland, dass sich entgegen den Vorgaben der EU-Richtlinie für die sofortige Öffnung entschieden hat, verändert sich der Markt mit einer Geschwindigkeit, die wohl selbst die Beteiligten so nicht erwartet hatten.
Im ersten Teil werden die Gründe für die Liberalisierung erläutert. Zunächst erfolgt eine Betrachtung aus volkswirtschaftlicher Sicht. Danach werden die Vorgaben der EU im Rahmen der Richtlinie betrachtet. Die wichtigsten Regelungen werden kurz vorgestellt. Entscheidend für einen funktionierenden Wettbewerb in allen Ländern ist der freie Netzzugang und die Entflechtung der Bereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Handel.
Die unterschiedlichen Strukturen der Strommärkte und politischen Ziele der einzelnen Nationen haben bei der Liberalisierung unterschiedliche Vorgehensweisen zur Folge gehabt. Deshalb werden in ausgewählten Ländern die Deregulierungsbemühungen und anschließend jeweils die Strukturen des Strommarktes vorgestellt. Ausgewählt wurden exemplarisch die Märkte in Skandinavien, als Vorzeigemarkt, die USA, als einziges Land mit fast ausschließlichem OTC-Handel im Spotbereich (Ausnahme: Kalifornien mit der California Power Exchange) und Stromterminprodukten an Terminbörsen und Deutschland, als größter nationaler Strommarkt der EU.
Im dritten Kapitel sollen – als Überleitung zu den Terminprodukten – die Gründe für den Stromhandel und die Zusammenhänge zwischen Spotmärkten, ob börslich organisiert oder bilateral, und den Terminmärkten erläutert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Probleme für die Preisfindung von Futures und Forwards für das Underlying Strom untersucht.
Kapitel vier beschäftigt sich mit Derivaten, die bereits an Terminbörsen bzw. an eigenständigen Stromterminbörsen gehandelt werden. Ausgewählt wurden Börsen in den Ländern, die in Kapitel 2 vorgestellt wurden.
Das fünfte Kapitel betrachtet den OTC-Handel. Bilateral gehandelte Terminkontrakte spielen nach wie vor eine sehr große Rolle und das nicht nur im Strommarkt. Deshalb werden bereits gehandelte Produkte vorgestellt und Ideen für neue innovative Produkte erarbeitet. Ein großer Teil beschäftigt sich mit den Problemen, die bei der Preisbestimmung von Optionen auftreten.
Im sechsten Kapitel werden die Anwendungsbeispiele auf das Hedging, die Arbitrage und das Trading verdichtet. Gerade hier bieten Terminprodukte im Bereich des Risk Managements einen viel breiteren Fächer an Vorgehensweisen. Die Vorstellung aller Möglichkeiten würde allerdings den Rahmen der Arbeit sprengen.
Die Zukunft soll in Kapitel sieben kurz angerissen werden. Welche Entwicklungen haben sich in „reiferen“ Märkten ergeben und inwieweit sind diese übertragbar auf den deutschen Strommarkt und seine Zukunft?
