Bund und Länder im Streit um die Föderalismusreform
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Manuela Hager
- Abgabedatum: April 2005
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 375,9 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Georg-August-Universität Göttingen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9177-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9177-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9177-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hager, Manuela April 2005: Bund und Länder im Streit um die Föderalismusreform, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Reformnotwendigkeit, Föderalismuskomission, Ausblick
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Diplomarbeit von Manuela Hager
Einleitung:
Kann das politische System sich selbst reparieren? Mit der Föderalismusreform oder der „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ wurde bis vor ein paar Monaten zumindest ein Versuch in diese Richtung unternommen. Er war nicht von Erfolg gekrönt – dennoch ist das Thema nach wie vor präsent und eine Fortsetzung des Versuchs wird in der politischen und der allgemeinen Öffentlichkeit erwartet.
Eine Reform des Föderalismus wirkt sich auf die zukünftigen Gestaltung der Beziehungen zwischen Bund und Ländern und die politische Gestaltungsfähigkeit unserer Bundesländer aus. Welche Verfügungsgewalt ein Bundesland hat, das sollte vor allem die dort wohnhaften Bürger interessieren – bei mir weckte dieses Thema jedenfalls lebhaftes Interesse. Während meines sozialwissenschaftlichen Studiums bin ich oft zwischen mehreren Bundesländern „gependelt“, ich bekam eine Vorstellung von den kulturellen Ausprägungen und der Vielfalt der Länder und so kam es, dass ich mich auch professionell mit dem Föderalismus auseinandersetzen wollte.
Die Bundesländer sind für jeden von uns Objekt sozialer Identifikation und sie sind eine wichtige Ebene politischer Entscheidungen und administrativer Dienstleistungen. Nach wie vor gibt es neben den kulturellen auch materielle Unterschiede zwischen den Bundesländern, die Rede ist von der stark differierenden Finanzkraft der Länder, welche sich in der Infrastruktur und der Erfüllung politischer Aufgaben niederschlägt. Diese Unterschiede sind ein Ausgangspunkt der raumgebundenen Interessen im Föderalismus, sie spielten in der Föderalismusreform eine wichtige Rolle. Oft ging es direkt oder indirekt um die Frage, wie viel Unterschiedlichkeit wir in Deutschland haben wollen und vor allem darum, wie man gegebenenfalls die bestehenden komplizierten Regelungsmechanismen zwischen Bund und Ländern auflösen könnte. Nach mehr als einem Jahr intensiver Arbeit von Sachverständigen, Projektgruppen und Kommissionsmitgliedern wurde am 17. Dezember 2004 bekannt gegeben, dass die Kommission ihre Beratungen ohne Ergebnis beendet.
Die vorliegende Arbeit soll ein Beitrag zur weiterführenden Diskussion über eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung sein. Das jüngste Reformvorhaben soll von der Zusammensetzung der Kommission über die Aufgaben, mit denen sie befasst war bis zur letzten Verhandlung hin analysiert werden. Es wird gezeigt, mit welchen Problemstellungen Bund und Länder im Verlauf der Kommissionsarbeit konfrontiert waren und welche Differenzen zum Scheitern der Verhandlungen führten. Es soll die Frage beantwortet werden, wie es dazu kommen konnte, dass so kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen und nach der langen Arbeit der Kommission und den Arbeitsgruppen, ein Übereinkommen von Bund und Ländern nicht erreicht wurde und welche Faktoren in dem Zusammenhang ausschlaggebend waren.
Die Aussicht auf ein positives Übereinkommen in der Kommission war ja durchaus gegeben. Zuletzt hat sich der scheinbare Konsens aber in einen Dissens verwandelt. Von allen Beteiligten wurde die Bildungspolitik zum Stolperstein für die Föderalismuskommission erklärt. Doch wie kommt es dass aufgrund eines einzigen strittigen Punktes die ganze Reform scheiterte? Warum war es nicht möglich, sich über die Zuständigkeiten in der Bildungspolitik zu einigen?
