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Denkmäler im Braunkohleabbaugebiet Leipzig Süd - Möglichkeiten und Grenzen der Denkmalpflege im Umgang mit sakralen Baudenkmälern und deren Ausstattung

Dargestellt an ausgewählten Beispielen im Braunkohleabbaugebiet Leipzig Süd vor dem Hintergrund der bevorstehenden Abbaggerung der Gemeinde Heuersdorf

Denkmäler im Braunkohleabbaugebiet Leipzig Süd - Möglichkeiten und Grenzen der Denkmalpflege im Umgang mit sakralen Baudenkmälern und deren Ausstattung
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Ina Gutzeit
  • Abgabedatum: August 2006
  • Umfang: 147 Seiten
  • Dateigröße: 4,2 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Dresden Deutschland
  • Bibliografie: ca. 100
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0225-9
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0225-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Gutzeit, Ina August 2006: Denkmäler im Braunkohleabbaugebiet Leipzig Süd - Möglichkeiten und Grenzen der Denkmalpflege im Umgang mit sakralen Baudenkmälern und deren Ausstattung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Leipzig (Region Süd), Braunkohlentagebau, Devastierung, Kirchenbau

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Magisterarbeit von Ina Gutzeit

Einleitung:

Im Zusammenhang mit der bundesweit diskutierten und bereits begonnenen Devastation der Gemeinde Heuersdorf bei Borna südlich von Leipzig befasst sich die Magisterarbeit mit der Problematik, welche Möglichkeiten von Seiten der Denkmalpflege bestehen, um Denkmäler in Braunkohleabbaugebieten wie dem Leipziger Südraum, zu bewahren und den Verlust an Denkmälern oder schützenswertem Kunstgut weitestgehend zu vermeiden.

Die Beschäftigung mit Denkmälern in Gebieten des Rohstoffabbaus ist vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes des Interesses der Öffentlichkeit am Erhalt von Denkmälern und gleichzeitiger energiewirtschaftlicher Interessen sinnvoll. Das in den letzten Jahren stark gestiegene öffentliche Interesse an Kulturdenkmälern wird bei dem jährlich stattfindenden Tag des offenen Denkmals deutlich, den viele Menschen zur Besichtigung von denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten oder Anlagen nutzen. Mit architektonisch, künstlerisch und historisch wertvollen Objekten verbinden Menschen eine Identität, die bei der Abtragung eines Denkmals verloren geht, woraus folglich auch das verstärkte Engagement für den Erhalt denkmalgeschützter Objekte in der Bevölkerung resultiert.

Bei der Darstellung und Betrachtung verschiedener Möglichkeiten der Denkmalpflege, die dem Erhalt von Denkmälern in Braunkohleabbaugebieten dienen, ist es wichtig, auch die gesetzlichen Grundlagen einzubeziehen. Diese werden im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit unter Beachtung der unterschiedlichen Entwicklung in den zwei deutschen Staaten in ihrer historischen Entstehung beleuchtet. Obwohl beim Abbau von Rohstoffen und dem damit verbundenen Eingriff in die Natur- und Kulturlandschaft unterschiedliche Bereiche der Gesetzgebung greifen, konzentriert sich die vorliegende Magisterarbeit auf die Denkmalschutzgesetze und ihre Interpretation.

So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob im Denkmalschutzgesetz des Freistaates Sachsen, wo der Abbau von Rohstoffen eine gewisse Tradition hat, eine Formulierung verankert ist, die den Umgang mit Denkmälern im Falle einer Devastation bzw. Überbaggerung einer Ortschaft regelt. Trotz der Konzentration auf die Denkmalschutzgesetze sind auch das Bundesberggesetz und das Naturschutzgesetz mit berücksichtigt, denn Denkmalpfleger sind heute mehr denn je angehalten, fachübergreifend ökonomisch zu denken und gezwungen, die Erhaltung von Denkmälern vor der Öffentlichkeit zu begründen. Im Zusammenhang mit dieser Begründung der Denkmaleigenschaft eines Objektes stellt sich die Frage, was als erhaltenswert betrachtet wird, immer wieder neu. So werden zum Teil kulturhistorisch wertvolle Gebäude, die bereits seit Jahrzehnten nicht mehr existieren, wiederaufgebaut, andere dagegen abgerissen.