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Abkkürzungsverzeichnis | IV | |
| Einleitung | 1 | |
| 1. | Grundlagen | 3 |
| 1.1 | Gründe für die Liberalisierung der Strommärkte | 3 |
| 1.1.1 | Der Netzbetrieb als natürliches Monopol | 4 |
| 1.1.2 | Freier Wettbewerb bei der Erzeugung | 8 |
| 1.2 | Die Vorgaben der EU | 11 |
| 1.2.1 | Unbundling | 12 |
| 1.2.2 | Netzzugang | 12 |
| 2. | Die Liberalisierung und Marktstrukturen in ausgewählten Ländern | 14 |
| 2.1 | Liberalisierung in Skandinavien | 14 |
| 2.1.1 | Norwegen | 14 |
| 2.1.2 | Schweden | 15 |
| 2.1.3 | Finnland | 16 |
| 2.1.4 | Dänemark | 16 |
| 2.2 | Struktur des Strommarktes in Skandinavien | 17 |
| 2.2.1 | Elspot: Der Spotmarkt | 18 |
| 2.2.2 | Elbas | 19 |
| 2.2.3 | Eltermin | 19 |
| 2.2.4 | Eloption | 20 |
| 2.2.5 | Clearing | 20 |
| 2.3 | Liberalisierung in den USA | 21 |
| 2.4 | Struktur des Strommarktes in den USA | 22 |
| 2.5 | Liberalisierung in Deutschland | 26 |
| 2.6 | Struktur des Strommarktes in Deutschland | 29 |
| 2.6.1 | Status quo | 30 |
| 2.6.2 | Die European Energy Exchange (EEX) | 32 |
| 2.6.3 | Die Leipzig Power Exchange (LPX) | 35 |
| 3. | Theoretische Grundlagen | 37 |
| 3.1 | Die Basis für Stromhandel | 37 |
| 3.2 | Vollversorgungsvertrag: | 37 |
| 3.2.1 | Band- und Programmlieferungen: | 37 |
| 3.2.2 | Eigenproduktion: | 37 |
| 3.3 | Märkte für den Stromhandel | 38 |
| 3.4 | Die Besonderheiten der Handelsware Strom | 38 |
| 3.5 | Spot- und Terminmarkt | 39 |
| 3.5.1 | Voraussetzungen für einen Spot- und Terminhandel | 39 |
| 3.5.2 | Abgrenzung Spot- und Terminmarkt | 40 |
| 3.5.3 | Zusammenhang von Spot- und Terminmarkt | 41 |
| 3.6 | OTC- und Börsenmarkt | 44 |
| 3.6.1 | Besonderheiten des Börsenhandels | 44 |
| 3.6.2 | Börsengehandelte Produkte | 44 |
| 3.6.3 | Besonderheiten des OTC-Marktes | 45 |
| 3.6.4 | OTC-gehandelte Produkte | 46 |
| 3.7 | Die Interdependenz der Märkte | 46 |
| 4. | Derivate an Strombörsen | 48 |
| 4.1 | Standardisierungen bei Strom | 48 |
| 4.2 | Futureshandel in den USA | 49 |
| 4.2.1 | Futures und Optionen an der Nymex | 49 |
| 4.2.2 | Futures an der CBOT | 52 |
| 4.2.3 | Futures an der Minneapolis Grain Exchange | 53 |
| 4.2.4 | Forward-Handel an der California Power Exchange | 53 |
| 4.3 | Futures und Optionen an der Nord Pool | 54 |
| 4.3.1 | Futures | 54 |
| 4.3.2 | Forwards | 55 |
| 4.3.3 | Optionen | 56 |
| 4.4 | Planungen der EEX | 58 |
| 4.4.1 | Futures an der EEX | 59 |
| 5. | Derivate im OTC-Handel | 61 |
| 5.1 | Forwards | 61 |
| 5.2 | Swaps | 62 |
| 5.2.1 | Fixed-for-Floating-Swap | 62 |
| 5.3 | Floating-for-Floating-Swap | 63 |
| 5.3.1 | Contract for Differences (CfD) und Electricity Forward Agreements (EFA) | 63 |
| 5.3.2 | SNIPP und GABS | 65 |
| 5.3.3 | Weitere Swap-Varianten | 67 |
| 5.4 | Optionen | 68 |
| 5.4.1 | Plain-Vanilla | 68 |
| 5.4.2 | Embedded Options | 70 |
| 5.4.3 | Swing Contracts | 70 |
| 5.4.4 | Flex-Option | 71 |
| 5.4.5 | Cap | 71 |
| 5.4.6 | Exotische Optionen | 76 |
| 5.4.7 | Spark Spread Options | 76 |
| 6. | Strategien | 78 |
| 6.1 | Hedging | 78 |
| 6.1.1 | Hedging mit börsengehandelten Derivaten | 78 |
| 6.1.2 | Hedging mit OTC-Produkten | 80 |
| 6.2 | Arbitrage | 80 |
| 6.3 | Trading | 81 |
| 7. | Zukunft und Prognose | 82 |
| Literaturverzeichnis | 83 |