Keine Veränderung in der politischen Ordnung ist ohne eine Verschiebung von Macht und Einfluss möglich. Bei Bund und Ländern stand der Machterhalt bzw. die Machterweiterung durch die Reform im Vordergrund. Für jeden Verlust an Kontrolle oder Kompetenzen verlangten Bund und Länder ein Entgegenkommen in einem anderen Bereich. Auf diese Weise konnten nur kleine Reformschritte beschlossen werden und die Enttäuschung der Länder über das bisher Erreichte machte sich bemerkbar. Das Ultimatum Edmund Stoibers, entweder den Ländern die geforderten Zuständigkeiten in der Bildung zu gewähren, oder die ganze Reform scheitern zu lassen, war schließlich nur der Auslöser des Scheiterns.
Dahinter steckte neben des Versuchs der Machtsicherung der Konkurrenzkampf zwischen den beiden großen Volksparteien. Wie sich herausstellte, behinderten die unterschiedlichen Zielsetzungen der unionsregierten Bundesländer im Süden und der SPD im Bund als auch der Regierung ein Übereinkommen zwischen den Vorsitzenden wesentlich. Auch der Regelungsgegenstand an sich – die Neuordnung der Zuständigkeiten in der Bildungspolitik – stellte eine schwer lösbare Aufgabe dar. Der Bund wollte eine Alleinzuständigkeit der Länder in einem politischen Bereich, der auch auf supranationaler Ebene von großer Bedeutung ist, nicht tolerieren.
Die Reform wurde letztlich nicht aus der Verfolgung des Zieles heraus entschieden, die bundesstaatliche Ordnung sinnvoll zu modernisieren. Ausschlaggebend waren vielmehr kurzfristige Überlegungen im Hinblick auf einen „gerechten“ Ausgleich der gegenseitigen Zugeständnisse und machtpolitische Erwägungen in Bezug auf bevorstehende Wahlen. Außenstehende wie die Bundesregierung, einzelne Ministerpräsidenten und die Parteien übten einen großen Druck auf die Vorsitzenden aus, ihre Vorstellungen in der Reform durchzusetzen. Diese Vorstellungen waren zu sehr auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Vermeidung eines Wettbewerbs unter den Ländern ausgerichtet. Eine ernsthafte Revitalisierung des Föderalismus wird aber um eine Aktivierung landesstaatlicher Antriebskräfte nicht herumkommen. Da jede Seite nur dann von ihrer Position abweichen wollte, wenn dieser Verlust ausreichend kompensiert wurde, wurde das Reformziel, Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die Effizienz in der Aufgabenerfüllung zu steigern, größtenteils verfehlt.
Es ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, jedes Reformdetail mit unterschiedlichen Positionen der Akteure, inhaltlichen Optionen und Ergebnissen ausführlich darzustellen. Dagegen sollen die Schwerpunkte der Reformdiskussion, d.h. die inhaltlichen Punkte, bei denen schwerwiegende Veränderungen vorgenommen werden sollten und die deshalb zu den größten Differenzen geführt haben, beispielhaft ausgeführt werden. Zu diesen Schwerpunkten zählt der Abbau der zustimmungspflichtigen Gesetze, eine Neuordnung der Finanzbeziehungen, insbesondere der Gemeinschaftsaufgaben und der Steuergesetzgebung, der konkurrierenden Gesetzgebung sowie Zuständigkeiten in der Europapolitik und der Bildungspolitik. Auf diese Punkte wird im Kapitel 7 eingegangen.
Gang der Untersuchung:
Zuvor ist eine Rückschau auf die Föderalismusentwicklung der letzten Jahrzehnte notwendig. Nur mit dem Wissen um die Entstehung der Politikverflechtung – welche in Kapitel 2 dargestellt wird – ist ein Verständnis der aktuellen Situation, unter der die Kommissionsarbeit stattfand, möglich.