In einem Gebiet, in dem Rohstoffe abgebaut werden, wie dem Braunkohleabbaugebiet südlich der Stadt Leipzig, handelt es sich um einen gesondert zu betrachtenden Bereich von Denkmalpflege und Denkmalschutz. Es geht nicht um den Abriss eines einzelnen Denkmals auf Grund seines schlechten baulichen Zustandes oder infrastrukturell bedingter Baumaßnahmen. Es geht hierbei um den Verlust historischer Substanz in großem Umfang durch die Devastation von Gemeinden, die Überbaggerung von Teilen einer Kulturlandschaft, die zukünftig wieder renaturiert und neu kultiviert werden soll. Sie verliert dadurch aber jeglichen historischen Charakter und präsentiert sich in völlig neuer Gestaltung. Ziel der Denkmalpflege ist es immer, den Verlust an historischer Substanz so gering als möglich zu halten. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl, die in der Magisterarbeit anhand ausgewählter Beispiele exemplarisch dargestellt und diskutiert werden.

In Deutschland wird mehr als ein Viertel des Strombedarfs durch Braunkohle gedeckt. Der fossile Brennstoff wird mit Tagebautechnik abgebaut, für dessen Gewinnung jährlich Erdmassen von 900 Millionen Tonnen Erde und Gestein bewegt werden, um mehrere hundert Millionen Tonnen Braunkohle zu gewinnen. Das entspricht der 15fachen Aushebung des 1869 fertig gestellten Suezkanals. Damit einher geht die Zerstörung von einzigartigen Kulturlandschaften und unwiederbringlichen, historischen Denkmälern.

Die Gemeinde Heuersdorf wird einer der letzten Orte sein, die in der Kulturlandschaft Leipziger Südraum aus Gründen des Braunkohleabbaus devastiert werden mussten. Dessen ungeachtet ist bekannt, dass das im Leipziger Südraum tätige Braunkohleunternehmen bereits weitere Probebohrungen in Mecklenburg-Vorpommern unternommen hat.

Es ist davon auszugehen, dass der Energiebedarf in Deutschland auch langfristig noch mit Kohle gesichert werden soll und dafür Braunkohle als heimischer Rohstoff in verschiedenen Gebieten in Deutschland abgebaut werden muss. Außerdem ist vor dem Hintergrund des Atomausstiegs der Bau weiterer Braunkohlekraftwerke geplant. Kulturdenkmäler werden dabei äußerst selten verschont. Ganze Dörfer als historische architektonische Gesamtgebilde werden trotz Bestandschutzes devastiert. Aus dieser Tatsache ergibt sich das folgerichtige Aufeinandertreffen zweier öffentlicher Interessen: zum Einen, das natürliche Bedürfnis am Erhalt der Ortschaften mit den dort vorhandenen Kulturdenkmälern und zum Anderen, die Notwendigkeit der Sicherung des Energiebedarfs der Bevölkerung einschließlich des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Mit den Ausführungen der vorliegenden Arbeit sollte hervorgehoben werden, dass es nicht um eine Wertung für oder gegen eines der beiden Interessen geht. Vielmehr sollten im Sinne der Vereinbarkeit beider Interessen Möglichkeiten der Denkmalpflege aufgezeigt werden, Kulturdenkmäler zu erhalten.

Der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern sind Aufgabe der Gesellschaft. Dies ist übereinstimmend in allen deutschen Denkmalschutzgesetzen festgehalten. Denkmäler sind Teil der Geschichte, aus der sie hervorgehen. Sie erfüllen eine bestimmte Funktion. Diese besteht in erster Linie darin, als Zeugen der Kulturgeschichte und als Beispiele für die Entwicklung einer Gesellschaft für die Zukunft zu dienen. Sie sind gleichsam Vermittler zwischen Vergangenheit und Zukunft. Überdies sind Kulturdenkmäler Träger von Erinnerung.