Die LPX wird für den Handel von Strom zuständig sein, während die Übertragung in jeder Regelzone ein Übertragungsnetzbetreiber übernimmt, der die Systemdienstleistungen aufrechterhält, die eine zuverlässige Stromversorgung sicherstellen. Die Regelzonen entsprechen den Gebieten der 8 EVU´s, also HEW, Bewag, Veag, RWE, PreussenElektra, EnBW, Bayernwerk und VEW. Preisbildung Die Angebotsabgabe erfolgt internetbasiert über „ElWeb“. Jeder Teilnehmer gibt für die nächsten 24 Stunden des Folgetages seine Preis-Mengen-Kombinationen für bestimmte „bid areas“ (entspricht einer oder mehrerer Regelzonen) zu denen er bereit ist zu kaufen bzw. zu verkaufen („Auction bidding“). Aus den aggregierten Angebots- und Nachfragekurven wird dann der „Market-Clearing-Price“ (MCP) für jede einzelne Stunde des Folgetages ermittelt, der dann für alle Teilnehmer bindend ist.149 Übertragungsgebühr zwischen den Handelszonen Nord und Süd Die Verbändevereinbarung verlangt bei Stromübertragung von einer Handelszone in die andere die Berechnung einer Gebühr von 2,50 DM/MWh. Diese Gebühr bezieht sich allerdings nur auf den Nettolastfluß, d. h. Angebots- oder Nachfrageüberhänge bzw. den Saldo, die im Handel zwischen Nord- und Südzone entstehen.150 [...]
Variation Margin (Nachschuss): Da bei Futures das Mark-to-Market-Verfahren angewendet wird, kann es je nach Entwicklung zu einer Gutschrift oder einem Nachschuss kommen. Damit wird sichergestellt, daß jede Position zum Tagesendwert (Settlement-Preis) bewertet wird. Das Mark-to-Market zieht somit mögliche Glattstellungsgewinne bzw. –verluste vor. Am Schlusstag muß somit nur noch eine letzte Bewertung aller offenen Positionen erfolgen.146 Bei Futures gibt es normalerweise zusätzlich die Maintenance Margin, die eine Untergrenze festlegt, ab der ein Margin-Call erfolgt. Die EEX plant solch eine Untergrenze bislang nicht. Der Grund könnte an der mangelnden „Reife“ des Stromterminmarktes und der deshalb fehlenden Erfahrung hinsichtlich möglicher Volatilitäten im Tagesbereich bzw. in kurzen Zeiträumen liegen. Vergleichbar hiermit ist die von der EEX eingeführte „Intra-Day Margin“, die die EEX während eines Börsentages aufgrund ihrer Risikoeinschätzung von einem ClearingMitglied verlangen kann. Auch GCM und DCM können diese Margin von den von ihnen betreuten NCM fordern.147 [...]
1) Trading Members (TM), d. h. Handelsteilnehmer. Sie können Kauf- und Verkaufsaufträge direkt in das Handelssystem der EEX eingeben. Sie müssen das Clearing gegen Entgelt von einem Clearing-Mitglied durchführen lassen. 2) Clearing-Member (CM), d. h. Abwicklungsteilnehmer für das Clearing. Es gibt drei Typen von CM: General Clearing Member (GCM), ist autorisiert Eigengeschäfte, Kundengeschäfte und Transaktionen von Non Clearing Members abzuwickeln. Direckt Clearing Member (DCM), können Eigengeschäfte, Kundengeschäfte und den Handel innerhalb der Unternehmensgruppe „clearen“. Non Clearing Member (NCM), hat keine Rechte zu „clearen“. Ein NCM muß die Abwicklung über ein GCM oder – sofern Zweigstelle vom DCM – über ein DCM durchführen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832431990
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Dürdoth, Lars Mai 2000: Derivate auf Strom, Hamburg: Diplomica Verlag
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