Im Anschluss daran werden im 3. Kapitel die Reformnotwendigkeiten, die sich aus der politischen Praxis ergeben, zusammengefasst. In Kapitel 4 wird der Aufbau der Kommission erklärt und problematisiert, worauf in Kapitel 5 ein Überblick über deren Zielsetzungen folgt. Hier sind auch die Abgrenzungen der Reformvorhaben zu beachten (Kapitel 6), welche zum Teil im Vorfeld bewusst getroffen wurden, zum Teil auch in der Kommission ignoriert wurden.
An die ausführliche Darstellung der Kommissionsarbeit schließt im Kapitel 8 die Analyse der Vorgänge an, die zum Scheitern der Verhandlungen führten. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, wie es nun weitergehen soll und welche Einschätzungen es bisher dazu gibt. Diese Frage soll in Kapitel 9, gefolgt von einer abschließenden Betrachtung (Kapitel 10) geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Bisherige Entwicklung des Föderalismus | 5 |
| 3. | Reformnotwendigkeit | 10 |
| 4. | Zusammensetzung der Kommission | 12 |
| 4.1 | Vertreter aus Bundesrat und Bundestag | 12 |
| 4.2 | Die Sachverständigen | 13 |
| 4.3 | Sonstige Teilnehmer | 13 |
| 4.4 | Kritische Anmerkungen | 14 |
| 5. | Ziele der Kommission | 16 |
| 5.1 | Offizielle Vorgaben | 16 |
| 5.2 | Der Entscheidungskorridor | 17 |
| 6. | Was außen vor blieb | 18 |
| 6.1 | Länderneugliederung | 18 |
| 6.2 | Länderfinanzausgleich | 20 |
| 6.3 | Reform des Bundesrats | 21 |
| 7. | Schwerpunkte der Kommissionsarbeit | 23 |
| 7.1 | Zustimmungsgesetze | 24 |
| 7.2 | Finanzbeziehungen | 27 |
| 7.2.1 | Gemeinschaftsaufgaben | 29 |
| 7.2.2 | Steuergesetzgebung | 33 |
| 7.3 | Konkurrierende Gesetzgebung | 37 |
| 7.4 | Europapolitik | 42 |
| 7.5 | Bildungspolitik | 49 |
| 8. | Analyse des Scheiterns | 53 |
| 8.1 | Der pfadabhängige Entscheidungsprozess | 53 |
| 8.2 | Der Entscheidungsprozess im politischen System: Parteienwettbewerb, Machtsicherung, Diskurse | 58 |
| 9. | Ausblick auf weitere Vorgehensweisen | 63 |
| 10. | Fazit | 65 |
zess der strukturierten Bewertung darüber erfolgen, welcher Art die Aufgaben sind und wer wie viel Geld dafür bekommen muss. Auf lange Sicht sollten die Garantiesummen in den Finanzausgleich überführt werden, so dass anstatt der Mischfinanzierungen nur noch der horizontale und vertikale Finanzausgleich und die nicht näher spezifizierte Möglichkeit übrig bliebe, dass der Bundesgesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrats weitere Finanzhilfen für die Länder vorsehen könnte.65 Die Ausdehnung der Finanzhilfen sollte danach ein weniger bürokratisches Verfahren sein als das der Gemeinschaftsaufgaben. Aufgrund der Finanzierungsfrage entzündete sich eine Auseinandersetzung unter den Bundesländern in der Kommission. Die vorgeschlagenen Lösungswege erschienen der gesamten Kommission nicht überzeugend, mehr als einmal wurde in der Diskussion nach dem eigentlichen Vorteil der neuen Finanzierung gegenüber der alten gefragt. Es wurde befürchtet, dass die Alternative nicht zu Effizienzgewinnen führt, sondern ebenfalls mit Verlusten verbunden ist. Schließlich wurde die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben für die Unterstützung des Aufholprozesses der Ostländer angesprochen. Die ostdeutschen Länder profitieren mit einem Anteil von 46 Prozent überdurchschnittlich von der Mittelvergabe aus den Gemeinschaftsaufgaben. Nach der Abschaffung gäbe es einige Probleme dadurch, dass die spezifische Finanzierung durch eine allgemeine Finanzierung ersetzt würde und die Höhe der Beteiligung der unterschiedlich profitierenden Länder an dem System nicht gesichert sei. Befördert von der Argumentation der Ländervertreter aus dem Osten wurde auf Sachverständigenseite angemahnt, dass der Mischfinanzierungsbedarf auch in den kommenden Jahren noch enorm sei, deshalb müsse die Aufgabe der Mischfinanzierung für die strukturschwachen Länder sehr kritisch gesehen werden.66 Dagegen wurde argumentiert, dass der Umfang der Gemeinschaftsaufgaben nur 