Um Kulturdenkmäler erhalten zu können, werden diese untersucht und klassifiziert. Die Eigenschaften, die ein Objekt als Kulturdenkmal auszeichnen und dessen Unterschutzstellung rechtfertigen, sind nicht in jedem Fall auf den ersten Blick erkennbar, sondern zum Teil das Ergebnis komplexer Schlussfolgerungen. Diese müssen der Öffentlichkeit mitgeteilt und verständlich erläutert werden. Denn als gesellschaftliche Aufgabe kann die Denkmalpflege nur dann bestehen, wenn sie die Notwendigkeit des Erhalts von Denkmälern vermitteln kann und damit das öffentliche Erhaltungsinteresse weckt.

Die Bedeutung und der Einfluss des öffentlichen Interesses dürfen nicht unterschätzt werden, sie sind von großer Bedeutung. So kann das öffentliche Interesse bisweilen so stark werden, dass für die Rekonstruktion von zerstörten Denkmälern finanzielle Mittel aus privaten Spenden aufgebracht werden. Eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Frauenkirche in Dresden, für deren Wiederaufbau sich das öffentliche Interesse weltweit ausgebreitet hat. Leider wird eine Gesellschaft sich ihrer kulturellen Werte mitunter erst dann bewusst, wenn deren Abriss und damit völliger Verlust diskutiert bzw. entschieden werden.

Bei der Abbaggerung von Orten in Braunkohleabbaugebieten ist ein Verlust an Denkmälern in den seltensten Fällen zu vermeiden. Es geht in erster Linie darum, sich für die Bewahrung einer größtmöglichen Menge an Originalsubstanz einzusetzen. Natürlich ist es der anzustrebende Idealfall, ein Denkmal am ursprünglichen Standort zu belassen und nicht aus seinem historisch gewachsenen Umfeld zu entfernen, da mit dem jeweiligen Standort oft bestimmte Eigenschaften und spezifische Funktionen verbunden sind. Doch ist die Abbaggerung einer Ortschaft mit der Begründung der Sicherung des Energiebedarfs erst einmal entschieden, kann mit der Denkmalschutzgesetzgebung allein der Abriss eines Denkmals nicht verhindert werden. Die Vertreter der zuständigen Denkmalschutzbehörden sind dann gefordert, Möglichkeiten zum Umgang mit den zu schützenden Objekten zu finden mit dem Ziel, Verluste an originaler Substanz weitestgehend zu vermeiden.

Denkmalpfleger sind dabei verpflichtet, im Rahmen der Gesetzgebung zu agieren und sind auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Mitspracheberechtigten angewiesen. Bei den im Vorhergehenden geschilderten Beispielen sind das neben den Denkmalschutzbehörden, die Sächsische Landeskirche als Eigentümer der sakralen Kunstdenkmäler, das Braunkohleunternehmen und die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden. Sinnvolle Voraussetzung sind bei dieser Zusammenarbeit wiederum die Verbreitung von Informationen und die Aufklärung über den Wert der schützenswerten Objekte, um einen ausgeglichenen Wissensstand zu erreichen. Die Wissenschaftler der Fachämter (Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie) erstellen dazu die erforderlichen Gutachten. Zum Teil werden Gutachter bzw. Spezialisten anderer Einrichtungen wie z. B. der Universitäten hinzugezogen.

Um das von verschiedenen Seiten betrachtenswerte Thema etwas einzugrenzen, ist ein Schwerpunkt auf sakrale Baudenkmäler gelegt worden. Die Pflege kirchlicher Baudenkmäler ist im Aufgabenkanon der Denkmalpflege das traditionsreichste Gebiet. In dieser Magisterarbeit bleiben Bodendenkmäler als Teile der Archäologie trotz enger Berührungspunkte der Disziplinen weitgehend unberücksichtigt. Die Ausführungen konzentrieren sich in erster Linie auf Baudenkmäler.

Gang der Untersuchung:

Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden einführend die beiden gegenüberstehenden öffentlichen Interessen Erhaltung von Denkmälern und Energiegewinnung durch Rohstoffabbau diskutiert sowie die Kulturlandschaft des Leipziger Südraums vorgestellt.

Der zweite Teil ist, im Vergleich zum dritten, eine theoretische Analyse der Begriffe und des gesetzlichen Hintergrundes der Denkmalpflege.

Im dritten Teil schließlich werden an vier ausgewählten Beispielen von in Braunkohleabbaugebieten gelegenen Orten Möglichkeiten der Denkmalpflege im Umgang mit erhaltenswerten Objekten aufgezeigt.

Die Arbeit ist weder eine vollständige, noch eine abschließende Darstellung des Themas, da der vorgegebene Rahmen eine vertiefende Bearbeitung nicht immer zuließ. Der Ansatz bleibt ausbaufähig. Es geht in erster Linie um die Darstellung einer oft unterschätzten Problematik zwischen Erhalt von Denkmälern, auch als Zeichen von Identität für die Bevölkerung in einer Kulturlandschaft, und andererseits Rohstoffabbau als Wirtschaftsfaktor und wichtiges ökonomisches öffentliches Interesse sowie der Aktivitäten der Denkmalpflege im gesetzlichen Rahmen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
1. Einleitung 4
2. Denkmäler und Braunkohleabbau 7
2.1 Denkmäler und Braunkohleabbau - zwei öffentliche Interessen 7
2.2 Die Kulturlandschaft Leipziger Südraum 10
2.2.1 Zum Begriff der Kulturlandschaft 10
2.2.2 Der Südraum Leipzig 14
3. Theoretischer Hintergrund 19
3.1 Begriffsklärung 19
3.1.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege 19
3.1.2 Denkmal und Kulturdenkmal 19
3.1.3 Bedeutungskategorien für Kulturdenkmäler zur Feststellung der Denkmalfähigkeit 22
3.1.3.1 Geschichtliche Gründe 22
3.1.3.2 Künstlerische Gründe 23
3.1.3.3 Wissenschaftliche Gründe 24
3.1.3.4 Technische Gründe 25
3.1.3.5 Städtebauliche Bedeutung 25
3.1.3.6 Bewertungskriterien für Gesamtanlagen und Ensembles 26
3.1.4 Öffentliches Interesse 26
3.2 Der gesetzliche Denkmalschutz in Deutschland 29
3.2.1 Historische Entwicklung des gesetzlichen Denkmalschutzes 29
3.2.2 Denkmalschutz in Theorie und Praxis in der BRD und der DDR 31
3.2.3 Das Sächsische Denkmalschutzgesetz 42
3.2.3.1 Zum Inhalt des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes 43
4. Beispiele zum Umgang mit Kulturdenkmälern in Braunkohleabbaugebieten 53
4.1 Trachenau - Bemühungen des Instituts für Denkmalpflege der DDR um eine barocke Dorfkirche 54
4.1.1 Die Kirche von Trachenau 54
4.1.2 Verlauf/Dokumentation der Abbaggerung 55
4.2 Deutsch-Ossig - Rekonstruktion einer Dorfkirche in der Lausitz und Einbau der originalen Ausstattung 61
4.2.1 Die Kirche von Deutsch-Ossig 62
4.2.2 Verlauf der Umsetzung 64
4.3 Breunsdorf - nicht erhalten, aber erforscht 68
4.3.1 Wissenschaftliche Erkenntnisse durch den kontrollierten und ausführlich dokumentierten Abriss einer Dorfkirche 68
4.3.2 Zu den archäologischen Ergebnissen 72
4.3.3 Die Baugeschichte der Breunsdorfer Kirche 74
4.4 Heuersdorf - die angestrebte Rettung einer Ortschaft 79
4.4.1 Die Siedlungsstruktur von Heuersdorf 81
4.4.2 Die Emmauskirche in Heuersdorf 84
4.4.3 Die Taborkirche im Heuersdorfer Ortsteil Großhermsdorf 86
4.4.4 Vom Planentwurf bis zur Devastation und Abbaggerung 92
5. Schluss 99
Literaturverzeichnis 103
Lexika, Nachschlagewerke, Wörterbücher 107
Quellen 107
Internetseiten zum Thema 108
Anhang 109
Abbildungen 119
Erklärung 146