2-3% des Bundeshaushalts ausmache, insofern könne man nicht von einer Gefährdung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sprechen. Die neuen Länder wären ganz im Gegenteil die eigentlichen Gewinner dieses Prozesses: Wenn den Bundesländern etwas in Form von Gemeinschaftsaufgaben zufließt, bedeute das, der Bund entscheidet, was für das Land gut ist. Deshalb sei es unverständlich, warum die ärmeren Bundesländer der Entflechtung so kritisch gegenüberstehen. Sie würden, wenn man eine Kompensation für den Wegfall der Gemeinschaftsaufgaben schaffen würde, und zwar in Form von Steuermehreinnahmen oder Ergänzungszuweisungen erheblich an Freiheit und Gestaltungsspielräumen gewinnen.67 Die Schwierigkeit bei der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben bestand darin, die Verunsicherung der finanzschwachen Länder aus dem Weg zu räumen. Die Aussicht, dass ein Finanzierungsinstrument wie zum Beispiel die Bundesfinanzhilfen zeitlich begrenzt und flexib65 66 [...]
schulbaus im Sinne einer Standortplanung im gesamten Bundesgebiet, etwa der Aufbau neuer Hochschulstandorte nach der deutschen Einheit, inzwischen abgeschlossen ist. Aber es bestünde noch erheblicher Sanierungs- und Erhaltungsbedarf im Hochschulbau, sowie der Bedarf, die bestehende Hochschullandschaft so weiterzuentwickeln, dass die deutschen Hochschulen wettbewerbsfähig sind. Deswegen solle es nach wie vor eine Gemeinschaftsaufgabe geben, die unter die Aufgabe Forschungsförderung eingeordnet werden könnte und Infrastrukturmaßnahmen mit einschließen soll.63 Die Forschungsförderung wiederum sollte nach Auffassung einiger Sachverständiger insgesamt zur Aufgabe des Bundes gemacht werden. Bei der Forschungsförderung wären die meisten Maßnahmen nationale Güter und müssten daher bei einer Entflechtung auf den Bund übergehen.64 In anderen Staaten, z.B. in den USA sei Forschungsförderung schließlich auch eine nationale Aufgabe. Um eine Zustimmung der Länder herbeizuführen, wurde vorgeschlagen, ähnlich dem Finanzplanungsrat eine Art Forschungsplanungsrat einzuführen, worin die Länder durch Ministerpräsidenten vertreten wären. Man kann sich vorstellen, dass die Aussicht auf einen Rückzug aus der Forschungsförderung von den Ländervertretern strikt abgelehnt wurde. Schließlich war das Ziel der Länder, bei originären Länderaufgaben einen möglichst großen Einflussgewinn zu erlangen. Fraglich ist auch, ob solche Vorschläge, die wiederum mit der Einrichtung von Bund-Länder-Gremien verbunden wären und somit auf erneuten Einigungszwang hindeuten, sinnvoll sind. Die Kommission konnte in dem Punkt keine Neuregelung erreichen, die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung sollte beibehalten werden. Ein weiterer strittiger Punkt in der Diskussion war die Frage der zukünftigen Finanzierung der ehemaligen Gemeinschaftsaufgaben. Eine Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben bedeutete, dass diese Aufgabe voll in die jeweilige Landeszuständigkeit fällt. Die Länder wollten ihren bisherigen finanziellen Status quo jedoch gesichert sehen, aus ihrer Sicht mussten die Verluste irgendwie kompensiert werden. Während die Länder nicht einfach auf die Mittel des Bundes verzichten wollten, wollte der Bund wird demgegenüber die Mittel nicht ohne ein Mitspracherecht zur Verfügung stellen. Der erste Vorschlag zur zukünftigen Finanzierung war, als Ersatz für die Mitfinanzierung des Bundes eine generalisierte Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zu eröffnen. In den Finanzhilfegesetzen dürften außer der Zweckbestimmung und der Verteilung auf die Länder keine Detailregelungen vorgesehen sein. Um die Höhe der jeweiligen Finanzhilfen zu bestimmen müsste man feststellen, wie viel das einzelne Land aus der Summe dieser Titel derzeit oder im Durchschnitt einer Anzahl vergangener Jahre erhalten hat. Dies ergibt eine Garantiesumme, die dem Land erhalten bleiben muss. Jährlich sollte ein klar definierter Pro- [...]