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
1. Einleitung 4
2. Denkmäler und Braunkohleabbau 7
2.1 Denkmäler und Braunkohleabbau - zwei öffentliche Interessen 7
2.2 Die Kulturlandschaft Leipziger Südraum 10
2.2.1 Zum Begriff der Kulturlandschaft 10
2.2.2 Der Südraum Leipzig 14
3. Theoretischer Hintergrund 19
3.1 Begriffsklärung 19
3.1.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege 19
3.1.2 Denkmal und Kulturdenkmal 19
3.1.3 Bedeutungskategorien für Kulturdenkmäler zur Feststellung der Denkmalfähigkeit 22
3.1.3.1 Geschichtliche Gründe 22
3.1.3.2 Künstlerische Gründe 23
3.1.3.3 Wissenschaftliche Gründe 24
3.1.3.4 Technische Gründe 25
3.1.3.5 Städtebauliche Bedeutung 25
3.1.3.6 Bewertungskriterien für Gesamtanlagen und Ensembles 26
3.1.4 Öffentliches Interesse 26
3.2 Der gesetzliche Denkmalschutz in Deutschland 29
3.2.1 Historische Entwicklung des gesetzlichen Denkmalschutzes 29
3.2.2 Denkmalschutz in Theorie und Praxis in der BRD und der DDR 31
3.2.3 Das Sächsische Denkmalschutzgesetz 42
3.2.3.1 Zum Inhalt des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes 43
4. Beispiele zum Umgang mit Kulturdenkmälern in Braunkohleabbaugebieten 53
4.1 Trachenau - Bemühungen des Instituts für Denkmalpflege der DDR um eine barocke Dorfkirche 54
4.1.1 Die Kirche von Trachenau 54
4.1.2 Verlauf/Dokumentation der Abbaggerung 55
4.2 Deutsch-Ossig - Rekonstruktion einer Dorfkirche in der Lausitz und Einbau der originalen Ausstattung 61
4.2.1 Die Kirche von Deutsch-Ossig 62
4.2.2 Verlauf der Umsetzung 64
4.3 Breunsdorf - nicht erhalten, aber erforscht 68
4.3.1 Wissenschaftliche Erkenntnisse durch den kontrollierten und ausführlich dokumentierten Abriss einer Dorfkirche 68
4.3.2 Zu den archäologischen Ergebnissen 72
4.3.3 Die Baugeschichte der Breunsdorfer Kirche 74
4.4 Heuersdorf - die angestrebte Rettung einer Ortschaft 79
4.4.1 Die Siedlungsstruktur von Heuersdorf 81
4.4.2 Die Emmauskirche in Heuersdorf 84
4.4.3 Die Taborkirche im Heuersdorfer Ortsteil Großhermsdorf 86
4.4.4 Vom Planentwurf bis zur Devastation und Abbaggerung 92
5. Schluss 99
Literaturverzeichnis 103
Lexika, Nachschlagewerke, Wörterbücher 107
Quellen 107
Internetseiten zum Thema 108
Anhang 109
Abbildungen 119
Erklärung 146

Textprobe:

Kapitel 3.2.1, Historische Entwicklung des gesetzlichen Denkmalschutzes: Eine Disziplin wie die Denkmalpflege, die sich überwiegend mit Zeugnissen der Vergangenheit beschäftigt, ist immer auch selbst in historische Prozesse eingebunden. Ein Blick in die Geschichte der Denkmalpflege ist aus diesem Grund unvermeidlich. Die gegenwärtige Situation mit ihren Diskussionen und Kontroversen ist nur dann verständlich, wenn man einen Überblick über die früheren Vorgehensweisen der Denkmalpflege hat. Die langsame und zum Teil widersprüchliche Entwicklung der gesetzlichen Denkmalpflege ist für die Bewertung der heutigen Tendenzen äußerst wichtig.

Die modernen Denkmalschutzgesetze der deutschen Bundesländer entstanden in Folge der verheerenden Zerstörungen nach dem Zweiten Weltkrieg und den sich daran anschließenden Wiederaufbaumaßnahmen in den Nachkriegsjahren.

Die ersten Versuche, den Schutz von Kulturdenkmälern gesetzlich zu regeln, gehen aber bis weit vor die Zeit des Zweiten Weltkrieges zurück. Wiederum in Folge zahlreicher Zerstörung geschichtlicher Zeugnisse nach Kriegen kam es am 10. April 1780 zur ersten in Deutschland bekannten Verordnung zum Schutz von Denkmälern durch Markgraf Alexander von Bayreuth. Weitere, ähnliche Verordnungen von Landesherren folgten. Sie dienten damals noch in erster Linie der Erhaltung der familiengeschichtlichen Spuren.

Einen Schutz von Baudenkmälern im heutigen Sinne, gab es erst am Anfang des 19. Jahrhunderts. Eine wesentliche Voraussetzung dafür war das im 18. Jahrhundert gewachsene Interesse der Gesellschaft an der eigenen Geschichte. Es förderte eine Entwicklung, in der die tradierten kulturellen Leistungen vorangegangener Generationen und deren Zeugniswert für die historische Beständigkeit an Bedeutung für das Gemeinwesen gewannen. Eine erste Formulierung, in der auch der Staat zur Wahrung des überlieferten kulturellen Erbes verpflichtet wurde, ist die Denkschrift der preußischen Oberbaudeputation vom 17. April 1815 „Über die Erhaltung aller Denkmäler und Altertümer unseres Landes“, in der die vier Aufgaben des Denkmalschutzes nach Karl Friedrich Schinkel formuliert sind: 1.) die Erfassung des Denkmalbestandes, 2.) die Einrichtung von Denkmalpflegebehörden mit sachverständigen Mitarbeitern, 3.) der Schutz und die Aufsichtskompetenz bei der Bezirksbehörde und 4.) die Gutachterfunktion der Denkmalpflegebehörden bei Instandsetzung und Restaurierung von Denkmälern. Diese Verordnung kann als Beginn einer Reihe von Vorschriften zum Denkmalschutz in Preußen betrachtet werden.

Nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg und der Neugründung des Reiches 1871 kam es zu einem deutlichen wirtschaftlichen Aufschwung im Deutschen Kaiserreich. Die Einwohnerzahlen in den Städten stiegen oft stark an; eine deutliche Landflucht war zu verzeichnen. Damit einher gingen eine starke Bautätigkeit und die Neugestaltung der bis dahin noch überwiegend mittelalterlich geprägten Stadtstrukturen. Die engen Straßengefüge wurden zu Boulevards verbreitert und kleine Häuser um mehrere Stockwerke erhöht. Zu dieser Zeit kam zum ersten Mal ein zentraler Aspekt der Denkmalpflege zum tragen: das immer währende Ankämpfen der Denkmalpflege gegen den herrschenden Zeitgeist.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern mehr und mehr Teil des Aufgabenkanons der Kommunen. 1891 wurde diese Aufgabe den Provinzialverwaltungen übertragen und damit eine größere Effizienz erreicht. Denkmalschutz wurde eine kulturelle Angelegenheit der Länder. Zu den Aufgaben der staatlichen Konservatoren gehörte die Inventarisierung und Konservierung der Kunstdenkmäler, sowie die Erstellung von Gutachten bei Veräußerung, Veränderung oder Beseitigung von Kulturdenkmälern.

Seit der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert sorgten Maßnahmen wie die Herausgabe der Zeitschrift Die Denkmalpflege, die Einrichtung eines Denkmaltages und nicht zuletzt das „Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler“ von Georg Dehio für eine breitere Wirkung in der Öffentlichkeit und damit einer stärkeren Sensibilisierung des öffentlichen Interesses an Kulturdenkmälern und dadurch wiederum für die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Arbeit der Denkmalpflege.