ein geradezu erdrückendes Ausmaß angenommen. In der Förderung des Hochschulbaus zum Beispiel werden von einem zentralen Planungsausschuss Vier- oder Fünf-Jahrespläne erstellt und so wird dringend benötigtes Geld oft erst Jahre zu spät zugeteilt.58 Weiterhin ist kritisiert worden, dass eine Vermischung der Zuständigkeiten bei den Gemeinschaftsaufgaben zu einer Verantwortungs- und Entscheidungsmüdigkeit führt. Das Vertrauen in die Globalsteuerung wurde im Laufe der Zeit auch verdrängt durch Wachstumsschwächen, die regional ganz unterschiedlich spürbar wurden und denen man durch dezentrale Problembearbeitung zu begegnen suchte.59 Welche Problemlösungen wurden nun in der Kommission vorgeschlagen? Von Sachverständigen der Kommission wurde zum Teil empfohlen, die Gemeinschaftsaufgaben weitestgehend abzuschaffen. Dieser Kompetenztypus habe sich, so das Urteil, nicht bewährt. Die Verwischung der Regelungsverantwortlichkeiten würde durch eine Beibehaltung weiter verfestigt.60 Außerdem bestünden quasi Parallelstrukturen, einerseits die Gemeinschaftsaufgabe und andererseits die europäische Strukturförderung. Zumindest auf die Gemeinschaftsaufgaben des Ausbaus und Neubaus von Hochschulen und Hochschulkliniken, der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und der Bildungsplanung solle der Bund zugunsten der Länder verzichten.61 Die zukünftige Finanzierung dieser Aufgaben könnte über eine Umsatzsteuerneuverteilung oder über Investitionshilfen erreicht werden. Andere Sachverständige plädierten dafür, die Gemeinschaftsaufgaben beizubehalten. Diese hätten eine wichtige Funktion bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen und auch Koordinationsfunktionen gegenüber der Europäischen Union. Allenfalls eine Umstellung auf mittelfristige Planungen sowie bilaterale anstatt multilaterale Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern erschienen denkbar.62 In dem bisherigen Verfahren musste sich der Bund mit allen Ländern über Verteilungsfragen einigen. Einigungen im multilateralen Prozess funktionierten zwar, man konnte die Rahmenpläne aber nur inkrementell an Veränderungen anpassen. Von bilateralen Vereinbarungen erhoffte man sich so immerhin eine bessere Koordination der Aufgaben. Die gegensätzlichen Meinungen unter den Sachverständigen setzten sich in der Kommission fort. Besonders bei den Punkten Hochschulbau und Forschungsförderung gingen die Meinungen in der Kommission auseinander. Die Vorschläge reichten von der Abschaffung dieser Gemeinschaftsaufgaben über deren Beibehaltung bis hin zur alleinigen Bundeszuständigkeit in der Forschungsförderung. Es wurde die Ansicht vertreten, dass die Aufgabe des Hoch58 59 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832491772
Arbeit zitieren:
Hager, Manuela April 2005: Bund und Länder im Streit um die Föderalismusreform, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Reformnotwendigkeit, Föderalismuskomission, Ausblick