Walter Ollenik und Jörg Heimeshoff bezeichnen das 19. Jahrhundert als eine „Blütezeit des Denkmalschutzes“. Der Erste Weltkrieg und das Ende des Deutschen Kaiserreiches haben der Denkmalpflege keinen Abbruch getan. Der Denkmalschutzgedanke hatte sich auf den Bereich der bürgerlichen und ländlichen Kultur ausgebreitet. Außerdem wurde durch die Verbindung mit dem Heimatschutz eine größere Basis in der Bevölkerung erreicht. Das Bewusstsein für den Wert historischer Städte in der Bevölkerung stieg stetig an.

In der Zeit der Weimarer Republik konnte also die Entwicklung der Denkmalpflege, die im Deutschen Kaiserreich ihren Anfang genommen hatte, weitestgehend fortgeführt werden. Neben den Denkmalschutzgesetzen der Länder aus den Anfängen des Jahrhunderts gab es das Bauordnungsrecht, heimatschützende Normen und denkmalschützende Bauplanungsvorschriften. Zudem gab es Heimatschutz- und Verunstaltungsgesetze, mit denen das Erscheinungsbild von Siedlungen geschützt werden konnte.

Der Nationalsozialismus zeigte gegenüber der Denkmalpflege kein ausgeprägtes Interesse. Kunstwerke wurden entweder als so genannte „entartete Kunst“ verfolgt oder für die Propaganda zur Schau gestellt und für die Macht missbraucht. So wurde zum Beispiel der Braunschweiger Dom zwischen 1935 und 1938 von einem Ort christlicher Religionsausübung zu einer „nationalen Weihestätte“ umgestaltet und mit Darstellungen germanischer Götter an den Wänden versehen. Die gesetzlichen Regelungen zum Denkmalschutz haben in der Zeit des Nationalsozialismus keine Verbesserung erfahren, es lässt sich auch keine spezifische nationalsozialistische Denkmaldoktrin ausmachen. Außer sehr weniger Fälle, gab es keine besonderen Maßnahmen zum Schutz von Denkmälern. Besonders unzureichend waren die Vorbereitungen zum Schutz der Denkmäler vor Luftangriffen, was bekanntlich zu schweren Verlusten bzw. Schäden an Kulturdenkmälern geführt hat.

Die Formulierungen der unterschiedlichen Denkmalschutzgesetze müssen jeweils vor dem entsprechenden historischen Hintergrund und aus dem spezifischen zeitgenössischen Kulturverständnis, in dem sie entstanden, heraus betrachtet werden. Sie sind bedingt und geformt durch die jeweiligen Strömungen der Geistesgeschichte und lassen daher auch in ihrer Reichweite, Effizienz und Ausformung Rückschlüsse auf die kulturelle Prägung einer Zeit zu. Sie können das Streben oder den Wunsch nach idealisierter Geschichte, aber auch das Gegenteil, nämlich eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber der Geschichte widerspiegeln.

Im Folgenden werden aus diesem Grund die Entwicklungen der Denkmalschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der DDR getrennt dargestellt und miteinander verglichen.

Kapitel 3.2.2, Denkmalschutz in Theorie und Praxis in der BRD und der DDR: Nach dem Zweiten Weltkrieg war es die Aufgabe der Besatzungsmächte die infolge des zerstörten Staatswesens verloren gegangene öffentliche Ordnung in Deutschland wieder herzustellen und eine Rechtsordnung einzurichten. Dass die Gesetzgebungen anfänglich nur grob gerastert, noch nicht detailliert und alle Missstände und Gefahren berücksichtigend sein konnten, erscheint durchaus verständlich. An eine ausdifferenzierte gesetzliche Regelung zu Fragen der Denkmalpflege war in der Nachkriegssituation noch nicht zu denken.

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Arbeit zitieren:
Gutzeit, Ina August 2006: Denkmäler im Braunkohleabbaugebiet Leipzig Süd - Möglichkeiten und Grenzen der Denkmalpflege im Umgang mit sakralen Baudenkmälern und deren Ausstattung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Leipzig (Region Süd), Braunkohlentagebau, Devastierung, Kirchenbau

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